Zu Beginn haben wir uns erneut von zwei ehemaligen Kollegen zu verabschieden. Am 25. März ist unser ehemaliger Kollege Georg Hamburger verstorben. Georg Hamburger gehörte von 1999 bis 2009 unserem Landesparlament an und arbeitete aktiv in verschiedenen Ausschüssen des Sächsischen Landtags. Ob als Mitglied im Innenausschuss, im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr sowie im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr oder in seiner Tätigkeit für den 1. und den 2. Untersuchungsausschuss der 3. Wahlperiode – Georg Hamburger ist stets mit Leidenschaft und Engagement für seine Überzeugungen eingetreten und hat das Geschehen im Parlament maßgeblich mitgeprägt.
Georg Hamburger war zudem ein aktiver und geschätzter Kommunalpolitiker. Er war von 1990 bis 1994 Landrat des Landkreises Werdau und Geschäftsführendes Präsidialmitglied im Sächsischen Landkreistag. Im Jahr 2011 wurde ihm für seine Verdienste die Ehrenbürgerwürde der Stadt Werdau verliehen.
Am 14. April 2024 ist unser ehemaliger Kollege Steffen Heitmann verstorben. Steffen Heitmann gehörte von 1994 bis 2009 unserem Landesparlament an. Von 1990 bis zum Jahr 2000 war er Justizminister in Sachsen. Die Verdienste, die sich Steffen Heitmann als einer der Väter unserer Sächsischen Verfassung erworben hat, bleiben unbestritten. Als
Berater der „Gruppe der 20“ sowie als Leiter der Arbeitsgruppe, die mit dem sogenannten Gohrischer Entwurf die Grundlage unserer Verfassung vorgelegt hat, wirkte er nachhaltig am Aufbau unseres nach der friedlichen Revolution wiedergegründeten Freistaates mit.
Wir fahren mit der Sitzung fort. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Dulig und Herr Lupart.
Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 5 bis 14 festgelegt: CDU 145 Minuten, AfD 105 Minuten, DIE LINKE 75 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 65 Minuten, SPD 55 Minuten und Staatsregierung 105 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 10 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden.
Ich sehe keine Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 87. Sitzung ist damit bestätigt.
Hintergrund dieser Wahl ist die auf Wunsch des Abg. Stephan Hösl erfolgte Abberufung aus dem Stiftungsrat durch Frau Staatsministerin Köpping. Für den Stiftungsrat der „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Errichtung einer „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ ein Vertreter oder eine Vertreterin des Sächsischen Landtags zu wählen. Der Wahlvorschlag der Fraktion CDU liegt Ihnen in der Drucksache 7/16273 vor. Zur Wahl vorgeschlagen ist Frau Sandra Gockel.
Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage
daher, ob jemand widerspricht, dass wir durch Handzeichen abstimmen. – Das kann ich nicht feststellen. Also können wir so verfahren.
Meine Damen und Herren! Wer dafür ist, Frau Sandra Gockel in den Stiftungsrat der „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist Frau Sandra Gockel einstimmig gewählt.
Amtsperiode des ZDF-Fernsehrates gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe q Doppelbuchstabe mm des ZDF-Staatsvertrags und § 2 Abs. 1 des Gesetzes
Gemäß § 21 Abs. 1 des ZDF-Staatsvertrages ist ein Vertreter aus dem Bereich ehrenamtlicher Zivil- und Katastrophenschutz aus dem Freistaat Sachsen Mitglied im nächsten ZDF-Fernsehrat. Das weitere Verfahren zur Entsendung dieses Vertreters regelt das Gesetz zur Durchführung des ZDF-Staatsvertrages im Freistaat Sachsen. Nach § 2 Abs. 1 dieses Gesetzes konnten sich interessierte Verbände oder Organisationen aus dem Bereich ehrenamtlicher Zivil- und Katastrophenschutz, die ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben, beim Landtag um diesen Sitz im ZDF-Fernsehrat bewerben.
Zwei Verbände haben diese Gelegenheit nach einer entsprechenden Bekanntmachung genutzt und sich um den Sitz im ZDF-Fernsehrat beworben. Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung des ZDF-Staatsvertrages im Freistaat Sachsen bestimmt der Landtag nun mit der Mehrheit seiner Mitglieder, ob einem dieser Verbände in der
kommenden Amtsperiode der Sitz im ZDF-Fernsehrat zusteht. Dazu liegt Ihnen als Drucksache 7/16274 ein Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD vor. Darin vorgeschlagen ist der Landesfeuerwehrverband Sachsen e. V.
