Protokoll der Sitzung vom 01.02.2024

oder die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder gegen die sexuelle Orientierung richten.

Außerdem wird geregelt, dass die zuständige Behörde Ausländer von der Teilnahme von solchen Versammlungen ausschließen kann,

(Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)

wenn die Versammlung von einem Deutschen angemeldet wurde. Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist im Grundgesetz, wie bereits erwähnt, und in den meisten deutschen Bundesländern als deutsches Grundrecht gesetzt. Dieser Staatsbürgervorbehalt der Versammlungsfreiheit im Sinne des vorliegenden Gesetzentwurfs bedeutet aber nicht, dass Ausländern das Recht auf Versammlungsfreiheit grundsätzlich und immer versagt werden sollte.

Die Versammlungsfreiheit für Ausländer hat nur nicht den ganz hohen Schutz. Es steht damit nicht unter dem Schutz der Sächsischen Verfassung, sodass es künftig leichter eingeschränkt werden kann, und zwar eingeschränkt werden kann, wenn es eingeschränkt werden muss.

Mit dem Gesetz soll unter anderem verhindert werden, dass radikale ausländische politische Einflüsse in Sachsen Raum greifen oder die im Land geltenden Werte im Rahmen von Versammlungen und Aufzügen infrage gestellt werden, indem sich Ausländer dabei auf ein Grundrecht berufen können. Sachsen bietet keinen Raum für ausländische Stellvertreterkonflikte und schon gar keinen Raum für importierten Hass.

(Zurufe der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Die vorgesehene Änderung der Sächsischen Verfassung steht nicht nur vollkommenen im Einklang mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, nein, sie wappnet die Verfassung auch dafür, dass sie in Zukunft Bestand hat.

Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion in den Ausschüssen und die weiteren Verfahren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Wippel für die einreichende Fraktion AfD. Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen und des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge im Freistaat Sachsen (Versammlungsrechtsänderungsgesetz) an den Ausschuss für Inneres und Sport – federführend – sowie an den Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung – mitberatend – zu überweisen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch keine Stimmenthaltungen. Damit ist dem so entsprochen worden und auch dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 6

Erste Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Regelung der Beteiligung und Teilhabe der Einwohner:innen und

Gemeinden am Ausbau erneuerbarer Energieanlagen im Freistaat Sachsen

(Sächsisches Erneuerbare-Energien-Beteiligungsgesetz – SächsEEBeteilG)

Drucksache 7/15543, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Auch hierzu ist keine allgemeine Aussprache vorgesehen; deswegen spricht nur die einreichende Fraktion. Für die einreichende Fraktion DIE LINKE spricht Marco Böhme; bitte.

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn der rechte Teil dieses Parlamentes es nicht hören will: Zur Einhaltung der internationalen Klimaschutzkriterien ist auch der Freistaat Sachsen verpflichtet. Der angestrebte Ausbau bis zum Jahr 2030 sieht laut Ministerium 10 Terawatt erneuerbare Energien vor. Das ist nicht wenig, was ausgebaut werden soll; wenig ist allerdings, was bisher beim Ausbaufortschritt erreicht wurde.

Sachsen ist immer noch Schlusslicht, wenn es um den Ausbau von Windenergieanlagen geht. Auch wenn es im Solarbereich etwas vorangegangen ist, geht es noch viel zu langsam, um dieses Ziel zu erreichen. Dabei kann man sich schon die Frage stellen, woran es liegt, dass wir als ostdeutsches Bundesland, die wir auch Potenzial haben, neue Energien und Technologien hier zu nutzen oder auszuprobieren, im bundesweiten Vergleich trotzdem so weit hinten liegen und andere Länder viel schneller und innovativer sind.

Nun könnte man sagen, dass es einen Mangel an Planungskapazitäten oder auch eine Verhinderungsplanung oder Verhinderungsgesetze gibt, wie es erst letztlich im Landtag bei der Bauordnung beschlossen wurde. Aber sicherlich sind auch die Bürgerproteste oder die Klagen mitverantwortlich, dass es nicht so schnell geht, wie es eigentlich müsste.

Die Frage ist weiterhin: Woran liegt es, dass Menschen dagegen demonstrieren, wenn irgendwo Windräder oder Solaranlagen gebaut werden sollen? Man könnte aber auch eine Gegenfrage stellen: Warum sollten die Menschen dafür sein, dass irgendwo so etwas gebaut wird? Das ist, glaube ich, die Schlüsselfrage; denn er oder sie, also die Bürgerin oder der Bürger, haben in der Regel nichts davon,

wenn irgendwo Anlagen für erneuerbare Energien gebaut werden.

