Protokoll der Sitzung vom 31.01.2024

Liebe Sabine Friedel, du hast es gesagt: Viele hatten Zweifel daran, dass wir das Gesetz in dieser Zeit schaffen. Es ist wirklich sehr anspruchsvoll gewesen. Wir sind vor allem unserem Anspruch treu geblieben, dass wir nicht nur einfach ein Etikett irgendwo draufkleben wollen, sondern dass wir wirklich dem Grunde nach eine neue Hochschule schaffen wollen. Das gelingt mit diesem Gesetz. Vielen herzlichen Dank dafür.

Mit ihrer Zustimmung wirken Sie alle gemeinsam an einer der bedeutendsten Neuerungen im sächsischen Hochschulbereich mit, und Sie sorgen dafür, dass die Duale Hochschule Sachsen kraft dieses Gesetzes am 1. Januar 2025 offiziell errichtet werden kann und ihren Regelbetrieb aufnehmen wird.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Das war Herr Staatsminister Sebastian Gemkow. Meine Damen und Herren! Ich sehe keinen weiteren Redebedarf. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen, Drucksache 7/14856, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus ab, Drucksache 7/15641.

Es liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, Drucksache 7/15676, und ich erteile der Abg. Anna Gorskih für die einbringende Fraktion DIE LINKE das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sachsen darf sich nicht länger gegen mehr soziale Sicherheit und Mindeststandards versperren. Wir sind der Überzeugung, es braucht gesetzlich definierte Mindeststandards zur Vergütung, damit auch junge Menschen ohne starken finanziellen Background, ohne finanzkräftige Eltern ein duales Studium wahrnehmen können. Sachsen sollte dabei auch dem Beispiel anderer Bundesländer folgen. In Thüringen gibt es

beispielsweise bereits seit Jahren eine gesetzliche Mindestvergütung. Und das ist gut und richtig so.

Wie der Präsident der Dualen Hochschule Gera-Eisenach, Prof. Dr. Utecht, in der Anhörung ausführte, ist nach der Definition und Einführung einer Mindestvergütung auch nicht der von einzelnen Sachverständigen befürchtete Effekt eingetreten, dass die Unternehmen, die jetzt schon mehr als den Mindestsatz zahlen, mit ihren Vergütungen nach unten gehen würden. Dieser Effekt lässt sich nicht aus den Erfahrungen der dualen Hochschulen woanders entnehmen. Ganz im Gegenteil, die Realität zeigt doch: Wenn man die Vergütung nicht mit einem vernünftigen Mindestsatz regelt, dann wird er auch unterlaufen. Eine Mindestvergütung schützt also im Endeffekt die Schwächsten in diesem System, nämlich die Studierenden, die darauf angewiesen sind, dass wir ihnen durch entsprechende gesetzliche Regelungen einen guten Einstieg ins Berufsleben ermöglichen. Eine gesetzlich geregelte Mindestvergütung ist also ein wirksames Mittel gegen studentische Armut im dualen Studium und alles in allem eine sehr sinnvolle und wichtige Maßnahme, um die angehenden Fachkräfte, die wir in Sachsen halten wollen, bei ihrem Berufseinstieg zu unterstützen.

Sehr geehrte Abgeordnete! Ich hoffe, ich habe Ihnen die Notwendigkeit dieser weiteren Änderung deutlich gemacht. Sollten Sie unseren Änderungsantrag zur Einführung gesetzlich geregelter Mindeststandards bei der Vergütung ablehnen, und halten Sie weiterhin an der bisherigen Praxis fest, die durchaus soziale Ungerechtigkeiten und Armutsgefährdungen befeuert, könnten wir Ihrem Gesetzentwurf in Gänze auch nicht zustimmen. Wir würden dem aber gerne zustimmen. Deshalb bitten wir auch Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Anna Gorskih für die Fraktion DIE LINKE mit der Einbringung des Änderungsantrags. Gibt es zu dem Änderungsantrag Gesprächsbedarf? – Den sehe ich an Mikrofon 3. Sabine Friedel, bitte schön.

