Erstens. Die Aufhebung des Tanzverbotes hat für uns etwas mit der Herstellung und Anerkennung von Realitäten zu tun. Ich rede vom fortschreitenden gesellschaftlichen und kulturellen Wandel, den einige im Hohen Hause konsequent zu ignorieren versuchen. Diesbezüglich wird gern an der antiquierten Praxis festgehalten, während sich die Gesellschaft um sie herum modernisiert oder weiterdreht – wie beim Tanzen.
Zweitens. Ich habe es bereits in meiner Eingangsrede betont: Wir leben in einer Gesellschaft, die auf religiöser
Neutralität beruht. Wir leben in einem säkularen Staat. Insbesondere Sachsen gehört zu einer der am wenigsten religiösen Regionen der Bundesrepublik, und daran hat sich in den letzten Jahrzehnten auch nichts geändert. Ein religiös begründetes gesetzliches Tanzverbot ist also völlig fehl am Platz.
Um auf Frau Klieses Argumente im Ausschuss zu reagieren, dass das alles wenig stichhaltig sei und es eine große allgemeine Akzeptanz von Feiertagen gebe, stimme ich Frau Kliese zu. Wir reden überhaupt nicht davon, dass wir den Karfreitag als Feiertag abschaffen, sondern das Tanzverbot aufheben wollen.
Wenn es denn eine solche Akzeptanz gibt – und das ist ja auch schön –, dann frage ich mich natürlich, warum sich alle so vehement gegen den Vorschlag meiner Fraktion gewehrt haben, einen Kinder- und Familienfeiertag als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Aber Feiertage sollen ja in den Augen der Koalitionäre vordergründig als Tage der Ruhe dienen. Das geht natürlich bei Familien mit Kindern – da geht es manchmal auch laut zu – wahrscheinlich schlecht.
Im Übrigen passt so ein nicht konfessioneller Feiertag zu einer Gesellschaft, die zu drei Vierteln nicht religiös ist, sich aber an humanistischen Werten des Zusammenlebens orientiert, viel besser. In einer Zeit, in der es immer um höher, schneller, weiter geht, wäre also ein solcher Feiertag eigentlich genau das Richtige gewesen.
Wir verteidigen konsequent die Freiheit der persönlichen Entfaltung. Jede und jeder sollte das Recht haben, sich selbst zu entscheiden, wie er oder sie den Feiertag verbringen möchte. Ein Tanzverbot an bestimmten Tagen schränkt diese persönliche Freiheit unnötig ein.
Viertens. Außerdem geht es uns auch um kulturelle Vielfalt. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass man Vielfalt respektieren und fördern muss, anstatt sie durch gesetzliche Einschränkungen zu unterdrücken.
Im Ausschuss wurde gesagt, dass wir immer auf Frankreich als Beispiel verweisen würden, was aber nicht stimmt. In meiner letzten Rede zu dem Thema habe ich vor allem auf eine Stimme aus der Kirche verwiesen. Aber im Ausschuss wurde gleichlautend auf eine Rede des französischen Präsidenten hingewiesen, in der er darlegt, dass die Religion „ein natürliches Bedürfnis von Menschen“ sei und „zum Leben dazugehört“. Auch hier gilt für mich:
Erstens. Macron ist nicht Frankreich. Er selbst ist ein religiöser Mensch, dennoch gilt bisher in Frankreich die strikte
Trennung von Staat und Kirche. Zweitens. Ich habe gar nicht in Abrede gestellt, dass Religion für Menschen zu ihrem Leben gehört. Dabei brauchen wir nicht auf andere Länder zu schauen. Da reicht ein Blick auf andere Bundesländer zum Beispiel Bremen und Berlin, wo man zumindest ab 21 Uhr wieder feiern kann.
Egal, ob Tanzveranstaltung oder stilles Gebet, die verschiedenen Bedürfnisse sollten nicht im Widerspruch zueinander stehen. Daher macht unser Gesetzentwurf Sinn. Ich bitte nochmals um Zustimmung dafür.
