Gemäß § 102 Abs. 4 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt 16 ist damit beendet.
Ich habe es Ihnen bereits in der Beratung des Ausschusses für Schule und Bildung deutlich gemacht und wiederhole mich an dieser Stelle gern noch einmal: Unterlassen Sie es bitte, ihr fremdenfeindliches Gedankengut unter dem Deckmäntelchen eines Bildungsthemas zu verbreiten und diskreditieren Sie dadurch nicht unsere sächsischen Oberschulen und das Engagement im Sinne einer gelingenden schulischen Integration.
Sie machen die hohe Zahl an Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund für eine unterstellte Überlastung des sächsischen Bildungssystems verantwortlich. Das ist realitätsfern.
Sie fordern im Antrag die sofortige Abschiebung illegal eingereister Migranten und weitere Maßnahmen im Bereich der schulischen Bildung, solange die Grenzen nicht gesichert sind, was immer das aus ihrer Sicht auch heißen mag. Das hat mit Bildungspolitik nichts zu tun.
Ich verweise an dieser Stelle nochmals auf das Sächsische Schulgesetz: Gemäß § 1 Abs. 2 wird der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule durch das „Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht
auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage" bestimmt. Gemäß § 1 Abs. 8 SächsSchuIG sollen Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, durch zusätzliche Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache gefördert werden. Sie sollen gemeinsam mit allen anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden und aktiv am gemeinsamen Schulalltag teilnehmen.
Aus den gesetzlichen Regelungen leitet sich daher auch der Auftrag ab, die betroffenen Schülerinnen und Schüler integrativ im sächsischen Schulsystem zu beschulen und ihnen auch die deutsche Sprache entsprechend zu vermitteln. Es ist vor allem organisatorisch nicht möglich, für alle Herkunftssprachen von nach Sachsen eingereisten Schülerinnen und Schülern Lehrpersonen in deren Sprache zur Verfügung zu stellen; ebenso wenig können sämtliche Lehrpläne von Unterrichtsfächern in den Herkunftsländern beschafft werden, auf deren Basis dann hier mit uns unbekannten Inhalten unterrichtet werden soll.
Da die eingereisten Schülerinnen und Schüler auf Sachsen verteilt sind, könnten auch entsprechende Klassen nicht sinnvoll gebildet werden. Geflüchtete ukrainische Kinder und Jugendliche werden infolge des andauernden Krieges
und des damit verbundenen längeren Verbleibs in Deutschland auch gemäß der Sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten an sächsischen Schulen integriert. Die Teilnahme am Online-Unterricht nach ukrainischem Lehrplan ist eine persönliche Entscheidung der Geflüchteten und kann nur zusätzlich zum verpflichtenden Schulbesuch an einer sächsischen Schule stattfinden. Die Schulpflicht gilt entsprechend.
Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht.
Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion verlangt nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung Aussprache zum Bericht zur Mehrfachpetition – nicht wundern, es sind zwei Nummern, deshalb Mehrfachpetition – 07/01410/7 und 07/01472/7 mit dem Titel „Die Kunstsammlungen in Dresden soll den Kunstwerken deren frühere Namen/Bezeichnung zurückgeben“. Weiterhin hat die AfD-Fraktion Aussprachebedarf zum Bericht zur Petition 07/02189/6 mit dem Titel „Coronapolitik aufarbeiten – jetzt!“ angemeldet.
Die Redezeit je Fraktion und für die Staatsregierung beträgt, wie üblich, 10 Minuten. Die antragstellende Fraktion beginnt zur Mehrfachpetition – die Kunstsammlungen in Dresden soll den Kunstwerken deren frühere Namen/Bezeichnung zurückgeben – zu sprechen. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Zickler.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir müssen uns zu dieser späten Stunde mit einer Petition befassen, die bereits im Jahr 2021 den Landtag erreicht und bereits umfassend beschäftigt hat.
Der Petent wendet sich gegen die Umbenennung von Kunstwerken in den Dresdner Kunstsammlungen. Aufgeschreckt durch Zeitungsberichte über sprachliche Überarbeitungen von historischen Bezeichnungen bekam er bestätigt, dass ein derartiges Projekt in den SKD betrieben wird. Das Wort „Mohr“ wurde durch vier Sterne ersetzt.
Eine Kunstsammlung, deren Sicherheitskonzept mangelhaft ist, die unseren Staatsschatz nicht bewachen kann, beschäftigt also mehrere Wissenschaftler und wahrscheinlich auch Wissenschaftlerinnen, um alle erfassten Objektbezeichnungen daraufhin zu überprüfen, ob sie diskriminierende Begriffe enthalten. – Aber dazu später.
