Protokoll der Sitzung vom 02.05.2024

Das fürchterlichste Kapitel dieser Geschichte sind Taten der Terrororganisation NSU. Zehn Morde und zwei Bombenanschläge verübte der NSU und operierte dabei 13 Jahre lang von Chemnitz und Zwickau aus mithilfe eines Netzwerkes von Neonazis. Trotzdem sprach die Sächsische Staatsregierung lange von einer Thüringer Terrorzelle. Es war ein plumper Versuch, Verantwortung auf das Nachbarland abzuwälzen.

Erst zwei Untersuchungsausschüsse im Sächsischen Landtag brachten die Versäumnisse des Verfassungsschutzes und der Polizei in Sachsen ans Licht.

Schäbig war es auch, wie lange die CDU den Versuch blockierte, ein Dokumentationszentrum zur Erinnerung an die Opfer des NSU in Sachsen zu errichten. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN haben wir schon am Ende des zweiten Untersuchungsausschusses gefordert, so ein sächsisches Demokratie- und Erinnerungszentrum zu schaffen.

(Sören Voigt, CDU: Fordern ist das eine! – Zuruf von den LINKEN)

Die sächsische Demokratieministerin und die Bundesinnenministerin haben nun eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben und vorgelegt. Jetzt ist es an der Zeit, endlich etwas zu machen und ein Dokumentationszentrum in Chemnitz zu errichten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn die CDUFraktion hier in diesem Haus anderer Meinung ist: Eine Verfassung ist keine Heilige Schrift. Es ist möglich, unsere Demokratie weiterzuentwickeln und an veränderte gesellschaftliche Verhältnisse anzupassen. Unser Grundgesetz zählt übrigens zu den am häufigsten geänderten Verfassungen der Welt.

Ja, nicht jede Veränderung war aus unserer Sicht eine Verbesserung.

(Sören Voigt, CDU: Hört, hört!)

Die Einschränkung des Asylrechts 1993 hat zum Beispiel ein Grundrecht ausgehöhlt. Andere Umgestaltungen, wie die Verankerung des Umwelt- und Tierschutzes in der Verfassung, waren dagegen sinnvoll.

In einem Punkt ist das Grundgesetz besonders verbesserungsbedürftig. Aufgrund der historischen Erfahrungen waren die Väter und Mütter des Grundgesetzes misstrauisch dem Volk gegenüber. Wir sind heute – trotz einer AfD – aber eine gefestigte Demokratie. Es wäre gut, mehr direkte Demokratie zu wagen und den Menschen in allen Bereichen mehr Mitwirkungsmöglichkeiten zu geben. Das gilt für Deutschland wie für Sachsen. Warum probieren wir nicht Neues einfach einmal aus? Die Bürger(innen)räte können ein sinnvolles Instrument werden, vorausgesetzt, Beteiligung wird nicht nur simuliert. Das würde nur zu Frustration führen. Volksbegehren und Volksentscheide müssen erleichtert und endlich auch auf Bundesebene ermöglicht werden. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sollten – wie von uns vorgeschlagen – stärker über ihre eigenen Finanzen entscheiden dürfen. Wer heute 16-Jährigen die Fähigkeit abspricht, ihre Zukunft mitzuentscheiden, hat den Zeitgeist verschlafen.

Vor allem brauchen wir eine demokratische Mitmachkultur im Alltag. Wenn die Menschen auf allen Ebenen mitsprechen und mitentscheiden können, dann werden sie nicht länger das Gefühl haben, machtlos zu sein. Sie werden nicht mehr glauben, von irgendwelchen Mächtigen da oben fremdbestimmt zu werden. Diese demokratische Kultur muss aber schon an den Schulen eingeübt werden. Dafür braucht es Zeit und befähigte Lehrkräfte. Die Universitäten müssen politische Orte bleiben und nicht – wie es manche gern hätten – zu Wissensfabriken degradiert werden, in denen Fachidioten hergestellt werden.

