Datengrundlagen fußten vor allem auf Meldedaten, also Neuinfektionen und Hospitalisierungsmeldungen. Hier haben wir bis heute riesige Datenlücken, die sehr deutlich zeigen, dass es zu keinem Zeitpunkt ein klares Lagebild gab. Beispielsweise sind für fast die Hälfte der hospitalisierten Covid-Patienten keine Angaben zum Impfstatus verfügbar.
Für 90 % der Patienten, bei denen der Impfstatus bekannt ist, ist dennoch nicht bekannt, wie viele Impfungen sie erhalten haben. Für 98,4 % der Covid-Patienten ist nicht klar, ob diese wegen der Coronaviruskrankheit oder aus anderen Gründen behandelt wurden.
Trotz dieses unappetitlichen Datensalats gab es dann zum Hauptgang die Impfpflicht und die 2G-Maßnahmen, welche damit begründet wurden. Frau Köpping hat es auch geschafft, dass die Gesundheitsämter kontrollieren konnten, ob die Leute tatsächlich in Quarantäne waren. Warum schaffen Sie es dann nicht mit Ihrer Amts-Armada, diese Datenlücken zu schließen? Wir brauchen diese Daten als valide Datenquellen für die Zukunft. Bitte, Frau Köpping, sorgen Sie dafür!
Nächstes Thema: Bußgelder wegen Coronaregelverstößen. Wir konnten hier mit Ihren Antworten auf unsere Anfrage sehr deutlich aufzeigen, dass mit zweierlei Maß gemessen wurde. Es gab auf der einen Seite 76 000 Bußgeldverfahren gegen Bürger, die sich gegen die unsinnige Maskenpflicht stellten, sich nicht einsperren lassen wollten, oder sich weiter als 15 Kilometer von ihrem Zuhause entfernten.
Auf der anderen Seite haben wir die Krankenhäuser und Krankenhausärzte. Diese waren zur Meldung von CovidFällen und deren Impfstatus verpflichtet. Wir konnten etwa 7500 Fälle von Covid-Patienten aus drei Landkreisen ermitteln, bei denen keine Angabe zum Impfstatus vorlag. Dass man nicht ad hoc in allen Fällen den Impfstatus feststellen kann, ist klar. Nur hätte in diesen Fällen die Meldung „unbekannt“ erfolgen müssen. Tatsächlich erfolgte gar keine Meldung.
Wir haben hier also einen bußgeldbewehrten Meldeverstoß, der schlicht nicht sanktioniert wurde. Jetzt zur Einordnung: Mir geht es gar nicht darum, Krankenhäuser oder Krankenhausärzte mit Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern zu belegen. Hier geht es darum, dass auf der einen Seite Bußgeldverfahren für Corona- und Maskenkritiker in drangsalierender Art und Weise durchgeführt wurden, und auf der anderen Seite Meldeverstöße akzeptiert wurden, die zu den erheblichen Datenverlusten geführt haben, welche letztlich dazu beigetragen haben, dass Sie kein klares Lagebild hatten und auf dessen Grundlage Sie derartig weitreichende Maßnahmen angeordnet haben.
Aus diesem Grund ist es uns auch so wichtig, dass diese Datenlücken aufgearbeitet werden. Wir brauchen hier eine anständige Evaluation der getroffenen Schutzmaßnahmen und eine Bewertung, welche Maßnahmen zielführend waren, und welche Maßnahmen nichts Weiteres als Schaden angerichtet und Leid verursacht haben. Hierfür brauchen wir eine angemessene Datengrundlage, die Sie nun schaffen müssen.
Was wir allerdings auch brauchen, ist ein Überblick über die Kapazitäten des Gesundheitswesens. Mit dem Schutz vor Überlastung der Krankenhausversorgung wurden fast alle Coronamaßnahmen von Anfang an begründet. Bis heute hat Frau Köpping aber nur einen sehr dürftigen Überblick darüber, wie groß ein möglicher Engpass ist; denn sie weiß bis heute nicht, wie viele Intensivbetten mit und ohne maschinelle Beatmungsmöglichkeit tatsächlich in Sachsen verfügbar sind.
Ein kleines Zahlenbeispiel: Vor Corona gab es laut Krankenhausstatistik 1 503 Intensivbetten. Im Zuge der Corona-krise wurden 947 zusätzliche Intensivbetten zur Verfügung gestellt. Die Krankenhausstatistik weist für 2022 aber mit 1 514 Intensivbetten nur knapp zehn Betten mehr aus als vor Corona.
Wir haben in unserer Großen Anfrage Frau Köpping gefragt, wo denn diese restlichen geförderten Betten abgeblieben sind. Uns wurde geantwortet: Das weiß man nicht. Kurz auf Deutsch: Das Ministerium, Frau Köpping, hat keine Ahnung, wohin die Beatmungsgeräte und das Geld geflossen sind.