Dabei ist der Vorteil von erneuerbaren Energien, dass sie im Gegensatz zur Kernkraft oder zu Kohlekraftwerken ganz konkret vor Ort finanzielle Teilhabe ermöglichen können; denn die Gewinne landen nicht bei irgendwelchen Großkonzernen, sondern bei den Gemeinden oder sogar bei den Einwohnerinnen und Einwohnern, und das ganz flächenmäßig im Bundesgebiet oder hier im Freistaat Sachsen.

Das machen schon viele Betreiber von neuen Energieanlagen so, indem sie die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger beteiligen; aber es sind eben noch nicht alle, und es geschieht auch zu sehr unterschiedlichen Konditionen.

Deswegen sagen wir: Es muss auch in Sachsen endlich gesetzlich geregelt werden, dass es eine Verpflichtung für Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen, also insbesondere Wind und Solar, gibt und dass, wenn sie in einem Umkreis von 2 bis 3 Kilometern zu einer Gemeinde ein neues Windrad bauen, diese Kommune am Gewinn beteiligt. Das können bei einer 6-MW-Anlage im Jahr fast 70 000 Euro sein, und das ist nur ein Windrad. Daraus kann man eine Kita oder Spielplätze in der Gemeinde kofinanzieren. Man kann aber auch die Einwohnerinnen und Einwohner mit günstigen Stromverträgen oder anderen Ausgleichsabgaben beteiligen.

Warum sollte man das tun? Den Grund habe ich vorhin in der Eingangsfrage angesprochen: Warum sollten die Leute dafür sein, Windenergieanlagen bei sich zuzulassen? Es gibt keinen Grund. Aber ich nehme an, danach gäbe es einen Grund: weil sie an der Energiewende teilhaben könnten, mitmachen und sogar daran verdienen könnten.

Deshalb wollen wir das gesetzlich regeln. Ich vernehme aus der Koalition oder aus Forderungen vom Wirtschaftsminister und vom Energieminister, dass wir so ein Beteiligungsgesetz unbedingt brauchen. Wir haben als Linksfrak

tion in der letzten Legislatur dazu schon ein Gesetz vorgelegt. Wir hoffen nun, dass die Koalition noch eins vorlegt. Ich habe munkeln hören, dass es bald in der Koalition kommt, vielleicht schon in der nächsten Kabinettsitzung. Wir sind sehr gespannt darauf. Im Energie- und Umweltausschuss gibt es auf jeden Fall eine Anhörung zu unserem Gesetz zur nächsten Ausschusssitzung. Ich habe gehört, dass dann vielleicht auch das Koalitionsgesetz angehört werden soll. Ich bin sehr gespannt und sehr hoffnungsvoll.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Aber eigentlich glaube ich, dass es nicht passiert, und das wäre sehr schade. Aber dann gibt es wenigstens unser Gesetz, dem Sie zustimmen können. Das liegt jetzt vor, und wir bitten um Überweisung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Marco Böhme für die einreichende Fraktion DIE LINKE.

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Gesetz zur Regelung der Beteiligung und Teilhabe der Einwohner:innen und Gemeinden am Ausbau erneuerbarer Energieanlagen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Erneuerbare-Energien-Beteiligungsgesetz) “ an den Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft – federführend – und an den Ausschuss für Inneres und Sport – mitberatend – zu überweisen.

Wer dem zustimmt, bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Die sehe ich auch nicht. Damit ist die Überweisung an diese Ausschüsse beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Erste Beratung des Entwurfs

Sächsisches Gesetz über den behördlichen Gebrauch der

deutschen Sprache (Sächsisches Behördensprachgesetz, SächsBSprG)

Drucksache 7/15580, Gesetzentwurf der Fraktion AfD

Auch hierzu gibt es keine Empfehlung zur allgemeinen Aussprache. Deshalb spricht nur Herr Kirste für die einreichende Fraktion AfD. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gendersprache hat längst in den sächsischen Behörden und Ministerien Fuß gefasst. So spricht das Justizministerium auf Instagram von Europäer-Doppelpunkt-innen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!)

Die Landesdirektion Sachsen nutzt auf ihrer Homepage den Begriff Rechtsreferendare-Schrägstrich-innen. Das Landesamt für Archäologie wendet sich schriftlich an Besucher-Sternchen-innen und das CDU-geführte Kultusministerium gibt eine Schüler-Sternchen-innen-Fibel heraus.

(Marco Böhme, DIE LINKE: Der Genderwahn der AfD!)

Bürgerfeindlicher kann man eine Politik gar nicht gestalten. Sie fragen sich sicherlich: Warum?