Protokoll der Sitzung vom 02.05.2024

Zum Schluss, weil es mir wichtig ist: Ein herzliches Dankeschön an alle fleißigen Helfer in Tierheimen und Tierschutzorganisationen! Ihre unermüdliche Arbeit und Hingabe machen einen enormen Unterschied im Leben von Tieren, die Hilfe und Unterstützung benötigen. Sie kümmern sich um verlassene, vernachlässigte und misshandelte Tiere, bieten ihnen Liebe, Pflege und ein sicheres Zuhause und setzen sich täglich für das Wohl von Tieren ein. Ihre Arbeit ist unermesslich und wertvoll. Sie kämpfen Tag für Tag in den Einrichtungen mit Überbelegung, begrenzten Ressourcen und einer schier endlosen Flut von Tieren, die Hilfe und Zuflucht suchen.

Tiere haben Rechte, und es liegt an uns, sicherzustellen, dass diese Rechte respektiert und geschützt werden. Es bedeutet, Ressourcen bereitzustellen, um Tierheime angemessen auszustatten und zu unterstützen.

Für viele Menschen sind Haustiere fester Bestandteil ihrer Familien. Gerade während der Coronapandemie haben sich mehr Menschen als sonst für einen tierischen Begleiter entschieden. Dabei kommen die Tiere oftmals nicht aus einem Tierheim vor Ort, sondern werden ganz bequem im Internet ausgesucht. Das Problem ist nur: Hinter vielen Anzeigen verbirgt sich illegaler Welpenhandel, der kaum von Angeboten professioneller Züchterinnen und Züchter zu unterscheiden ist.

Stattdessen stammen die illegal gehandelten Tiere aus Welpenfabriken, in denen Tierschutz und artgerechter Umgang keine Rolle spielen. Jungtiere werden zu früh von ihren Müttern getrennt, müssen lange Transportwege unter unwürdigen Bedingungen überstehen und erfahren nicht die notwendige medizinische Vorsorge. Das hinterlässt bei vielen Tieren tiefe Spuren, die ihr Verhalten nachhaltig beeinflussen. Daher landen viele von ihnen kurze Zeit später in Tierheimen – was die Tierheime zusätzlich belastet. Vor diesem Hintergrund kann ich die Intention des Antrags nachvollziehen.

Als Koalition haben wir die Zuschüsse an die Tierheime im letzten Doppelhaushalt erhöht und damit die Arbeit der Tierheime von Landesseite stärker unterstützt als je zuvor. Die Förderrichtlinie Tierschutz wurde Ende letzten Jahres vom Sozialministerium überarbeitet, so dass nun auch Personal- und Betriebsausgaben gefördert werden können. Das SMS führt zudem regelmäßig Schulungen zum Thema Tierschutz durch und kommt damit einem Punkt des Antrags bereits regulär nach.

In der Stellungnahme führt das Sozialministerium zudem aus, dass es Pläne im Rahmen einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe zur Einrichtung einer gemeinsamen Zentralstelle „Online-Überwachung Tierhandel" gibt. Deren Ziel ist es, Anbieter zu identifizieren, Rechercheergebnisse mit den zuständigen Behörden zu teilen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzugsbehörden zu schulen oder ein Konzept zur Überwachung des Internethandels zu entwickeln. Es wäre ein wichtiger Schritt, um das Thema des illegalen Tierhandels flächendeckend anzugehen.

Viele Punkte des Antrags können jedoch nur bedingt vonseiten des Freistaates gelöst werden. Das betrifft unter anderem die Kontrollen an den Grenzen oder die Reglementierung des Imports von Tieren. Bei anderen Punkten sehen wir Bewegung aufseiten der Europäischen Union, zum Beispiel beim Thema Registrier- und Kennzeichnungspflicht für Hunde und Katzen. Oder aufseiten der Bundesländer, wie am Beispiel der Arbeitsgruppe Tierschutz deutlich wird. Diese soll Leitlinien zum Vollzug des Ausstellungsverbots von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen erarbeiten.

Klar ist, illegaler Tierhandel ist ein großes Problem, das wir flächendeckend angehen müssen. Das haben nicht nur die Bundesländer erkannt, sondern auch die Europäische Union. Mit Blick auf bereits laufende Prozesse werden wir den Antrag ablehnen.

Am 1. August 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen. Artikel 20 a soll dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit den Tieren Rechnung tragen. Was bedeutet das konkret? Hier hilft ein Blick in die Sächsische Verfassung, die die aus einem Staatsziel resultierende Verpflichtungen wie folgt formuliert: „Das Land hat die Pflicht, nach seinen Kräften die […] niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten.“ Gesetzgebung, Verwaltung und

Rechtsprechung sind gehalten, den Tierschutz als wesentliches Verfassungsgut zu berücksichtigen.