Wir fordern daher eine genaue Ermittlung von Ihnen dazu, welche Kapazitäten tatsächlich in den Krankenhäusern vorhanden sind, oder welche Kapazitäten kurzfristig nutzbar gemacht werden können, um in Zukunft Gewissheit und eine Planungsgrundlage zu haben, wo die tatsächlichen Kapazitäten im Gesundheitswesen liegen.
Auch wenn Frau Köpping in der Vergangenheit mit ihrer Coronapolitik im trüben Nebel gestochert und so manche Fehlentscheidung zu verantworten hat, sollte sie doch zumindest jetzt den Anstand haben, erstens Ihre Politik aufzuarbeiten, zweitens Maßnahmen und Entscheidungsgrundlagen zu evaluieren und drittens die Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen, damit sich Derartiges niemals wiederholen wird.
Das war Herr Wiesner für die AfD-Fraktion. Wir kommen zur allgemeinen Aussprache. Für die CDU-Fraktion spricht Daniela Kuge; bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, für meine CDU-Fraktion zur vorliegenden Großen Anfrage der AfD-Fraktion Stellung nehmen zu dürfen. Die AfD hat hier zahlreiche Fragen rund um die Coronapandemie zusammengetragen, auf die ich gleich eingehen werde.
Gestatten Sie mir vorab ein paar Worte zur Sache. Grundsätzlich sollte Konsens sein, dass wir die hier aufgeworfenen Fragen nach dem Kenntnisstand beurteilen sollten, der zum jeweiligen Zeitpunkt vorlag. Ganz nach dem Motto „Nachher ist man immer schlauer“ wird die Bewertung der
Die Coronapandemie war eine außergewöhnliche Bedrohung, für die es keine bewährten Maßnahmen gab. Die Bedrohungslage hat eine enorme Einschränkung der Mobilität und des täglichen Lebens nach sich gezogen. Grundrechtseingriffe zum Schutz des Lebens waren notwendig.
Es ist richtig, nach solchen Eingriffen die damaligen Entscheidungen kritisch zu hinterfragen. Nur so ist man besser für die Zukunft gewappnet. Doch darf eine solche wertvolle Evaluation nicht dafür genutzt werden, den Virus zu verharmlosen. Ich kann dazu aus eigenen Erfahrungen berichten und dies, wenn gewünscht, gern auf Nachfrage tun.
Die hier vorliegende Anfrage der AfD zielt jedoch genau darauf ab, dass wir den Virus verharmlosen. Die damaligen Maßnahmen sollen als völlig übertrieben dargestellt werden.
Aus diesem Grund möchte ich nun einige Aspekte des Fragenkataloges ansprechen. Das sind erstens die Maskenpflicht und zweitens die psychologischen Folgen der Pandemie-Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen.
Zunächst zur Maskenpflicht: Die Gegner der Maskenpflicht argumentierten zum einen damit, dass solche Masken gesundheitsschädlich seien. Hier beweisen ausreichende Studien, die auch kontrolliert wurden, und Metastudien, dass Maskentragen gesundheitlich unbedenklich ist. Der Sauerstoffgehalt sinkt weder bei einer OP-Maske noch bei einer FFP-2-Maske. Es ist außerdem eindeutig nachgewiesen, dass die CO2-Moleküle die Masken problemlos passieren und nicht wieder eingeatmet werden.
Gegen die Maskenpflicht wird außerdem ins Feld geworfen, dass die Masken nicht vor einer Ansteckung schützen würden. Diesem Argument muss entgegengebracht werden: Aktuelle Metastudien zeigen genau das Gegenteil. Die Wirksamkeit schwankt zwar, je nachdem, welche Maske man trägt, wie konsequent man sie trägt und ob sie gut sitzt. Doch die Kernaussage dieser Studie bleibt: Masken haben geholfen, die Ansteckungsraten zu reduzieren. So nervig die Masken auch waren – wir alle haben es hier selbst erlebt –, sie haben funktioniert.
Kommen wir zum zweiten Aspekt dieser Anfrage, auf den ich eingehen möchte: Das sind die psychischen Folgen der Coronamaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen. Hierzu muss man feststellen: Es ist zwar schwierig, direkt ursächliche Zusammenhänge zwischen den Pandemiemaßnahmen und den psychischen Folgen für Kinder und Jugendliche wissenschaftlich nachzuweisen. Doch es lässt sich eines nicht bestreiten: Es hat eine erhöhte psychische Belastung nach sich gezogen.
