Es geht darüber hinaus um Eigentümer, die dringend benötigten Wohnraum leer stehen lassen, um ihn nach einer Zeit lukrativ weiter zu verkaufen – auch spekulativer Leerstand
genannt – und darum, dass Wohnraum in Gewerbe umgewandelt wird und dass Bestandsimmobilien verwahrlosen oder sogar abgerissen werden. All das stellt für die Städte Leipzig und Dresden – also die Städte, die in Sachsen einen Wohnraummangel haben – ein handfestes Problem dar. Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden. Das ist schon lange eine Forderung auf der kommunalen Ebene, der Kommunen, die es betrifft.
Ich bin auch ein bisschen enttäuscht darüber, Kollege Flemming, dass Sie in der Anhörung den kommunalen Vertretern aus Leipzig und Dresden – aus Dresden gab es ja zumindest eine schriftliche Stellungnahme – und dem Kommunalverband, die sich dazu geäußert haben, so schlecht zugehört haben.
Dresden und Leipzig – das müssten Sie auch wissen – haben schon lange Stadtratsbeschlüsse auf den Weg gebracht und – darüber haben die Kollegen Löser und Pallas schon gesprochen – Gutachten erstellt, in denen der Wohnungsmarkt in den jeweiligen Städten untersucht und das Problem der Zweckentfremdung von Wohnraum offensichtlich gemacht wurde. Es wurde dringend angemahnt: Freistaat, gib uns eine Rechtsgrundlage, eine Gesetzesgrundlage, damit wir etwas tun können.
Vor fast zwei Jahren hatten wir Ihnen hier als Fraktion DIE LINKE einen Vorschlag für ein Zweckentfremdungsverbot vorgelegt. Wenn Sie dieses gern auch mit Änderungsanträgen angenommen hätten,
wie es in einem demokratischen Zusammenspiel in einem Parlament eigentlich üblich ist, dann wären wir, glaube ich, schon ein paar Schritte weiter.
Die Zahlen, die die Städte Leipzig und Dresden mit den Untersuchungen von Empirica bzw. Quaestio schon im Jahr 2019 vorgelegt haben, belegen das handfeste Problem. Seit dem Jahr 2019 sind fünf Jahre vergangen, also viel zu viel Zeit.
In zehn Bundesländern gibt es Landesgesetze zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. In Berlin wird derzeit ein weiteres Mal über die Verschärfung der Regelung diskutiert, die es schon länger gibt. Sachsen hat die Kommunen und die Mieterinnen und Mieter wieder einmal viel zu lang im Regen stehen lassen. Sie legen mit dem vorliegenden Entwurf – hiermit will ich zu unserer inhaltlichen Kritik kommen – ein zahnloses Gesetz vor, mit dem es offensichtlich wieder einmal vor allem der Eigentümerlobby recht gemacht werden soll. So ein bisschen habe ich den Vortrag des CDU-Kollegen auch in diese Richtung justiert verstanden.
Ich erinnere an die Ausführungen des Sachverständigen Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein in der Anhörung des Regionalausschusses am 27. Oktober zum Grundgedanken, ein Gesetz zum Thema Zweckentfremdung zu machen. Er sagte: „Es ist ein Verbotsgesetz mit Ausnahmen. Eigentlich ist die Zweckentfremdung unerwünscht
Bei Ihrem Gesetz gewinnt man eher den Eindruck, dass dieses Prinzip umgedreht wird, dass Zweckentfremdung zwar als Tatbestand konstituiert wird, dann aber faktisch möglichst eng gefasst und noch ausgehöhlt wird. Das ist wirklich ein bisschen enttäuschend.
Unisono kritisierten die Vertreterinnen und Vertreter der Mietervereine und der kommunalen Ebene den viel zu langen Zeitraum, ab dem Leerstand als Zweckentfremdung gilt. Das sind zwölf Monate in dem Gesetzentwurf. In vielen Bundesländern, in denen es geregelt wurde, sind drei Monate üblich. Die Länder, die sechs Monate gewählt hatten, haben zum Teil später die Verkürzung auf drei Monate gewählt.