Diesem Staatsziel ist die Staatsregierung bei ihrem Handeln verpflichtet. Daher war und ist der vorliegende Antrag genau unter diesem Gesichtspunkt zu beleuchten. Der Antrag selbst enthält einige Ansätze, die man von ihrer Zielrichtung her grundsätzlich unterschreiben kann. Aber ein Wesensmerkmal eines Staatsziels ist: Es hat keinen absoluten Vorrang. Die im Antrag vorgetragenen Überlegungen müssen im Gesamtzusammenhang beurteilt werden. In unserer komplexen Welt muss differenziert und abgewogen werden.

Lassen Sie mich deshalb auf die einzelnen Aspekte des Antrags eingehen:

Der illegale Welpen- und Hundehandel muss eingedämmt werden. Diesen Ansatz kann man nur unterstützen. Eine Erhöhung der Kontrolldichte an den Grenzübergängen, wie vom Antrag gefordert, kann nur durch die Bundespolizei erfolgen. Natürlich sind wir mit unseren polnischen und tschechischen Nachbarn im Gespräch. Erfolgversprechender erscheint, die Rückverfolgbarkeit der Tiere sicherzustellen. Deshalb hat sich Sachsen im Rahmen des „Koordinierten Kontrollprogrammes Handel mit Hunden und Katzen“ an der datenbasierten Basisarbeit beteiligt, damit die EU den Verordnungsentwurf über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit vorlegen konnte, der sich aktuell im Bundesratsverfahren befindet.

Reglementierungen für den Import von Hunden aus dem Ausland einzuführen ist ein richtiger Ansatz. Nur muss man sagen, dass es solche Regelungen schon gibt. Die bestehenden Regelungen sind bereits so weitreichend, dass auf nationaler Ebene kaum Spielraum gegeben ist.

Die Forderung der Einführung einer Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht für Hunde und eines entsprechenden Befähigungsnachweises für Hundehalter ist ebenfalls nichts Neues. In dem bereits erwähnten EU-Verordnungsentwurf über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit ist eine Identifizierung und Registrierung mit einem subkutanen Transponder bereits statuiert. An dieser Stelle ist eine EU-weite einheitliche Registrierung notwendig. Sie ist zugleich eine geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels. Auf die Einführung eines Befähigungsnachweises für private Hundehalter hat die EU aus Gründen der Verhältnismäßigkeit verzichtet. Dieser Auffassung schließt sich die Staatsregierung an. Eine Beauflagung aller Hundehalter oder gar aller Tierhalter wäre eine Überregulierung und nicht kontrollierbar. Eine berechtigte Ausnahme gilt indes für die Sachkunde von Haltern gefährlicher Hunde. Das Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden schreibt zu Recht einen Sachkundenachweis vor. Das ist hinreichend.

Das Qualzucht-Verbot konsequent umzusetzen, ist dagegen ein sehr berechtigtes Anliegen. Bislang fehlt es an

einer ausreichend bestimmten Rechtsgrundlage im Tierschutzgesetz. Auch das neu geschaffene Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen ist noch auslegungsbedürftig. Der sogenannte Qualzuchtparagraf im Tierschutzgesetz ist nicht hinreichend bestimmt. Es muss unbedingt nachgebessert werden und der aktuelle Entwurf des Tierschutzänderungsgesetzes sieht eine Konkretisierung vor. Klar ist: Die Gesundheit und Vitalität der Tiere muss im Vordergrund stehen, das Aussehen muss zurückstehen. Hunde mit kurzen Nasen mögen vielleicht süß aussehen. Wenn die Nasen so kurz sind, dass sie zu Atemnot führen, dann handelt es sich um Qualzucht. Das Staatsziel Tierschutz gebietet den Schutz des Tieres vor vermeidbaren Leiden.

Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft „Tierschutz“ schießt über das Ziel hinaus. Effektive Strafverfolgung im Tierschutz ist notwendig. Dazu wurden bei den sächsischen Staatsanwaltschaften die Tierschutzverfahren bereits konzentriert und spezialisierten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zugewiesen, die über das notwendige Fachwissen verfügen oder – wenn die Expertise von Tierärzten benötigt wird – Sachverständigengutachten einholen.

Die Finanzierung der Tierheime dagegen bleibt ein wichtiges Anliegen. Der Landtag hat im letzten Doppelhaushalt so viele Mittel wie noch nie zur Verfügung gestellt: 920 000 Euro für Sachmittel und 400 000 Euro für Investitionen je Haushaltsjahr. Zudem hat die im November 2023 erfolgte letzte Änderung der Förderrichtlinie Tierschutz des Sozialministeriums die Fortbildungen von Tierheimmitarbeitern als förderfähige Leistung aufgenommen. Genauso ist die Förderung der Personal- und Betriebskosten für die Arbeit der Tierheime enorm wichtig. Diese Menschen versorgen die aufgenommenen Tiere, wo andere Menschen ihrer Verantwortung nicht nachgekommen sind. Tierheime leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft.

Richtig ist, dass die Kommunen ihren Beitrag für die Finanzierung der Tierheime leisten müssen. Sie sind für die Unterbringung und Versorgung von Fundtieren zuständig. Soweit sie die Fundtiere in Tierheime unterbringen, müssen sie die im Tierheim angefallenen Versorgungskosten in angemessenem Umfang begleichen.

