Protokoll der Sitzung vom 02.05.2024

Wenn in der Sprachwissenschaft von einer natürlichen Sprache die Rede ist, dann meint man damit eine Sprache, die einer fortwährenden historischen Entwicklung unterliegt. Natürliche Sprache meint einfach, dass sie nicht geplant und nicht gesteuert ist. Der Gesetzentwurf der AfD ist das genaue Gegenteil. Er ist der Versuch einer solchen Steuerung, indem Einflüsse auf die Sprachentwicklung verboten werden sollen.

Die AfD will genau das betreiben, wovor sie die deutsche Sprache angeblich schützen will. Dieser Schutzgedanke überzeugt aus weiteren Gründen nicht: Anders als die AfD vermutet, geht es bei sogenannten Sparschreibungen häufig gar nicht um Geschlechtergerechtigkeit, sondern um Sprachökonomie. Richtig eingesetzt fördern Sparschreibungen die Verständlichkeit von Texten.

Die AfD verweist auf das Handbuch der Rechtsförmlichkeit, das in der Tat von Sparschreibungen abrät. Allerdings: Dieses Handbuch ist kein Gesetz, sondern eine Sammlung von Empfehlungen. Sie betreffen nicht jegliche Behördenkommunikation, sondern nur die Gestaltung von Rechtsvorschriften. Nun verrate ich Ihnen aber noch etwas: Dieses Handbuch gibt sogar Empfehlungen für die Verwendung geschlechtsneutraler und geschlechtergerechter Formulierungen. Für genau das also, was die AfD verbieten will und als Gendersprache schmäht.

Wissen Sie, die Sache ist am Ende ganz einfach: Wer auf Geschlechtergerechtigkeit keinen Wert legt, verwendet keine geschlechtergerechte Sprache. Alle anderen, die auf Geschlechtergerechtigkeit Wert legen, wählen nicht die AfD und lehnen diesen unsinnigen Gesetzentwurf ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Jörg Kühne, AfD)

Kollegin Köditz sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht in dieser ersten Runde für die Koalition Kollege Lippmann. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich schon daran gewöhnt, dass sich die zweiten Lesungen in diesem Hohen Hause doch manchmal eher anfühlen wie ein Kolloquium des Staatsorganisations- und Beamtenrechts. Das gilt besonders, wenn Anträge und Gesetzentwürfe der AfD in diesem Hohen Hause verhandelt werden.

Noch spannender wird es, wenn die besagte Fraktion dann versucht, ihre rechte Ideologie mittels des Rechts durchzusetzen, wie im vorliegenden Gesetzentwurf. Der zur Debatte stehende Entwurf gehört eindeutig in die Kategorie „Schlecht gemeint, noch schlechter gedacht und dann auch noch sauschlecht gemacht“.

Nicht zuletzt zeigt sich das vor allem daran, dass Ihnen heute offenbar aufgefallen ist, dass Sie das falsche Gesetz ändern wollten, weil das Gesetz, das Sie ändern wollten, gar nicht mehr in Kraft tritt. Herzlichen Glückwunsch an die Reihe von Hobby-Juristinnen und -Juristen der AfD, die der Meinung sind, den Beamten erklären zu können, was sie nicht tun dürfen, und selbst nicht einmal wissen, welches Gesetz dazu zu ändern wäre.

Das haben Sie meines Erachtens bewusst so schlecht umgesetzt. Ich komme gleich zu den Inhalten des Gesetzentwurfs, will Ihnen aber einmal vorweg spiegeln, was ich glaube, was mittlerweile bei diesen Gesetzen wirklich der Hintergrund ist: Sie bringen mit solchen Gesetzentwürfen ganz bewusst Ihr Rechtsverständnis zum Ausdruck, welches Recht als Mittel zur Durchsetzung einer Ideologie und nicht zum Schutz der Rechtsunterworfenen begreift.

