Protokoll der Sitzung vom 21.03.2024

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: So alt sind Sie ja noch gar nicht!)

Das habe ich aber erlebt, Herr Gebhardt. Ihre Partei war dafür verantwortlich.

(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Damals hatte jemand „Nieder mit den Stasibonzen!“ in meterhohen Lettern an unsere POS geschrieben. Als Schüler nur mit Konfirmation und wegen verweigerter Teilnahme am Wehrlager war ich einer der Auserwählten, die dort zum Verhör antreten durften. Der einzige Unterschied war: Ich habe es weder in die „Aktuelle Kamera“ noch in den „Schwarzen Kanal“ geschafft. Heute scheint das einfacher zu sein.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha! – Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE)

Nun habe ich aber noch offene Fragen. Wir haben nicht mehr 1988, wir haben nicht mehr das SED-Unrechtsregime. Warum ist es noch möglich, dass staatliche Eingriffsorgane Schüler aus dem Unterricht holen, obwohl sie keine strafbaren Handlungen vollzogen haben? Warum prangert der öffentlich-rechtliche Sender NDR – nicht der MDR – die Schülerin an? Warum hinterfragt er nicht das Handeln des westdeutschen Direktors?

(Lachen der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE)

Gab es Probleme bei der Sozialisation oder beim SPD-Parteibuch? Was und wer treibt die Polizisten zu diesem Handeln? Warum wird das nicht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hinterfragt?

(Kerstin Köditz, DIE LINKE: Warum muss ich mir solche Lügen anhören?)

Jeder Vergewaltiger und Mörder hat mehr Persönlichkeitsrechte als ein minderjähriges Mädchen. Genau wegen dieser Fragen könnte es dazu kommen, dass unter einer AfDRegierung der Sendeauftrag und dessen Umsetzung hinterfragt werden wird, dass Automatismen und Selbstbedienung beendet werden.

Aber warum warten? Denn wir könnten den Automatismus der Selbstbedienung und der unkontrollierten Ausgaben bei den öffentlich-rechtlichen Sendern sofort beenden. Bereits sechs Bundesländer haben angekündigt, gegen eine Erhöhung der Rundfunkzwangsbeiträge von 18,36 Euro auf 18,94 Euro zu stimmen. Bisher sind das Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,

Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, die eine ablehnende Haltung zur Erhöhung der Rundfunkzwangsbeiträge geäußert haben. Sie wollen, dass die Rundfunkanstalten lernen, mit dem Geld auszukommen, das sie aktuell erhalten – und nicht mehr.

(Beifall bei der AfD)

Aber wie sieht das der Bürger? Dabei kommt die aktuellste Insa-Umfrage ins Spiel. Den Bürgern wurde die einfache Frage gestellt: Sind Sie bereit, für oder gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags von monatlich 18,36 Euro auf 18,94 Euro zu stimmen? Darauf antworteten 76 %, sie wären absolut gegen eine Erhöhung. 13 % sind eher so lala dagegen, und 5 % wussten es nicht oder machten keine Angaben. Nur 5 % waren eher dafür. Was können wir daraus schließen? Die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung, 89 %, sind dagegen. Die 5 % sind wahrscheinlich Wähler

von SPD, GRÜNEN und LINKEN oder arbeiten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Für mich stellt sich nun die Frage: Warum hört die Sächsische Staatsregierung nicht auf ihre Bürger? Warum ist Sachsen nicht bei den sechs Bundesländern dabei, die ihre Ablehnung bereits äußerten? Ja, warum eigentlich ist Sachsen noch nicht dabei?

