Protokoll der Sitzung vom 02.05.2024

Der Bundesrat hat in einer Entschließung im Februar 2024 gefordert, dass der Onlinehandel mit Wirbeltieren stärker reglementiert wird, Punkte des Antrages finden sich bereits in der Entschließung.

Wir haben in dieser Legislatur bereits über das eine oder andere Anliegen gesprochen. Der neue Tierschutzbeauftragte hat seine Arbeit aufgenommen und Sachsens Tierheime erhalten mehr Unterstützung und höhere Förderung für Personal- und Betriebsausgaben. Bisher war die Fördersumme auf bis zu 5 800 Euro jährlich pro Tierheim begrenzt. Künftig ist eine Förderung bis zu einer Gesamtsumme von 10 000 Euro pro Jahr pro Tierschutzverein möglich. Die entsprechende Änderung der Tierschutz-Förderrichtlinie wurde grundlegend überarbeitet. Im Doppelhaushalt 2023/2024 stehen für die Förderrichtlinie Tierschutz jährlich 1,32 Millionen Euro zur Verfügung –

400 000 Euro für Investitionen und 920 000 Euro für Sachkosten. Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige Tierschutzvereine mit Sitz im Freistaat Sachsen, die insgesamt 55 Tierheime betreiben.

Schwerpunkt der Förderrichtlinie Tierschutz ist im Bereich der Sachkosten die Kastration und das Chippen von herrenlosen Katzen sowie die Ausgaben für Futtermittel und Tierbedarfsgegenstände.

Wie bereits gesagt, wurde das Staatsziel Tierschutz bereits 2002 im Grundgesetz verankert. Wenn man jedoch zurück- und genauer hinschaut, bestehen in einigen Bereichen Defizite.

Die Bundesregierung hat herausgearbeitet: Notwendig bei den Haustieren ist die Verbesserung des Tierschutzes beim Anbieten von Tieren auf Online-Plattformen; die Schaffung der Grundlagen für die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Katzen und Hunden; die Regelung eines Verbotes, Tiere mit Qualzuchtmerkmalen in der Werbung und in Ausstellungen zu zeigen sowie die Reduzierung nicht kurativer Eingriffe.

Um Verstöße gegen das Tierschutzrecht effektiver ahnden zu können, sind erforderliche Maßnahmen: Einführung eines bundesweiten Registers zur Überwachung von Tierhaltungsverboten und höhere Bußgelder und höhere Strafen beim Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Und sie möchte einen Bundesbeauftragten für Tierschutz auf gesetzlicher Ebene einsetzen und ergänzend zur geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes sollen weitere Änderungen des Tierschutzrechtes auf dem Weg gebracht werden. Grundlage bildet der Tierschutzbericht 2023 der Bundesregierung, der am 13. Dezember 2023 beschlossen wurde.

Auszüge aus dem Tierschutzbericht, welche die Themen des Antrages berühren:

Heimtiere; illegaler Welpenhandel: Der „illegale Welpenhandel" ist ein komplexes Problem, bei dem es zu in Art, Zahl und Schwere unterschiedlichen Verstößen gegen das Tierschutz- und das Tiergesundheitsrecht, das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz sowie das Verbraucherschutzrecht kommt. Der illegale Welpenhandel kann damit von einem einzelnen Verstoß (zum Beispiel gegen Dokumentationspflichten) über rechtswidrige

Transportbedingungen bis hin zu mehrfachen gleichzeitigen Verstößen in unterschiedlichen Rechtsgebieten reichen.

Zudem tragen auch zum Teil tierschutzwidrige Aufzuchtbedingungen in den Ursprungsländern der Welpen zu der Problematik bei. Begünstigt wird der illegale Welpenhandel durch die Möglichkeit des Internets, Tiere auf Kleinanzeigenportalen einem breiten Publikum anzubieten. Dabei

nutzen illegale Anbieter unter anderem die Möglichkeit, als Privatanbieter aufzutreten und die Hunde auf diese Weise anonym anbieten zu können. Anders als im Versandhandel dient das Internet beim Hundekauf allerdings nur der Vermittlung. Besichtigung und Kauf finden in der Regel vor Ort statt.

