Protokoll der Sitzung vom 01.02.2024

Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 4

Erste Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen

Drucksache 7/15174, Gesetzentwurf der Fraktion AfD

Für die einreichende Fraktion spricht Herr Hein. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Der Wald ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Er ist Rohstofflieferant und dient als Erholungsort für uns Menschen. Die Freizeitaktivitäten im Wald sind vielfältig und reichen vom Spazierengehen über das Wandern, das Joggen oder das Radfahren bis hin zum Reiten. Damit sind wir beim Gegenstand unseres Gesetzentwurfs.

Während Fußgänger und Radfahrer nahezu das gesamte Waldwegenetz nutzen können, ist das Reiten nur auf dafür ausgewiesenen Wegen zulässig. Warum ist das so? Man befürchtete, dass das Reiten mit den Interessen anderer Waldnutzer unvereinbar sei. Diese Einschätzung hält sich hartnäckig, und das seit mehr als 30 Jahren.

Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir das Reiten auf allen geeigneten Waldwegen grundsätzlich erlauben, denn dafür gibt es auch hinreichend sachliche Gründe. Interessenkonflikte mit anderen Waldnutzern sind verschwindend

gering. Wir reden im Schnitt über eine niedrige zweistellige Anzahl pro Jahr über ganz Sachsen. Diese konzentrieren sich meist auf wenige Wegabschnitte, und meist sind sogar die Reiter die Leidtragenden – nicht unbedingt die Verursacher. Das ist seit zehn Jahren ein sehr niedriges Niveau, obwohl die Reitaktivitäten im gleichen Zeitraum enorm zugenommen haben. Wir können also davon ausgehen, dass das Reiten sehr umsichtig ausgeübt wird, sodass die Akzeptanz bei den anderen Waldnutzern dafür zunimmt.

Natürlich werden sich Reibungspunkte an hoch frequentierten Wegeabschnitten nie ganz vermeiden lassen. Wir denken an das Umland von Ballungszentren und wollen für solche neuralgischen Punkte in dem Gesetzentwurf eine Ermächtigung zur Einschränkung des Reitens einfügen.

Ein Thema, das die Waldbesitzer interessieren dürfte, sind die Reitschäden auf Waldwegen. Diese belaufen sich im Schnitt auf etwas mehr als 7 000 Euro pro Jahr für ganz Sachsen und, wie gesagt, pro Jahr – wohlgemerkt. Wie wir wissen, betragen die Ausgabereste aus der bis zum Jahr 2014 eingezogenen Reitwegeabgabe mehr als

200 000 Euro. Die Instandsetzung ist also für die nächsten Jahrzehnte bereits durch die Reiter finanziert.

Die entscheidende Frage ist: Was passiert, wenn wir das Reitwegegebot aufheben? Dafür braucht man nicht in die Glaskugel zu schauen, sondern schauen wir einfach in unsere Nachbarländer: Die allermeisten Bundesländer haben das Reitwegegebot bereits abgeschafft; zuletzt hat das der Freistaat Thüringen vor fünf Jahren getan. Sie werden staunen: Seitdem gab es weder Wegeschäden noch Interessenkonflikte. Mir ist im Übrigen auch kein anderes Bundesland bekannt, das zum Reitwegegebot, wie wir es hier in Sachsen haben, zurückkehren möchte.

Die Abschaffung hat viele Vorteile: Freies Reiten belebt den Pferdetourismus und erhöht die Wertschöpfung im

ländlichen Raum. Bedenken wir auch die Förster, die für die Ausweitung von Reitwegen zuständig sind. Frei nach unserem Kollegen von Breitenbuch sollen Förster wieder König im Revier sein. Damit sie das auch sein können, dürfen sie nicht länger Reitwegebürokraten am Schreibtisch sein.

Werte Kollegen! Der Wald ist zum Radfahren, Wandern und Reiten gleichermaßen geeignet. Beim umsichtigen Reiten sind weder Konflikte, Auswirkungen auf Flora und Fauna noch relevante Schäden zu erwarten. Das Bundeswaldwegegesetz sieht im Grundsatz keine Beschränkung für das Reiten auf Waldwegen vor. Der Freistaat Sachsen hat von dieser Möglichkeit bisher noch keinen Gebrauch gemacht.

Wir wollen das ändern und beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD-Fraktion)

Das war Herr Hein für die einreichende AfD-Fraktion. Da laut Präsidium keine Empfehlung zur allgemeinen Aussprache vorliegt, war Herr Hein für die AfD-Fraktion der Einzige, der heute in der ersten Beratung gesprochen hat.