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

So frage ich, Herr Staatsminister Schenk: Wollen Sie der Erhöhung von Rundfunkzwangsbeiträgen zustimmen? Der Herr Ministerpräsident ist leider nicht mehr da, aber ihn hätte ich auch gefragt, ob er der Erhöhung zustimmen will. Aber Herr Hartmann ist da, deshalb frage ich ihn: Sie als Fraktionsvorsitzender der CDU, wollen Sie eine Erhöhung der Rundfunkzwangsbeiträge? Als Letztes stelle ich die Frage auch der CDU-Fraktion. Wollen die Damen und Herren Abgeordneten der CDU-Fraktion für eine Erhöhung dieser Rundfunkzwangsbeiträge stimmen, in Zeiten, in denen Unternehmen und Familien durch die ruinöse Wirtschafts-, Energie-, Landwirtschafts-, Migrations-, Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Verteidigungs-, Steuer- und Finanzpolitik der Bundesregierung in die Knie gezwungen werden? Dazu soll nun eine Erhöhung der Rundfunkzwangsbeiträge kommen. Das ist nicht vermittelbar. Deshalb: Stimmen Sie für unseren Antrag!

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Gahler für die AfD-Fraktion. Herr Kollege Hartmann, Sie sind angesprochen worden. Wollen Sie gleich reagieren? – Bitte schön.

Ich bin ja ein freundlicher Mensch. Wenn man Fragen gestellt bekommt, soll man antworten. Als Erstes bekennen wir uns ganz klar zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und erkennen seine Notwendigkeit. Das ist die Geschäftsgrundlage. Deswegen braucht dieses Land einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Dieser öffentlich-rechtliche Rundfunk muss finanziell so ausgestattet sein, dass er seinen Auftrag erfüllen kann. Der Kern der Diskussion, die wir im Parlament zu führen haben, ist die Frage, was der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, in welchem Umfang er welches Angebot zu leisten hat. Da ist Sachsen Teil einer Gesamtbetrachtung mit 15 weiteren Bundesländern. Diese Diskussion müssen wir alle gemeinsam führen.

Für uns gilt der Grundsatz: Erst die Auftragsdebatte und dann eine Einigung. Auf Grundlage dieser Einigung kann dann eine Entscheidung über Gebühren erfolgen – deswegen auch in dieser Reihenfolge. Damit habe ich, glaube ich, die Frage entsprechend beantwortet.

(Beifall bei der CDU)

Herr Hartmann, ich würde das, was Sie gesagt haben, trotzdem als Kurzintervention werten. – Genau so ist es. Deswegen könnten Sie darauf reagieren, Herr Gahler, wenn Sie möchten. Sie müssen aber nicht.

(Torsten Gahler, AfD: Nein, alles gut!)

An Mikrofon 7 bitte Herr Gahler mit der Reaktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Hartmann, sind Sie jetzt für die Erhöhung oder dagegen? Machen wir es kurz.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wenn Sie einfach mal zuhören würden und verstehen!)

Herr Gahler, das ist – –

Das haben Sie nämlich nicht beantwortet.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die Frage stellt sich im Moment gar nicht!)

Diese Frage wurde nicht beantwortet.

(Unruhe)

Für die CDU-Fraktion folgt jetzt mit dem nächsten Debattenbeitrag Herr Kollege Nowak, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Sehr geehrten Damen und Herren! Heute müssen wir einmal über die Bedeutung von Drucksachennummern für die Arbeit des Sächsischen Landtags sprechen. Der Antrag, den wir hier diskutieren, trägt die Nummer 7/15949, und die Drucksache ist vom 4. März 2024. Es lohnt sich immer auch, das Kleingedruckte zu lesen. In diesem Fall sind das die Fußnoten in der Begründung. Unter Fußnote 11 wird eine weitere Drucksache genannt, diese trägt die Nummer 7/14095 und ist vom 2. August 2023.

Wenn man beide Drucksachen nacheinander liest, dann macht man eine erstaunliche Feststellung. Es steht nämlich in beiden das Gleiche drin, und das auch noch in quasi identischen Worten, teilweise sogar wortgleich. Die Nummerierung ist etwas verändert, aber am Ende legen Sie hier einen Antrag vor, der genau so schon einmal gestellt wurde und vor nur 99 Tagen hier im Plenum bereits abgelehnt wurde.

