Protokoll der Sitzung vom 02.05.2024

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes ist bereits im April 2021 verabschiedet worden. Heute, nach über drei Jahren, erfolgt endlich die notwendige Anpassung an die Landesgesetzgebung. Die Änderungen, gerade im Bereich der Aufgabenzuständigkeit der SAKD, finden wir zielführend und notwendig, weil damit der Weg hin zu einer dringend notwendigen digitalen Verwaltung weiter beschritten werden kann. Ich nehme es vorweg: Wir werden als AfDFraktion dem Gesetz zustimmen.

Gleichwohl bedauern wir, dass Inhalte aus dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag damals keine Beachtung im Bundesmeldegesetz gefunden haben. Das ist leider immer noch unverständlich, wenn man immer wieder die Rufe der Koalition im Bund, aber ebenso im Land hört, den Schutz von politischen Mandatsträgern zu verbessern. Den ebenso schutzwürdigen Kreis der Richter, Soldaten, ehrenamtlichen Richter und Schöffen, zivil Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst möchte ich an dieser Stelle erwähnen.

Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion hätte diesen Schritt erheblich verbessert. Die bisherige Regelung erweist sich heute als nicht mehr zeitgemäß, indem bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Eintragung einer Auskunftssperre eine konkrete Gefahr im Sinne des Gesetzes vorliegen muss. Hierbei sehen wir in der Zukunft noch einigen Handlungsbedarf, der sicherlich zur gegebenen Zeit umgesetzt

werden wird. Dies entzieht sich jedoch der Zuständigkeit des Sächsischen Landtags.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Wippel für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Antje Feiks.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den ersten Blick scheint die Ausführung des Bundesmeldegesetzes in Sachsen technisch und harmlos, für die Öffentlichkeit vielleicht sogar uninteressant. Das klang auch in den Redebeiträgen, die wir soeben gehört haben, etwas an. Ich sage, weit gefehlt.

In dem Gesetzentwurf geht es zum einen um die Frage des Schutzes eines Grundrechts in Sachsen, nämlich über personenbezogene Daten selbst bestimmen zu können. Zum anderen deutet die bisherige Behandlung der Gesetzesvorlage durch die Staatsregierung bzw. des SMI darauf hin, dass wir das Thema Meldedaten und Datenschutz nicht ausreichend ernst nehmen.

Ich möchte nur ein Beispiel nennen, um zu zeigen, dass auch ein solches Umsetzungsgesetz nicht einfach durchgewinkt werden kann, sondern ausreichend behandelt und diskutiert werden muss. In der Gesetzesbegründung wird auf Seite 7 festgestellt: „Für § 7 Abs. 2 besteht kein Regelungsbedarf mehr.“ Es geht hierbei um die im bestehenden sächsischen Ausführungsgesetz des Bundesmeldegesetzes geregelte Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. In diesem § 7 Abs. 2, den wir heute streichen, steht, dass das Staatsministerium für Kultus im Einvernehmen mit der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten dafür zuständig ist, Feststellungen zu treffen, ob der Empfänger der Meldedaten in Gestalt öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften ausreichende Maßnahmen zum Datenschutz getroffen hat. Das bedeutet in einfachen Worten: eine Kontrolle durchzuführen. Die noch gültige Formulierung „Feststellung ausreichender Maßnahmen zum Datenschutz“ beschränkt sich nicht lediglich auf den Verweis der Geltung datenschutzrechtlicher Normen, sondern fordert darüber hinaus auch die Kontrolle der in Umsetzung dieser Norm getroffenen ausreichenden Maßnahmen.

Für uns bleibt an dieser Stelle die Frage offen: Würde mit dem Wegfall dieser Bestimmung des § 7 Abs. 2 Sächsisches Ausführungsgesetz – alt –, mit bloßem Verweis auf die Datenschutz-Grundverordnung und darauf, dass eine anstehende Novellierung des Bundesmeldegesetzes den entsprechenden Passus im § 42 Bundesmeldegesetz ändern würde, nicht das Datenschutzniveau faktisch abgesenkt?

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: … alles im Ausschuss…!)

