Ich erinnere da an die SWOT-Analyse im Rahmen der Fachkräftestrategie 2030. Allerdings finde ich es bedauerlich, dass der Übergang vom allseits anerkannten Diplom hin zum Bachelor im Rahmen des Bologna-Prozesses an der BA erfolgte. Unser Studiengang Steuer- und Prüfungswesen war einer der letzten, die das Diplom aufgegeben haben, was ich persönlich stark bedauere. Während des Bologna-Prozesses war man daran interessiert, mit 210 statt 180 Credits als Intensivstudiengang anerkannt zu werden. Das wäre durch die vielen Studieninhalte berechtigt gewesen. Dies wurde jedoch nicht anerkannt und akkreditiert.
Trotz dessen, dass die BA bedarfsorientiert agiert, kann auch sie den aktuellen Bedarf an Absolventen nicht decken. Wir wissen alle, dass vor allem die Demografie in Sachsen zu niedrigeren Studentenzahlen beiträgt; dennoch steigt die BA im Vergleich zu allen anderen Hochschulen und steht besser da. Im Fall der BA wird die gesetzliche Aufwertung den Zustrom an Studenten für ein duales Studium in Sachsen hoffentlich erhöhen. Wenn diese im Anschluss auch in Sachsen bleiben, wäre das ein riesiger Erfolg.
Apropos Zustrom: Besonders erfreut war ich immer über meine Studenten aus dem Ausland. Meine erste Frage an sie war immer: Warum studierst du ausgerechnet deutsches Steuerrecht? Es ändert sich permanent, gilt nur in Deutschland und viele Deutsche verzweifeln bereits daran. Die Antworten waren sehr unterschiedlich: vom Wunsch in Sachsen und Deutschland eine Anstellung zu bekommen bis hin zum Wunsch der Selbstständigkeit war alles dabei. In Erinnerung wird mir immer einer meiner ersten Studenten bleiben, der mit den Worten seiner Vorstellung in den Neunzigerjahren begann: Mein Name ist Dima. Ich komme aus der Ukraine. Das ist ein Land. Es war kurz nachdem sich die Ukraine von der Sowjetunion unabhängig gemacht hat. Inzwischen kann er auf eine erfolgreiche Karriere als Steuerberater mit eigener Kanzlei in Dresden zurückblicken.
Oder wie Bolormaa aus der Mongolei mir die Frage beantwortete: In Ulan-Bator gibt es jedes Jahr nur eine Klasse, die als Controller/Wirtschaftsprüfer zugelassen und ausgebildet wird. Das sind die höchstbezahlten Jobs in der Mongolei, aber der deutsche Abschluss wird anerkannt. Deshalb studiere ich an der BA.
Dima, Bolormaa und viele andere eint der Leistungswille, der Wille Theorie und Praxis zu verbinden und innerhalb einer kurzen Zeit einen anerkannten Abschluss zu erwerben. An der BA treffen Leistungswille, passendes Lehrangebot und die geeigneten Ausbildungsbetriebe aufeinander.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Damit komme ich zu einem Punkt, der auch in der Anhörung diskutiert wurde und den die Linksfraktion mit ihrem Änderungsantrag thematisiert – die Vergütung. Die Gehälter in den einzelnen Studiengängen sind sehr unterschiedlich. Jedoch haben wir keinen Arbeitsgeber-, sondern inzwischen einen Arbeitnehmermarkt. Der Fachkräftemangel führt automatisch zu höheren Vergütungen, sonst bekommt man keine Studenten. Wir haben in den technischen Studienrichtungen teilweise Lehrvergütungen, die sonst nur Vollzeitarbeitern vorbehalten sind. Wir halten die staatliche Regulierung in der Wirtschaft für nicht zielführend. Auch wenn ich mich wiederhole: Angebot und Nachfrage regeln den Preis, in dem Fall die Vergütung.
