Protokoll der Sitzung vom 31.01.2024

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ach!)

weil die Streichung des § 32 Kommunales Ausgleichsgesetz

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Abgabengesetz!)

Abgabengesetz. Entschuldigung, versprochen –

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

die Frage aufwirft, ob es nicht sinnvoll wäre, im Einzelfall doch Beiträge erheben zu können. Nach näheren Betrachtungen sind wir uns jedoch einig, dass diesem Gesetzentwurf zuzustimmen ist, weil die vorgenannten Probleme abgeschafft werden sollen – nicht zuletzt aufgrund der parteiübergreifenden Einsicht, dass diese Beiträge abgeschafft werden müssen, wie unsere Vorredner schon gesagt haben.

Es gibt in 10 von 16 Bundesländern – mit unterschiedlichen Parteien in den Regierungen – bereits eine solche Beschlusslage. Jetzt kann man sagen, dass die mitteldeutschen Bundesländer ärmer seien und dafür kein Geld hätten; aber auch das ist Quatsch. Weshalb ist dann Sachsen das einzige Bundesland der neuen Bundesländer, das diese einheitliche Abschaffung noch nicht ermöglicht?

Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass immer mehr Kommunen den Straßenausbaubeitrag durch die Anwohner nicht mehr erheben. Jetzt sollte den klammen Landgemeinden mit einem Ausgleich des Freistaates geholfen werden, ihre Straßen auch instand zu setzen, wenn keine Beiträge mehr erhoben werden. Städte wie Chemnitz, Dresden und

Leipzig, also die Großstädte, haben diese Satzungen bereits abgeschafft. Auch Kleinstädte wie Eilenburg, Plauen, Meißen, Zittau, Bautzen oder Crimmitschau, haben diese Gebühren bereits abgeschafft. Nur knapp 50 Kommunen nutzen noch die Straßenausbaubeitragssatzung.

Wäre es da nicht angebracht, dass der Freistaat mit wenig Geld den armen Kommunen hilft und das Schröpfen der Bürger ausbleiben lässt? Das ist hier meine Frage.

(Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was hat der jetzt gesagt?)

Als Nächstes in der Rederunde ergreift Herr Kollege Lippmann das Wort für seine Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem fulminanten rhetorischen Feuerwerk zu diesem Thema machen wir jetzt weiter. Um Ihre Frage zu beantworten, kann man wohl nur sagen, es gibt so einen Spruch, den der Kultusminister gern einmal zitiert: Wer viel fragt, ist länger traurig. Diese Frage hat nur bedingt etwas mit dem zu tun, was wir heute diskutieren. Sie ist sicherlich von Relevanz, aber sehen Sie es mir nach, irgendwie hatte ich das Gefühl, dass die Debatte im Innenausschuss doch etwas fundierter war als gerade eben dargestellt.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Demokratie lebt vom Mitmachen. Es ist die Möglichkeit, das eigene Lebensumfeld zu gestalten. Die Betroffenen sollen aktiviert werden, sich für ihr Lebensumfeld vor Ort einzusetzen. Auch deshalb hat die kommunale Selbstverwaltung eine institutionelle Garantie, die sogar durch das Grundgesetz abgesichert wird. Aber, das kostet, wie wir vermutlich alle wissen, wie vieles, was Spaß macht, Geld. Wie dieses zu beschaffen ist, obliegt den Kommunen in ihrer Finanzhoheit. Dabei können sie nicht willkürlich Steuern erheben oder Gebühren und Abgaben einführen. Das Grundgesetz, die Sächsische Verfassung, die Gemeindeordnung und einige weitere Vorschriften schaffen eben jenen Regelungsraum, innerhalb dessen die Gemeinden entsprechende Instrumente ergreifen können.

Dazu gehört auch das Sächsische Kommunalabgabengesetz, das DIE LINKE nun durch ihren Gesetzentwurf ändern will. Auf einige der inhaltlichen Kongruenten will ich gar nicht eingehen, dazu hat der Sächsische Städte- und Gemeindetag in der Anhörung umfassend vorgetragen. Allerdings ist die pauschale Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, die diese Änderung bewirken würde, meines Erachtens überhaupt nicht im Interesse der Kommunen und damit mittelbar auch nicht im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner. Bei allen Änderungen in diesem Bereich muss man sehr sorgfältig prüfen, dass man am Ende nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet. Wir, die Koalition, wollen die kommunale Selbstverwaltung stärken. Deshalb sind wir dagegen, die Kommunen zur Erhebung in haushälterische Schieflagen zu zwingen. Soweit die Vereinbarung in der Koalition.

