das Anti-Gender-Papier der CDU-Fraktion umzusetzen. Diesen Antrag haben Sie ebenso abgelehnt – sogar die CDU selbst. Es waren zu 100 % Ihre eigenen Forderungen, liebe CDU. Zu 100 %!
Heute, 2024, gehen wir genau deshalb noch einen Schritt weiter und bringen unser Behördensprachgesetz ein.
Bei der heutigen Abstimmung wird sich noch einmal zeigen, was die Lippenbekenntnisse der CDU wirklich wert sind.
Es wird sich noch einmal zeigen, ob Ihnen der Bürgerwille wirklich wichtig ist. Und es wird sich ebenso zeigen, ob es noch einen bürgerlich-konservativen Rest in der sächsischen CDU gibt.
Kollege Kirste brachte den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ein. Nun spricht für die Koalition, bestehend aus CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD, Kollege Lippmann; bitte schön.
(Sebastian Wippel, AfD: Die CDU spricht nicht? – Gegenruf von Sören Voigt, CDU: Wir setzen in der ersten Runde aus! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)
Gern. Kollege Lippmann lässt der Fraktion DIE LINKE den Vortritt. Bitte schön, Frau Kollegin Köditz.
Wir sind noch in der ersten Runde, es gibt danach noch die Möglichkeit einer zweiten Runde. Wenn jemand von der CDU sprechen möchte, dann gern später.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AfD ist für gewöhnlich schnell dabei, anderen vorzuwerfen, sich mit „sogenannten Genderthemen“ zu befassen. Die Auflistung, die wir gerade gehört haben, beweist das Gegenteil. Und um welches Thema es auch immer gehen mag: Die AfD identifiziert alle ihre Gegnerinnen und Gegner – am Ende alle demokratischen Kräfte – als Verbotsparteien.
Der vorliegende Gesetzentwurf dokumentiert nun allerdings, dass es die AfD ist, die das Genderthema in den Mittelpunkt stellt und zu einem Verbot greifen möchte.
Dieser Widerspruch ist angesichts der zahlreichen Beispiele für eine nahezu obsessive Befassung der AfD mit
Ich gebe Ihnen ein Beispiel, das der Presse zu entnehmen war. Der AfD-Abgeordnete Norbert Otto Mayer sprach zu den Delegierten eines Parteitags über jenen Untersuchungsausschuss,
der sich mit der Kürzung der AfD-Landesliste befasste; darüber werden wir uns ja morgen noch intensiv unterhalten. Der Abg. Mayer sagte über einen Zeugen dieses Ausschusses jedenfalls – Zitat –: „Wisst ihr, was das Schärfste war? Er hat 16 Mal gegendert“.
Herr Mayer hält die Sprache dieses Zeugen für derart bedeutsam, dass er ausgezählt hat, wie oft gegendert wurde.
Das hat – einen kleinen Moment! – Herrn Mayer derart gefesselt, dass er spontan das richtige Zählen verlernte.
Anders gesagt: Sollen wir mit Leuten über die angeblich richtige Sprache diskutieren, die nicht einmal richtig zählen können?
(Heiterkeit und Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zuruf der AfD: Was ein Argument! – Unruhe im Saal)
Nun zum Gesetzentwurf. Völlig nachvollziehbar ist das Bemühen um eine verständliche Behördenkommunikation. Aber darum geht es der AfD ja gar nicht. Sie will vielmehr – so heißt es in der Begründung – „die deutsche Sprache vor ideologischen Einflüssen […] schützen“.
Daher soll die Verwendung geschlechtergerechter Sprache verboten werden; denn sie – so heißt es weiter – „zielt darauf ab, ideologischen Einfluss auf die natürliche Entwicklung des Deutschen zu nehmen“.
Das alles beruht auf einem fundamentalen Irrtum. Es gibt keine – in Anführungsstrichen – „natürliche“ Entwicklung der deutschen Sprache. Sprache ist ein sozialer Austausch. Gesellschaftliche Verhältnisse systematisch mit der Natur
Wenn in der Sprachwissenschaft von einer natürlichen Sprache die Rede ist, dann meint man damit eine Sprache, die einer fortwährenden historischen Entwicklung unterliegt. Natürliche Sprache meint einfach, dass sie nicht geplant und nicht gesteuert ist. Der Gesetzentwurf der AfD ist das genaue Gegenteil. Er ist der Versuch einer solchen Steuerung, indem Einflüsse auf die Sprachentwicklung verboten werden sollen.