Informationskampagne: Im Berichtszeitraum hat das BMEL dem illegalen Welpenhandel mit verschiedenen Maßnahmen entgegengewirkt. Eine wichtige Maßnahme stellt dabei die Sensibilisierung der Bevölkerung für betrügerische Praktiken dar, um entsprechende Käufe zu verhindern und die Nachfrage zu reduzieren. So hat das BMEL im Mai 2021 gemeinsam mit dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte, der Bundestierärztekammer, dem Bundesverband der beamteten Tierärzte und der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz die Informationskampagne „Stopp dem illegalen Welpenhandel" durchgeführt. Die Informationen wurden unter anderem in Kleintierpraxen/-kliniken sowie auf Plakatwänden und verschiedenen Internetplattformen angezeigt. Mit einer Checkliste wurden dabei Menschen, die sich für den Kauf eines Welpen interessieren, Informationen an die Hand gegeben, wie sie unseriöse Angebote erkennen können.

Identitätsprüfung beim Onlinehandel: Der Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 bis 2025 sieht vor, dass für Anbieter lebender Heimtiere im Internet eine verpflichtende Identitätsüberprüfung eingeführt wird (vgl. S. 10). Dadurch könnten illegale Anbieter abgeschreckt und eine Rückverfolgbarkeit zum Anbieter für die Behörden ermöglicht werden. In den Verhandlungen zum „Digital Services Act" (DSA) der EU, der im November 2022 in Kraft getreten ist, hatte sich Deutschland daher dafür eingesetzt, dass sich sämtliche Anbieter von lebenden Tieren identifizieren lassen müssen, das heißt ihre Kontaktdaten bei den Plattformen zu hinterlegen haben. Eine Verpflichtung der Plattformen, hierfür Sorge zu tragen, mit der Konsequenz, anderenfalls ihr Haftungsprivileg zu verlieren, erfuhr in den Verhandlungen auf Ebene der EU jedoch nicht die erforderliche Zustimmung. Damit fallen lediglich als Unternehmen auftretende Anbieter in den Anwendungsbereich des DSA-Grundsatzes „know your business customer" (KYBC).

Derzeit arbeitet die Bundesregierung daran, auf nationaler Ebene eine uneingeschränkt geltende Identifizierungspflicht beim Onlinehandel von Tieren einzuführen.

Zentralstelle zur Online-Überwachung: Zur Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten, die den zuständigen Landesbehörden hinsichtlich des Onlinehandels mit Wirbeltieren zur Verfügung stehen, arbeiten Bund und Länder daran, eine behördliche Zentralstelle einzurichten. Für Lebensmittel und für Pflanzenschutzmittel sind Recherchestellen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angesiedelt, denen eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zugrunde liegt.

Bezüglich des Onlinehandels mit Wirbeltieren wird eine entsprechende Vereinbarung derzeit zwischen Bund und

Ländern abgestimmt. Mit Hilfe einer Zentralstelle könnten Internetanzeigen von Tieren zukünftig systematisch und gezielt nach Verstößen gegen das Tierschutz- oder auch das Tiergesundheitsrecht durchsucht sowie die Ergebnisse den zuständigen Landesbehörden technisch aufbereitet übermittelt werden.

Arbeitsgruppe der EU-Tierschutzplattform: Deutschland war im Berichtszeitraum Mitglied einer informellen Arbeitsgruppe aus mehreren Mitgliedstaaten und Tierschutzorganisationen zum Thema Tierschutz und Tiergesundheit beim Handel mit Hunden und Katzen, die sich im Jahr 2018 im Rahmen der EU-Tierschutzplattform (vgl. S. 16 bis 17) konstituiert hatte. Im Berichtszeitraum hat die Arbeitsgruppe mehrere Empfehlungsdokumente erarbeitet, die von der EU-Tierschutzplattform beschlossen und veröffentlicht wurden.

Dazu zählen: Leitlinien für die verantwortungsvolle Zucht von Hunden; Leitlinien für die verantwortungsvolle Zucht von Katzen; Leitlinien für den gewerbsmäßigen Transport von Hunden und Katzen; Leitlinien für die Sozialisation von Hunde- und Katzenwelpen; Leitlinien für Onlineplattformen, auf denen Hunde angeboten werden sowie Leitlinien für Hundekäufer.