Damit komme ich zu einem letzten Punkt, der Anwesenheits- und Prüfungsverpflichtung an der Dualen Hochschule. Aus Sicht manch eines Unistudenten ist es wahrscheinlich eine Horrorvorstellung, regelmäßig zu Vorlesungen, Seminaren oder Praktika gehen zu müssen. Ein strukturiertes Studium mit Teilnahmepflicht an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen erfordert Ehrgeiz und Disziplin. Es ist aus unserer Sicht absolut richtig, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen zu verpflichten.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der BA zur Dualen Hochschule Sachsen findet diese nun endlich die Anerkennung, die sie sich über Jahre längst verdient hat. Die Wirtschaft in Sachsen wird in den kommenden Jahren weit mehr zu stemmen haben, als wir heute wissen. Das duale Studium kann einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der sächsischen Wirtschaft leisten. Sachsen braucht gut ausgebildete und leistungsbereite junge Menschen. Diese finden wir auch in Sachsen; wir müssen sie aber auch hier halten, ihnen Perspektiven bieten – gerade im ländlichen Raum.
Zum Schluss möchte ich einigen Protagonisten der Vergangenheit danken: Herrn Prof. Kröppelin, der seit der Gründung der BA 1991 bis 2012 Direktor der Staatlichen Studienakademie Dresden war und zudem bis zu seinem Ruhestand den Vorsitz der Direktorenkonferenz der Berufsakademie innehatte. Durch sein Wirken wurde die BA auf das richtige Gleis gesetzt. Herr Prof. Hofmann, der als Prof. Kröppelins Stellvertreter stets streitbar war, aber immer zum Wohle der BA handelte, auch wenn er mir 1998
noch bescheinigte, dass das Internet, Web oder anderes modernes Zeug kein Mensch brauche, während Prof. Sachse und Prof. Zipfel dies damals schon erkannten und mit mir nach Nutzungsmöglichkeiten suchten. Ganz besonders möchte ich Frau Prof. Ulrike Fritschler für ihr außerordentliches Engagement für die BA und vor allem für das Wohl und die Karrieren ihrer Studenten danken.
Ich möchte noch eine kleine Einlassung machen: Die Duale Hochschule Sachsen wäre noch viel früher möglich gewesen, hätten Politik und Konkurrenz das nicht verhindert. Wir waren bereits in den 2010er-Jahren soweit, den Antrag auf die Duale Hochschule zu stellen. Das wurde damals von der Politik verhindert. Ich weiß nicht mehr, wer damals in der Regierung war, es könnte die CDU gewesen sein.
Kollege Gahler sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht Kollegin Gorskih für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Heute liegt uns ein Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule vor. Diese Weiterentwicklung ist ein begrüßenswerter und notwendiger Schritt; darin sind wir uns zweifelsohne alle einig. Die Berufsakademie Sachsen ist auf jeden Fall ein Erfolgsmodell. Die Stärken der dualen Ausbildung an der Berufsakademie ergeben sich aus der Verknüpfung zwischen Hochschule, Studium und Wirtschaft, da die strukturelle, organisatorische und inhaltliche Verzahnung zwischen Wissenschaft und Praxis ebenso wie der permanente Wissens- und Technologietransfer ein Grundbestandteil der dualen Ausbildung sind.
Sieben Standorte in unterschiedlichen Regionen Sachsens tragen außerdem zur regionalen Bindung der Studierenden bei, was insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen in einzelnen Regionen besonders wichtig ist und ihnen zugutekommt. Die Bedeutung der Berufsakademie für die sächsische Wirtschaft liegt also offensichtlich auf der Hand. Damit ist die BA eine der ersten Adressen, wenn es um die Ausbildung zukünftiger Fach- und Führungskräfte in Sachsen geht.
Doch in der Vergangenheit wurde immer wieder festgestellt: Es gibt Optimierungs- und Handlungsbedarf. Durch den fehlenden Hochschulstatus der Berufsakademie ergaben sich durchaus Nachteile. Die Studienbewerberinnen und -bewerber favorisierten zunehmend das Masterstudium bzw. den Masterabschluss und entschieden sich aufgrund der fehlenden Möglichkeit, dies an der BA zu absolvieren, für einen anderen Standort. Die Studierenden wanderten entweder in andere Regionen oder andere Bundesländer ab oder aber – und das ist viel gravierender und bedauerlicher – diejenigen, die über einen Abschluss an der BA verfügen, haben mit Problemen bei der Anerkennung ihrer Abschlüsse im In- und Ausland zu kämpfen.