Der faktische Zwang, in einer Haushaltsnotlage Straßenausbaubeiträge zu erheben, geht wohlgemerkt auf ein Obiter Dictum des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vor nunmehr 15 Jahren zurück, das in der Folge kommunal- und rechtsaufsichtliche Praxen forderte. Davon soll nun nach Auskunft des Innenministeriums endlich Abstand genommen werden. Das geht auch ohne Streichung der ganzen Norm, einfach nur durch die Änderung der Verwaltungsvorschriften zur kommunalen Haushaltswirtschaft.

Auch wir BÜNDNISGRÜNE sind der Meinung, dass die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in finanziellen Notlagen nicht zeitgemäß, sondern fatal ist. Auch deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Selbstbestimmung der Kommunen zu stärken. Ihnen jedoch jede Möglichkeit zu nehmen, diese Beiträge zu erheben, würde nach unserer Ansicht ebenso oder sogar noch stärker in das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen eingreifen. Wie und welche Instrumente zur Finanzierung des gemeindlichen Zusammenlebens genutzt werden, kann durchaus ein Faktor im Standortwettbewerb sein. Hier obliegt es der Kommune, zu entscheiden, wie sie die Gewerbesteuern ansetzen will, ob sie eine Hundesteuer erheben will oder ob sie eben auch Straßenausbaubeiträge erheben will, wenn sie das möchte.

Wir wollen sie nur nicht dazu zwingen; das ist kommunale Eigenverantwortung, und dazu stehen wir als Koalition.

Auch eine solche Entscheidung ist am Ende Gestaltung. Die Bürgerinnen und Bürger sollen nicht nur darüber entscheiden können, wofür Geld ausgegeben wird, sie sollen mittelbar auch gemeinsam entscheiden können, welche Belastung sie dafür in Kauf zu nehmen bereit sind. Es ist auch nicht so, dass es dabei überhaupt keine Möglichkeit der Mitbestimmung gibt. Die entsprechenden kommunalen Beteiligungsmöglichkeiten bis hin zu einem Bürgerentscheid gibt es.

Lassen sie mich zum Schluss bei aller Wertschätzung für die kommunale Selbstverwaltung noch einen Punkt ansprechen, der mich bei diesem Gesetzentwurf geärgert hat, und das hat überhaupt nichts mit dem Gesetzentwurf der LINKEN zu tun. Im Gegenteil: Der Gesetzentwurf ist nämlich nicht, wie ein Vertreter des Sächsischen Städte- und Gemeindetags in der Anhörung sich erdreistete zu sagen, ein Handstreich gegen die Kommunen, nur, weil ein solcher Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht wird.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Der SSG ist gut beraten, in Achtung der Aufgabe des Landtags als Gesetzgeber anzuerkennen, dass es das gute Recht jeder Fraktion ist, gesetzgeberische Vorschläge zu machen, auch wenn diese einem nicht gefallen mögen. Auch das ist Demokratie. Dennoch lehnen wir diesen Gesetzentwurf am Ende ab, weil wir ihn inhaltlich nicht teilen. Wir sind aber froh, dass wir darüber diskutieren konnten.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Für die SPDFraktion Herr Abg. Pallas. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Straßenausbaubeiträge sind in den letzten Jahrzehnten bundesweit regelmäßig Gegenstand sehr hitziger Diskussionen gewesen, auch hier in Sachsen. Im Grunde genommen ist dieses Instrument im Sinne der steuerzahlenden Bevölkerung und des Allgemeinwohls eigentlich gar nicht so unvernünftig. Gemeinden haben die Möglichkeit, bei der Sanierung oder Instandsetzung zumeist unbedeutender Gemeindestraßen, die grundsätzlich nur von den Anliegern genutzt werden, diese bei den Kosten zu beteiligen. Theoretisch klingt das ganz logisch und eigentlich auch ganz gerecht.