Die Europäische Kommission hat die Arbeitsgruppe Anfang 2022 beauftragt, Vorschläge zur Überarbeitung der EU-Tierschutzvorschriften zu erarbeiten, um den Tierschutz bei Hunden zu verbessern. Die Vorschläge sollen in die Überarbeitung des EU-Tierschutzrechts einfließen (vgl. S. 14 ff.). Der Erlass von EU-einheitlichen Regelungen zu Hundezucht und -handel ist wünschenswert und dürfte für Verbesserungen sorgen.

Koordinierte Bekämpfungsmaßnahmen: Von Juli 2022 bis einschließlich Juli 2023 haben die Europäische Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und die EFTA-Staaten eine koordinierte Aktion zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Heimtieren durchgeführt. Die Aktion knüpfte an den zwischen Oktober 2018 und April 2019 durchgeführten „Koordinierten Kontrollplan" an und geht auf die Mitteilung der Kommission „über eine EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität 2021-2025" zurück. Darin wird der illegale Handel mit Heimtieren als Umweltdelikt bezeichnet, das „oft in großem Umfang und manchmal mit potenziell verheerenden Folgen" verübt wird.

Der Mitteilung vorausgegangen war eine Entschließung des Europäischen Parlaments zu den „negativen Auswirkungen des illegalen Handels mit Heimtieren", in der die Kommission zu einem Aktionsplan aufgefordert worden war. Die Aktion zielte darauf ab, Unregelmäßigkeiten und Fälschungen bei Dokumenten (Heimtierausweise, Tollwut- Testberichte) sowie als private Verbringungen verschleierten gewerblichen Handel aufzudecken, auch durch verstärkte Kontrollen innerhalb der EU und an ihren Außengrenzen. Dementsprechend stand auch die Stärkung der Zusammenarbeit der beteiligten Behörden auf nationaler und europäischer Ebene im Fokus.

Die innerhalb der Mitgliedstaaten für Tiergesundheit und Tierschutz jeweils zuständigen Behörden waren nachdrücklich aufgefordert, zusammenzuarbeiten und die Unterstützung der Strafverfolgungs- und Finanzbehörden in Anspruch zu nehmen. An der Aktion beteiligten sich auch Tierschutzverbände, die verdächtige Inserate identifizierten und die Öffentlichkeit für die mit dem Heimtierhandel verbundenen Gefahren sensibilisierten. Verdachtsmeldungen tauschten die EU-/EFTA-Staaten über das „Rapid Alert System for Food and Feed" (iRASFF) aus (2021: 114; 2022: 276; Januar bis Juli 2023: 283 Meldungen). Den Informationsaustausch mit Nicht-EU/EFTA-Staaten übernahm die Europäische Kommission. Die Kommission hat einen Abschlussbericht vor Ende des Jahres 2023 angekündigt.

Für Deutschland koordinierte das BVL die Aktion. Das Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt unterstützten die Maßnahmen in Bezug auf den Nachrichtenaustausch mit Europol und den Strafverfolgungsbehörden der teilnehmenden europäischen Staaten.

Aus der Aktion ist eine fortdauernde internationale Kooperation im Rahmen der „European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats" (EMPACT) hervorgegangen: Unter Führung Spaniens werden seit dem Jahr 2022 unter dem Dach der EMPACT-Bekämpfungspriorität Umweltkriminalität jährliche Operationen gegen den illegalen Heimtierhandel durchgeführt, an denen sich unter anderem Europol und Deutschland beteiligen.

Tiergesundheitsrecht: Das seit April 2021 anzuwendende „Tiergesundheitsrecht" der EU enthält Registrierungspflichten für Betriebe, die unter anderem Tiere im Rahmen eines Unternehmens züchten. Ebenso stellt es ab April 2026 anzuwendende Regeln auf, unter welchen Bedingungen Verbringungen bzw. Einfuhren von Heimtieren als nichtkommerziell gelten können (siehe auch S. 57 bis 58). Auch dies verbessert die Möglichkeiten der zuständigen Landesbehörde, gegen illegalen Welpenhandel vorzugehen.

Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung: Am 1. Januar 2022 ist die Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung in Kraft getreten. Für die einzelnen Anforderungen werden zum Teil Übergangsfristen bis zum 1. Januar 2023 bzw. bis zum 1. Januar 2024 vorgesehen, um erforderliche Umbauten zu ermöglichen.