Der Petent fühlt sich als sächsischer Bürger – und damit Miteigentümer – der Kunstwerke nicht gefragt, nicht wertgeschätzt und in seinen Traditionen verletzt. So wie ihm ging es vielen Sachsen, und so kamen innerhalb kürzester Zeit über 8 000 Unterschriften von Bürgern zusammen, die forderten, den Kunstwerken ihre früheren Namen zurückzugeben.
Ich bin mir sicher: Der überwiegende Teil unserer Bevölkerung würde sich dieser Forderung anschließen.
(Sören Voigt, CDU: Natürlich! – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Oh je! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)
Um dem Thema noch etwas Öffentlichkeit zu geben, beantragte ich als Mitberichterstatter dieser Petitionen einen Ortstermin im Sächsischen Landtag, bei dem Gutachter ihre Sicht der Dinge darlegen sollten. Der von der AfD benannte Kunsthistoriker legte kenntnisreich dar, dass zum Beispiel das Wort „Mohr“ zu keiner Zeit negativ besetzt war und Fürsten stolz waren, auch Gelehrte aus fernen Ländern an ihrem Hof zu haben. Wer würde seine Apotheke auch mit einem Begriff schmücken, der abwertend gemeint ist?
Die Stadt Coburg führte über Jahrhunderte – bis 1934 – einen Mohrenkopf im Wappen. Dann kamen ideologisch verblendete Traditionsänderer und ersetzten es durch
ein Schwert mit Hakenkreuz. Das fand man damals zeitgemäß. Der Spuk war 1945 vorbei und Coburg bekam wieder sein altes Wappen, den Mohrenkopf.
Der Mohr im Grünen Gewölbe mit Smaragdstufe heiße weiter so, auch wenn wir heute wissen, dass es wohl einen Indianer darstellt oder, exakt gesagt, einen Indigenen.
Zum Termin hatte auch die SPD eine Gutachterin geladen, eine Migrationsforscherin, die zur Einleitung erklärte, dass sie nicht besonders gut über den Kunstbereich informiert sei. Das sei nicht ihr Feld und sie gehe auch nicht häufig ins Museum. Sie versuchte uns dann zu erklären: Bei den Umbenennungen gehe es um Wissenschaft.
Auch das für die SKD zuständige Ministerium meinte, die sächsische Kultur wegen der Wissenschaftsfreiheit nicht vor Umbenennungen schützen zu können.
Wir von der AfD-Fraktion schätzen die Freiheit der Wissenschaft und sehen es als notwendig an, zu Kunstwerken auch zu forschen,
zur Geschichte der Entstehung derartiger Kunstwerke. Hier geht es um den Schutz von Kulturgütern in ihrer Gesamtheit.
Eine Grundsatzfrage tut sich hierbei auf, die ich gern hätte juristisch klären lassen wollen, aber dazu war der Ausschuss nicht bereit.
Es ist wie so oft, meine Damen und Herren von der CDU: Sie haben nicht die Kraft, sich einem Minderheitenprojekt in den Weg zu stellen, und opfern dafür sächsische Traditionen. Wie immer: Der Schwanz wedelt mit dem Hündchen.
So wurde im Petitionsausschuss meine Empfehlung, den Petitionsbericht der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen, abgelehnt und der Schlussfolgerung von Herrn Richter gefolgt, dass der Petition nicht abgeholfen werden kann. Meine umfassende Darstellung als Mitberichterstatter können Sie gern in den Parlamentsdokumenten nachlesen. Das würde jetzt hier zu weit führen.
Ich konzentriere mich in diesem Fall auf die Fehler der nun beschlossenen Antwort an den Petenten. Herr Richter schreibt in seinem Bericht, die SKD verschließe sich nicht der Beteiligung der Bürger und es werde in Zukunft verstärkt öffentliche Diskussionen geben. Eine Aussage, die eigentlich gar nicht in eine Petition hineingehört. Was die Zukunft bringt, wissen wir alle nicht.
Aber die Aussage ist falsch und es stellt sich die Frage: Müsste eine derartige Diskussion in einer Demokratie nicht am Anfang stehen? Alle Versuche, auch des Petenten, die SKD zu einer öffentlichen Diskussion zu bewegen, blieben
bisher erfolglos. Auch unsere Landeszentrale für politische Bildung, in deren Kuratorium ich sitze und den Vorschlag gemacht habe, fand keinen Weg, dieses Thema, das viele Bürger bewegt, zu diskutieren.
Des Weiteren wird von Herrn Richter behauptet, es hätte nur einen einzigen Fall einer Umbenennung gegeben. Das ist einfach unwahr. Selbst die SKD bestätigen, sie haben mit Stand September 2022 die Titel von 223 Werken im Hinblick auf diskriminierende Begriffe überarbeitet. So kann man sich natürlich in Spitzfindigkeiten darüber verlieren, ob ein Werk, das heute mit vier Sternchen versehen, aber in einer Datenbank noch mit altem Namen zu finden ist – nach mehreren Klicks –, umbenannt wurde.