Des Weiteren wird von Herrn Richter behauptet, es hätte nur einen einzigen Fall einer Umbenennung gegeben. Das ist einfach unwahr. Selbst die SKD bestätigen, sie haben mit Stand September 2022 die Titel von 223 Werken im Hinblick auf diskriminierende Begriffe überarbeitet. So kann man sich natürlich in Spitzfindigkeiten darüber verlieren, ob ein Werk, das heute mit vier Sternchen versehen, aber in einer Datenbank noch mit altem Namen zu finden ist – nach mehreren Klicks –, umbenannt wurde.
Der Blick auf die Realität zeigt aber – das konnte jeder Interessierte feststellen, der die Ausstellung von Herrn Pamuk in der Gemäldegalerie besuchte –: Der Künstler bezieht sich auf ein Werk, das von den SKD nicht mehr mit dem Ursprungstitel „Hund, Zwerg, Knabe“, sondern mit „Hund, kleinwüchsiger Mensch, Junge“ benannt wurde.
Wie gesagt, auf eine Überwachungskamera kann man schon verzichten, aber ein Junge darf nicht Knabe heißen. Selbst wenn solche Begriffe heute überholt sind, sind sie doch Zeugnisse ihrer Zeit. Die Aufgabe von Museen ist das Bewahren der Kulturgüter und dieses Bewahren bedeutet gerade Schutz vor dem Zeitgeist; denn auch die Bilderstürmer wollten die Kirchen nur ihrem Geschmack anpassen. Bei diesen Umbenennungen handelt es sich nicht um Wissenschaft, sondern um Ideologie.
Aber ich habe es schon einmal erlebt, dass mir eine Ideologie als wissenschaftlich bewiesen erklärt wurde, und zwar von den Kollegen der SED. Es war ja auch eine Wissenschaft, dass uns der Kommunismus garantiert mal ereilen wird.
natürlich von unten, nicht von einer kleinen, abgehobenen Elite beschlossen. Auch das alles haben wir im Osten schon einmal erlebt. Ein Engel war die Jahresendflügelfigur. In der JuMo gab es Nietenhosen und keine Jeans. Nach bestandener Prüfung erhielt ich keinen Surfschein, sondern ein Testat im Stehsegeln. Dann kam die Wende und der ganze Zauber war zu Ende.
Der Zeitgeist kann sich immer ändern. Schlecht, wenn man die ganze Zeit auf der falschen Seite der Brandmauer gestanden hat.
Das war Herr Zickler für die AfD-Fraktion. Für die CDUFraktion spricht jetzt Herr Kollege Mackenroth.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausschussempfehlung ist auch in diesem Fall wohlüberlegt und gut abgestimmt. Die Koalition wird dafür stimmen.
Ich gebe zu, auch wir waren zunächst mit Teilen der Medien kritisch bis teilweise empört. Wir haben uns gefragt: Handelt es sich bei dem Vorgehen der SKD um blinde Political Correctness? Warum tauscht man die beim Museumsbesucher eingefahrenen Namen „Mohr“, „Zigeuner“, „Zwerg“ und anderes aus? Wir haben uns daraufhin allerdings nicht der populistischen und allgemeinen Empörungswelle angeschlossen, auf die Sie sofort aufgesprungen sind, sondern – und das ist die Aufgabe eines Parlaments – wir haben nachgefragt, uns informiert, eine Anhörung im Landtag durchgeführt, schließlich die SKD besucht und uns vor Ort ein Bild gemacht. Danach stellte sich der Sachverhalt völlig anders dar.
Neue Erkenntnisse werden sich mitunter auch in der Umbenennung, Neubetitelung oder Kontextualisierung von Werken niederschlagen. Die meisten Kunstwerke der SKD tragen keine Originaltitel von Künstlern, sondern Zu- und Beschreibungen, die ihnen in späterer Zeit zugeordnet wurden. Die SKD eliminieren daher Begriffe vergangener Epochen nicht; die ursprünglichen Titel sind weiterhin verfügbar. Jede undifferenzierte und nicht kontextualisierte Umbenennung lehnen auch die SKD ab. Außerdem: Einmal getroffene Entscheidungen sind nicht für die Ewigkeit. Wenn neue Erkenntnisse gewonnen werden, sind Veränderungen immer möglich.