Die Einrichtung einer „Zentralstelle Online-Überwachung Tierhandel“ hat das Sozialministerium im Rahmen der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz verfolgt und an Konzeption und entsprechender Ländervereinbarung mitgearbeitet. Noch haben einige Länder in Bezug auf die Kostentragung nach Königsteiner Schlüssel einen Haushaltsvorbehalt angemeldet. Sachsen wird weiterhin für die Bundeszentralstelle werben, da eine Überwachung des Onlinehandels auf regionaler Ebene nicht zielführend ist.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 15

Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3

der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und

außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen

Drucksache 7/15862, Antrag des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen

Drucksache 7/16283, Beschlussempfehlung und Bericht

des Haushalts- und Finanzausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch, ob Herr Löffler – ich sehe ihn gerade nicht – als Berichterstatter das Wort wünscht. – Nein. Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/16283 ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte

ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen, keinen Gegenstimmen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses dementsprechend zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 16

Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse

Sammeldrucksache –

Drucksache 7/16284

Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und zu dem Bericht des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Antrag mit der Drucksache 7/14774, Thema „Ärztliche Versorgung sichern, Weiterentwicklung des 20-Punkte-Programms medizinischer Versorgung 2030“, sowie zur Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Schule und Bildung zum Antrag mit der Drucksache 7/14991, Thema „Taten statt Worte – Schulen in Sachsen entlasten, Qualität der Bildung retten“, angekündigt.

Sie kennen sich aus: Das Präsidium hat eine Redezeit von insgesamt 10 Minuten je Fraktion sowie für die Staatsregierung festgelegt. Zur Drucksache 7/14774 erteile ich der AfD zuerst das Wort. Bitte, Herr Schaufel, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vornweg ein Zitat: „Die zukunftsfeste Sicherstellung einer zuverlässigen und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung in Stadt und Land sehen wir als eine zentrale Aufgabe in der nächsten Legislaturperiode an.“ Das war das Ziel der Koalition für den Zeitraum 2019 bis 2024, welches man sich im Koalitionsvertrag selbst gesetzt hat. Wir sehen aber, wie die Realität aussieht.

(Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Wie sieht die Realität aus, Frau Friedel? Über 500 Kassenarztstellen, vor allem im hausärztlichen Bereich, sind unbesetzt. In zwei Dritteln der sächsischen Planungsregionen herrscht oder droht hausärztliche Unterversorgung. Sieht so für Sie eine hochwertige medizinische Versorgung aus? Ich meine nein und stelle fest, dass Sie an der Erreichung Ihres selbst gesetzten Zieles kläglich gescheitert sind.

Daher gibt es noch viel zu tun, und eine Weiterentwicklung und Fortführung des 20-Punkte-Programms ist dringend notwendig. Eine zentrale Forderung richtet sich an die Einrichtung eines Gremiums zur Steuerung sowie Koordination von Maßnahmen gegen den Ärztemangel. Wir finden, dass nicht nur mehr getan werden muss, sondern auch, dass mehr Gemeinsamkeit gebraucht wird. In der Vergangenheit gab es diese gemeinsamen Strukturen zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen. Das war das Bündnis „Wir versorgen Sachsen“, welches 2019 von der CDU-Gesundheitsministerin ins Leben gerufen wurde. Leider hat dieses Bündnis die Landtagswahl 2019 nicht überlebt – und das, obwohl im Koalitionsvertrag die Fortführung dieses Bündnisses festgeschrieben wurde.

Insoweit kann ich die in den Ausschussberatungen vorgebrachte Kritik nicht nachvollziehen, dass ein Austausch mit den Institutionen erfolge und es das Bündnis überhaupt nicht brauche. Es ist etwas anderes, ob man sich einmal trifft und etwas beredet oder ob man ein Gremium schafft,

in dem man regelmäßig und nach festen Rahmenbedingungen Absprachen treffen kann. Genau das hatten Sie mit dem Koalitionsvertrag im Blick, indem Sie dies mit der Fortführung des Bündnisses festgeschrieben haben. Wenn Sie dies jetzt kritisieren, ist das nicht nur unehrlich, sondern sie kritisieren damit Ihren Koalitionsvertrag. Ich hoffe, das ist Ihnen bewusst.

Wir wollen in unserem Antrag die Festschreibung verschiedener Maßnahmen, die in einem neuen 20-PunktePlan umgesetzt werden sollen. Das sind:

Erstens. Schaffung von 200 weiteren Medizinstudienplätzen.

Zweitens. Ausweitung des Studienprogramms in Ungarn.

Drittens. Verbesserung der Ausbildungsförderung von Medizinstudenten im ländlichen Raum.

Viertens. Erhöhung der Landarztquote von 6,5 auf 7,3 %.

Fünftens. Erweiterung der Landarztquote auf andere Facharztbereiche und Zahnärzte.