Das ist nicht der Fall. Damit ist die Zweite Beratung abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.
Ich frage den Berichterstatter, Herrn Kuhnert, ob er einen Beitrag leisten möchte. – Ich sehe keinen Bedarf. Damit wird den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion mit Herrn Abg. Flemming. Es folgen die BÜNDNISGRÜNEN, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Flemming, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die ansteigende Nutzung von Mietwohnungen zur Fremdbeherbergung soll mit diesem Gesetz im positiven Sinne beeinflusst werden. Das Gesetz soll kein Zweckentfremdungsverbot für alle Gemeinden festlegen, sondern die Gemeinden zum Erlass einer Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung ermächtigen, und zwar dort, wo es einen angespannten Wohnungsmarkt gibt.
Das Gesetz bietet den Gemeinden damit ein Instrument, um zu verhindern, dass Wohnraum unkontrolliert dem Wohnungsmarkt entzogen wird, aber eben nur für die Gemeinden, die es wollen. Diese Gemeinden sollen durch eine Satzung bestimmen können, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeit verfolgbar sein.
Die Koalitionspartner haben – gemäß ihrer Vereinbarung im Koalitionsvertrag – 2023 einen Gesetzentwurf über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Sachsen dem Sächsischen Landtag zur Beratung übermittelt. Dieser Gesetzentwurf soll heute beschlossen werden.
Wir machen als Union keinen Hehl daraus, dass wir mit diesem Thema am Anfang Bauchschmerzen hatten und teilweise heute noch haben; denn es bedeutet einen Eingriff in Eigentumsrechte. Dabei sollten wir ganz vorsichtig sein. Es geht auch um die Frage: Hat das Problem so eine Dimension, dass wir mit der Gesetzeskeule kommen müssen?
Wir haben in der Koalition lange miteinander gerungen. Ich denke, dass der heute zur Abstimmung stehende Entwurf ein guter Kompromiss ist, dem auch wir ohne größere Bedenken zustimmen können. Gegenüber unserer letzten Debatte an dieser Stelle hat sich nicht viel verändert. Im Kern geht es beim Zweckentfremdungsverbot darum, die sächsischen Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt zu ermächtigen, die Umnutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken zu unterbinden bzw. einzuschränken.
Die Sachverständigenanhörung hat gezeigt, dass es nach wie vor zwischen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Eigentümerverbänden auf der einen Seite und den betreffenden Städten – das sind im Grunde genommen ausschließlich Dresden und Leipzig – auf der anderen Seite unterschiedliche Auffassungen zur Angespanntheit des Wohnungsmarktes gibt und bisher die Unterschiedlichkeit in der Datenbasis nicht ausgeräumt werden konnte.
Ebenso ist festzustellen: Weil das Zweckentfremdungsverbot einen bedeutsamen Eingriff in die Eigentumsrechte der Immobilieneigentümer darstellt, bedarf das einer besonders sorgfältigen Abwägung. Sowohl für Dresden als auch für Leipzig ist anzumerken, dass in den vergangenen Jahrzehnten manche Umnutzungen – beispielswiese für Arztpraxen, Anwaltskanzleien, Versicherungs- und Reisebüros oder für sonstige Büronutzungen sowie für Gemeinschaftsräume bei Hausgemeinschaften – durchaus willkommen waren. Das wird bei der Diskussion leicht vergessen. Zweckentfremdung ist somit nicht per se etwas Schlechtes.
Es ist ebenfalls anzumerken, dass die Übernachtungsform Ferienwohnung oder Airbnb durchaus steigenden Zuspruch bei vielen Reisenden hat, insbesondere bei der jüngeren Generation oder bei Familien.
Ich möchte betonen, dass die Vertreterin der Wohnungsgenossenschaften in der Sachverständigenanhörung deutlich gemacht hat, dass die Vermieter mit den Nutzern Mietverträge über Wohnraumvermietung abgeschlossen haben, in denen als Zweck das Wohnen festgelegt ist.