Auf Kritik stieß auch, dass eine Zweckentfremdung durch – nicht ausschließlich, aber überwiegend – gewerbliche Nutzung oder durch Abbruch und Verwahrlosung gar nicht vorgesehen ist. Auch hierzu schlagen wir Ihnen mit unserem Änderungsantrag eine Ergänzung vor. Zu dem gewerblichen Zweckentfremdungstatbestand wurde in Leipzig im Jahr 2019 bekundet, dass das jährlich 200 bis 300 Wohnungen betrifft. Sie können einmal ausrechnen, was nach fünf Jahren für eine Menge an Wohnungen oder Wohnraum zustande gekommen ist. Dem hätten wir quasi Einhalt bieten können mit einer schnelleren legislativen Regelung.
Ich will die Stadt Leipzig in der Anhörung hier auch noch einmal zitieren: „Mit der Begrenzung der Tatbestände des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes werden die Möglichkeiten der Kommunen zur Verhinderung von Zweckentfremdung deutlich eingeschränkt.“ Dadurch wird sozusagen auch das Handeln der Kommune eingeschränkt.
Darum unser offensives Plädoyer auch in Unterstützung der kommunalen Stimmen: Geben Sie den betroffenen Kommunen die Instrumente an die Hand, die sie anwenden. Sie kennen den Wohnungsmarkt vor ihrer Tür am besten, haben auch Gutachten in Auftrag gegeben, haben Statistiken usw. Geben Sie doch einfach einen Instrumentenkasten dahin. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu und lassen Sie die Kommunen in ihren Satzungen selbst auswählen, was sie wirklich anwenden wollen.
Es gibt – damit zu weiteren Kritikpunkten – einen hohen Begründungsaufwand für die Kommunen, die von der Satzungsermächtigung in § 1 Gebrauch machen wollen. Wir wissen, es geht im Wesentlichen – das wurde hier schon mehrfach gesagt – um Dresden und Leipzig. Zu Recht weisen jene darauf hin, dass sie den Nachweis für den angespannten Wohnungsmarkt doch schon etliche Male erbracht hätten – die Mietpreisbegrenzungsverordnung, die Kappungsgrenze, die Gebietskulisse für den sozialen Wohnungsbau.
Ich erinnere daran, dass natürlich auch eine Angst dahintersteckt und dass die Kommunen leichtere Regelungen oder einfachere Wege wollen, weil eine gewisse Angst besteht, dass sich das Regionalministerium wieder hierhin
stellt – wie im Fall von Leipzig und der Umwandlungsverordnung und des verlängerten Kündigungsschutzes – und sagt: Nein, Leipzig hat doch gar keinen angespannten Wohnungsmarkt. Die Kriterien hauen dafür nicht hin, obwohl sie bei anderen Instrumenten schon hinhauen. Daher würde ich Sie bitten, diesem Punkt in unserem Änderungsantrag zuzustimmen und hier der Erleichterung der Nachweisführung den Weg zu ebnen.
Es gibt noch weit mehr zu kritisieren: fehlende Begehungs- und Betretungsrechte, zu niedrig angesetzte Bußgelder, ausufernde und rechtlich völlig unklare Ausnahmetatbestände. Es fehlt außerdem ein Mehrbelastungsausgleich, den wir Ihnen mit unserem Änderungsantrag auch vorschlagen. Sie wissen, die Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes wird die Kommunen Ressourcen kosten, personell und sachlich. Nehmen Sie sich ein Herz und stimmen Sie auch dem zu.
Zum Schluss möchte ich sagen: Dass Sie jetzt drei Monate haben vergehen lassen, seit die Anhörung im Regionalausschuss stattgefunden hat, um uns dann hier eine Änderung zu präsentieren, die eine Kurzbezeichnung des Gesetzes beinhaltet, und dass Sie nach den vielen klugen Sachvorträgen in der Anhörung nicht zu dem Schluss gekommen sind, dass bei diesem Gesetzesentwurf noch mehr zu machen ist, wäre es schon fast lächerlich, wenn es nicht für die Kommunen, die es betrifft – nämlich Dresden und Leipzig –, tatsächlich eine erhebliche Einschränkung bedeutete, weil bestimmte Sachen eben nicht aufgenommen wurden.