Sozialisierung: Mit der Novellierung der Tierschutz-Hundeverordnung wurden unter anderem die Anforderungen an die Hundezucht erhöht, um Tierschutzdefizite bei der Aufzucht zu verhindern. Insbesondere soll eine ausreichende Sozialisierung der Welpen gegenüber Menschen, Artgenossen und anderen Tieren sowie die Gewöhnung an Umweltreize gewährleistet werden. Die Sozialisierungsphase, in der die Welpen den Umgang mit Sozialpartnern lernen, beginnt bei Hundewelpen etwa ab der 4. Lebenswoche. Der Höhepunkt liegt in Lebenswoche 6 bis 8, also während des Aufenthalts beim Züchter.

Die Sozialisation ist entscheidend für ein späteres artgemäßes Sozialverhalten gegenüber Artgenossen und Menschen. Daher sollte in dieser Phase möglichst häufiger und vielfältiger Kontakt zu Menschen und Artgenossen bestehen. Außerdem sollte eine Gewöhnung der Welpen an unterschiedliche Umweltreize stattfinden. Reizarm aufgezogene Hunde, die keine ausreichenden Erfahrungen mit Artgenossen, Menschen und der Umwelt sammeln konnten, leiden häufig lebenslang unter Verhaltensstörungen. Eine erfolgreiche Agentur der EU für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung ist zu finden auf: https://www.europol.europa.eu/crime-areas-and-statistics/ empact SEITE 36 VON 126 SEITE 37 VON 126.

Sozialisierung ist nur durch regelmäßigen und länger dauernden Umgang einer Betreuungsperson mit den Welpen zu erreichen. Aus diesem Grund wurde mit der Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung eine Mindestzeit von vier Stunden pro Tag für den Umgang einer Betreuungsperson mit den Welpen vorgeschrieben. Dies gilt sowohl für das gewerbsmäßige als auch für das private Züchten.

Unterbringung und Betreuung der Hündin und Welpen: Gefordert wird für die Hundezucht nun außerdem unter anderem eine Wurfkiste, die Temperierung des Liegebereichs der Welpen sowie der Auslauf für die Welpen im Freien ab der 5. Lebenswoche. Bei Zwingerhaltung wurde die Mindestbodenfläche des Zwingers für eine Hündin mit Welpen auf das Doppelte der Maße eines Einzelhundes vergrößert. Auch diese Vorgaben gelten sowohl für gewerbsmäßige als auch für private Züchter. In der gewerbsmäßigen Hundezucht darf daneben eine Betreuungsperson maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen.

Hundehaltung: Auch die Anforderungen an die Hundehaltung wurden mit der Änderung konkretisiert und verschärft. So wurde die Anbindehaltung von Hunden grundsätzlich verboten. Sie ist nur noch im Rahmen der Arbeitstätigkeit von Hunden unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Zudem wurden Anforderungen an die Gruppenhaltung von Hunden festgelegt. Daneben wurde klargestellt, dass eine Haltung von Hunden in Raumeinheiten wie Transportboxen nur zulässig ist, wenn die Box die Anforderungen an die Zwingerhaltung, auch im Hinblick auf die Mindestbodenfläche, erfüllt. Damit ist es zum Beispiel unzulässig, einen Hund aus erzieherischen Gründen über einen längeren Zeitraum innerhalb der Wohnung in eine Transportbox einzusperren.

Herdenschutzhunde: Für die Haltung von Herdenschutzhunden, die Tiere in der Landwirtschaft vor Wolfsangriffen schützen, wurden spezielle Regelungen getroffen, um ihrer besonderen Arbeitsweise Rechnung zu tragen. So wurde unter anderem klargestellt, dass das Vorhalten einer Schutzhütte beim Einsatz von Herdenschutzhunden nicht erforderlich ist, wenn ein anderer ausreichender Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen zur Verfügung steht.