Wir als LINKE haben keine Angst vor mehr Demokratie. Auch wenn uns vielleicht nicht jede Entscheidung gefallen würde: Unser Grundgesetz garantiert aber unabänderlich das Wichtigste. Ein Mensch hat ein Recht auf Leben in Würde. Ganz egal, ob er groß oder klein ist, ob stark oder schwach, ob intelligent oder weniger schlau, ganz egal auch, ob er alt, krank oder hilfsbedürftig ist, ob er Deutscher oder eine Ausländerin ist. Deshalb: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Es bleibt noch viel zu tun!

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN und der Abg. Hanka Kliese, SPD)

Gerade sprach Kollege Gebhardt für die LINKE. Jetzt folgt ihm Herr Kollege Lippmann. Er ergreift für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Artikel 1 unseres Grundgesetzes ist nicht nur der Beginn des Rechtstextes unserer bald 75 Jahre alten Verfassung, sondern beschreibt auch den Nukleus des Beginns der wiedererlangten Demokratie nach 1945. Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes ist der Leitgedanke des demokratischen und rechtsstaatlichen Deutschlands.

Der Verfassungsvater und spätere Bundespräsident Theodor Heuss bezeichnete diese zentrale Verfassungsnorm in den Beratungen des Parlamentarischen Rates als Proklamation, Deklaration und Rechtssatz zugleich.

Die menschliche Würde ist Axiom des Grundgesetzes, das als Gegenentwurf zur Terrorherrschaft des Nationalsozialismus die individuelle Einzigartigkeit jedes Menschen zum Grunde aller staatlichen Ordnung erklärt. Die Würde des Menschen bildet das Fundament unserer Gesellschaft.

Ja, werte Kolleginnen und Kollegen, der Würdebegriff ist unbestimmt. Er changiert in seiner konkreten Ausformung, er wird in Entwicklungen aktualisiert, erweitert und kontextualisiert. Doch liegen ihm Facetten und Überlegungen zugrunde, die schon in der Antike und über Kontinente hinweg Gegenstand nicht nur von philosophischen Überlegungen, sondern auch von politischen Systemen war.

Es gibt schlicht keine kollektive Letztbegründung der Würde. Auch hier zitiere ich Theodor Heuss, der die Menschenwürde als „nichtinterpretierbare These“ bezeichnete, die der eine theologisch, der andere philosophisch, der Dritte ethisch auffassen kann.

Woraus sich die individuelle Würde ergibt, ob aus der Ebenbildlichkeit oder aus den Naturrechten, ist letztendlich dem liberalen Verfassungsstaat egal. Uns sollte es aber nicht egal sein, dass dies der Leitgedanke unseres Handelns sein muss.

Die Würde als Grund allen Rechtes und aller staatlichen Ordnung bedarf keiner Rechtfertigung, sondern nur einer Anerkennung und ihres Niederschlages in einer wertegebundenen Ordnung. Die Legitimation all unserer Normen misst sich demnach nicht nur an ihrer bloßen Legalität, wie es einige versuchen uns einzureden. Ein Gesetz ist nicht nur allein schon deshalb verfassungsgemäß, wenn es das richtige Verfahren durchlaufen hat. Das misst sich vielmehr daran, dass es mit den gemeinsamen Grundwerten konform geht.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Warum diese etwas grundsätzliche Vorrede? Insbesondere in einer Zeit, in der autoritäre Tendenzen und Angriffe auf unsere demokratischen Werte und den Rechtsstaat zunehmen, ist es wichtiger denn je, für unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie einzustehen. Dazu muss man wissen, was der Grundgedanke ist.

Wir BÜNDNISGRÜNEN sind entschlossen, die Würde eines jeden Menschen zu schützen und zu verteidigen, un

abhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung. Ich bin mir sicher, dies trifft auf vier Fraktionen in diesem Hohen Hause zweifelsohne genauso zu.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD)

Die zentrale und tradierte Ausformung der Menschenwürde ist Gleichheit und Freiheit. Ihre Verwirklichung finden diese elementaren Grundsätze des Zusammenlebens in der Staatsform der Republik.