Es ist daher gut, dass die Koalitionsfraktionen und die Staatsregierung den Handlungsbedarf erkannt haben und dieses Problem nun mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs anpacken. Das ist ein richtiger Schritt in Richtung einer deutlichen Stärkung der beruflichen Bildung – gerade in den ländlichen Räumen und mit dem Vorteil der neuen Möglichkeiten des Masterstudiums.
Unsere Fraktion hat eine solche gesetzliche Perspektive für die Stärkung und Weiterentwicklung der Berufsakademie bereits in der vergangenen Legislaturperiode gefordert. Insofern begrüßen wir es sehr, dass dies in dieser Legislaturperiode nun umgesetzt wird. Wir begrüßen es außerdem sehr, dass die Koalitionsfraktionen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Berufsakademie nun endlich eine unserer langjährigen Forderungen umsetzen. Es wird endlich eine Regelung zum Prüfungsunfähigkeitsnachweis getroffen, die nicht nur für die BA, sondern auch für die Hochschulen und Universitäten gelten soll.
Künftig soll eine ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen der Prüfungsunfähigkeit für das Abmelden von Prüfungen ausreichen. Nur im Zweifelsfall sollen Studierende eine qualifiziert ärztliche oder amtsärztliche Bescheinigung vorlegen. Das ist gut so. Wir haben lange auf den unhaltbaren Zustand aufmerksam gemacht, dass Studierende für die Prüfungsabmeldung teilweise sehr sensible, persönliche und vertrauliche Gesundheitsdaten an die Prüfungsausschüsse übermitteln müssen. Ob man unbedingt all diese gesundheitlichen Daten mit den nicht medizinisch geschulten Mitgliedern der Hochschule, bei denen man vielleicht Seminare hat oder Abschlussarbeiten schreibt, so gern teilen möchte, ist mehr als fraglich. Schon lange haben die Studierendenvertretungen, aber auch immer mehr Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen und Universitäten selbst den Umstand problematisiert, bringt er doch nicht nur Fragen des Umgangs mit sensiblen Gesundheitsdaten mit sich, sondern auch einen nicht unbeträchtlichen bürokratischen Aufwand für die Prüfungsausschüsse.
Aber das wissen Sie alle längst selbst; denn unsere Fraktion hat auch bei der Novelle des Hochschulgesetzes entsprechende Anträge gestellt und diese Kritik sehr ausführlich begründet. Nun ist endlich Schluss mit dieser Praxis. Die Studierenden erhalten jetzt Sicherheit und Datenschutz. Das ist gut so. Unser dauerhaftes Drängen und Druck machen hat sich also ausgezahlt. Links wirkt!
Bedauerlich ist aus unserer Sicht, dass die Chance verpasst wurde, vom Schulgedanken weg zum Hochschulgedanken zu kommen, indem dual Studierenden wie an allen anderen sächsischen Hochschulen und Universitäten zugetraut wird, selbst zu wissen und zu beurteilen, wo und wann sie am besten studieren können. Die Anwesenheitspflicht bleibt an der neuen dualen Hochschule bestehen. Diese greift nicht nur aus unserer Sicht, sondern auch aus Sicht mehrerer Sachverständiger bei der Anhörung sehr stark in die individuelle Freiheit der Studierenden ein. Sie benachteiligt außerdem Studierende mit Kindern, mit zu pflegenden Angehörigen oder Studierende mit Beeinträchti
gungen. Aber das wissen Sie auch selbst. Unser Änderungsantrag lag dazu vor, und den haben Sie im Ausschuss abgelehnt.
Wir bleiben dennoch bei der Ansicht, dass es, wenn man die Berufsakademie zur dualen Hochschule entwickeln will, nur konsequent und folgerichtig wäre, die Anwesenheitspflicht, die es zu Recht in anderen Hochschuleinrichtungen so nicht mehr gibt, auch hier abzuschaffen. Nun wird es an der neuen Dualen Hochschule Sachsen nicht das gleiche Maß an Selbstbestimmung geben wie an anderen Hochschulen. Das ist sehr schade.