Wir stimmen – das kommt jetzt bestimmt überraschend – dem Gesetzesentwurf zu. Wir müssen einen Anfang machen. Wir stimmen dem schweren Herzens zu und hoffen, dass in einer neuen parlamentarischen Zusammensetzung vielleicht ab dem Herbst eine schnelle Verschärfung dieses Gesetzes entsprechend der Bedarfslagen der Kommunen Leipzig und Dresden möglich ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich komme nicht umhin, doch auf zwei Argumente von Herrn Hentschel von der AfD-Fraktion eingehen zu müssen.
Merken Sie eigentlich noch, Herr Hentschel, was Sie hier erzählen? Sie sprechen davon, die CDU würde ihre Wähler verraten. Nun möchte ich einmal ausführen: Dieser Gesetzentwurf ist ausschließlich in den Großstädten Dresden und Leipzig überhaupt umsetzbar, und nur, wenn diese das wollen.
In Dresden zumindest – das weiß ich als Dresdner – sind 86 % der Bewohner Mieter. Und Sie behaupten, dass wir mit diesem Gesetz diese Wähler verraten. Merken Sie eigentlich noch, welchen Populismus Sie hier rauslassen?
Was ist denn das für ein Kokolores? „Flächendeckend die Immobilieneigentümer kalt enteignen“! Kollege Löser hat die Zahl genannt: In Dresden reden wir ungefähr von 1 500 Wohnungen – bei einem Gesamtbestand von ungefähr 312 000 Wohnungen in Dresden. Wir reden also erstens von weniger als 0,5 % der Wohnungen, um die es überhaupt geht.
Dann wird den derzeitigen Eigentümern – zweitens – überhaupt nicht verwehrt, diese Wohnungen weiterhin gewerblich zu nutzen, wie sie es jetzt bereits tun. Es wird nur ein Genehmigungsvorbehalt eingefügt, weitere Ferienwohnungen zu generieren. Für die bestehenden gibt es sogar Bestandsschutz.
(Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Wolfram Günther)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte kurz etwas zu diesen Vorwürfe seitens des Kollegen der AfD entgegnen. Er spricht von StasiMethoden, von Blockwart, von der Wiederkehr der DDR. Am 05.09.2023 ist in New York – das ist nur ein paar Monate her – das „Local Law 18“ in Kraft getreten. Dieses besagt, dass die Vermietung von Ferienwohnungen in New York massiv eingeschränkt wird – aus Gründen, die wir hier dargestellt haben, wobei es um angespannte Wohnungsmärkte geht. Nun den USA und New York den Geist der Unfreiheit an die Flasche zu malen, finde ich völlig bekloppt.
Ich will noch einmal darauf eingehen, dass Sie immer sagen, das schaffe keinen Neubau von Wohnungen – das haben wir auch nie behauptet. Wir haben gesagt, dass zweckentfremdete Wohnungen wieder zurückgewandelt werden können. Und wir haben gesagt, dass wir Wohnungen, die leer stehen – und es gibt Erhebungen, die sagen, in
der Altstadt in Dresden stehen 8 % leer; das sind genau diese überteuerten Immobilien, die zu 15, 16 Euro angeboten werden und nicht abgehen, die spekulativ leer stehen –, an den Markt zurückgeben. Das ist der Sinn.
Ich will zusammenfassen, was die Maxime der AfD bei all diesen Fragen der Wohnungspolitik ist: Sie sind gegen sozialen Wohnungsbau, Sie schwächen den Schutz der Mieterinnen und Mieter, Sie sind am Ende die Partei der sozialen Kälte, was den Wohnungsbau betrifft.