Wir schlagen Ihnen – wie Herr Hein soeben mitgeteilt hat – vor, den Gesetzentwurf zur Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen an den Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zu überweisen. Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist die Überweisung so beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 5

Erste Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen und

des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge im Freistaat Sachsen

(Versammlungsrechtsänderungsgesetz)

Drucksache 7/15229, Gesetzentwurf der Fraktion AfD

Hier gibt es genau die gleiche Empfehlung des Präsidiums, keine allgemeine Aussprache durchzuführen. Daher spricht nur die einreichende AfD-Fraktion. Bitte schön, Herr Wippel, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! „Wäre ich die Hamas, würde ich die deutsche Asylpolitik ausnutzen.“ Das sage nicht ich, sondern Dr. Abraham Cooper, Mitgründer und Vizedirektor des Simon-Wiesenthal-Centers in Los Angeles. Die Ereignisse, speziell der letzten Zeit, geben ihm

recht: Krawalle auf Deutschlands Straßen, Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte, Hassparolen gegen Juden, brennende Autos, Sachschäden in Millionenhöhe. Es sind zunehmend Nichtdeutsche und darunter auch Hamas-Anhänger, die hier ihre Israel-Vernichtungsfantasien austoben.

Es kann nicht angehen, dass ausländische Konflikte auf unseren Straßen ausgetragen werden, und das mit allen ihren negativen Konsequenzen.

Nach dem 7. Oktober, dem Tag des Überfalls auf Israel, ist es allein in Berlin durchschnittlich zu fünf antisemitischen

Hassverbrechen gekommen – pro Tag! Aber derartige Exzesse wären rechtlich leicht zu vermeiden. Tatsächlich könnte man Demonstrationen von Hamas-Unterstützern und ähnlichen Gruppierungen verbieten. Die israelfeindlichen Pro-Palästina-Demonstrationen haben gezeigt, dass die hierzulande verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit sowie die praktisch getätigte Toleranz von vielen – in Anführungszeichen – „noch nicht so lange hier Lebenden“ als Zeichen der Schwäche gedeutet werden. Unverhohlen wurde zur Auslöschung des Staates Israel sowie zur Ermordung von Israelis aufgerufen.

Diese Konflikte werden in Zukunft nicht abnehmen, sondern zunehmen. Die Zahl der im Freistaat Sachsen lebenden Ausländer hat sich seit dem Jahr 1990 versiebenfacht; es geht schnell weiter. Inzwischen handelt es sich um mindestens 300 000 Personen, die in Sachsen leben.

Des Weiteren haben wir eine weltweite Polarisierung, eine Neuordnung der Welt. Wir haben zunehmende politische und ethnische internationale Konflikte. Seit nunmehr neun Jahren sorgt die ungesteuerte Migration dafür, dass Dinge aus dem Ruder laufen und unser Staatswesen tatsächlich in die falsche Richtung steuert. Das betrifft nicht nur das tägliche Zusammenleben, welches angeblich jeden Tag neu ausgehandelt werden muss,

(Sabine Friedel, SPD: Ja!)

sondern die Veränderung der Bevölkerungszusammensetzung tangiert auch unsere Werteordnung. Bekanntlich unterscheidet das Grundgesetz bei den Grundrechten zwischen Menschen mit und ohne deutsche Staatsbürgerschaft. So gelten die Versammlungs- und die Vereinigungsfreiheit sowie das Grundrecht auf Freizügigkeit und Berufsfreiheit explizit nur für Deutsche.

Die Einteilung in jedermanns Grundrechte und deutsche Grundrechte, sprich: Bürgerrechte, liegt im klassischen Verständnis staatlicher Souveränität begründet. Die Ausübung politisch staatsbürgerlicher Rechte soll den eigenen Staatsbürgern vorbehalten bleiben. Anders als andere Parteien, die die Unterscheidung grundsätzlich abschaffen und die Grundrechte in sogenannte Menschenrechte umgewandelt sehen wollen, vertritt meine Fraktion hier eine dezidiert andere Auffassung.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Besonders die jüngste Entwicklung im Zusammenhang mit dem Überfall der Terrororganisation Hamas auf Israel hat gezeigt, dass die strikte Einteilung nach der Staatsangehörigkeit nicht nur sinnvoll, sondern im wahrsten Sinne des Wortes notwendig ist.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Der vorliegende Gesetzentwurf soll dazu dienen, dass Ausländer in Sachsen politischen und religiösen Extremismus nicht mehr auf deutschem Boden austragen können, indem sie sich dann noch auf die Landesverfassung berufen. Die Versammlungsfreiheit in Sachsen wird mit unserem Gesetzentwurf verfassungsrechtlich als explizites Bürgerrecht

im selben Sinne wie Artikel 8 Abs. 1 des Grundgesetzes festgeschrieben.

Durch die Änderung des Sächsischen Versammlungsgesetzes

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

sollen Versammlungen von Ausländern, die sich gegen den Wertekanon des Grundgesetzes der Sächsischen Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung richten, durch die zuständigen Behörden untersagt werden können.

Insbesondere handelt es sich dabei um solche Versammlungen, die rassistische, antisemitische, geschlechtsspezifisch diskriminierende Inhalte haben

(Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)

oder die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder gegen die sexuelle Orientierung richten.