Es wird bewusst versucht, das Recht in jeder Sekunde interpretationsfähig zu halten, um die Norm schlussendlich so zu dehnen, wie sie am Ende in Ihre Ideologie passen würde. Doch im Gegensatz zu Ihnen habe ich mehrere Ihrer geistigen Vordenker gelesen und nicht nur im Schrank stehen; und da kommt einem so etwas durchaus bekannt vor.

In der Logik Carl Schmitts wäre Ihr Gesetzentwurf ideal, stellte er doch die Frage des Verbotenen, die Legitimität durch die Unbestimmtheit der Norm, stets über die Legalität der Norm. Zur vertiefenden Lektüre sollten Sie sich vielleicht einmal die geistige Schande mit dem Titel „Der Führer schützt das Recht“ anschauen. Dann wissen Sie, wovon Sie lesen sollten und nicht vielleicht nur nachts träumen.

Doch vielleicht liegt es auch daran, dass einige Juristinnen und Juristen, die Ihrer Fraktion nun nicht mehr angehören, noch an diesem Gesetzentwurf beteiligt waren, er ist ja schon älter. Sie kennen sich ja gerüchteweise besser mit den Gesetzen von vor 1945 aus als mit den verfassungsrechtlichen Standards des Grundgesetzes.

(Lachen der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Aber gut: Dass die einbringende Fraktion der Verfassung nicht unbedingt zugeneigt ist, das dürfte in diesem Hohen Hause keine erörternswerte Neuigkeit mehr sein. Dennoch zu ein paar verfassungsrechtlichen Aspekten Ihres Harakiris: Zu den verfassungsrechtlichen Kernelementen gehört das Bestimmtheitsgebot. Es besagt, dass aus der Norm selbst erkennbar sein muss, welches Verhalten welche Rechtsfolge nach sich zieht.

Das dient der Rechtssicherheit und ist elementar im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat; denn unbestimmte Normen bergen die Gefahr, dass Bürgerinnen und Bürger aus Furcht vor Sanktionen jedes abweichende Verhalten unterlassen und zu stumpfen Befehlsempfängerinnen und Befehlsempfängern verkommen. Gemessen am Bestimmtheitsgebot ist Ihr Gesetzentwurf schlechterdings verfassungswidrig – egal, ob man das Thema nun inhaltlich besonders bedeutend findet oder nicht.

Zu den Fragen der Bestimmtheit gehört bereits der Ausgangsgedanke: Wer soll denn durch die Norm adressiert werden? Das erschließt sich aus dem Gesetzentwurf nicht. Es werden ganz allgemein „die Behörden“ adressiert. Das wäre noch halbwegs nachvollziehbar, würde nicht bereits in § 2 Abs. 1 festgelegt, dass die Nutzung von Sparschreibung und Sonderzeichen auch in der mündlichen Kommunikation verboten sei.

Verstehen Sie nicht? Ich auch nicht! Eine Behörde als Behörde kommuniziert selten mündlich – oder ist Ihnen schon einmal „die Behörde“ entgegengetreten? Vielleicht haben Sie Kafkas „Das Schloss“ vor Augen gehabt; ich weiß es nicht.

(Zuruf des Abg. Thomas Kirste, AfD)

Aber im Freistaat Sachsen dürfte kaum „die Behörde“ mit Ihnen kommunizieren, sondern Mitarbeiter und Bedienstete des Freistaates Sachsen und der Behörden.

Im normalen Sprechakt erscheinen uns – anders als Sie vielleicht glauben, weil Sie einmal das „Lustige Taschenbuch“ gelesen haben – nicht regelmäßig Sprechblasen über dem Kopf, aus denen Sie erkennen können, ob die Person zu Ihnen nun in Sparschreibweise oder in der Verwendung von Sonderzeichen spricht. Viel Spaß dabei, zukünftig herauszufinden, wann jemand derart kommuniziert. Oder ist das dann wirklich Aufgabe einer Sprachpolizei, die es folgelogisch bräuchte, um die Gedanken der AfD ins Werk zu setzen und am Ende zu überprüfen, wer wie gesprochen hat?