Wird dem Antrag zugestimmt, erhält die genannte Organisation einen Sitz im Fernsehrat und bestimmt die zu entsendende Person.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/16274 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 7/16274 beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Ich übergebe das Wort an die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, an Frau Katja Meier. Bitte, Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In drei Wochen steht uns ein ganz besonderes Jubiläum bevor, ein Jubiläum, das von allen überzeugten Demokratinnen und Demokraten in diesem Land gewürdigt werden sollte und das auch mir sehr viel bedeutet: Es wird dann genau 75 Jahre her sein, dass das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rats ausgefertigt und verkündet wurde.
Dieser Moment steht nicht nur für die Gründung der Bundesrepublik, sondern auch für die Geburtsstunde der längsten und stabilsten Demokratie in der deutschen Geschichte. Mit diesem Grundgesetz wurde damals ein erster Schritt auf dem Weg zu einem demokratischen Verfassungsstaat
auf deutschem Boden gemacht. Wir reden hier von nicht weniger als dem Fundament der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, der ich, der wir alle hier als ihre Repräsentantinnen und Repräsentanten verpflichtet sind.
Solche Gedenktage sind wichtig. Aber ihnen wohnt auch eine gewisse Gefahr inne, denn manchmal bleibt es vor lauter Feierstunden und Festreden bei einer reinen Beschwörung. Dann wird das Grundgesetz in einer schmucken Vitrine zur Schau gestellt und die Vitrine besonders hübsch aufpoliert, doch ansonsten geschieht nicht so viel. Deshalb sollten wir nicht nur über den Text unseres Grundgesetzes sprechen, sondern das Grundgesetz selbst zu Wort kommen lassen. Es ist übrigens auch in einer wunderbaren Miniausgabe erhältlich, und es ist ganz prima, wenn man sie immer bei sich hat.
Aber keine Sorge, ich werde jetzt nicht alle 146 Artikel vorlesen; es hat immerhin über 20 000 Wörter.
Doch einen Satz möchte ich hervorheben, den wir alle miteinander aus dem Kopf kennen und den ich ganz besonders wichtig finde. Es ist er erste Satz: Die Würde des Menschen ist unantastbar. – Dieser Satz ist so prägnant, dass er sich sofort einprägt. Es braucht dafür keine Nebensätze, keine Rechtfertigung, schon gar keine Fußnoten, und das macht genau diesen Satz umso stärker. Von diesem Satz aus ist das gesamte Grundgesetz gebildet, unsere gesamte staatliche Ordnung. Auf diesen Satz muss sich jedes unserer Gesetze, muss sich unser gesamtes staatliches Handeln zurückführen lassen. Mit ihm muss jeder Bestandteil unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Einklang stehen.
Ich halte diesen Satz für ein gutes Medium der Selbstüberprüfung: Werden wir diesem Satz jeden Tag bei unserer Arbeit gerecht? Respektieren wir ihn im täglichen Umgang, und lassen wir anderen ihre Würde, auch wenn sie nicht mit uns übereinstimmen?
Ja, das ist ein hoher Anspruch, doch wir dürfen uns vor diesem Anspruch nicht drücken. Das gilt für mich als Justizministerin, aber auch für die Justiz insgesamt, denn wie viele weitere Akteure im demokratischen Rechtsstaat trägt die Justiz wesentlich zum Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bei. Der gesamte Geschäftsbereich des SMJus, von der Rechtsprechung bis hin zum Justizvollzug ist, untrennbar mit dem Grundgesetz verbunden.
Vor diesem Hintergrund möchte ich meine heutige Fachregierungserklärung dazu nutzen, die Justiz in den Mittelpunkt zu rücken, auch wenn sie sich im Rampenlicht normalerweise nicht so wohlfühlt. Das liegt eventuell auch in der Natur der Sache; denn diejenigen, die sich in ihrer Arbeit mit Fragen des Rechts und der Gerechtigkeit befassen, verschwinden in der Regel hinter und leider viel zu oft in ihrer Arbeit. Deshalb heißt es nicht ganz zu Unrecht: Wenn der Rechtsstaat nicht in den Fokus gerät, ist das ein gutes Zeichen, denn das heißt, er erfüllt seine Aufgabe, er funktioniert.