Denn wir stufen doch von einer tatsächlichen Überprüfung der tatsächlichen Umsetzung von Datenschutz auf die formelle Geltung von bestehenden datenschutzrechtlichen Regelungen herunter. Das wäre dann in etwa so, als wenn nach der Erteilung einer Fahrerlaubnis und Feststellung der Kenntnis der Verkehrsregeln, auf tatsächliche Verkehrskontrollen verzichtet und nur noch bei Unfällen die Verletzung von Verkehrsrecht geprüft würde.

Ehrlich gesagt bin ich, sind wir nicht bereit dazu, Änderungen im Bereich der Meldedaten und deren Schutz einfach so im Sächsischen Landtag durchzuwinken, die Kontrollmechanismen und Verantwortlichkeiten abzubauen, wenn andererseits keine Transparenz hergestellt wird.

Damit komme ich auf unsere Große Anfrage zum Abruf von Meldedaten zu sprechen.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah! – Heiterkeit der Abg. Rico Gebhardt und Marco Böhme, DIE LINKE)

Die Antworten wären an dieser Stelle hilfreich gewesen und hätten vieles einordnen können, weil wir wüssten, über wie viele Datenabrufe von Meldedaten wir eigentlich sprechen, wie die Datenschutz-Grundverordnung bei den einzelnen abrufenden Stellen umgesetzt wird. Doch Herr Minister Schuster hat entschieden, dass dies nicht im Interesse des Parlaments und der Öffentlichkeit sei und meint, dass die Beantwortung die Staatsregierung lahmlege. Nun ja, an die die Meldedaten verarbeitenden Stellen einen Fragenkatalog mit jeweils 35 bis 42 Fragen zu verschicken und einige Fragen selbst zu beantworten, schlägt offenbar schon über die Stränge. In jedem Fall lässt die Intransparenz alle ganz wunderbar im Dunkeln.

Aber zurück zum Gesetz. Natürlich sehen auch wir den möglichen Konflikt zwischen Entbürokratisierung und Überkontrolle auf der einen Seite und Verlust von Effektivität durch Auflösung normativer Bestimmtheit zur Erreichung bestimmter Ziele auf der anderen Seite. Das Kind mit dem Bade auszuschütten, kann dennoch nicht die Lösung sein. Wir leben in Zeiten rasanter Digitalisierung und grenzüberschreitender Informationsflüsse. Wir erzählen uns das im Plenum immer wieder. Wie kann es sein, dass wir dann beim Umgang mit Meldedaten und Datenschutz eine nicht notwendige Geschwindigkeit an den Tag legen?

Zusammengenommen mit der Intransparenz seitens des SMI, welche wir in der Nichtbeantwortung unserer Großen Anfrage sehen, muss die Frage gestellt werden, ob das SMI überhaupt an inhaltlicher oder öffentlicher Debatte interessiert ist. Nach dem Motto: Was ich nicht sehe, das existiert nicht, also besteht kein Handlungsbedarf.

Noch einmal: Wir reden über ein Gesetz, welches jede und jeden in Sachsen betrifft, denn es geht um persönliche Daten. Und wenn Sie sich die Beantwortung unserer Kleinen Anfrage 7/13501 ansehen, sehen Sie in der Spalte „Bearbeitete Anfragen 2022“, dass im Jahr 2022 fast 10,5 Millionen Mal auf ebendiese Daten zugegriffen wurde, das bedeutet 25 000 Mal am Tag. Nicht allein durch Verwaltung, Justiz, Polizei oder Verfassungsschutz, sondern zum

Beispiel auch durch Beschäftigte in Unternehmen oder Landvermesser(innen). Und nein, hierbei geht es nicht um einen Generalverdacht gegen alle. Es geht um die Einhaltung von Datenschutz und darum, Transparenz in Vorgängen systemisch zu sichern und der Öffentlichkeit darzulegen.

