Jetzt haben wir am Mikrofon – – Die Frage ist nicht mehr zugelassen. Der Redebeitrag war zu Ende, aber ich vermute, Herr Kollege, dass Sie eine Kurzintervention vortragen wollen.
Sie vermuten richtig. Danke, Herr Präsident, dass ich von der Kurzintervention Gebrauch machen kann. – Sie hatten von 3,1 Nanogramm
3,8 Nanogramm gesprochen. Es ging darum – das hatten wir vorhin auch gesagt –, dass die Droge über das Fett abgebaut wird und wir überhaupt keine Erfahrungswerte haben. Nun hat man festgestellt, dass das nicht funktioniert. Ich persönlich habe etwas Angst, dass meine Kinder irgendwann über den Haufen gefahren werden, man feststellt, dass dort jemand Drogen konsumiert und die noch nicht abgebaut hat.
Wir wissen, wann eine Anflutungs- und eine Abflutungsphase beim Alkohol gegeben ist; das haben wir als Erfahrungswert. Bei den Drogen haben wir diesen nicht. Was man feststellt, ist:
Oh, wir wissen auch nicht, wie es funktioniert. Wir wissen auch nicht, ob jemand abhängig ist oder noch nicht. Also, bessern wir nach. Bessern wir vor dem Gesetzentwurf nach oder nach Beschluss des Gesetzentwurfes? Probieren wir das Gesetz bei den Bürgerinnen und Bürgern aus, oder machen wir es vorher richtig, wie das ein Gesetzgeber zu tun hat? Selbiges ist nicht geschehen. Ich habe gerade gehört: Es wird getestet, und danach wird evaluiert. Ich finde, das ist der falsche Weg.
(Beifall bei der CDU – Robert Clemen, CDU: Ich sollte Sie mal mitnehmen zur Suchtklinik! – Staatsminister Christian Piwarz: Das ist verantwortungslos!)
Das war eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Modschiedler, die sich auf den Redebeitrag von Herrn Kollegen Scholz bezog. Er hätte jetzt die Möglichkeit, zu reagieren. –
Das wird nicht wahrgenommen. Jetzt hat die SPD-Fraktion das Wort, und das Wort ergreift erneut Kollege Pallas.
auf ein paar Argumente aus den vorangegangenen Redebeiträgen eingehen. Wenn Herr Wähner von der CDU die Sicherheitsaspekte hervorhebt – wir hatten gerade schon das Thema der Verkehrssicherheit –, dann möchte ich an der Stelle noch mal eindeutig formulieren: An der straßenverkehrsrechtlichen Situation ändert das Cannabisgesetz Nullkommanichts.
Bereits jetzt sind Kraftfahrzeugführerinnen und Kraftfahrzeugführer dazu verpflichtet, nur am Straßenverkehr teilzunehmen, wenn sie fahrtüchtig sind.
Bereits seit Jahren hat die Polizei das Problem, dass es aufgrund der unterschiedlichen Wirkung zwischen Alkohol und Cannabis und der Prozesse im Körper schwieriger ist, es nachzuweisen. Auch daran ändert sich überhaupt nichts.
Insofern ist die Unterstellung, die Sie hier insinuiert haben, dass sich durch das Cannabisgesetz die Situation verschlechtert, einfach nicht zutreffend.
Vielen Dank für die Gestattung der Zwischenfrage. Ich möchte noch mal auf die Fahrtauglichkeit zurückkommen. Sie haben gerade gesagt, dass das Gesetz daran nichts ändert. Können Sie mir erklären, wann man nach dem Genuss von Cannabis wieder fahrtauglich ist?
(Sabine Friedel, SPD: Das ist jetzt genauso schwierig! – Zuruf von der CDU: Wo ist der Unterschied?)
Ich danke Ihnen für die Frage, Frau Kollegin, die mir die Gelegenheit gibt, noch einmal zu wiederholen, dass die Polizei vor diesem Problem bereits jetzt steht.
Das ist ja die Schwierigkeit. Beim Alkohol ist es einfach. Da haben wir die Atemalkoholkonzentration, die mit einfachen Geräten sozusagen nachgewiesen werden kann. Um es gerichtsfest zu machen, muss natürlich die Blutalkoholkonzentration festgestellt werden. Diese Möglichkeit der Vorkontrolle haben wir beim Cannabis so nicht – bereits jetzt.
Aber meine Aussage ist eine andere gewesen. Ihr Kollege Ronny Wähner suggeriert, dass sich durch das Cannabisgesetz die Situation verschlechtert,
und das ist schlichtweg falsch. Die Situation, dass Menschen unter Einfluss von Cannabis und auch anderer Betäubungsmittel Fahrzeuge führen, haben wir bereits jetzt.
Jetzt haben wir zusätzlich die Situation, dass dieser Konsum im Illegalen stattfindet, dass nicht gut aufgeklärt, dass schlechter informiert werden kann. Das verbessert sich durch das Cannabisgesetz und seine Folge. Das wird sogar – davon bin ich überzeugt – positive Impulse in Richtung der Verkehrssicherheit setzen können.
Ich setze meinen Redebeitrag fort. Das zweite Argument von Ronny Wähner war, dass die Polizei sozusagen einen Mehraufwand hätte.
Ich denke – und ich wiederhole mich nur kurz –, dass Folgendes klar ist: Es ist zunächst im Rahmen der Amnestie, die daraus folgen muss, ein kurzzeitiger Mehraufwand, der aber gerechtfertigt ist, da eine Vielzahl von Menschen entkriminalisiert wird und die Polizei und die Justiz danach weniger mit diesen Massenverfahren wegen Kleinstverstößen zu tun haben werden. Das sind eher positive Aussichten.
Die Kontrolle der Cannabis Social Clubs steht auf einem ganz anderen Blatt. Es muss noch geklärt werden, wie das Gesetz in Sachsen vollzogen wird. Es wird Verordnungen brauchen, und es werden Zuständigkeiten benötigt. Ich persönlich sehe das Gesundheitsministerium an erster Stelle,
weil es um die Gesundheitsprävention und den Kinder- und Jugendschutz geht, und erst an zweiter Stelle kommt die Sicherheitsargumentation.