Nun stehe ich vor Ihnen als Vertreter einer Partei, die diesbezüglich einen Wandel durchgemacht hat von einer eher staatskritischen Partei in ihrer Gründungszeit zu einer verfassungstragenden Partei, einer Partei der Republik im Hier und Jetzt. Viel wurde – gerade auch von mir – daher in den letzten Monaten zum Thema wehrhafte Demokratie gesagt. Diese Fachregierungserklärung gibt mir die Möglichkeit, noch einmal zu betonen, dass die wehrhafte Demokratie kein Selbstzweck ist. Wenn wir von jener freiheitlichen demokratischen Ordnung sprechen, deren Bewahrung Grund und Grundlage der Instrumente der wehrhaften Demokratie sind, dann handelt es sich hier nicht um die Bewahrung von Prinzipien um ihrer selbst willen.

Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung ihren Ausgangspunkt in den Menschen und ihrer eigenen Würde findet, in der Wahrung personeller Individualität, Identität und Integrität sowie elementarer Rechtsgleichheit. Daraus leiten sich zwei weitere Prinzipien ab, die in unserer Form des staatlich geordneten Zusammenlebens unverzichtbar sind: die Demokratie und der Rechtsstaat.

Unser Rechtsstaat bildet das Fundament unserer Gesellschaft und garantiert die Einhaltung von Recht und Gesetz. Er garantiert jene elementare Rechtsgleichheit aller Bürgerinnen und Bürger, die in einem Verfassungsstaat unerlässlich ist, indem er die öffentliche Gewalt bindet und begrenzt.

Deshalb war und ist es bündnisgrünes Kernanliegen, unsere Justiz zu stärken. Unsere Justizministerin Katja Meier hat in den letzten Jahren alles dafür getan, dass wir eine wirkmächtige und starke Justiz in diesem Freistaat haben.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Denn nur eine unabhängige, transparente und personell gut aufgestellte Justiz kontrolliert die öffentliche Gewalt effektiv und kann den Rechtsstaat wirksam schützen.

Deshalb kämpfen wir BÜNDNISGRÜNEN unerlässlich für eine besser kontrollierte und transparente Polizei, eine Polizei, deren Verpflichtung für diesen freiheitlichen Verfassungsstaat stets im Zentrum ihres Tuns steht. Dies ist Ausdruck der Bedeutung des Gewaltenmonopols in einem freiheitlichen Rechtsstaat.

Wie der Rechtsstaat ist auch unsere Demokratie ein hohes Gut, das es tagtäglich zu verteidigen gilt, weil es nun einmal die großartigste Idee unseres menschlichen Zusammenlebens ist, die es je gab und wahrscheinlich je geben

wird. Die Demokratie als Möglichkeit der Gestaltung des Gemeinwesens trägt dem Menschen als handelndem und sprechendem Wesen Rechnung, dem weltveränderndes Potenzial immanent ist. Als solches haben wir die Möglichkeit, unser Zusammenleben selbst zu beeinflussen, an ihm aktiv mitzuwirken. Wir sind keine Knechte des Rechts, keine bloßen Rechtsunterworfenen wie im Obrigkeitsstaat, sondern wir sind die Autorinnen und Autoren unseres Rechts. Das ist Freiheit im tiefsten Sinne!

Werte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Verfassung garantiert uns jederzeit das Recht auf Einmischung, indem sie die Meinungsfreiheit sichert, anders, als das manche hier behaupten. Sie garantiert uns zu jeder Zeit das Recht, sichtbar zu sein, indem sie die Versammlungsfreiheit schützt.

Ja, uns muss nicht jede Form bürgerschaftlichen Engagements, wie beispielsweise das der Letzten Generation, gefallen. Freiheit ist nicht die Freiheit von Widerspruch. Aber als Bürgerinnen und Bürger in einem liberalen Verfassungsstaat ist es unsere Aufgabe, das politische Engagement des Gegenübers in den verfassungsmäßigen Grenzen zu akzeptieren, bis zu den Grenzen dieser Verfassung, die manchem weitergehen, als sie behagen.