Ich denke, es wäre folgelogisch, dass mit Ihrem Gesetzentwurf eine Sprachpolizei nötig wäre, die dann bei jedem Kommunikationsakt überprüfen dürfte, ob dieser nun richtig oder falsch gegendert wurde.

Mehr oder wenig geneigte, aber juristisch interessierte Leserinnen und Leser können sich dann der Begründung zuwenden, um den Willen des potenziellen Gesetzgebers zu ergründen, und werden doch jämmerlich enttäuscht. Denn dort findet sich nichts außer die stumpfe Reproduktion längst wissenschaftlich überholter Annahmen, die damit nur noch Behauptungen sind.

Wenn nun als Arbeitsschritt davon ausgegangen werden soll, dass es sich um eine Sprachregelung für Bedienstete des Freistaates Sachsen handeln soll, wird allerdings vollkommen beiseitegelassen, dass es sich hierbei um einen wesentlichen Grundrechtseingriff handelt. Denn nicht nur was ich sage, sondern auch wie ich es sage, ist selbstverständlich Teil der Meinungsfreiheit; und diese gilt im Rahmen des Treueverhältnisses – auch wenn das die AfD überraschen mag – auch für Beamtinnen und Beamte.

Hierbei sieht man jene Sprechverbote durchblicken, die die Rechtsextremen so gern für die Gegenseite herbeiformulieren, Wort für Wort aufgeschrieben. Übrigens: Bei manchen Reden der AfD bin ich mir nicht sicher, ob das Gesagte gesprochene Sparschreibweise oder nur Genuschel ist. Stets ist es aber intellektuell spärlich, wie letztendlich auch dieser Gesetzentwurf zeigt.

Der einreichenden Fraktion dürfte die eigene Unstimmigkeit ihres Gesetzentwurfs dabei wohl bewusst gewesen sein, weswegen sie als salvatorische Klausel eine Verordnungsermächtigung eingefügt hat, die das Ganze konkretisieren soll, nach dem Motto: Soll sich doch bitte die Staatsregierung die Aufgabe machen, die die AfD selbst nicht hinbekommt! Auch diesbezüglich wäre wohl ein Blick in die Verfassung angemessen gewesen. Dann wäre Ihnen aufgefallen, dass von Verfassungs wegen Zweck und Ausmaß der erteilten Verordnung im Gesetz bestimmt sein müssen. Das gilt umso mehr, wenn die Verordnung Grundlage für Grundrechtseingriffe darstellt. Das ist sowieso nur in einem begrenzten Maße zulässig; ich werfe an dieser Stelle einmal den Begriff des Wesentlichkeitsgrundsatzes in den Raum – doch in den Reihen der AfD sehe ich niemanden, der sich halbwegs juristisch damit auskennen könnte. Das scheint bekanntermaßen nur noch etwas für Connaisseure des Rechtsstaates zu sein. In der Folge, dass Sie diesen aber grundsätzlich ablehnen, ist es nicht verwunderlich, dass Sie der Überzeugung sind, dass man für solche juristischen Feinheiten kein Händchen haben müsse.

Übrigens möchte ich auf eines hinweisen, was ich wirklich sehr interessant fand. Während Herr Dr. Dringenberg sich heute Morgen hinstellte und die Justizministerin dafür kritisierte, dass sie sich aus seiner Sicht viel zu viel in die Unabhängigkeit der Justiz einmische, ist Ihnen jetzt nebenbei herausgerutscht, Herr Kirste, dass Sie auch den Gerichten vorschreiben wollen, wie sie sprechen sollen. Sie haben gerade dezidiert gesagt, dass Sie in die Unabhängigkeit der sächsischen Justiz eingreifen wollen. Das wäre Verfassungsbruch par excellence mit diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Jörg Urban, AfD: Das wurde nicht gesagt!)