Qualzucht: Für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, gilt nun ein Ausstellungsverbot. Durch das Verbot entfällt der Anreiz, Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen,

auszustellen und dabei gegebenenfalls auch Preise zu gewinnen. Gleichzeitig wird verhindert, dass solche Hunde von einem Publikum wahrgenommen werden und dadurch die Nachfrage nach ihnen steigt. Das Ausstellungsverbot ist – im Gegensatz zum Zuchtverbot in § 11 b des Tierschutzgesetzes – nicht von einer Zukunftsprognose auf die Merkmalsausprägung bei den Nachkommen abhängig. Aufgrund der sehr unterschiedlichen und teils fließenden Ausprägung von Qualzuchtmerkmalen bei Hunden besteht gleichwohl Bedarf, eine Arbeitshilfe für die zuständigen Behörden zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz hat zu diesem Zweck eine Projektgruppe eingerichtet.

Von dem Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen erfasst werden auch Hunde, die nach Deutschland verbracht oder eingeführt worden sind und Qualzuchtmerkmale aufweisen. Es gilt jedoch nicht für Hunde, die eine (zum Beispiel rezessive) Erbanlage tragen, die bei ihnen selbst nicht zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führt. Das Verbot ist dabei nicht auf reine Zuchtausstellungen beschränkt, sondern umfasst alle Veranstaltungen, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet, wie zum Beispiel auch Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen. Das bereits zuvor in der Tierschutz-Hundeverordnung geregelte Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wurde auf derartige Veranstaltungen ausgedehnt.

Ausbildung, Training und Erziehung: Im Rahmen des Bundesratsverfahrens wurden Änderungen an dem ursprünglichen Verordnungsentwurf vorgenommen. So hat der Bundesrat das Verbot ergänzt, Stachelhalsbänder oder andere für Hunde schmerzhafte Mittel bei der Ausbildung, dem Training und der Erziehung von Hunden zu verwenden. Bisher war in § 3 Nr. 5 des Tierschutzgesetzes grundsätzlich geregelt, dass es verboten ist, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind. Bereits von diesem Verbot wurde der Einsatz von Stachelhalsbändern als erfasst angesehen. Durch die Maßgabe des Bundesrates wird diese Anforderung in § 2 Abs. 5 der Tierschutz-Hundeverordnung konkretisiert, indem bei Ausbildung, Training oder Erziehung der Einsatz von Stachelhalsbändern oder anderen für die Hunde schmerzhaften Mitteln als verbotene Erziehungsmittel explizit aufgeführt werden.

Tierschutz-Handelserlaubnisverordnung: Eine Änderung des Tierschutzgesetzes aus dem Jahr 2013 sieht vor, bestimmte Erlaubnisverfahren per Rechtsverordnung zu regeln. Dies betrifft erlaubnispflichtige Tätigkeiten mit Tieren wie die Hundeausbildung für Dritte, das Züchten von Versuchstieren, das Betreiben eines Tierheims und den gewerbsmäßigen Handel mit Heimtieren. Bislang ist hiervon lediglich im Versuchstierbereich Gebrauch gemacht worden.

Vorgesehen war, auch das Erlaubnisverfahren für den gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren per Rechtsverordnung zu regeln. Als Konsequenz aus den Ergebnissen der

„EXOPET-Studie" sollten in diesem Zuge auch die Anforderungen an die Sachkunde des Personals beim gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren erhöht und damit insbesondere die Haltung der Tiere im Zoofachhandel sowie die Beratung der Tierkäufer verbessert werden. Fehl- und Spontankäufe sollten dadurch vermieden werden. Der Entwurf einer Tierschutz-Handelserlaubnisverordnung wurde im Oktober 2020 an Länder und Verbände zur Stellungnahme übermittelt. Das Vorhaben konnte jedoch in der 19. Legislaturperiode nicht abgeschlossen werden.

Assistenzhunde-Verordnung: Das Behindertengleichstellungsgesetz ermächtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Einzelheiten zu Beschaffenheit, Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden durch eine Rechtsverordnung zu regeln. Da dabei der Tierschutz berührt ist, wurde in einer Sachverständigen-Arbeitsgruppe das BMEL beteiligt. Die daraus entstandene Assistenzhundeverordnung wurde im Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist nach Ende des Berichtszeitraums in Kraft getreten (am 1. März 2023). Neben Anforderungen an den Hund sind unter anderem auch Anforderungen an Ausbildung und Ausbildungsstätte geregelt.

Tierheime: Im Berichtszeitraum waren Tierheime infolge der Coronapandemie und des Krieges in der Ukraine besonderen Belastungen ausgesetzt. Diesbezüglich wurden auf EU-und Bundesebene spezielle Maßnahmen ergriffen.