Das wird nach deren Zahlen für 97 % aller Wohnungen auch so umgesetzt. Die Vermieter haben eigene mietrechtliche Möglichkeiten, wenn die Mieter selbst Airbnb-Vermietung betreiben oder anfangen, ihre Wohnung
gewerblich zu nutzen. Dafür brauchen die Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Weder Wohnungsgenossenschaften noch Wohnungsgesellschaften oder die meisten privaten Vermieter haben ein Interesse daran, ihre Wohnungen zur Ferienwohnungsvermietung anzubieten.
Auf der anderen Seite gab es insbesondere von den Vertretern der Mietervereine Forderungen, die Regelungen weiter zu verschärfen und die Zweckentfremdung einzuschränken, Wohnraum zu sichern bzw. wiederherzustellen. Dafür sollen Kurzzeitvermietungen von Wohnungen für touristische Zwecke zurückgedrängt, die Nutzung von Wohnraum für gewerbliche und freiberufliche Zwecke unterbunden und Leerstände unmöglich gemacht werden. Der Tatbestand der nicht akzeptablen Zweckentfremdung soll also deutlich erweitert werden. Dagegen haben wir uns
mehrheitlich entschieden; denn bereits in der Sachverständigenanhörung am 22.05.2023 und dann wieder im September 2023 letzten Jahres zu dem vorliegenden Gesetz wurde anschaulich begründet, dass neben der touristischen Nutzung im Prinzip – so haben wir es zumindest wahrgenommen – kein Handlungsbedarf gesehen wird. Selbst bei der touristischen Nutzung wird das Problem von Experten nur im sehr begrenzten Maße beobachtet, zum Beispiel in den Innenstädten von Leipzig oder Dresden.
Wir haben ein schlankes, auf das Notwendige beschränkte und am Ende auch ein zeitlich beschränktes Gesetz erarbeitet – so, wie es immer ist, wenn man in Eigentumsrechte eingreift. Wir werden das Ganze evaluieren, und es wird sich zeigen, wie groß der Bedarf, aber auch wie groß die Zahl der Wohnungen ist, die dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt werden konnten. Darauf bin ich sehr gespannt. Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wohnungen sollen weder leer stehen, Spekulationsobjekte sein, noch in großer Zahl als Ferienwohnungen umgewidmet, die Wohnungsnot verschärfen. Wohnungen sind zum Wohnen da, und Wohnen ist ein Grundrecht.
Die negativen Entwicklungen der vergangenen Jahre zeigen, dass es hierfür eine politische Steuerung braucht. Es darf nicht sein, dass in begehrten Wohnlagen wie der Dresdner Neustadt ganze Häuser nur noch als Ferienwohnungen vermietet werden, aber das ist der Fall. Insgesamt werden in Dresden zurzeit 1 500 Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt. Wenn man sich durch die Angebote Airbnb und Booking.com sucht, findet man allein für die Neustadt in Dresden 550 gelistete Wohnungen. Das sind, nehmen wir ein großes Gründerzeithaus mit zehn Wohnungen, in nur einem Stadtbezirk 55 Häuser, die komplett als Ferienwohnungen vermietet werden. Allein in Dresden wuchs das Angebot an Ferienwohnungen im Jahr 2023, also in nur einem Jahr, um 10 %. In Leipzig sind durch Leerstand und Zweckentfremdung laut Angaben der Stadt aktuell sogar rund 20 000 Wohnungen nicht für Wohnzwecke verfügbar. Die Umnutzung von Wohnungen als Ferienobjekte und der spekulative Leerstand von neu gebauten Wohnungen tragen aktiv zu einer Verknappung des Angebots und somit zu steigenden Mieten bei.
Hier sind wir aus unserer Sicht als Politik gefordert. Wir dürfen nicht tatenlos dabei zusehen, wie Menschen aus ihren Wohnungen und Quartieren verdrängt werden. Die Wohnungssuche wird vor allem in Leipzig und Dresden mittlerweile oft zur Herausforderung. Immer mehr Menschen haben große Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Dieser Effekt wird noch verstärkt, wenn in einzelnen Stadteilen sehr viele Wohnungen – wie eingangs
beschrieben – dem regulären Mietenmarkt entzogen werden. Dieses Problem gehen wir als Koalition nun an.