Aber unsere Verfassung malt kein Sittlichkeitsgemälde, sondern sie konstituiert Möglichkeitsräume zur Verwirklichung von Freiheit – individueller Freiheit genauso wie politischer Handlungsfreiheit.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der Abg. Hanka Kliese, SPD und der Staatsministerin Katja Meier)

Die freiheitliche Demokratie geht dabei von mündigen Bürgerinnen und Bürgern aus. Mündigkeit bedeutet auch, dass man nicht mal eben auf „die da oben“ in der Annahme schimpfen kann, das sei die Demokratie. Man hat keinen Anspruch darauf, ein möglichst bequemes Leben zu führen; Mündigkeit kann Zumutung bedeuten. Und diese Zumutung können wir in einem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat auch erwarten; denn Zumutung ist Teil unserer Demokratie und sie sollte uns jedwedes Engagement wert sein – heute mehr denn je.

Werter Herr Kollege Gebhardt, ich empfinde Ihre Ausführungen, die Sie zur Frage des Verfassungsprozesses bzw. des unterbliebenen Verfassungsprozesses nach der Wiedervereinigung gemacht haben, als etwas, was durchaus immer wieder breit diskutiert wird. Diese Frage diskutieren wir, angesichts von 75 Jahren Grundgesetz, gerade wieder.

Ich denke aber, dass ich Ihnen in einem Punkt definitiv widersprechen möchte, nämlich bei der Annahme, dass es eine Selbstverständlichkeit gewesen wäre, dass sich eine solche Verfassung sehr stark am bis dato orientierten Grundgesetz letztendlich entlanggehangelt und dass diese Verfassung quasi das Grundgesetz zwingend zur Blaupause gehabt hätte. Wir dürfen eines nicht vergessen: Es gab auch in der alten Bundesrepublik durchaus die Hoffnung auf eine gemeinsame Verfassung, um die vermeintlichen Fehler der Interpretation des Grundgesetzes zu

beseitigen; denn vielen, insbesondere aus dem rechtkonservativen Bereich, ging zu diesem Zeitpunkt die Interpretation, gerade der Menschenwürde und der Meinungsfreiheit durch das Bundesverfassungsgericht, viel zu weit und man sah ein Momentum zur Revision gegeben.

Ich möchte nicht sagen, dass es dazu gekommen wäre. Aber ich denke, es gilt in diesen Debatten anzuerkennen, dass es sehr bewusst auch den Willen gab, die Liberalität, die das Grundgesetz bis heute trägt, 1990 zu revidieren, und zwar aus westdeutscher Sicht.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na ja!)

Ich denke, dessen sollten wir uns auch nach 75 Jahren Grundgesetz bewusst sein.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Anerkennung der Würde eines jeden Menschen ist die Grundlage unseres menschlichen Zusammenlebens. Ihr Schutz rechtfertigt daher auch die Nutzung jener Instrumente der wehrhaften Demokratie, die die AfD so gern als undemokratisch darstellt. Sie dienen der Bewahrung der Demokratie an sich und speisen sich aus der Erkenntnis, die Carlo Schmid, ebenfalls Verfassungsvater, einst so prägnant zusammenfasste – ich zitiere –: „Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben. Wenn man aber diesen Mut hat, dann muß man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie missbrauchen wollen, um sie aufzuheben.“ Dies ist der Leitgedanke der wehrhaften Demokratie.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und vereinzelt Beifall bei den LINKEN – Beifall der Staatsministerinnen Katja Meier und Barbara Klepsch)

Umso mehr gilt es, die Würde jeder und jedes Einzelnen jederzeit anzuerkennen und gegen Angriffe zu verteidigen: auf der Straße, vor den Gerichten und vor allem auch in diesem Hohen Hause.

Herr Urban, ich finde es frech, wie Sie sich hier hinstellen und von der Menschenwürde fabulieren, obwohl Ihre Partei große Teile dieses Konzeptes ablehnt.