In der sächsischen Praxis stellt es sich aber anders dar. Gemäß des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes können die sächsischen Kommunen zur Deckung des Aufwands für Verkehrsanlagen auf Grundlage einer Satzung Straßenausbaubeiträge erheben. Die Gemeinden sind deshalb noch nicht gesetzlich verpflichtet, das zu tun. Kollege Lippmann hat es eben schon angesprochen. Ganz konkret steht in der Verwaltungsvorschrift zur kommunalen Haushaltswirtschaft der Satz, dass sich das insoweit bestehende Ermessen reduzieren kann, wenn eine Gemeinde zur Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzepts verpflichtet worden ist, also wenn sie keinen ausgeglichenen Haushalt aufstellen kann. Das wiederum führt zu einer Ungerechtigkeit in der Regelung. Bürgerinnen und Bürger in finanziell klammen Kommunen werden doppelt benachteiligt. Per se steht weniger Geld für die öffentlichen Aufgaben zur Verfügung, und zusätzlich können die Bürgerinnen und Bürger – im Gegensatz zu reicheren Kommunen – beim Straßenbau herangezogen werden. Darum haben wir, die SPD, uns in unserem Wahlprogramm 2019 dafür ausgesprochen, diese Beiträge abzuschaffen.

Wir haben mit den GRÜNEN und der CDU darüber verhandelt und einen Kompromiss geschlossen, weil die Abschaffung nicht mehrheitsfähig war. Wir haben heute auch in den Redebeiträgen der Kollegen Wähner und Lippmann gehört, wie dort die Argumente liegen. Der Kompromiss besagt, dass wir die faktische Erhebungspflicht im Falle von Haushaltsnotlagen abschaffen.

Eigentlich finde ich diesen Kompromiss ganz gut; denn tatsächlich stärkt er in diesem Falle die kommunale Selbstverwaltung. Richtig ist, diese Entscheidung den Kommunen zu überlassen.

Nachdem Kollege Schultze ein bisschen in Zweifel gezogen hat, ob bei allen Themen die kommunale Selbstverwaltung seitens der Koalition so geachtet wird, will ich zumindest ein sehr naheliegendes Beispiel nennen und damit verdeutlichen, dass das sehr wohl der Fall ist. Sie wissen, dass wir darüber diskutieren, zu entbürokratisieren, zu vereinfachen und mehr Entscheidungsspielräume zu geben. Gerade die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus ist das perfekte Beispiel dafür, weil wir jetzt relativ neu den Kommunen mehr Geld pauschal über das FAG

ausreichen und damit den Kommunen mehr Entscheidungsmöglichkeiten geben, welche Straßen dann saniert oder ausgebaut werden können.

Man kann sich darüber echauffieren, dass die Staatsregierung mit der Umsetzung dieses Punktes aus dem Koalitionsvertrags bis zum Schluss gewartet hat. Selbstkritisch gestehe auch ich ein, dass wir, die SPD, erst Anfang 2023 beim Innenministerium dazu angefragt hatten. Immerhin hat es geholfen, und die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbeiträgen in klammen Kommunen wird jetzt abgeschafft. Das SMI hat bereits angekündigt, eben jenen Satz in der Verwaltungsvorschrift zu streichen. Wann diese Streichung nun endlich durchgeführt wird und Rechtskraft erlangt, wird uns möglicherweise Herr Innenminister Schuster gleich noch sagen.

Den Gesetzentwurf der LINKEN benötigen wir dazu nicht. Wir sprechen uns für das aus, was Sie, Herr Kollege, schon zitiert haben. Zur Vollständigkeit gehört aber auch, dass der Gesetzentwurf erst eingebracht wurde, nachdem wir nachgefragt und das öffentlich kommentiert hatten. Zudem geht der Gesetzentwurf inhaltlich über den Kompromiss der Koalition hinaus. Wir lehnen aus diesen Gründen den Gesetzentwurf ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Wird weiterhin von den Fraktionen das Wort gewünscht? – Mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung. Herr Minister Schuster, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere politische Richtschnur heißt Subsidiaritätsprinzip, und in der Kommunalpolitik heißt das übersetzt kommunale Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. Die Kommunen benötigen rechtliche und finanzielle Spielräume, um die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft selbst gestalten zu können. Wir haben regulativ nur einzugreifen, wenn es dort nicht möglich ist. Das sehen wir in diesem Fall nicht als gegeben an. Starre Vorgaben sind eben nur dort erforderlich, wo es zwingend notwendig ist. Das ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten kommunalen Selbstverwaltungsgarantie.

