Das war Frau Nagel von der Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Herr Kollege Scholz.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist eine gute Zeit, um Sachlichkeit in die Debatte zurückzuholen und uns nochmals den Fakten zu widmen.
Zweitens. Wir BÜNDNISGRÜNE begrüßen die Einigung und Beschlussfassung zum Cannabisgesetz im Bundestag. Klar ist, dass der Status quo – bestehend aus Repression und Kriminalisierung – keine tragfähige Lösung darstellt.
Drittens. Für Wirkungen und Nebenwirkungen von Cannabis ist relevant, welche Inhaltsstoffe in welchen Mischverhältnissen und in welchen Konzentrationen vorhanden sind.
Auf dem Schwarzmarkt illegal gekauftes und verkauftes Cannabis bedeutet keine Deklaration von Inhalten, keine Transparenz und keine Sicherheit.
Das wollen Sie also? Wir wollen Sicherheit für unsere Kinder und Jugendlichen. Während auf dem Schwarzmarkt nicht nach dem Ausweis und dem Alter der Käufer gefragt wird, haben wir mit dem Cannabisgesetz die Möglichkeit, den Jugendschutz endlich durchzusetzen.
Vielen Dank. – Also, Sie haben eine klare Vorstellung von dem, was Sie machen wollen. Vielleicht können Sie mir verraten, wie das denn aussieht. Wenn in der Nähe eines Cannabisclubs jemand herumläuft, der dann draußen – sag ich mal – 25 Gramm mit sich führt, die er ja haben darf, die allerdings illegal sind, und es besteht der Verdacht, dass das Zeug dann doch draußen verkauft wird: Wie wollen Sie denn jetzt als Staat – sprich: als Polizei –
aus Ihrer Sicht den Nachweis führen – erstens –, dass das illegaler Stoff ist und – zweitens – dass er den gar nicht dabeihaben könnte? Wie wollen Sie denn diese Repression, die trotzdem vorgesehen ist, durchführen, um diesen quasi illegalen Verkauf einzudämmen? Sind Sie nicht auch der Meinung, dass die Dealer eigentlich in diesem Umfeld fröhliche Urständ feiern dürfen?
(Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE: Der Verkauf bleibt doch verboten! – Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Es ist nicht zu kontrollieren!)
Die letzten Worte habe ich jetzt leider nicht verstanden, Herr Wippel. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass …?
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass die Dealer dann am Ende im Umfeld dieser Clubs fröhliche Urständ feiern und gute Geschäfte machen werden?
Danke, Herr Wippel, für die Frage. Ich glaube, dass Sie grundsätzlich einem Trugschluss unterlegen sind, dass es mit der Legalisierung einen florierenden Schwarzmarkt geben wird.
(Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Das wird so bleiben! – Svend-Gunnar Kirmes, CDU: Es wird schlimmer! – Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz)
Es lohnt sich ja dann nicht, wenn ich in einem Fachgeschäft kontrolliertes – in einem guten Mischverhältnis – Cannabis kaufen kann. Dass sich dann noch überall in Parks dunkle Personen bewegen, bei denen Sie Cannabis kaufen, das denke ich nicht.
(Sören Voigt, CDU: Nachfrage steigt! – Sebastian Wippel, AfD: Nachfrage wird steigen, weil es angeboten wird! – Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz)
Wir wollen Kinder und Jugendliche auch dadurch schützen, indem Informationen zum Präventionsangebot weiter verstärkt werden. Ferner wird Jugendschutz durch ein Werbeverbot für Cannabis – im Gegensatz zu anderen legalen Drogen – sowie durch Mindestabstände zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen gewährleistet.
Jetzt noch kurz zu manchen Redebeiträgen. Ich habe mich ja schon bei manchem Zwischenruf oder Beitrag der CDUFraktion etwas gewundert. Diese Woche hat mich ein Video des Kollegen Modschiedler zu diesem Thema besonders amüsiert. Ich fasse drei Kernaussagen zusammen:
und – drittens –: Menschen, die das konsumieren, können sich keine 10 Minuten konzentrieren. Also, Letzteres Herr Modschiedler:
Wenn wir das in diesem Halbkreis mal als Prämisse nehmen, dann wird es prekär; also, das wird schwierig.
Außerdem möchte ich noch auf zwei, drei Sachen eingehen, die zur Legalisierung von anderen illegalen Drogen gesagt wurden.
Erstens haben diese Substanzen ein viel höheres Risikoprofil als Cannabis; somit kann es keine Übertragung einer Gefährlichkeit für andere Stoffe geben.
Vorhin wurden schon die Autofahrer angesprochen. Das fand ich auch sehr interessant. Fest steht: Personen, die unter Einfluss von Cannabis Auto fahren, werden weiterhin bestraft. Es gibt aber nur eine MPU, wenn Sie unter dem Einfluss von Cannabis mit dem Auto fahren. Medizinisch bestätigte Abhängigkeit führt dazu, dass Sie nicht geeignet sind, eine Fahrerlaubnis zu erwerben oder zu behalten.
Dann gab es noch eine Aussage – ich glaube, Herr Wähner hat das mit dem Gefahrengrenzwert gesagt. Natürlich braucht es einen angemessenen Gefahrengrenzwert von THC, um zu entscheiden, ob es einen akuten Konsum gibt oder nicht. Dazu hat die Bundesanstalt für Straßenwesen – eine Institution, die nicht gerade sehr GRÜNEN-nah ist – einen Vorschlag von 3,8 Nanogramm/Milliliter gemacht.
Natürlich ist jetzt der Gesetzgeber, auch das Bundesverkehrsministerium, dazu aufgefordert, einen Vorschlag zu unterbreiten, der tauglich ist.
dass wir keine politische Rhetorik im Wahlkampfgepolter brauchen, wie wir es jetzt in der letzten Zeit erlebt haben, sondern eine Fokussierung auf das Wesentliche: auf den Gesetzesinhalt.
– aber allgemein habe ich den Eindruck, dass Sie eher die Informationen dazu aus dem Hintergrundgespräch mit dem Ministerpräsidenten haben als nun wirklich aus dem Gesetzentwurf.