Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Der Entwurf ist abgelehnt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Bevor ich das Wort an die Fraktionen erteile, frage ich den Berichterstatter, Herrn Teichmann, ob er das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann beginnen wir die Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, dann die Koalition, die Fraktion DIE LINKE, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die AfD-Fraktion, an Herrn Kollegen Kirste.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Länder wie Hessen und Bayern zeigen uns, wie es geht. Seit dem 1. April ist in Bayern das Gendern in Behörden, Schulen und Universitäten verboten. Auch die hessischen Ministerien und Schulen haben solche skurrilen Schreibweisen schlicht untersagt.
In sächsischen Schulen wurde das Gendern bereits 2021 durch CDU-Kultusminister Piwarz de facto verboten. Aber
mit welchem Erfolg? Noch immer wird an einigen Schulen munter weiter gegendert. An einem Gymnasium in Leipzig findet zum Beispiel ein Kunstkurs mit Künstler-Sterncheninnen statt. An einer Chemnitzer Grundschule werden die Schulanfänger-Doppelpunkt-innen begrüßt. So richtig ernst nimmt das Genderverbot oder unseren Minister niemand.
Herr Staatsminister Piwarz, ich fordere Sie daher auf: Lassen Sie sich nicht immer an der Nase herumtanzen, sondern greifen Sie endlich einmal durch.
Offenbar reichen halbherzige Erlasse nicht. Wir bringen daher diesen notwendigen Gesetzentwurf ein, der vorsieht, dass alle Ministerien und Behörden künftig auf die Gendersprache verzichten müssen, und zwar dauerhaft und ohne irgendwelche Ausnahmen.
Es geht erstens um Sparschreibungen wie Minister/innen, zweitens um Sonderzeichen wie Ministerpräsident-Sternchen-innen, drittens um seltsame Wortbildungen, die es in der deutschen Sprache überhaupt nicht gibt,
(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja, genau! – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wer wollte das denn? – Zurufe von den LINKEN)
An dieser Stelle noch ein Hinweis: In § 1 unseres Gesetzes wird Bezug auf ein außer Kraft getretenes Gesetz genommen. Hierzu haben wir einen Änderungsantrag formuliert, den ich gleichzeitig einbringe. Ich sage das nur, damit sich niemand hinter dieser Formalität verstecken kann und seine Ablehnung des Gesetzes später fadenscheinig damit begründet.
Die CDU wird sich wieder hinstellen und behaupten, in Sachsen werde offiziell überhaupt nicht gegendert
das seien Verschwörungstheorien, ganz nach dem Motto: Ich tue einfach so, als gäbe es das Problem überhaupt nicht. Hoffentlich ist der Wähler dumm genug, darauf hereinzufallen.
(Beifall bei der AfD – Sören Voigt, CDU: Unerhört, dass Sie den sächsischen Wähler als dumm bezeichnen! – Gegenruf der AfD: Haha! Die CDU! – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)
Aber wie erklären Sie dem Wähler dann, dass in sächsischen Ministerien und Behörden ein buntes Treiben an Gendersternchen und Doppelpunkten herrscht?
Wie erklären Sie, dass das Justizministerium in einer aktuellen Pressemitteilung von Föderalist-Sternchen-innen spricht?
Oder wie erklären Sie, dass das Sächsische Landessozialgericht bei seiner aktuellen Online-Präsenz auf ehrenamtliche Richter-Doppelpunkt-innen verweist?
Oder wie erklären Sie, dass sogar in der offiziellen Schuldatenbank unseres Freistaates Genderformulierungen wie Schüler-Doppelpunkt-innen stehen? Das wurde ja angeblich durch unseren Kultusminister Piwarz verboten.