Das war Rico Gebhardt für die einreichende Fraktion DIE LINKE. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Kollege Modschiedler.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE möchte – ich bringe das mal wieder ins Juristische, es war ja im VREA gewesen – § 6 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage ändern. Damit soll das Verbot öffentlicher Tanz- und Sportveranstaltungen am Karfreitag und am Buß- und Bettag – das sind übrigens zwei verschiedene Tage – aufgehoben werden.
Herr Gebhardt, ich nehme jetzt einmal den ganzen Zynismus vom Anfang heraus und versuche es auf zwei Punkte herunterzubrechen. Sie sind der Auffassung, das Tanzverbot an diesen christlichen Feiertagen sei bevormundend für die Gesellschaft und die Jugend. Außerdem glaube das ja sowieso kaum noch einer, deshalb sei das kulturell nicht mehr wichtig.
Wir haben uns im Verfassungs- und Rechtsausschuss dazu juristisch kurzgefasst. Aber ich sage dazu gleich noch etwas. Zum einen geht es hierbei nicht um die Bevormundung. Es geht darum, dass wir am Karfreitag und am Buß- und Bettag einfach einmal innehalten sollten. Insbesondere am Karfreitag gedenken viele Menschen auf der ganzen Welt – sowohl außerhalb als auch innerhalb Sachsens – der Kreuzigung Jesu. Das ist für sehr viele Menschen ein besonderer und vor allem ein stiller Tag. Dabei soll es bleiben.
Ich zitiere einen philosophischen Satz von Lars Castellucci von der SPD, der in einer Debatte jüngst sagte: „Wenn wir es irgendwann geschafft haben, dass jeder Tag ist wie der andere, werden die Menschen wieder beginnen, nach Rhythmus, Einteilung, Pausen, Unterbrechungen und Struktur zu suchen.“ Deshalb plädiert er in seiner Debatte für die Beibehaltung des Tanzverbots. Ich glaube, er hat recht damit.
Aber – und jetzt kommen wir zu der anderen Thematik – am Ende geht es um eine rein rechtliche Abwägung.
Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung – jetzt wird es ein wenig Hochrecht – mit Artikel 140 Grundgesetz – das ist ein vollgültiges Verfassungsrecht – bestimmt, dass der Sonntag und die anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt sind, Weimarer Reichsverfassung in Verbindung mit unserem Grundgesetz. Das Grundrecht aus Artikel 4 Abs. 1 und 2 – Religionsgesetz und Religionsausübung – wird in seiner Bedeutung als Schutzverpflichtung des Gesetzgebers durch diesen Schutzauftrag für Sonn- und Feiertage aus der Weimarer Reichsverfassung konkretisiert, der wegen seiner weltlich-sozialen Bedeutung auch in einer religiöschristlichen Tradition wurzelt. Das sagt das Bundesverfassungsgericht. Wir merken uns jetzt einfach das Wort „wurzeln“. Auf diese Verwurzelung hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Ladenöffnung ausdrücklich hingewiesen. Für die rechtliche Begründung, Herr Gebhardt, kommt es nicht darauf an, dass hier nur noch 20 % in der Kirche sind und die anderen nicht, sondern es kommt auf seine verwurzelte Tradition an. Das ist etwas grundsätzlich anderes. Das müssen wir beachten.
Diesen Schutzauftrag müssen wir in seinen Schranken sehen. Sie spielen gerade mit dem Verfassungsrecht, weil es Ihnen in den Kram passt. Das ist kein normales Gesetz, keine Verordnung, sondern eine Grundrechtsnorm aus Artikel 4.
Das Grundrecht kann man nicht schrankenlos sehen. Das ist okay. Es soll beschränkt werden können. Da wird diskutiert über die Glaubensfreiheit, die die am Feiertag praktizierenden Gläubigen haben. Diese fließt ebenfalls in die Abwägung ein, und zwar als kollidierendes Verfassungsrecht. Das ist ein wichtiges Grundrecht, wie die Versammlungsfreiheit. Hier haben wir den Kontext mit der Meinungsfreiheit und dem Prozess der demokratischen Willensbildung. Das sind alles Abwägungsprozesse.
Ja, das ist verfassungsrechtliches Hochrecht. Das muss so sein, weil wir hier über unsere Verfassung reden. In der Abwägung kommen wir dazu, dass wir sagen: Zur allgemeinen Handlungsfreiheit im Einzelnen für wenige Stunden auf öffentliche Tanzveranstaltungen zu verzichten, hat als Verbot weiter seine Berechtigung.
