Protokoll der Sitzung vom 02.05.2024

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Das war Lucie Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht nun Frank Richter; bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – besonders Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion! Ja, über das, was Sie mit Ihrem Antrag erreichen wollen, kann und muss man offensichtlich diskutieren. Dafür gibt es sehr viel Für und Wider. Auch sollte man die Zustimmung oder die Ablehnung Ihres Antrags nicht allzu hoch hängen.

Würde das Tanzverbot am Karfreitag aufgehoben, dann wäre das ganz gewiss nicht der Untergang des Abendlandes. Die Kirche würde nicht untergehen und auch die Christen würden nicht vom Glauben abfallen. Wahrscheinlich würden sie in ihrem Glauben noch bestärkt werden, weil man im Allgemeinen den Wert einer Sache umso deutlicher erkennt, wenn sie einem weggenommen wird.

Ebenso kann man sagen: Wenn das Tanzverbot am Karfreitag aufgehoben werden würde, dann wäre das wahrscheinlich auch nicht der entscheidende Durchbruch des von

angeblich klerikaler Bevormundung gefesselten Volkes hin zur Freiheit und zu lang unterdrückter individueller Selbstverwirklichung. Man kann Ihren Antrag unaufgeregt diskutieren und man wird das, meiner Meinung nach, in Zukunft immer einmal wieder tun. Wenn Ihr Antrag heute abgelehnt wird, dann müssen Sie ganz bestimmt nicht verzagen, Herr Gebhardt.

(Heiterkeit des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Die Gesellschaft verändert sich weiter. Auch die Mehrheitsverhältnisse in diesem Haus können sich verändern; womöglich in eine Richtung, wie es weder Ihnen noch mir gefallen kann. Ich bitte Sie lediglich, drei Argumente zu beherzigen:

Erstens. Ich argumentiere nicht als Jurist. Herr Modschiedler hat diesbezüglich sehr viel und für mich Erhellendes vorgetragen. Ich argumentiere als Kulturpolitiker, auch als Theologe. Es kann einer Gesellschaft nicht schaden – wahrscheinlich nützt es ihr –, wenn ihr Betrieb ab und zu unterbrochen wird von Tagen und Momenten des Innehaltens, des Aufhörens – wir beide haben beim Vortrag von Herrn Hartmut Rosa gesessen –, von Momenten der kulturellen Irritation, der Pazifizierung angesichts des ständigen Kampfmodus, in dem wir uns als Gesellschaft offenbar befinden, angesichts einer auch immer lauter und unbeherrschter werdenden Kriegsrhetorik und Kriegslogik.

Zweitens. Es kann auch dem einzelnen Menschen, jedem und jeder von uns prinzipiell nicht schaden, einmal etwas nicht zu dürfen, was er oder sie gerade gern tun möchte, nur aus Rücksicht auf andere. Was heißt denn schon „nur“? Gesellschaft basiert nicht nur auf Selbstverwirklichung, Gesellschaft basiert auch auf Rücksichtnahme. Das Gemeinwohl ist nicht die Summe der Einzelinteressen. Und über das Gemeinwohl haben wir hier zu entscheiden.

Drittens. Ich vermute und unterstelle, dass Sie Ihren Antrag nicht als Scharmützel eines Kirchenkampfes von links, den Sie ohnehin schon lange für beendet erklärt haben sollten, verstehen wollen. Doch Ihr Antrag wird von vielen – wir haben es hier gerade gehört – fälschlicherweise als ein aus der Zeit gefallenes Scharmützel empfunden.

Bitte vollziehen Sie mit mir einmal folgenden Perspektivwechsel: Das Christentum hat sich über viele Jahrhunderte in Deutschland, in Europa weit entfaltet. Und diese Entfaltung brachte – nicht nur, aber auch – Überdehnungen, Verabsolutierungen, einen zum Teil unerträglichen und auch lächerlichen Wildwuchs und auch Terror.

Das Christentum erfährt in diesem Jahrhundert, jedenfalls in Europa, eine guttuende Phase der Einfaltung, der Zurückführung, der Fokussierung auf ihren Kern. Zu diesem Kern gehört der Karfreitag. Er markiert das grausame Sterben und den Tod des Juden Jesus von Nazareth, eines Liberalen, eines Humanisten, eines Sozialreformers, dem alle Zeitgenossen etwas irgendwie Außergewöhnliches und nur einige Wenige etwas Göttliches nachsagten.

Sein Tod war die Folge von Willkürherrschaft, von Feigheit, von der Verbreitung von Fake News und von Volksverhetzung. Es schadet niemandem, wenn der Karfreitag

zurzeit – jedenfalls im Stadium dieser gesellschaftlichen Entwicklung – auch bei uns ein besonderer Tag im Kalender bleibt.

Ich bedauere, dass Sie diesen Antrag gestellt haben. Ihre Partei macht eine Politik, die ich persönlich in vielen Teilen als christlich bezeichnen möchte.