Wir sehen nicht, dass die Behandlung des Gesetzes unter diesen und anderen Gesichtspunkten mit der erforderlichen Gründlichkeit erfolgen konnte. Dazu fehlen Daten und Fakten. Deshalb werden wir dem Gesetz nicht zustimmen.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Antje Feiks für die Fraktion DIE LINKE. Seitens der BÜNDNISGRÜNEN besteht kein Redebedarf. – Auch von der SPD-Fraktion sehe ich keinen Redebedarf. Gibt es von den anderen Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das sehe ich auch nicht. Dann Herr Staatsminister Schuster, bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir modernisieren mit dem Gesetzentwurf das Sächsische Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes. Das wird eine große Erleichterung, zum Beispiel für diejenigen, die ihren Wohnsitz verlagern und sich ummelden müssen. Der nach dem Einzug notwendige Weg zur Meldebehörde, den manche sehr spät vornehmen – einige auch zu spät –, soll in Zukunft digital möglich sein, also ohne Gang zur Behörde. Für das und noch vieles mehr kann das geänderte Bundesmeldegesetz die Grundlage bieten und so echte Vereinfachung möglich machen.

Konkret geht es dabei zum einen um die notwendigen Rechtsänderungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes – kurz: OZG –, und zum anderen werden die Möglichkeiten der Übermittlung von Meldedaten an andere öffentliche Stellen im automatisierten Verfahren verbessert. Das klingt technisch – ist es auch. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir jedenfalls die sächsischen Regelungen den Änderungen des Bundesmeldegesetzes an.

Uns war dabei eines wichtig: Kommunen sind im Rahmen des OZG verpflichtet, die vom Bundesmeldegesetz vorgesehenen digitalen Leistungen länderübergreifend anzubieten. Wir haben hier, wo es möglich und sinnvoll ist, für Entlastung gesorgt, und zwar, indem ein Bündel von Leistungen von der zentralen Meldebehörde in Sachsen angeboten wird, also von der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung SAKD.

Meine Damen und Herren! Wir sorgen mit der Umsetzung des Gesetzentwurfs für eine deutliche Entlastung der Kommunen und gleichzeitig für eine wesentlich bürgerfreundlichere digitale Servicedienstleistung. Ich danke allen, die an dem Gesetz mitgearbeitet haben. Die Zusammenarbeit war konstruktiv, das Ergebnis dementsprechend gut. Daher werbe ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Das war Herr Staatsminister Schuster, meine Damen und Herren. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes mit der Drucksache 7/16199, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport mit der Drucksache 7/16282 ab. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Auch hier frage ich, ob es in Ordnung ist, dass wir im Block abstimmen. – Würde mir jemand antworten? Ist es in Ordnung, dass wir im Block abstimmen?

(Zurufe aus allen Fraktionen: Ja!)

Prima, danke schön. Ich will nur sagen, ich bin noch da.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ich nicke lautstark!)

Dann stimmen wir jetzt über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem so entsprochen, meine Damen und Herren.

Wir stellen jetzt den Entwurf in Gänze zur Abstimmung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen, einer Mehrheit an Stimmen dafür und keinen Gegenstimmen ist dem Gesetzentwurf entsprochen und dieser Entwurf als Gesetz beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 12

Lehrkräftesicherung in den Fächern Musik und Kunst

Drucksache 7/16133, Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

Hierzu können die Fraktionen wie üblich Stellung nehmen. Es beginnt die CDU-Fraktion mit Frau Kollegin Firmenich. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie oft wir an dieser Stelle schon über die Herausforderungen der Lehrkräfteabsicherung in unserem sächsischen Bildungssystem diskutiert haben. Es ist seit Jahren ein Thema, das uns gehörig auf den Nägeln brennt. Natürlich ist uns die bestmögliche Unterrichtsversorgung wichtig. Dabei genießen die sogenannten Kernfächer in den allgemeinbildenden Schulen Priorität. Dabei reden wir über Mathe, Deutsch, Sachunterricht und in den höheren Klassen auch über Naturwissenschaften und Sprachen.