Natürlich. Ach, Herr Urban, nur weil Sie Ihrem eigenen Redner, weil es so peinlich ist, nicht mehr zuhören, heißt das nicht, dass Herr Kirste das nicht gesagt hat. Also bitte.

(Widerspruch von der AfD – Thomas Kirste, AfD: Nee, Sie erzählen hier irgendwelche Sachen! – Jörg Urban, AfD: Hören Sie auf, zu hetzen!)

Natürlich, Sie haben das Sozialgericht zitiert, ich habe doch zugehört.

(Jörg Urban, AfD: Zitiert, jawohl! – Thomas Kirste, AfD: Zitiert!)

Werte Kolleginnen und Kollegen, zu guter Letzt kann ich Ihnen nicht ersparen, Ihnen Ihre wirren Ausführungen zur Verfassungstreue im letzten Plenum nochmals in Erinnerung zu rufen. Damals wurde so getan, als wäre die Beamtin oder der Beamte nicht in der Lage zu erkennen, was man darf, weil diese angeblich so ominöse freiheitliche demokratische Grundordnung viel zu unbestimmt und viel zu kompliziert sei. Werte Kolleginnen und Kollegen, das ist blanker Hohn.

Ihr Leitbild ist der wertfreie Beamte, der schlussendlich auch gern Verfassungsfeind sein darf – Hauptsache, er gendert nicht. Unser Leitbild ist der verfassungstreue Beamte, der sprechen kann, wie er will.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD, des Abg. Sören Voigt, CDU, und der Staatsministerin Katja Meier – Unruhe)

Das war Kollege Lippmann in dieser ersten Rederunde. Nun frage ich die Fraktionen, ob es in dieser ersten Rederunde noch Redebedarf gibt. – Das sehe ich nicht. Dann frage ich, ob Interesse an einer zweiten Rederunde besteht. – Es besteht offenbar kein Interesse an einer zweiten Rederunde.

Dann übergebe ich der Staatsregierung das Wort. Das Wort hat Herr Staatsminister Schuster. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist die Pflicht von Regierung und Verwaltung, alle Menschen sensibel geschlechtergerecht zu adressieren und dabei präzise zu kommunizieren. So steht es im Koalitionsvertrag. So sieht es das Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Bundes vor, an das wir uns halten. Und so empfiehlt es auch der deutsche Rechtschreibrat, wenn er, wie zuletzt Ende 2023, also hochaktuell, eindeutig festlegt: Natürlich soll allen Menschen geschlechtergerecht begegnet werden. Aber die Verwendung von Sonderzeichen zur Kennzeichnung verschiedener Geschlechtsidentitäten, von Asterisk, Unterstrich, Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen gehört weiterhin nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie

(Thomas Kirste, AfD: Genau!)

und entspricht daher nicht den aktuellen Festlegungen des für die Anwendung der deutschen Sprache verbindlichen amtlichen Regelwerks. Soweit der Rat für deutsche Rechtschreibung.

(Thomas Kirste, AfD: Ist Herr Lippmann jetzt rausgerannt, oder?)

An unserer Handhabung genau dieser Regeln hat sich deshalb in der Staatsregierung nichts geändert.

(Zuruf des Abg. Timo Schreyer, AfD)

Meine Damen und Herren, der politische Grund dafür ist ebenfalls klar: Eine ganz überwältigende Mehrheit der Menschen in Sachsen gendert, bewusst oder unbewusst, nicht. Man könnte auch sagen – das ist vermutlich präziser –: Eine ganz überwältigende Mehrheit der Menschen in Sachsen lehnt das Gendern ab.

(Sabine Friedel, SPD: Nee!)

Man könnte vielleicht sogar sagen, krass ab.

(Beifall bei der CDU – Sabine Friedel, SPD: Fehlschluss!)

Weil es Unbehagen verursacht, weil es irgendwie falsch klingt,

(Beifall bei der CDU – Sabine Friedel, SPD: Das ist ein Fehlschluss! – Gegenruf von der AfD)