Da geht es nicht um 21 Uhr, sondern um den ganzen Tag. Niemand verbietet, dass Sie im privaten Raum Feiern veranstalten. Es geht nur um öffentliche Veranstaltungen. Private Feiern sind jedem möglich. Das ist die Konkordanz zur öffentlichen Stille des Tages. Die ist durchaus möglich.
In der Zusammenfassung heißt das: Rechtlich wäre die Idee gar nicht so einfach umzusetzen. Tatsächlich – dazu habe ich meine Ausführungen gemacht – spricht die Abwägung für eine Beibehaltung. Deshalb werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Christ glaube ich fest daran, dass Jesus am Karfreitag gestorben ist, und zwar für die Sünden und das Heil der ganzen Menschheit. Deshalb begehe ich den Karfreitag im Gedenken und in Stille. Ausgelassene Vergnügungen haben für mich an diesem Tag keinen Platz.
Auch der Gesetzgeber stellt den Karfreitag unter besonderen Schutz. Musik- und Tanzveranstaltungen haben an diesem Tag ausnahmsweise einmal zu unterbleiben. Das ist für die LINKEN offenbar Grund genug, einen kleinen Feldzug vom Zaun zu brechen. Sie legen gleich an mehreren Landtagen Gesetzentwürfe vor, um das sogenannte Tanzverbot aufzuheben, so auch hier in Sachsen.
Meine Damen und Herren! Der Karfreitag ist nicht nur einer der wichtigsten Feiertage der Christenheit, er ist auch integraler Bestandteil unserer abendländischen Kultur. Dass das der Linkspartei nicht passt, ist kaum verwunderlich, schließlich haben schon ihre Brüder im Geiste dem Christentum den Kampf angesagt. Ich spreche da von Marx, von Lenin, von Figuren wie Ulbricht und Honecker. Dabei hat das Christentum im Gegensatz zum Kommunismus wirklich etwas für die Arbeiterschaft und die Bedürftigen dieser Welt getan. Es ist dem Christentum und seiner Kultur zu verdanken, dass man am Karfreitag – und nicht nur da – etwas Ruhe finden darf. Das betrifft nicht nur den Karfreitag, sondern etliche weitere Feiertage und sämtliche Sonntage im Jahr.
Auch die LINKEN profitieren von diesen Feiertagen. Aber sie nehmen vor allem das mit, was Spaß macht, die Freizeit. Vom eigentlichen Sinn dieser Feiertage wollen Sie nichts hören, sehr geehrte Damen und Herren der Linksfraktion. Ich kann und will Sie nicht zum Glauben zwingen. Aber, wäre es zu viel verlangt, wenn Sie sich einmal oder in Sachsen dreimal – zum Totensonntag, zum Volkstrauertag und zum Buß- und Bettag – im Jahr am Innehalten der Gesellschaft beteiligen würden? Wenn Sie einmal auf einen Tanzbesuch verzichten müssten? Hierzu müssen Sie nicht unbedingt gläubig sein. Wie wäre es, wenn Sie den Karfreitag einfach als einen Tag der Stille und Dankbarkeit akzeptieren?
Nicht unbedingt als einen Tag im Zeichen des Glaubens, sondern als einen Tag des stillen Gedenkens an all das, was wir unserer christlichen Kultur zu verdanken haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Karfreitag – das haben bereits viele gesagt – ist ein stiller Feiertag und geht in Deutschland mit einem sogenannten gesetzlichen Stilleschutz sowie besonderen Auflagen, die an ihn gebunden sind, einher. Diese Auflagen, insbesondere das ganztägige Verbot von öffentlichen Tanz- und Musikveranstaltungen sowie anderen Vergnügungen, werden durch den Gesetzentwurf der LINKEN – meiner Meinung nach auch zu Recht – hinsichtlich ihrer Zeitmäßigkeit hinterfragt.