Vielen Dank. Wir würden Ihnen wirklich gerne ermöglichen, dem Gesetz zuzustimmen. Ich habe aber schon dargelegt, was uns dazu bewogen hat, die Mindestvergütung nicht gesetzlich zu regeln. Wir haben dazu keinen Konsens, sondern unterschiedliche Vorstellungen. Ich glaube, dass insbesondere bei den sozialen und Gesundheitsberufen zu beobachten sein wird, ob wir eine solche gesetzliche Festlegung brauchen. Deswegen ist es uns ein Anliegen gewesen, diesen Punkt im Entschließungsantrag deutlich zu machen. Wir werden in zwei Jahren wieder darüber sprechen, ob die Notwendigkeit besteht. Für heute kann ich Ihnen keine Zustimmung aus der Koalition signalisieren. Ich hoffe, dass Sie trotzdem noch einmal in sich gehen.

Vielen Dank.

Das war Sabine Friedel. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf zum Änderungsantrag? – Das sehe ich nicht.

Damit können wir jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 7/15676 abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Keine Stimmenthaltung. Es gibt Stimmen dafür und trotzdem eine Mehrheit von Stimmen dagegen; damit ist dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nicht zugestimmt.

Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, nun über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, abzustimmen, und frage gleich, ob es möglich wäre, dass wir im Block abstimmen

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!)

oder ob artikelweise abgestimmt werden soll.

Dann stimmen wir jetzt über Überschrift, Inhaltsübersicht, Artikel 1 mit neuer Überschrift Gesetz über die Duale Hochschule in Sachsen (Duale Hochschule Gesetz), Artikel 2 Änderung des Sächsischen Hochschulgesetzes, Artikel 3 Gesetz über Berufsakademien im Freistaat Sachsen (Sächsisches Berufsakademiegesetz) , Artikel 4 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, Artikel 5 Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes, Artikel 6 Änderung des Sächsischen sozialen Anerkennungsgesetzes, Artikel 7 Änderung des Gesetzes über Kindertagesbetreuung, Artikel 8 Änderung des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen, Artikel 9 Bekanntmachungserlaubnis, Artikel 10 Inkrafttreten/Außerkrafttreten ab.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Danke schön. Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit von Stimmen dafür ist dem so entsprochen.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Ich wiederhole: Wir stellen nun den Entwurf Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen, Drucksache 7/14856, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit von Stimmen dafür ist damit der Entwurf als Gesetz beschlossen.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Jetzt frage ich, ob es Widerspruch zur Dringlichkeit gibt? – Das sehe ich auch nicht. Damit ist

auch die Dringlichkeit beschlossen. Das Gesetz kann unverzüglich ausgefertigt werden.

Meine Damen und Herren! Es liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD, Drucksache 7/15688, vor. Ich bitte jetzt jemanden von den drei Fraktionen um die Einbringung.

(Zuruf von der CDU: Der Antrag ist eingebracht!)

Der Antrag ist eingebracht. – Dann ist die Frage, ob es zum Entschließungsantrag Gesprächsbedarf gibt. – Anna Gorskih für Fraktion DIE LINKE; bitte gleich an Mikrofon 1.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte gern zu ein paar Punkten aus diesem Entschließungsantrag Stellung nehmen. Das, was unter dem Punkt I – in dem Feststellungsteil – steht, ist alles unstrittig. Dem könnte man auf jeden Fall zustimmen.

Mir geht es um die Punkte unter II. 2 Darunter sehen wir einige sehr kritisch. Das sind zum Beispiel die Punkte g und i, es wird Sie nicht überraschen. Dort geht es um die Mindestvergütung, die aus unserer Sicht jetzt schon notwendig ist und nicht erst ab 2026; denn bis dahin soll berichtet werden, ob und inwiefern Handlungsbedarf besteht. Das ist uns viel zu spät. Das ist wirklich ein schlechter und fauler Kompromiss, auf den sich die Koalition letztlich einigen konnte. Die Leidtragenden davon sind die Studierenden, die bis 2026 warten müssen, ob sich ihre Arbeitsbedingungen eventuell verbessern. Sie hätten jetzt schon diese Mindestvergütung gebraucht.