Seit 13. Dezember 2023 hat sich an der Entscheidungsgrundlage für unser Parlament nichts geändert. Nach den letzten Anmeldungen der Rundfunkanstalten gibt es nach dem Vorbericht den abschließenden Bericht der KEF und einen Abschlussbericht zum öffentlich-rechtlichen Zukunftsrat.

Was es nicht gibt, das ist ein aus dem einen oder dem anderen oder aus beiden Papieren hervorgegangener Medienänderungs- oder Rundfunkbeitragsänderungsstaatsvertrag.

Dafür sind zunächst die Rundfunkkommissionen der Länder und die Ministerpräsidentenkonferenz zuständig. Insofern hat sich bis zum heutigen Tag bei diesem in Teilen wortgleichen Antrag von vor drei Monaten überhaupt nichts verändert. Das ist am Ende auch die Antwort auf die Frage von Herrn Gahler, die mein Fraktionsvorsitzender umfänglich beantwortet hat.

Es gibt zwei Positionen in Ihrem Antrag, die neu sind: II.2.b und II.2.c. In der Begründung haben Sie noch etwas Ergänzendes hineingeschrieben, nämlich die Benennung von ungekennzeichneten Parteipolitikern und einer Mitarbeiterin des ÖRR in Umfragen.

Zu II. b ist zu sagen, dass es nicht Aufgabe der KEF ist, sich von der Sächsischen Staatsregierung Ansagen machen zu lassen. Die KEF ist nachgerade der Teil der Festsetzung des Rundfunkbeitrages, der staatsfern organisiert ist.

Zu II. c ist zu sagen, dass die Rechtsaufsicht subsidiär arbeitet. Das bedeutet, sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn offenkundig im Raum steht, dass es Rechtsverstöße gibt oder Rechtsverstöße passiert sein könnten.

Bisher ist an keiner Stelle eine rechtlich saubere Arbeit der KEF im aktuellen Beitragsfestsetzungsverfahren in Zweifel gezogen worden, auch nicht von Ihnen. Zudem wäre für einen solchen Fall zunächst zu klären, welches Bundesland zurzeit die Rechtsaufsicht führt – das ist möglicherweise nicht der Freistaat Sachsen –, aber das ist – Stand jetzt – mangels Verdacht auf Rechtsverstöße überhaupt nicht notwendig.

Die in der Begründung angeführten handwerklichen Mängel bei den Umfragen der ÖRR-Anstalten sind hingegen keine Angelegenheit des Beitragsfestsetzungsverfahrens. Sie sind von den staatsfernen Aufsichtsgremien der Anstalten zu rügen. Dass es dort bisweilen Luft nach oben gibt, will ich aus eigener Erfahrung überhaupt nicht in Zweifel ziehen. Das Parlament hat die Voraussetzungen dafür bereits im 4. Medienänderungsstaatsvertrag geschaffen. Jetzt sind die Rundfunk- und Fernsehräte an der Reihe, diese Stärkung zu nutzen, umzusetzen und solche handwerklichen Mängel in der Berichterstattung durch die Intendanten und Direktoren abstellen zu lassen.

Da der Rest dieses Antrages mit der Drucksache 7/15949 de facto mit dem vor drei Monaten abgelehnten Antrag mit der Drucksachennummer 7/14095 identisch ist, mache ich es mir jetzt genauso einfach wie Sie – nur mit weniger Ressourcenverbrauch bei Strom, Speicherplatz, Papier und Lebenszeit. Ich verweise inhaltlich auf die Wortprotokolle der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus – kurz AWK – vom 23. Oktober 2023 sowie der abschließenden Behandlung im AWK am 27. November 2023, dem dann die Ablehnung hier im Plenum folgte. Die abschließenden Behandlungen fanden alle im öffentlichen Teil statt. Deshalb gibt es von beiden Sitzungen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten Wortprotokolle, welche vollständig öffentlich zugänglich sind, nämlich über unser gutes Parla

mentsdokumentationssystem unter https://edas.land

tag.sachsen.de. Wir lehnen den Antrag aus den gleichen Gründen ab wie vor 99 Tagen.

Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)