Protokoll der Sitzung vom 21.03.2024

Herr Voigt, das musste jetzt sein.

Zunächst möchte ich betonen, dass wir in einer Gesellschaft leben, die auf religiöser Neutralität beruht. Wir leben in einem säkularen Staat, wenn es auch nicht vergleichbar mit Frankreich ist. Mit der Praxis, zum Beispiel am Karfreitag, zeigt sich allerdings erneut, dass die klare Trennung von Staat und Kirche nach unserer Ansicht noch lange nicht vollzogen ist. Unserer Auffassung nach sollte der Staat keine bestimmten religiösen Überzeugungen bevorzugen und die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger respektieren, ihre eigenen religiösen oder nicht religiösen Aktivitäten zu wählen.

Ein gesetzliches Tanzverbot zu christlichen Feiertagen verletzt im Prinzip genau das, indem es nämlich eine bestimmte Religion zur Überzeugung bevorzugt und dann auch noch den 75 % konfessionell nicht gebundenen Menschen vorschreibt, was sie an solch einem Feiertag machen dürfen bzw. nicht machen dürfen. Sachsen gehört zu einem der am wenigsten religiösen Regionen in der Bundesrepublik und daran hat sich in den letzten Jahrzehnten nichts geändert. Ein religiös begründetes gesetzliches Tanzverbot fällt damit absolut aus dem Rahmen und ist völlig fehl am Platz.

Bevor nun jemand Schaum vor dem Mund bekommt: Unser Gesetzentwurf ist kein Kulturkampf gegen die Kirche. Wir wissen sehr wohl um den gesellschaftlichen und sozialen Beitrag der christlichen Kirchen, insbesondere in Krisenzeiten. Dennoch plädieren wir für die Abschaffung der stillen Feiertage und verteidigen somit die Freiheit der persönlichen Entfaltung. Jede und jeder sollte das Recht haben, selbst zu entscheiden, wie sie oder er die Feiertage verbringen möchte. Ein Tanzverbot an bestimmten Tagen schränkt die persönliche Freiheit unnötig ein. Ob Tanzveranstaltungen oder stilles Gebet – die verschiedenen Bedürfnisse stehen nicht im Widerspruch zueinander.

Außerdem ist die kulturelle Vielfalt ein weiterer wichtiger Aspekt, der bei diesem Thema berücksichtigt werden muss. Tanzen ist ein integraler Bestandteil vieler Kulturen. Ein Tanzverbot an bestimmten Tagen behindert im Prinzip

gewisse kulturelle Aktivitäten und schränkt damit die Vielfalt der Gesellschaft ein. Es ist wichtig, diese Vielfalt zu respektieren und zu fördern, anstatt sie durch die gesetzliche Einschränkung zu unterdrücken. Gerade die arbeitsfreie Zeit an Feiertagen ist für viele eine Zeit der Freude und damit auch des Tanzens.

Warum das Tanzen – egal, an welchem Tag – verboten werden sollte, ist gänzlich unverständlich. Der Papst scheint ebenfalls nichts dagegen zu haben; denn in Rom kann man selbstverständlich auch am Karfreitag Partys oder Rockkonzerte besuchen – jedenfalls alle diejenigen, die das wollen.

(Marco Böhme, DIE LINKE: Das ist ja cool!)

An dieser Stelle möchte ich den Leipziger Pfarrer Martin Staemmler-Michael zitieren, der Folgendes in einem Gespräch mit dem MDR im vergangenen November dazu sagte: „Alles was ich mit christlichem Glauben verbinde und ich verbiete etwas – da kann ich nur auf Unverständnis stoßen. Je enger ich etwas führe, umso unverständlicher reagieren die Menschen darauf, weil sie nicht die Möglichkeit haben, frei für sich zu entscheiden.“ Aus seiner Sicht muss es ein Angebot sein, beispielsweise, wenn Leute Ruhe brauchen, weil sie in Not sind. Gleiches gilt für diejenigen, die tanzen wollen. Deshalb zitiere ich ihn noch einmal: „Wenn Leute sagen ‚Ich brauche das Tanzen, ich habe gerade keine Not. Warum kann ich dann nicht tanzen gehen?‘, dann soll er tanzen gehen.“