Sehr geehrte Abgeordnete! Es gibt eine weitere große Baustelle im vorliegenden Gesetzentwurf; aber Sie haben heute die Chance, diese Baustelle zu beheben und das Studium an der dualen Hochschule in einer weiteren sehr wesentlichen Hinsicht attraktiv zu machen. Wie schon in der Sondersitzung im Dezember letzten Jahres und in der vergangenen Ausschusssitzung im Januar machen wir auch heute auf die uns sehr wichtige Forderung nach angemessener Mindestvergütung aufmerksam und wollen eine solche Regelung auch an der Dualen Hochschule Sachsen einführen; denn wir sind davon überzeugt: Wenn die Duale Hochschule ein attraktiver Anbieter des dualen Studiums in Sachsen sein möchte, sind Nachbesserungen im Bereich der Regelungen zur Vergütung unerlässlich.
Wie wir in der Anhörung gehört haben, zeigt die Auswertung aktueller Daten, dass die Definition von Mindeststandards in Sachsen besonders dringlich ist. Lediglich 42 % der dual Studierenden in Sachsen können vom Gehalt des Arbeitgebers leben. Besonders prekär sind dual Studierende in sozialen Bereichen gestellt. Dort wird häufig nur die von der Berufsakademie festgelegte Mindestvergütung von 440 Euro pro Monat gezahlt. Das liegt deutlich unter der Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende, die aktuell 620 Euro im Monat bekommen. Das macht dual Studierende in Sachsen zu den am schlechtesten bezahlten Beschäftigten in den Betrieben, und das macht das duale Studium im Vergleich zu einer Ausbildung keineswegs attraktiver.
Auch meine Kleinen Anfragen zeigen, dass die Vergütungen, die die Praxispartner gewähren, in hohem Maße unterschiedlich sind und in der Spanne von 400 bis 3 500 Euro brutto monatlich je Praxispartner liegen. Es ist uns klar, dass es diese Spreizung der Vergütung auch weiterhin geben wird; denn das hängt vom Praxisparter und vom Unternehmen ab. Doch unserer Ansicht nach muss es eine gesetzlich geregelte Mindestvergütung geben, damit niemand von den dual Studierenden unterhalb des Existenzminimums leben muss. Es braucht daher eine garantierte Mindestvergütung, von der man leben kann.
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften, aber auch die IG Metall unterstützen diese Forderung. Sachsen sollte dem Beispiel anderer Bundesländer folgen und ebenfalls für eine faire Vergütung der dual Studierenden sorgen. Dazu sage ich mehr bei meiner Einbringung des Änderungsantrags.
Kollegin Gorskih sprach für die Fraktion DIE LINKE. Kollegin Dr. Maicher spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen wird umgesetzt, wie wir uns das im Koalitionsvertrag vorgenommen haben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die bestehende sächsische Hochschullandschaft nun um ein vollwertiges Mitglied reicher. Die duale Hochschule als neue Hochschulart ergänzt damit das akademische Angebot durch ihr unverwechselbares Profil.
Das duale Studium und die Verbundenheit zur mittelständischen Wirtschaft bleiben erhalten, um den Wissenstransfer in der Region sicherzustellen. Der Zeitplan zur Verabschiedung des Gesetzes war ambitioniert. Vieles musste besprochen und angehört werden. Aber heute befinden wir uns auf der Zielgeraden. Die nun folgende recht kurze Errichtungsphase wird für alle Mitglieder der Berufsakademie Sachsen intensiv, und ich wünsche allen Akteuren gutes Gelingen und viel Kraft für die kommenden Herausforderungen bei der Umsetzung in der Gründungsphase.
Mit der Dualen Hochschule Sachsen wird die Möglichkeit eröffnet, in der gesamten Fläche des Freistaates an Hochschulbildung zu partizipieren, die Wege zur Studienaufnahme werden noch kürzer. Aber nicht nur der Name wird sich verändern, sondern auch einige Inhalte und vor allem die Kooperation in Forschung und Studium. Das Markenzeichen der Dualen Hochschule Sachsen sind die aufeinander abgestimmte Verzahnung von Theorie und Praxis, die Verbindung der beiden Lernorte Hochschule und Praxisbetrieb. Das wird in bewährter Weise bestehen bleiben.
Perspektivisch soll dieses Angebot durch die Entwicklung passgenauer Masterangebote verstärkt werden, damit die Studierenden ihre Qualifikation aus einem Guss erhalten können und die Verbindungen zu ihren Praxispartnern noch häufiger in einen Arbeitsvertrag münden. Der kooperative Forschungsauftrag sichert, dass kontinuierlich neue wissenschaftliche Erkenntnisse in die Lehre einfließen können. Das Gesetz stärkt die Teilhabe der Praxispartner am hochschulischen Diskurs.
