Protokoll der Sitzung vom 21.03.2024

Wenn man das aktuell auf den derzeitigen Stand herunterbricht, stellt man fest, dass wir eine Mehrheit von 89 % haben, die gegen eine Gebührenerhöhung ist. Wenn wir uns das anschauen, dann sehen wir auch, dass die CDU-Fraktion bereitwillig die Rundfunkbeiträge erhöhen möchte.

(Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU – Andreas Nowak, CDU: Das ist doch Quatsch, was Sie sagen!)

Die SPD-Fraktion möchte die Rundfunkbeiträge erhöhen. Die LINKEN möchten die Rundfunkbeiträge erhöhen

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

und auch die GRÜNEN.

Für den Wähler ergibt sich das Bild, dass nur die AfD gegen eine Erhöhung der Rundfunkzwangsabgabe ist.

(Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU)

Von daher erwarte ich zwar nicht die Zustimmung zu unserem Antrag, aber immerhin sollte man darüber nachdenken, ob es tatsächlich der Wählerwille ist. Ich bitte trotzdem um Zustimmung zu unserem Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

Das war Herr Gahler mit dem Schlusswort. Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 7/15949 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit von Stimmen dagegen ist diese Drucksache somit nicht beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt 3 beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

Erste Beratung des Entwurfs

Sächsisches Landespflegegeldgesetz (SächsLPflGG)

Drucksache 7/15947, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Deshalb spricht nur die Fraktion DIE LINKE als Einreicherin, und das innerhalb von 8 Minuten. Susanne Schaper, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute reden wir wieder einmal über das Thema Pflege. Meine Fraktion und ich werden nicht aufhören, die Pflege- und die Gesundheitspolitik immer wieder in den Mittelpunkt unseres politischen Handelns zu stellen und Sie daran teilhaben zu lassen.

Mit Anfragen, Anträgen und Gesetzentwürfen wollen wir auf die Situation der Menschen, die gepflegt werden, und für Pflegende aufmerksam machen und ihre Situation vor allem verbessern. Wir alle wissen doch genau, wie wichtig der Bereich Pflege vor allem in Sachsen ist. Die Menschen werden immer älter und die Bevölkerungszahl sinkt. Damit steigt natürlich der Anteil der Älteren.

Die Pflege zu Hause oder die stationäre Pflege, die Kosten für die Pflege im Allgemeinen sind in den letzten Jahren ständig gestiegen und explodieren förmlich. Es fehlt an Pflegekräften und die Bearbeitung von Anträgen zu Unterstützungsleistungen dauert zu lange. Kurz gesagt: Die Situation spitzt sich weiter zu.

Die jüngsten Gesetzesänderungen werden von allen Seiten als ungenügend kritisiert. Der Pflege droht der Kollaps, und immer mehr Menschen sind auf Hilfe zur Pflege angewiesen. Die Kommunen ersticken in Anträgen. Es zeigt sich in den Antworten auf meine Anfragen, wie exorbitant die Kosten dafür angestiegen sind.

Am 21.09.2023 habe ich meine Rede mit dem Zitat aus der „Sächsischen Zeitung“ begonnen. Die Überschrift lautete: „Was tun, wenn die Rente fürs Pflegeheim nicht reicht?“. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was tun, wenn die Rente nicht für ein würdevolles Leben reicht? Energie-, Lebensunterhalts-, Miet- und auch Heimkosten steigen immer weiter.

In Anbetracht dieser sich in Sachsen weiter zuspitzenden Situation für die zu pflegenden Menschen und deren Angehörige braucht es nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE schnellstmöglich neue Instrumente für eine wirksame Entlastung der Betroffenen. Diese sind nötig, um den weiterhin drastisch steigenden finanziellen Belastungen entgegenzuwirken.

Angesichts der Tatsache, dass in Sachsen nach der aktuellen Statistik mehr als 310 000 pflegebedürftige Menschen zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen betreut und gepflegt werden, stellt ein Landespflegegeld als Einmalzahlung zukünftig eine neue landesgesetzliche soziale Leistung des Freistaates in Sachsen dar bzw. könnte, wenn Sie denn unseren Gesetzentwurf annehmen. Diese Leistung soll auf der Grundlage eines Sächsischen Landespflegegeldgesetzes eingeführt werden, um einen entsprechenden individuellen Rechtsanspruch verbindlich zu bestimmen. Diese Leistung soll die betroffenen pflegebedürftigen Menschen punktuell finanziell entlasten.

Mit dem Landespflegegeld möchten wir ein kleines, aber wichtiges Signal setzen. Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 sollen damit die Möglichkeit erhalten, sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am

nächsten stehen: ihren pflegenden Angehörigen, Freunden, Helferinnen und Helfern.

Anders als die Leistungen der Pflegeversicherung ist das Landespflegegeld weder zweckgebunden, noch muss eine regelmäßige Beratung wahrgenommen werden. Sie soll zudem möglichst unbürokratisch in Anspruch genommen werden können. Eine Anrechnung des Landespflegegelds auf sonstige Sozialleistungen wird darüber hinaus gesetzlich ausgeschlossen.

Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Lebensqualität unserer pflegebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger ein Stück weit verbessern; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, viele können sich jene kleinen Dinge, die das Leben lebenswert machen, schlicht und einfach nicht mehr leisten, weil das sogenannte Taschengeld nicht mehr ausreicht, um den Enkelkindern einen Rummelbesuch und ein Eis zu bezahlen, mit Freunden bei einem Gläschen Wein bei gutem Essen zusammensitzen oder sich selbst einfach einmal etwas Gutes zu gönnen. Das sollte doch für jede und jeden drin sein.

Wir wissen, dass dieser Schritt nicht ausreicht und dass wir vieles auf Bundesebene regeln müssen. Wir können aber in Sachsen nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten, sondern müssen jetzt handeln. Daher haben wir als Linksfraktion am Montag einen weiteren Antrag ins Verfahren eingebracht. Damit fordern wir die Landesregierung auf, ein sächsisches Pflegewohngeld einzuführen. Dieses soll einen Zuschuss bilden für die jeweiligen Eigenanteile an Investitionskosten und Betriebsausgaben, die den stationär Untergebrachten von den Heimen in Rechnung gestellt werden. Dieser Zuschuss soll ohne Berücksichtigung des Schonvermögens eingeräumt werden.

Das Landespflege- und das Pflegewohngeld sind zwei Bausteine, die wir in Sachsen klären könnten. Auch auf Bundesebene müssen wir natürlich weiter Druck machen und uns für eine solidarische Pflegeversicherung einsetzen.

Wir müssen die Pflegeversicherung von der Teilversicherung in eine Vollversicherung umwandeln. Alle pflege- und versicherungsfremden Leistungen, insbesondere die Ausbildungskosten, sind als gesamtgesellschaftlich zu leistende Aufgaben und aus Steuermitteln des Bundes zu finanzieren und nicht, wie jetzt, durch die zu pflegende Person. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass alle in Würde altern können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stimmen Sie unseren Initiativen zu! Wenn das für Sie wieder nicht machbar ist, dann müssen die Regierungsparteien und die Staatsregierung bitte selbst schnellstmöglich entsprechende Anträge vorlegen. Sie können unsere gern als Blaupause nutzen. Schaffen Sie jetzt mehr Entlastung, führen Sie ein Landespflegegeld wie in Bayern ein. Es steht den Pflegebedürftigen zu. Es ist eine Art Inflationsausgleich.

Gehen Sie diesen ersten Schritt und lassen Sie weitere folgen! Wir als Gesellschaft haben die Verantwortung, für Pflegebedürftige zu sorgen; denn Pflege geht uns alle an, ob ambulant, stationär oder familiär.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN und des Abg. Jörg Urban, AfD)

Das war Susanne Schaper für die einreichende Fraktion DIE LINKE, meine Damen und Herren. Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Sächsisches Landespflegegeldgesetz“ an den Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschuss – mitberatend – zu überweisen. Wer diesem Vorschlag folgen kann, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich ebenfalls keine. Damit ist die Überweisung beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 5

Erste Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Aufhebung des Karfreitag-Tanzverbotes im Freistaat Sachsen

Drucksache 7/15948, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Auch hierzu liegt keine Empfehlung des Präsidiums für eine allgemeine Aussprache vor, daher spricht nur die einreichende Fraktion. Für die einreichende Fraktion DIE LINKE, bitte innerhalb von 8 Minuten, Rico Gebhardt.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich höre bereits das Lamentieren der anderen Fraktionen – Herr Voigt hat schon ein Problem –, warum und ob dieses Gesetz nun dringend notwendig sei. Ich kann Ihnen sagen, dass wir uns das bei gewissen Anträgen und Gesetzentwürfen der

Staatsregierung und der anderen Fraktionen auch schon hin und wieder einmal gefragt haben.

Tatsächlich finden wir, dass es einmal wieder an der Zeit ist, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sich mit der Freizeit der Sächsinnen und Sachsen, aber auch mit den Grundlagen der Freiheit und Vielfalt beschäftigt: das Gesetz zur Aufhebung des Karfreitag-Tanzverbots im Freistaat Sachsen. Seit dem Jahr 1992 ist im Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen ziemlich strikt das sogenannte Tanzverbot am Karfreitag sowie am Buß- und Bettag geregelt. Einige Bundesländer untersagen schon am Abend des

Gründonnerstags Tanzveranstaltungen. Seit Ewigkeiten führt dieses Verbot sowie etwaige Sanktionen immer wieder zu öffentlichen Diskussionen – zu Recht, finden wir.

Vor dem Hintergrund des fortschreitenden gesellschaftlichen und kulturellen Wandels sowie des Freizeitverhaltens vieler Menschen in Sachsen finden wir, dass es an der Zeit ist, die Aufhebung des Tanzverbots erneut aufs Tableau zu heben. Das hat vor allem etwas mit der Herstellung und Anerkennung von Realitäten zu tun.

(Sören Voigt, CDU: Wie bei Cannabis!)

Deshalb sollte man diese eher antiquierte Praxis erneut hinterfragen, da sie eigentlich nicht zu einer modernen Gesellschaft passt. Man kann demnächst nebenbei auch noch einen Joint rauchen – glaube ich zumindest.

(Heiterkeit bei den LINKEN und des Abg. Sören Voigt, CDU – Sören Voigt, CDU: Ich wusste es!)

Herr Voigt, das musste jetzt sein.