Aber um eines ganz klar vorwegzustellen: Es darf in dieser Debatte nicht darum gehen, Religion oder ihrer Ausübung eine weniger wichtige Bedeutung zuzusprechen. So habe ich die LINKEN auch nicht verstanden. Deshalb sind martialische Formulierungen wie „Feldzug“, wie von der AfD genutzt, in dieser Debatte nicht ganz angemessen. Denn Religion vermittelt vielen Menschen Halt. Religion gibt vielen Menschen Gemeinschaft, auch im Jahr 2024, und sie ist zu Recht sowohl im Grundgesetz als auch in der Sächsischen Verfassung besonders geschützt.
Es geht mir und uns BÜNDNISGRÜNEN vielmehr darum, einen Ausgleich zu finden. Es muss darum gehen, die sächsische Gesellschaft und den gesellschaftlichen Wandel im Lauf der Zeit näher und besser abzubilden. DIE LINKE ist genügend darauf eingegangen – ich muss es gar nicht weiter erwähnen –: sowohl mit Blick auf die Statistik der Kirchenaustritte als auch mit Blick auf die geringe Anzahl der Konfessionsgebundenen in Sachsen, auch wenn – und das gehört zur Wahrheit dazu und muss immer erwähnt werden – dies hier sehr konkret mit der repressiven Vorgehensweise in der DDR gegen Mitglieder christlicher Kirchen und Religionsgemeinschaften zu tun hat. Trotz alledem hat Religion in Sachsen im Jahr 2024 mittlerweile eine veränderte Bedeutung für viele Menschen.
Nun wird jedoch an Karfreitag mit einem ganztägigen – und das möchte ich betonen: ganztägigen – Verbot der Durchführung von öffentlichen Tanzveranstaltungen nicht gläubigen Menschen eine gesellschaftlich anerkannte und geschätzte Freizeitaktivität quasi genommen, obwohl diese gar keinen religiösen Glauben innehaben, auf den dieses Verbot aufbaut.
Werte Kolleg(inn)en! Ein solch striktes, allgemeines ganztägiges Verbot am Karfreitag wird heutzutage von immer mehr Menschen – das zeigen Umfragen – als Relikt empfunden. Dabei möchte ich aber betonen: Die Rücksichtnahme auf diese gesellschaftlichen Entwicklungen steht der Rücksichtnahme auf religiöse Praxis, dem Respekt und der Achtung vor dem stillen Feiertag Karfreitag nicht entgegen. Vielmehr möchten wir BÜNDNISGRÜNE für die gegenseitige Rücksichtnahme, den gegenseitigen Respekt werben; denn nein, es gibt kein Grundrecht auf Feiern. Das möchte auch niemand behaupten.
Doch es gibt ein Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit, und dieses wird durch das Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen, die dem ernsten Charakter des Karfreitags zuwiderlaufen, eingeschränkt. Dabei wird – und dafür gibt es den Passus in § 5 des Sächsischen Feiertagsgesetzes – dem Schutz von religiösen Veranstaltungen und dem Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung bereits Rechnung getragen.
Werte Abgeordnete! Eine komplette Abschaffung des Tanzverbots am Karfreitag, wie sie der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vorschlägt, ist, wie Sie wissen, nicht mehrheitsfähig. Auch wir werden den Gesetzentwurf ablehnen; denn wir möchten eigentlich für etwas anderes werben. Wir möchten grundsätzlich für eine stärkere Abwägung zwischen den Rechten der christlichen Gläubigen und denen der Konfessionslosen und Andersgläubigen werben. Wir möchten für eine Liberalisierung in diesem Bereich plädieren, um sowohl der gesellschaftlichen Entwicklung – und damit einhergehend auch anderen Blickwinkeln auf gewisse Weise – als auch historisch gewachsenen Regelungen Rechnung zu tragen.
Hierfür gehen andere Bundesländer bereits Schritte, die auch wir machen können. Berlin und Brandenburg wurden genannt, Schleswig-Holstein und Hamburg gehören auch dazu. Sie sind Kompromisse eingegangen, zum Beispiel im Sinne einer Verständigung über eine Verkürzung des Zeitfensters des Verbots. Praktisch könnte das bedeuten, dass das Verbot erst in den frühen Morgenstunden greift oder irgendwann abends endet. Diese Kompromisse sind durchaus möglich, gesellschaftlich sicherlich unproblematischer und in der Abwägung für uns zu bevorzugen. Dafür möchten wir in dieser Debatte werben.