(Oh-Rufe der AfD)

Jawohl, meine Damen und Herren!

Ihre Politik unterscheidet sich Gott sei Dank von der Politik anderer, die sich in ihrer ideellen Bedürftigkeit selbst als christlich bezeichnen.

Ihr Antrag ist nicht klug, er ist auch gar nicht nötig. Im Namen meiner Fraktion lehne ich ihn ab.

Das war Frank Richter für die SPD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Diesen sehe ich nicht. Dann die Staatsregierung; Herr Staatsminister Schuster, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Vor anderthalb Jahren sollte an dieser Stelle ein Ersatzfeiertag für Feiertage beschlossen werden, die auf ein Wochenende fallen. Jetzt soll das Tanzverbot an Karfreitag gekippt werden.

Feiertage waren und sind wichtig. Sie sind es aber nicht, weil Feiertage Tage zum Feiern sind, sondern weil Feiertage feierliche Tage sind. Unsere Kultur ist maßgeblich beeinflusst vom Christentum. Und das trifft auf die meisten Feiertage in Sachsen und in ganz Deutschland zu. Und gerade der Karfreitag ist für Christen nun wirklich ein ganz besonders sensibler Tag. Er gilt der Trauer um den Tod Jesu. Der Karfreitag ist aus gutem Grund ein stiller Gedenktag. Nähme man ihm diese Stille, gäbe es gar keinen Anlass, den Tag in besonderer Weise zu begehen und freizustellen.

Meine Damen und Herren, hiermit sind wir beim Kern unserer Ablehnung Ihres Antrags: Der eigentliche Feiertag wird durch Ihre Ideen sinnentleert und entwertet. Ihr Gesetzentwurf bricht den inneren Zusammenhang zwischen der Einrichtung von Feiertagen und ihrer Ausgestaltung. Das Ergebnis wäre Beliebigkeit, zu der wir Nein sagen.

Der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags hat erst jüngst, im Jahr 2023, zu einem vergleichbaren Anliegen pointiert formuliert: „Wer den Vorteil dieser freien Tage in Anspruch nehmen will, hat auch die in ihrer Eigenart liegenden Beschränkungen hinzunehmen.“ Die Staatsregierung schließt sich dem an und empfiehlt deshalb, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei der AfD)

Das war Herr Staatsminister Schuster, meine Damen und Herren.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Aufhebung des Karfreitag-Tanzverbotes im Freistaat Sachsen mit der Drucksachennummer 7/15948, ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Uns liegen keine Änderungsanträge vor. Ich würde auch hier vorschlagen, im Block abzustimmen, wenn das in Ordnung ist.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Können wir gerne machen!)

Gut, sehr schön. Dann stimmen wir jetzt ab über: Überschrift, Artikel 1, Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen, Artikel 2, Inkrafttreten. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, einer Mehrheit an Stimmen dagegen und keinen Stimmenenthaltungen ist dem somit nicht entsprochen.

Wünscht die Fraktion DIE LINKE eine Schlussabstimmung? – Das sehe ich nicht.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, danke!)

Wunderbar. Dann ist die zweite Beratung hiermit abgeschlossen und diesem Gesetzentwurf nicht entsprochen, meine Damen und Herren. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 11

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes

zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes

Drucksache 7/16199, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/16282, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport

Ich frage, ob Herr Lippmann als Berichterstatter das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur

allgemeinen Aussprache. Für die CDU-Fraktion als Erstes Herr Kollege Wähner, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz als Beschlussvorlage vorliegen. Wir setzen hierbei als Freistaat Bundesrecht um. Hauptziel ist, dass Leistungen des Melderechts zukünftig auch online angeboten werden können. Ich denke, das spricht für eine moderne Verwaltung, was auch unser Ziel ist.

Im Konkreten erweitern wir die Aufgabenzuständigkeit der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung dahin gehend, dass die Daten zur elektronischen Wohnsitzanmeldung zukünftig auch online bereitgestellt werden können; ebenso dass die Meldedaten für Anfragen aus dem öffentlichen oder privaten Bereich bestätigt werden können und darüber hinaus auch eine Statistik für die Kommunen zur Verfügung gestellt wird.

Das alles sind wichtige Bausteine, um eine Digitalisierung der Verwaltung voranzubringen. Das wollen wir mit diesem Gesetzesvorhaben tun und ich bitte um entsprechende Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Das war Herr Kollege Wähner für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion jetzt bitte Herr Wippel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes ist bereits im April 2021 verabschiedet worden. Heute, nach über drei Jahren, erfolgt endlich die notwendige Anpassung an die Landesgesetzgebung. Die Änderungen, gerade im Bereich der Aufgabenzuständigkeit der SAKD, finden wir zielführend und notwendig, weil damit der Weg hin zu einer dringend notwendigen digitalen Verwaltung weiter beschritten werden kann. Ich nehme es vorweg: Wir werden als AfDFraktion dem Gesetz zustimmen.