Wer als Lehrer im sächsischen Schuldienst eingestellt werden will, sollte in der Regel eine Qualifikation für zwei Fächer besitzen. Dafür gibt es gute Gründe. Erstens wollen wir gern, dass Lehrer vollzeitbeschäftigt werden, und zweitens ermöglicht das eine Flexibilität bei ihrem Einsatz. Das ist durchaus im Sinne einer guten Unterrichtsversorgung. Wenn allerdings das Zweitfach Kunst oder Musik ist, führt das in der Praxis leider oft dazu, dass solche Lehrkräfte vorrangig in einem der sogenannten Kernfächer eingesetzt werden – zulasten von Musik oder Kunst. In der Konsequenz heißt das, dass damit diese beiden Fächer als Nebenfächer und wahrscheinlich als weniger wichtig angesehen werden.

Nun frage ich: Was ist unser Bildungsanspruch? Ist es nicht unser Anspruch, jungen Menschen eine ganzheitliche Bildung mit dem Ziel angedeihen zu lassen, ihnen nicht nur

Wissen zu vermitteln, sondern auch Eigenschaften wie Kreativität, Sensibilität, Empathie, Respekt, Teamfähigkeit, Leistungsbereitschaft und darüber hinaus auch das Demokratieverständnis zu fördern? Ist es nicht wichtig, dass junge Menschen über die Beschäftigung mit Kunst und Musik ein Verständnis für unsere Kultur entwickeln, dass sie darüber hinaus auch offen für andere Kulturen werden, dass sie ein Gespür für Ästhetik und Harmonie entwickeln?

Kunst und Musik, die Kultur im Allgemeinen sind der Humus, auf dem junge Menschen mit einem christlichen oder auch humanistischen Wertekompass sowie essenziellen Kernkompetenzen heranwachsen und gedeihen können. Für eine ganzheitliche Bildung sind die kreativen Fächer und der Sport – den möchte ich dabei nicht ausnehmen – deshalb genauso wichtig wie die sogenannten Kernfächer.

Dazu brauchen wir ausreichend und gut ausgebildete Lehrkräfte, die den Unterricht in den Fächern Kunst und Musik in allen Schularten und darüber hinaus absichern können. Kulturelle Bildung ist für uns ein wichtiges Thema, doch sie beschränkt sich nicht auf die Unterrichtsfächer in der Schule; denn es gibt noch eine ganze Reihe anderer Akteure im außerschulischen Bereich, die sich der Vermittlung von Kunst und Musik verschrieben haben. Ich denke dabei an unsere Musik- und Jugendkunstschulen.

Dass nach der Coronapandemie jetzt das Interesse an einer Instrumentalausbildung wieder zunimmt, ist ein ermutigendes Signal. Doch dafür benötigen wir ebenfalls Musikschullehrer, und zwar solche, die nicht nur die entsprechende Ausbildung mitbringen, sondern auch gewillt sind, an einer Musikschule im ländlichen Raum zu arbeiten. In

Leipzig, Dresden oder auch in Chemnitz ist es für die Musikschulen noch verhältnismäßig einfach, diese Musikschullehrkräfte zu finden, aber versuchen Sie das einmal in der Lausitz oder in Mittelsachsen. Es mag sein, dass es dafür mehrere Gründe gibt. Der Personalmangel ist einer davon, die bescheidenen Einkommensmöglichkeiten und das Honorarvertragsdilemma kann man gleich noch anfügen. Hier könnte zum Beispiel eine Teilzeitanstellung an einer Schule am Vormittag und nachmittags eine Aufgabe als Instrumentallehrer an einer Musikschule Abhilfe schaffen.

Wenn ich in unsere Runde schaue, sehe ich zwei Protagonistinnen, die sich ehrenamtlich und mit sehr viel Herzblut für die Musik einsetzen. Ich meine Susan Leithoff – normalerweise sehe ich sie hier – als Präsidentin des Sächsischen Blasmusikverbandes und Luise NeuhausWartenberg als Präsidentin des Sächsischen Chorverbandes.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!)

Was uns verbindet, ist der Wille, das gemeinsame Musizieren und Singen in Orchestern und Chören zu fördern. Doch auch für Orchester und Chöre braucht es engagierte Musikpädagogen. Warum also nicht Musikschullehrkräfte bzw. Musiklehrkräfte dafür gewinnen, am Nachmittag nach dem Unterricht ein Orchester oder einen Chor zu leiten?