Das war Kollege Schultze; er sprach für die Fraktion DIE LINKE. Für die CDU-Fraktion ergreift jetzt Kollege Wähner das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der LINKEN werden nicht die Straßenausbaubeiträge abgeschafft, sondern letztendlich ein Stück kommunale Freiheit, ein Stück kommunaler Handlungsspielraum. Herr Schultze, entgegen Ihren Ausführungen – das wurde bei der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf deutlich – nutzen das noch einige Kommunen.
Diese Freiheit wollen wir als CDU nicht beschneiden, weil es letztendlich eine kommunale Entscheidung ist, wie man gewisse Refinanzierungsbeiträge für den Straßenausbau heranzieht, und es ist letztendlich eine Entscheidung zwischen dem direkten Nutzer, ob man diesen mit einem direkten Beitrag in die Verantwortung nimmt oder ob man es allgemein über Steuern finanziert. Aber bezahlt werden muss es. Letztendlich ist es diese Entscheidung, und getroffen werden kann sie nur effektiv vor Ort, wenn man sich den Einzelfall anschaut.
Das ist auch ganz deutlich in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf der LINKEN geworden, bei der die kommunalen Spitzenverbände ausgeführt haben: Diese Möglichkeit nutzen nicht viele Kommunen, aber es sind circa 50, die noch eine Satzung haben. Es gab dort gute Einzelbeispiele, bei denen man im Einvernehmen mit den betroffenen Anliegern und der Stadt oder der Kommune zu dem Ergebnis gekommen ist: Ja, wir leisten einen Beitrag über die Satzung, und damit können wir den Straßenausbau realisieren. Ich wiederhole: Diese Entscheidung kann und darf nur vor Ort getroffen werden.
Diese hundertprozentige Wahlfreiheit – dafür stehen wir auch als CDU – besteht zu 99,9 % jetzt schon. Die Zeiten, als fiktive Straßenausbaubeiträge auf Fördergelder angerechnet wurden, sind schon lange vorbei. Es ist gut, dass man diesen Schritt gegangen ist. Es gibt lediglich noch eine bestehende Forderung in den Verwaltungsvorschriften
kommunaler Haushaltsführung, die man zweideutig auslegen könnte, und zwar, wenn eine Kommune in einer Haushaltsnotlage ist. Dann entsteht für sie faktisch ein Zwang, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Aber das haben wir in der Koalition schon geklärt; es gibt ein klares Bekenntnis der Koalition im Koalitionsvertrag zu einer hundertprozentigen Wahlfreiheit
Es gab diesbezüglich bereits Informationsschreiben an die kommunalen Spitzenverbände bzw. an die Kommunen. Die angesprochene Haushaltsvorschrift wird jetzt noch geändert, sodass wirklich eine hundertprozentige Wahlfreiheit besteht, ob eine Kommune das Instrument der Straßenausbaubeiträge nutzt oder ob man vor Ort sagt: Nein, wir machen das nicht.
Diese Freiheit und diesen Handlungsspielraum möchte ich den Kommunen gern erhalten. Deshalb lehnen wir als CDU diesen Gesetzentwurf ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir besprechen hier ein Gesetz, das die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Sachsen regeln soll.
Das ist ein heißes Thema, bei dem man selbst in den Regierungsparteien Uneinigkeit und unterschiedliche Abstimmungsverhalten in den Kommunen feststellen kann. Ich nehme unsere AfD davon ausdrücklich nicht aus.
Beispiel: In Hoyerswerda wurde die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge von einigen AfD-Mitgliedern gemeinsam mit der SPD abgelehnt.
In Leipzig hingegen war es umgekehrt. Die AfD stimmte im Jahr 2019 der Abschaffung zu – zur Information: Leipzig hat einen Oberbürgermeister, der Mitglied der SPD ist. Die AfD-Fraktion hat in der 6. Legislatur solch einen Gesetzentwurf dazu mit der Intention eingebracht, dass Ungerechtigkeiten abgeschafft, der ländliche Raum gefördert und die Gleichbehandlung der Kommunen sichergestellt werden müssen.
Erstens, Ungerechtigkeiten: Anwohner haben kein Mitspracherecht, obwohl man ihnen einen angeblichen Mehrwert zusichert.
Die Anwohner zahlen einen erheblichen Teil von Steuern und Abgaben für die in den Straßen enthaltenen Netze, weshalb Straßen ausgebaut werden müssen, einschließlich Abwasser, Strom, Wasser, Gasnetz und digitaler Infrastruktur, wofür sie eigentlich bei den Anbietern auch schon Netzentgelte bezahlen.
Anwohner können mehrfach belastet werden, wenn die Kommune dies beschließt, oder aufgrund übergeordneter Gesetze. Zum Beispiel betrifft das – was aktuell überall im Gespräch ist – das Gebäudeenergiegesetz, die Wärmeplanung, Straßen, die aufgerissen werden müssen, um Stromleitungen für die Wärmepumpen oder Fernwärmeleitungen einzubauen. Wer soll das bezahlen? Die Anwohner. So geht es eigentlich nicht.
Zweitens, die Förderung des ländlichen Raums: Straßenausbaugebühren sind durch große Grundstücke und viele Einfamilienhäuser weitaus weniger bezahlbar als in Städten, in denen auch Mehrfamilienhäuser stehen
und die Straßenlinie kürzer ist. Was sollen ruinierte Haus- und Grundbesitzer machen? Sie können natürlich verkaufen. Klar! Und wohin ziehen sie? In die Städte.
Landbesitzer, Familien und Unternehmer, die man mit niedrigen Grundstückspreisen aufs Land locken will, werden sich mehrfach überlegen, ob sie sich in einer Kommune mit oder ohne Straßenausbaubeitragssatzung niederlassen.
Gerade im ländlichen Raum, dort, wo die Kommunen klamm und die Einkommen niedrig sind und das Leben der Bauern durch übergeordnete Gesetze immer schwerer gemacht wird, muss der Freistaat endlich handeln.
Drittens, die Gleichbehandlung von Kommunen und Bürgern: 3.1 Finanziell müssen arme wie reiche Kommunen die Möglichkeit haben, ihre Infrastruktur ausreichend zu erhalten und weiterzuentwickeln. 3.2 Kommunen, die ihre finanziellen Mittel statt für die Infrastruktur in andere Projekte stecken, sollten dafür nicht die Bürger finanziell zur Verantwortung ziehen.
3.3 Bürger, die Grundstücke mit unterschiedlicher Seitenlänge besitzen, zum Beispiel ein Rechteck, ein Handtuch, zahlen mit der schmalen Seite an der Hauptstraße weniger