Mit dem Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum schaffen wir einen weiteren Baustein für mehr preisgünstigen Wohnraum gerade in den innenstadtnahen Quartieren. Wir BÜNDNISGRÜNE haben uns bereits in den Koalitionsverhandlungen für ein Zweckentfremdungsverbot eingesetzt und sind froh, dass wir es nun auch umsetzen werden.
Dabei ist uns wichtig, dass normale Ferienwohnungen außerhalb der Stadtzentren oder in ländlichen Gegenden von der Regelung nicht erfasst sein werden; das will ich noch mal ausdrücklich sagen. Aber dort, wo in den Städten teils ganze Häuser nur noch aus durchnummerierten Appartements bestehen, können die Kommunen nun gezielt für mehr Wohnraum sorgen. Mit der Möglichkeit, Zweckentfremdungssatzungen zu beschließen, können die sächsischen Großstädte Leipzig und Dresden die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen in angespannten Wohnungsmärkten und Stadtvierteln über einen Genehmigungsvorbehalt unterbinden. Außerdem soll künftig nur noch ein Wohnungsleerstand von maximal einem Jahr möglich sein. So verhindern wir auch, dass neu gebaute Wohnungen in guten Stadtlagen aus spekulativen Gründen ewig leer stehen, um Steuern abzuschreiben und auf noch höhere Mieteinnahmen zu hoffen.
Die Gesetze anderer Bundesländer zeigen, dass eine weitreichendere Definition von Zweckentfremdung möglich ist. Dies ist – wie gesagt – ein Kompromiss, zu dem wir als Demokraten natürlich stehen. Wir sehen den Kompromissentwurf zum Gesetz als ersten Schritt in die richtige Richtung an; denn auch der spekulative Leerstand von Wohnraum – das ist uns besonders wichtig – kann nun genauer unter die Lupe genommen werden. Ein Drittel der sächsischen Bevölkerung lebt in den großen Ballungsgebieten. Wir setzen uns dafür ein, dass die Verdrängung von Mieterinnen und Mietern in angespannten Wohnungsmärkten wie Leipzig und Dresden wirksam eingedämmt werden kann. „Zieht doch um, wenn es euch zu teuer ist!“ ist für uns keine Devise.
Die Anhörung im Oktober 2023 hat gezeigt, dass fast alle Sachverständigen die Einführung eines Zweckentfremdungsverbots befürworten. So begrüßten sowohl die DEHOGA Sachsen als auch die Vertreterin der Tourismusbranche am Ende den Gesetzentwurf, und das durchaus zu meiner Überraschung.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Eine Mietwohnung in eine Ferienwohnung umzuwandeln ist ein sehr attraktives Geschäft. Modellrechnungen zeigen, dass man mit der Vermietung einer gut laufenden Ferienwohnung in einer guten Lage das Sechs- bis Achtfache der Kaltmiete einer Mietwohnung verdienen kann. Das bestätigen auch Kenner der Branche. Und das bedeutet, wenn die Politik nichts tut, dass das Problem nur größer werden kann.
Um es noch mal klarzustellen: Es gibt gute Gründe, in vielen Städten, Kleinstädten und Dörfern in Sachsen Ferienwohnungen anzubieten. Das ist gut für den Tourismus, und oft sind es gerade im ländlichen Raum sehr liebevoll betreute Angebote. Uns geht es um die Großstädte und dort um besonders nachgefragte Quartiere.
Und ganz ehrlich: Würden Sie gern in einem Haus in einer Großstadt wohnen, in der die Hälfte der Wohnungen von ständig wechselnden Besucherinnen und Besuchern – gern im feierfreudigen Alter, die die Nacht zum Tag machen – genutzt wird, und wobei Sie nicht wissen, wer schon wieder diese Dame oder dieser Herr mit dem Rollköfferchen ist, der plötzlich vor Ihnen im Treppenhaus steht? Es ist auch eine Frage der Atmosphäre in einem Wohnhaus und eine Frage von guter Nachbarschaft.