Mit der Errichtung der Dualen Hochschule Sachsen verbinden wir ein großes Potenzial für unsere Regionen. Wir wollen einen substanziellen Klebeeffekt der Studierenden fördern und damit das Fachkräftepotenzial noch besser heben.
Damit dies gelingt, sind neben attraktiven Studienangeboten die Studienbedingungen von entscheidender Bedeutung. Die rege Beteiligung in der Anhörungsphase hat dies bestätigt. Auf wiederholte Anregung der Landesstudierendenvertretung und der Landesrektorenkonferenz haben wir
die ärztliche Bescheinigung als ausreichenden Nachweis der krankheitsbedingen Prüfungsunfähigkeit im Sächsischen Hochschulgesetz normiert. Studierende aller Hochschulen müssen nun nicht mehr sämtliche Symptome und ihre Krankheitsgeschichte vor dem Prüfungsamt ausbreiten, sondern der Arzt oder die Ärztin bescheinigt die Prüfungsunfähigkeit.
Wir schaffen damit – das war unser Ziel – ein verwaltungsvereinfachendes Verfahren für die Hochschulen und sichern die datenschutzwahrende Durchführung für alle Studierenden im Krankheitsfall. Das war meiner Fraktion besonders wichtig.
Ein entscheidender Faktor zur Aufnahme eines Studiums an der Dualen Hochschule Sachsen und ihr Alleinstellungsmerkmal bildet die Ausbildungsvergütung. Der Hochschule obliegt nun die wichtige Verantwortung, die wesentlichen Grundsätze des Studienvertrags in einer Ordnung zu regeln. Dazu gehört auch, dass den Studierenden aller Fachrichtungen eine auskömmliche Vergütung zuteilwerden kann und bestehende Unterschiede durch eine angemessene Mindestvergütung abgemildert werden.
Ich gebe zu, eine gesetzliche Regelung einer Mindestvergütung, so wie in anderen Ländern, die seit Jahren erfolgreich die duale Hochschule umgesetzt haben, war auch unser Ziel. Aber dafür gab es in der Koalition keine Einigkeit. Wir werden deshalb umso stärker die Weiterentwicklung der dualen Hochschule auch in diesem Punkt in den kommenden Jahren begleiten und schauen, wie sich genau diese Punkte entwickeln.
Wir behalten auch weitere Punkte im Blick. Die studentische Mitwirkung an der Selbstverwaltung muss durch flexible, ihrem phasenweise wechselnden Studienalltag ausreichend Rechnung tragen und die Freistellungs- und Anerkennungsmechanismen ermöglichen. Aufgrund der Regionalisierung der Studienakademien und der Zweiteilung der Lernorte sind auch die Themen Vereinbarkeit und die noch stärkeren Bedarfe des Pendelns in den Blick zu nehmen. Insbesondere die noch darauf abzustimmenden Angebote der Studierendenwerke und der preisgünstigen überregionalen Mobilität werden hierbei entscheidender Aufmerksamkeit bedürfen.
Die Berufsakademie Sachsen ist ein Erfolgsmodell und das soll auch die Duale Hochschule Sachsen weiterhin sein. Sie hat alle Chancen, ihre Erfolge unter den veränderten Vorzeichen der Hochschulwerdung fortzuführen und die Landkarte der sächsischen Wissenschaftseinrichtung mit ihrem speziellen Profil zu bereichern; das grenzt sich auch zu allen anderen Hochschularten ab.
Wir freuen uns, dass wir heute dieses Gesetz beschließen können und damit diese Weiterentwicklung ermöglichen.
Kollegin Dr. Maicher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Friedel spricht nun für die SPD-Fraktion; bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns als SPD-Fraktion ist das Gesetz zur Dualen Hochschule Sachsen aus zwei Gründen besonders wichtig. Den einen Grund habe ich letztlich schon benannt. Wir standen schon immer für ein durchlässiges Bildungssystem. Mit der Dualen Hochschule Sachsen können wir nun die Kette komplettieren: von der Oberschule über die Berufsausbildung an die duale Hochschule und danach zur Universität. Oder man kann es auch ein bisschen verkürzt sagen: Wir haben jetzt einen durchgängigen Weg ohne Abitur zur Professur.