Dann der Punkt 3, die Zuordnung der Standorte der Dualen Hochschule Sachsen zu den Studierendenwerken. Auch das soll bis 2024 passieren. Das, was hier drinsteht, dass das 2024 in der Studentenwerkszuordnungsverordnung geregelt werden soll, ist auch sehr unkonkret. Wann soll es 2024 geregelt werden? Die Duale Hochschule soll doch schon zum 1. Januar 2025 an den Start gehen. Wir sind deshalb der Überzeugung, dass diese Zuordnung umgehend passieren müsste. Wir brauchen jetzt für die Studierendenwerke Planungssicherheit. Wir vermissen, dass es für die zusätzlichen Aufgaben, die auf die Studierendenwerke zukommen, die entsprechenden notwendigen finanziellen Mittel gibt und dass die dafür notwendige zusätzliche Infrastruktur bereitgestellt wird.

Das Gleiche gilt auch für den Punkt 4. Der kritischste Punkt ist der Punkt 5. Ich frage mich, ob Ihnen von der Koalition bewusst ist, was Sie hier überhaupt fordern. Die Praxis der Anerkennung von studentischen Hochschulgruppen durch die Studierendenräte soll überprüft und gegebenenfalls die Anerkennung gesetzlich geregelt werden. Das schlagen Sie in Ihrem Entschließungsantrag vor. Damit wird nicht nur die Autonomie der Studierendenräte angegriffen, sondern auch die Selbstverwaltung infrage gestellt. Hier sollte wirklich einmal über die Konsequenzen nachgedacht werden.

Lassen wir uns einmal auf ein Gedankenspiel ein. Was würde es bedeuten, wenn vielleicht irgendwann einmal Faschisten darüber entscheiden, welche studentischen Hochschulgruppen es an sächsischen Hochschulen geben kann , welche aktiv sein dürfen und welche aber nicht? Das würde die demokratische Mitbestimmung extrem untergraben. Das wäre das Ende der demokratischen Mitbestimmung an Hochschulen. Die Studierendenräte haben Ordnungen. Diese regeln die Voraussetzungen für die Anerkennung der Hochschulgruppen an allen Hochschulen. Wenn Gruppen nicht anerkannt werden, sollten diese sich vielleicht fragen, warum sie nicht anerkannt werden.

Zusammenfassend: Die Prüfaufträge aus dem Entschließungsantrag und die Berichte nutzen den Studierenden gerade nicht viel, solange es keine gesetzlichen Regelungen für gute Studien- und Arbeitsbedingungen gibt. Sie hätten auch unserem Änderungsantrag zustimmen und sofort für ein attraktives duales Studium in Sachsen sorgen können. Aus all diesen Gründen lehnen wir den Entschließungsantrag ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Jetzt sehe ich weiteren Gesprächsbedarf zum Entschließungsantrag an Mikrofon 3. Sabine Friedel, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich wollte der Höflichkeit halber auf die zwei Punkte eingehen, auf die ich bisher nicht eingegangen bin.

Zum einen ging es um das Thema Zuordnungsverordnung. Sie haben gefragt, wann dies im Jahr 2024 in Kraft tritt, und bemängelt, dass kein genaues Datum im Entschließungsantrag steht. Nun ist es das Staatsministerium, das die Zuordnungsverordnung erlassen wird. Wir sind guten

Mutes und sehr sicher, dass das Staatsministerium das zügig veranlasst.

Punkt Nummer 2. Sie haben den Punkt 5 kritisiert und hier ein Risiko benannt, von dem ich tatsächlich sagen muss: Das habe ich bisher so nicht gesehen. Mir ist das Risiko, dass das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst irgendwann von Faschisten geführt wird, nicht vor Augen getreten. Ich halte das für einen Alarmismus, der aus meiner Sicht noch nicht angezeigt ist – aber sei es drum. Sie haben bei uns kritisiert, dass wir die Mindestvergütung nicht sofort regeln, sondern in zwei Jahren erst einmal schauen. Hier bei Punkt 5 kritisieren Sie, dass erst einmal geschaut werden soll. Das erscheint mir widersprüchlich.

Nehmen Sie es uns deshalb nicht übel, dass wir neben dem Änderungsantrag, den wir abgelehnt haben, auch diese Punkte nicht nachvollziehen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

Das war ein Debattenbeitrag zum Entschließungsantrag von Sabine Friedel. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf zum Entschließungsantrag? – Das sehe ich nicht.

Dann können wir über den Entschließungsantrag, Drucksache 7/15688, abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei keinen Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit Stimmen dafür ist dem Entschließungsantrag so entsprochen und der Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 13

Energiereform jetzt – Wiedereinstieg in die Kernenergie