Ich freue mich sehr, dass wir dieses Gesetz jetzt, am Ende der Legislatur, doch noch durch das Parlament bringen, und danke den beteiligten Fraktionen von CDU und SPD sowie meinem Fraktionsvorstand – der gerade nicht da ist –, dass er bei dem Thema nicht die Nerven und die Geduld verloren hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nun beschließe ich die Reihe der Redner der einbringenden Fraktionen. Es ist ja ein Fraktionsgesetz und kein Gesetz, das in der Staatsregierung entstanden ist – auch eine kleine Besonderheit. Mit dem heutigen Gesetz zur Ermöglichung des Verbots von Wohnraumzweckentfremdung beschließen wir ein letztes größeres Vorhaben der Koalition in der Wohnungspolitik.
Wir hörten es bereits, Wohnungen sind zum Wohnen da. Bei einem angespannten Wohnungsmarkt, in dem Familien kaum noch eine Wohnung finden, ist es ein Unding, dass manche Eigentümer lieber mit Airbnb das schnelle Geld machen, als sie für weniger Rendite an Menschen zu vermieten, die sie dringend brauchen. Hier kann zukünftig seitens der Großstädte ein Riegel vorgeschoben werden.
Warum ist das notwendig? Die Miete – um nur einen Grundsatz zu nennen – muss für Normalverdiener erschwinglich bleiben – egal, ob in einem sächsischen Dorf, einer Kleinstadt oder in Dresden bzw. Leipzig. Wir haben nun einmal sehr unterschiedliche Wohnungsmärkte in Sachsen. Wir haben Regionen mit viel Leerstand, wo Leute eher wegziehen. Wir haben wachsende Städte, vor allem Dresden und Leipzig, aber auch Gemeinden in ihrem Umland mit viel Zuzug. Der Wohnungsbau, das gehört auch zur Wahrheit, kommt nur eingeschränkt hinterher.
Bezahlbarer Wohnraum ist in den sächsischen Großstädten zunehmend Mangelware. Daher müssen wir im Freistaat
alle Möglichkeiten ausschöpfen, preisgünstigen Wohnraum zu sichern oder wiederherzustellen. Wir haben dafür in den letzten Jahren auch viel getan. Wir haben den sozialen Wohnungsbau vorangetrieben. Wir haben die Förderrichtlinie zur Sanierung preisgünstiger Mietwohnungen, die in ganz Sachsen gilt, ordentlich ausgestattet und weiterentwickelt. Und entgegen so mancher konservativer oder neoliberaler Äußerung regelt der Markt beim Wohnen offensichtlich nicht die Probleme von selbst.
Bauen, bauen, bauen reicht eben nicht. Die privaten Investoren bauen gewinnorientiert, aber am sozialen Bedarf vorbei. Die mit den Mitteln des sozialen Wohnungsbaus errichteten Wohnungen reichen der Anzahl nach noch nicht aus, um die Mieten zu stabilisieren. Darum sind zum Zeitgewinn regulierende Maßnahmen so notwendig. Wir wollen Zeit gewinnen, bis ausreichend bezahlbare Wohnungen geschaffen wurden. Auch hier sind wir als Koalition tätig geworden.
Wir haben die Beschränkungen von Mieterhöhungen für laufende Verträge verlängert. Wir haben die Mietpreisbremse für neue Verträge endlich auch für die angespannten Wohnungsmärkte in Dresden und Leipzig eingeführt. Heute schaffen wir die Rechtsgrundlage dafür, damit diese Städte durch eine kommunale Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen in der ganzen Stadt oder in einigen Stadtteilen vorgehen können.
Es geht um die touristische Vermarktung von Mietwohnungen, die nun einmal in Dresden und Leipzig weiter im Kommen ist. Die beiden Städte haben eigene Gutachten erstellt. Wir wissen um die Zahlen, Kollege Löser hat sie ausgeführt. Es ist auch klar aus Dresden und Leipzig kommuniziert worden, dass sie um diese Rechtsgrundlage bitten.