Der vorliegende Gesetzentwurf geht aber in die entgegengesetzte Richtung und unterhöhlt dieses Institut. Die sächsischen Kommunen dürfen auf Basis der aktuell geltenden Regelungen Beiträge erheben und mit ihnen den finanziellen Aufwand für die Anschaffung, Herstellung oder den Ausbau von Verkehrsanlagen decken. Das Bundesverfassungsgericht hat erst 2014 entschieden, dass der Straßenbaubeitrag nicht bloß den allgemeinen Nutzungsmöglichkeiten von Straßen dient, sondern der beitragspflichtige Vorteil vielmehr darin liegt, dass mit dem Straßenausbau

die anliegenden Grundstücke zugänglich gemacht und damit in ihrer qualifizierten Nutzbarkeit gesichert werden. Dies – so das Bundesverfassungsgericht – rechtfertige die Beitragserhebung.

Der eingebrachte Gesetzentwurf zielt aber darauf ab, diese Befugnis aufzuheben und den Gemeinden damit eine eigene Finanzierungsquelle zu entziehen. Das ist ein Eingriff in die Finanzhoheit der Gemeinden, die das Recht haben, eigene Ausgaben zu erheben, und damit ein Eingriff in die ihnen verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverantwortung. Genau aus diesen beiden Gründen lehnt der Sächsische Städte- und Gemeindetag die vorliegende Gesetzesänderung ab.

Die Regierungsfraktionen haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Ermächtigungsgrundlage beizubehalten und nur die faktische Pflicht zur Erhebung der Beiträge im Fall von Haushaltsnotlagen abzuschaffen. Dementsprechend werden wir die Verwaltungsvorschrift Kommunale Haushaltswirtschaft und die Anwendungshinweise zum Kommunalabgabengesetz ändern.

Im Vorgriff darauf haben wir bereits die Rechtsaufsichtsbehörden im Dezember des letzten Jahres gebeten, es rechtsaufsichtlich nicht mehr zu beanstanden, wenn Kommunen im Falle einer Haushaltsnotlage keine Straßenbaubeiträge erheben. Der Abg. Pallas hat nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gefragt. Eine genaue Zeit kann ich jetzt nicht sagen, aber wir haben bereits die Anhörung zur Änderung der Verwaltungsvorschrift eingeleitet. Anhörungsfristende ist meiner Erinnerung nach Ende März. Dann werden wir das – Sie können es selbst einschätzen – in jedem Fall in der Zeit, in der der Koalitionsvertrag hoffentlich noch läuft, abschließen. Wir hätten es auch ohne Anruf des Abg. Pallas gemacht, aber es hat geholfen. Das will ich bestätigen.

Bei finanziellen Härten für den betroffenen Bürger besteht im Einzelfall schon jetzt die Möglichkeit, Stundung oder Ratenzahlung zu beantragen. Die Entscheidung aber, meine Damen und Herren, ob Straßenbaubeiträge erhoben werden, muss weiterhin bei den Kommunen bleiben. Es sind die Kommunen, die vor Ort am besten beurteilen können, ob sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, wofür sie diese einsetzen sowie ob und in welchem Umfang sie die Einwohner an diesen Investitionen beteiligen wollen. Dass die Gemeinden unterschiedlich agieren, ist

Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie und der jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort.

Wir können sicher davon ausgehen, dass die Kommunen mit diesem Finanzierungsmittel verantwortungsvoll umgehen. Anderes liegt mir jedenfalls nicht vor. Wenn Gemeinden keine Straßenbaubeiträge erheben dürften, müssten sie sich andere Finanzierungsquellen erschließen. Dazu enthält der vorliegende Gesetzentwurf aber keine belastbaren Aussagen. Das Einzige, was sich die Antragsteller haben einfallen lassen, ist, den Freistaat verantwortlich zu machen. Das widerspricht aber dem Subsidiaritätsgedanken, der uns leitet.

Ich fasse zusammen: Der Gesetzentwurf schwächt aus unserer Sicht die kommunale Selbstverwaltung und ist angesichts seiner Folgen finanziell unausgegoren. Daher empfehlen wir Ihnen die Ablehnung.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Freistaat Sachsen. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen mir keine Änderungsanträge vor.

Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen. Ich könnte auch gleich Überschrift und Artikel 1, 2, 3 zusammenfassen. Ist das in Ordnung?

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!)

Dann rufe ich auf: die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Finanzausgleichgesetzes und Artikel 3 Inkrafttreten. Wer möchte diesen zustimmen? – Die Ablehnung, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Ich sehe eine ganze Reihe von Zustimmungen, aber der Gesetzentwurf ist doch mit großer Mehrheit abgelehnt.

Ich frage die Linksfraktion: Wird noch einmal eine Gesamtabstimmung gewünscht?