Es ist also an der Zeit, ein zeitgemäßes Verständnis von Feiertagen zu entwickeln. In einer modernen, säkularen Gesellschaft haben Feiertage heute oft unterschiedliche Bedeutungen für verschiedene Menschen und Menschengruppen. Ein starres Verbot bestimmter Aktivitäten kann nicht mehr zeitgemäß sein und den eigentlichen Sinn des Feiertages verfehlen. Stattdessen sollten wir alternative Wege finden, um sicherzustellen, dass an religiösen Feiertagen religiöse Rituale angemessen durchgeführt werden können, ohne die persönliche Freiheit und kulturelle Vielfalt aller zu beeinträchtigen. Dafür braucht es kein generelles Verbot aller Veranstaltungen an diesem Tag.

Abschließend möchte ich betonen, dass wir als Gesellschaft Verantwortung tragen, die Rechte und Freiheiten aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zu respektieren. Ein gesetzliches Tanzverbot an Karfreitag und anderen stillen Tagen stehen im Widerspruch zu diesen grundlegenden Prinzipien und sollte daher überdacht und abgeschafft werden. Ich beantrage die Überweisung an den zuständigen Fachausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Rico Gebhardt für die einreichende Fraktion DIE LINKE. Das Präsidium schlägt vor, den Entwurf „Gesetz zur Aufhebung des Karfreitag-Tanzverbotes im Freistaat Sachsen“ an den Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung zu überweisen. Wer

dem zustimmen kann, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Herr Voigt, Sie schaffen das.

(Heiterkeit des Abg. Sören Voigt sowie bei den LINKEN und der SPD – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie müssen es ja später ablehnen!)

Wer stimmt dagegen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist die Überweisung beschlossen und es wird bestimmt eine spannende Debatte im Ausschuss. Der Tagesordnungspunkt ist beendet, meine Damen und Herren.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 6

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages

Drucksache 7/15463, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/16030, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport

Dazu liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Inneres und Sport als Drucksache mit der Nummer 7/16030 vor. Hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Dennoch frage ich, ob der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Wippel, das Wort wünscht?

(André Barth, AfD: Nein!)

Das sehe ich nicht. Dann können wir sogleich über den Gesetzentwurf abstimmen. Aufgerufen ist noch einmal – das möchte ich wiederholen – das Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages in der Drucksache 7/15463, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drucksache 7/16030. Es liegen uns keine Änderungsanträge vor. Ich würde Ihnen vorschlagen, darüber im Block abzustimmen, wenn das in Ordnung ist? – Es gibt keinen Widerspruch.

Damit stimmen wir im Block ab, und zwar über Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit ist dem so entsprochen.

Ich stelle nun den Entwurf „Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages“ zur Schlussabstimmung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und auch dieser Tagesordnungspunkt ist beendet, meine Damen und Herren.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 7

Evaluation des Regierungs- und Behördenhandelns

während der Coronakrise

Drucksache 7/13581, Große Anfrage der Fraktion AfD, und die Antwort der Staatsregierung

Als Einreicherin spricht zuerst die AfD-Fraktion, Herr Wiesner; bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Köpping sagte im letzten Herbst auf dem SPD-Parteitag, welcher sie zur Spitzenkandidatin machte, dass es notwendig sei, die Coronakrise aufzuklären und aufzuarbeiten. Dabei brachte sie auch eine Enquete-Kommission ins Spiel – und ja, meine Damen und Herren, das bräuchte es.

Aber wo ist die geforderte Aufklärung? Wir können hiervon leider nichts sehen und aufzuarbeiten gibt es vieles. Frau Köpping könne beispielsweise bei sich selbst anfangen. Sie war es, die die Quarantäneverweigerer in der Psychiatrie unterbringen wollte.