Deshalb sollten wir einen Blick darauf werfen, was wir in Sachsen getan haben, um die Folgen der Belastung abzumildern. Es lässt sich zuallererst bemerken: Wir hatten unsere Kindergärten und Schulen bundesweit am kürzesten geschlossen. Dafür bin ich unserem Kultusminister
Christian Piwarz sehr dankbar. Denn er hat bereits im ersten Jahr der Pandemie dafür gekämpft, möglichst schnell zum Regelbetrieb zurückzukehren. Die Folgen der dauerhaften Schließung für das Lernen und die psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler war sowohl ihm als auch der gesamten Staatsregierung bewusst.
Bereits im April 2020 haben wir in Sachsen als erstes Bundesland die Schulen wieder geöffnet. Auch im Februar 2021 war Sachsen Vorreiter und öffnete die Schulen und Kitas, wenn auch im eingeschränkten Betrieb.
Es lässt sich also sagen: Die Staatsregierung handelte umsichtig und hatte stets im Sinn, die Folgen der Coronamaßnahmen so gering wie möglich zu halten. Alle Maßnahmen mussten außerdem so minimalinvasiv wie möglich sein, denn sonst hätten die Gerichte einen Riegel vorgeschoben. Es hat sich erneut gezeigt: Wir leben in einem Rechtsstaat.
Das war Daniela Kuge für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht, bitte, Rico Gebhardt.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich beim Titel der Großen Anfrage „Evaluation des Regierungs- und Behördenhandelns während der Coronakrise“ und den allermeisten Fragen, die dazu gestellt wurden – die übrigens mit dem Thema überhaupt nichts zu tun haben –, gefragt, was die AfD eigentlich damit bezweckt, bis es mir wieder klar wurde, und die Mehrheit im Landtag weiß das wahrscheinlich auch:
Die Rechtsaußen-Fraktion bezweckt mit dieser Großen Anfrage Folgendes: erstens das Weiterspinnen und Verbreiten ihrer eigenen Verschwörungstheorien. Zweitens, Sie wollen weiter Menschen aufwiegeln. Drittens, Sie wollen an den Grundfesten der Demokratie rütteln; viertens, die Gesellschaft weiter spalten und, fünftens, Unrecht zu Recht erklären.
Man könnte fast meinen, dass die Coronapandemie der AfD sehr gelegen kam. Nichts anderes bedeuten die vielen Suggestivfragen in der Großen Anfrage. Nichts anderes bedeuten die Fragen, ob die Staatsregierung denn für alles Belege habe, zum Beispiel Belege für die Wirkung der Maskenpflicht.
Übrigens war die AfD-Fraktion die Erste, die Maskenpflicht hier im Landtag hatte. Ich will Sie nur daran erinnern: Mit einer Deutschland-Maske sind Sie hier einmarschiert.
Nee, da war es noch nicht vorbei. Es gab noch nicht mal Masken, da hatten Sie die Deutschland-Masken hier auf! Erzählen Sie nicht immer diese Lügen!
Sie geben die Beweise dafür. Im Frühjahr 2020 war es die AfD-Fraktion, die hier mit Masken einmarschiert ist.
Selbst Herr Piwarz hat die Bilder. – Sie fragen, was das denn genau für Berater gewesen sind, und Sie fragen nach den Wirkungen der 2-G-Regeln.
Und natürlich fragen Sie, als professionierte Impfgegner und Coronaleugner, alles: Sie fragen nach der Wirkung der Impfungen und nach den Todesfällen nach einer Impfung. Und immer wieder kommt die Frage, die darauf abstellt, ob denn die Menschen im Krankenhaus nun wirklich an oder mit dem Virus gestorben sind.
Das ist vollkommen egal, sie sind gestorben. Inzwischen haben wir wohl alle bereits einmal oder sogar mehrfach eine Coronainfektion durchgemacht – man höre: das gab es sogar bei der AfD-Fraktion – und dabei erlebt, wie stark einem dieser Virus zusetzen konnte und immer noch kann. Viele von uns kennen Menschen, die daran gestorben sind.
Aus diesem Grund ist es einfach unglaublich, was Sie mit dieser Großen Anfrage abziehen. Herr Wiesner hat es jetzt auch wieder gemacht. Deshalb will ich ein Zitat bringen: „Allein in Deutschland sind WHO-Forschungen zufolge etwa 166 000 Todesfälle nicht eingetreten, weil zum größten Teil insbesondere die über 80-Jährigen vollständig geimpft oder geboostert waren.“ Ich finde, das ist eine Zahl, die man nicht ignorieren kann und auch nicht darf. Aber ganz offensichtlich spielt das für Sie keine Rolle. Sie gehen im wahrsten Sinne des Wortes über Leichen und das passt hervorragend zu Ihrem menschenverachtenden Weltbild.
Fakt ist: Diese Pandemie hat allen persönlich viel abverlangt. Niemand von uns war darauf vorbereitet – nicht der Staat, die Kommunen, die Behörden, die Wirtschaft, die Wissenschaft, der Handel, die Gastronomie, die Kultur, niemand.