Coronapandemie: Während der Coronapandemie erschwerten die Coronaschutzmaßnahmen den Tierheimen, Spenden zu sammeln und Tiere zu vermitteln. Zudem haben Tierheime darüber berichtet, dass mit dem Auslaufen der Maßnahmen, insbesondere der Rückkehr aus dem Homeoffice, vermehrt Tiere im Tierheim abgegeben wurden, die während der Pandemie angeschafft worden waren. Zur Verbesserung der Situation in den Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen und zur Gewährleistung des Tierwohls bei der Bewältigung dieser Herausforderungen hat der Deutsche Bundestag Ausgaben für Zuschüsse im Gesamtumfang von 5 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2021 veranschlagt. Über einer Förderrichtlinie des damaligen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wurden diese Mittel vollständig ausgezahlt.

Heimtiere aus der Ukraine: Durch den Krieg in der Ukraine kam es ebenfalls zu einer Mehrbelastung der Tierheime in Deutschland, weil die Tierheime Tiere von Geflüchteten zeitweilig untergebracht haben, zum Beispiel wenn die Tiere nicht in die Unterkünfte mitgenommen werden konnten. Zudem wurden „unbegleitete" Tiere aus dem Kriegsgebiet durch deutsche Tierheime versorgt.

Neben der eigentlichen Versorgung ging es dabei auch um Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Tierseuchen und Zoonosen (zum Beispiel durch eine Quaran- täne) und um tiergesundheitliche Maßnahmen wie zum Beispiel Impfungen. Auf EU-Ebene wurden erleichterte

Bedingungen für die Einreise von Heimtieren aus der Ukraine beschlossen, um Geflüchteten die Mitnahme von Heimtieren aus der Ukraine in die EU zu ermöglichen.

Im Zusammenhang mit Belastungen aufgrund von Tieren aus der Ukraine stellte der Deutsche Bundestag für das Jahr 2022 insgesamt 5 Millionen Euro zur Unterstützung der Tierheime in Deutschland zur Verfügung. Zur Verausgabung der Mittel veröffentlichte das BMEL eine Richtlinie. Je Tierheim oder ähnlicher Einrichtung konnte einmalig ein nicht rückzahlbarer Zuschuss beantragt werden. Der Antragszeitraum begann am 27. September 2022 und endete am 1. November 2022. Bewilligungsbehörde war die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), auf deren Internetseite die Antragsformulare und weitere wesentliche Informationen veröffentlicht waren, und die auch eine Hotline zur Beantwortung von Fragen eingerichtet hatte. Die Summe der abgeflossenen Mittel beträgt rund 1,2 Millionen Euro.

Im Ergebnis des Berichtes wurde ein Referentenentwurf vorgelegt, der unter anderem Forderungen des Antrages der LINKEN beinhaltet: Das grundsätzliche Verbot, Tiere angebunden zu halten; die Reduzierung der Durchführung nicht kurativer Eingriffe; die Verpflichtung zur Identitätsmitteilung im Onlinehandel mit Heimtieren; die Einführung einer Videoüberwachung in Schlachthöfen; das Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen; das Verbot des Haltens und Zurschaustellens bestimmter Tiere an wechselnden Orten und die Erhöhung des Straf- und Bußgeldrahmens.

Die Umsetzungsergebnisse sollten wir abwarten und wenn nötig und möglich nachsteuern.

Zum Schluss, weil es mir wichtig ist: Ein herzliches Dankeschön an alle fleißigen Helfer in Tierheimen und Tierschutzorganisationen! Ihre unermüdliche Arbeit und Hingabe machen einen enormen Unterschied im Leben von Tieren, die Hilfe und Unterstützung benötigen. Sie kümmern sich um verlassene, vernachlässigte und misshandelte Tiere, bieten ihnen Liebe, Pflege und ein sicheres Zuhause und setzen sich täglich für das Wohl von Tieren ein. Ihre Arbeit ist unermesslich und wertvoll. Sie kämpfen Tag für Tag in den Einrichtungen mit Überbelegung, begrenzten Ressourcen und einer schier endlosen Flut von Tieren, die Hilfe und Zuflucht suchen.