(Sabine Friedel, SPD: Nein?! – Gegenruf des Abg. Thomas Thumm, AfD)

Sie war es, die Zusammenhänge zwischen Wahlergebnissen, Impfquoten und Sterbefällen herstellte. Frau Köpping war es, die die Maskenpflicht mit drakonischen Strafen penibel durchsetzte, allerdings trug sie selbst in ihrem Dienstwagen – trotz Pflicht – keine Maske. Sie war es auch, die es 2021 als großen Fehler bedauerte, dass zu Beginn der Coronakrise keine Impfpflicht erwogen wurde, nur um ein Jahr später das Ende der dann doch umgesetzten Coronaimpfpflicht zu fordern und zu erklären, dass sie die Impfpflicht als falsch empfinde und diese immer kritisch gesehen haben wolle.

Für Frau Köpping und den Ministerpräsidenten gibt es derartige Widersprüche wie Sand am Meer. Sie alle aufzuzählen wäre ausreichend für ganze Plenartage. Aber es war Frau Köpping, die in der Coronakrise große Bevölkerungsteile verunglimpft, ausgegrenzt und gegeneinander aufgehetzt hat,

(Staatsministerin Petra Köpping: Lüge!)

und das Schlimmste dabei: mithilfe unvollständiger Daten, Analysen und Fakten. Kurz gesagt: Ihre Coronapolitik basierte auf Fake News.

(Beifall bei der AfD – Staatsministerin Petra Köpping: Lüge! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Damit kennt sich ja die AfD aus!)

Beispiele gefällig? Frau Köpping sagte, dass mit den Impfungen neben der Verhinderung von schweren Erkrankungen auch die Verhinderung der Virusverbreitung erreicht werden würde, mit einer steigenden Impfrate könne ein Rückgang der Neuinfektionsrate erreicht werden. Jetzt kam durch die Europäische Arzneimittelbehörde aber heraus, dass die Impfstoffe gar nicht für die Verhinderung der Virusverbreitung zugelassen waren.

(Jörg Urban, AfD: Na sowas!)

Schon schlecht. Frau Köpping hat hier ihre Hoffnung als Wahrheit verkauft und so Millionen Bürger an die Nadel gedrängt, die sich womöglich ohne diese Illusion gar nicht hätten impfen lassen.

Auch Kinder hat sie dabei impfen lassen, indem man den Familien Angst machte, dass Covid auch für Kinder sehr gefährlich sei. Hier gesteht sie nun in unserer Großen Anfrage ein, dass dies nie der Fall war. Über alle drei Jahre der Coronakrise hinweg wurden 33 Kinder unter 18 Jahren auf Intensivstationen behandelt, wobei gar nicht klar ist, ob mit oder wegen Corona.

Unsere Anfrage deckte aber auf, dass zehn Kinder so starke Nebenwirkungen von der angeblich nebenwirkungsfreien Impfung hatten, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Das Risiko von Covid steht also in keinem Verhältnis zu den registrierten Impfnebenwirkungen bei Kindern. Dennoch waren es die Kinder, die in allen Bereichen besonders von den drakonischen Coronamaßnahmen der Regierung betroffen waren. Kitas und Schulen waren geschlossen, zudem erfolgte eine fast vollständige Isolation von ihren Freunden. Kein Wunder, dass die Auswirkungen und Schäden bei den Kindern enorm sind. Das und anderes darf sich nicht wiederholen.

(Beifall bei der AfD)

Es braucht also eine ehrliche Aufarbeitung, wie Frau Köpping es selbst gefordert hat. Hierzu wollen wir mit unserer Großen Anfrage einen Beitrag leisten, indem wir Fragen gestellt haben, die nach der Coronakrise unbedingt gestellt werden mussten, um für die Zukunft zu lernen.

Es geht hierbei zum Beispiel um die Datengrundlagen, die zu den Grundrechtseinschränkungen geführt haben. Die

Datengrundlagen fußten vor allem auf Meldedaten, also Neuinfektionen und Hospitalisierungsmeldungen. Hier haben wir bis heute riesige Datenlücken, die sehr deutlich zeigen, dass es zu keinem Zeitpunkt ein klares Lagebild gab. Beispielsweise sind für fast die Hälfte der hospitalisierten Covid-Patienten keine Angaben zum Impfstatus verfügbar.