Es kam im Rahmen des Petitionsverfahrens im März zu einer umfangreichen Anhörung. Bei dieser wurde deutlich, dass es überhaupt nur in ganz wenigen Fällen eine richtige Umbenennung eines Kunstwerkes gab. Auch in diesem Fall waren das nicht die SKD, sondern mehrere Museumsmitarbeiter auf der ganzen Welt hatten sich angesichts neuer Erkenntnisse für eine leichte Modifizierung des Titels ausgesprochen.
Im Ergebnis – und das Weitere gebe ich gleich zu Protokoll – hat uns das überzeugt und wir haben zur Klarstellung der Beschlussempfehlung an das Hohe Haus den wunderbaren Schlusssatz angefügt – ich zitiere –: Der Petitionsausschuss erwartet, „dass die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden bei Umbenennung aus wissenschaftlicher oder museumspädagogischer Begründung die bisherigen, beim Publikum eingeführten alten Namen der Kunstwerke benennen und mit anführen, um eine Wiedererkennung dieser Kunstwerke für das Publikum zu ermöglichen, […].“
Das haben die SKD zugesagt. Damit hat eigentlich auch die AfD ihr Ziel erreicht – jedenfalls das Ziel, das sie im Petitionsausschuss immer wieder vorgetragen hat. In Ihrem Vorschlag findet sich nämlich der Schlusssatz – ich referiere –: Die Umbenennungen seien nicht gerechtfertigt. Die
von der Petentin beanstandeten Titel sollten daher so belassen werden, wie die sächsischen Bürger sie seit Langem als ihr kulturelles Erbe kennen. Es solle den SKD freistehen, Ergänzungen der historischen Titel und weitere Erläuterungen vorzunehmen, wenn die SKD sich von bestimmten Begriffen distanzieren oder neue Erkenntnisse zu den Werken kundtun möchte.
Nicht mehr und nicht weniger sagt die Beschlussempfehlung aus. Die AfD hat bekommen, was sie wollte, und wir bleiben bei der Wahrheit. Ich bitte der Beschlussempfehlung zu folgen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Zur Verzögerung bei der Petition bin ursächlich auch ich verantwortlich, weil ich bis vor Kurzem Hauptberichterstatter der ganzen Thematik war. Ich habe mich intensiv damit auseinandergesetzt, was der Inhalt der Thematik ist, ich habe mich selbstverständlich auch mit dem Anliegen des Petenten auseinandergesetzt. Schlussendlich war ich auch bei den Besuchen in den SKD dabei, ich habe es mir deutlich angehört und bin zum Teil zu einem anderen Bild gekommen, als es Geert Mackenroth hier geschildert hat.
Nichtsdestotrotz möchte ich den Hinweis darauf geben, dass man diese Thematiken nicht einfach in den Kunstsammlungen umbenennen kann. Rassistische und rechtswidrige Ausdrücke sollen natürlich gestrichen werden. Das ist ohne Frage auch mein Ansinnen. Dennoch: Kunstwerke, die 100 Jahre lang, auch wenn sie vom Künstler nicht benannt worden sind, einen Namen hatten, sollte man den Namen einfach lassen. Den Wert, den die Wissenschaft aus der Nachforschung heraus begründet hat, soll sie einfach mit dazuschreiben. Das ist nicht so gewesen.
Schlussendlich war ich der Meinung, dass man dem Petenten der Petition teilweise abhelfen konnte. Somit finde ich die Beschlussempfehlung, dass man nicht abhelfen kann, nicht gerade sehr sinnvoll.
Noch dazu gesagt: Das Petitionswesen ist ein zahnloser Tiger, das musste ich in den letzten 9,5 Jahren feststellen. Egal, welche Beschlussempfehlung wir als Petitionswesen zur Staatsregierung geben, die Staatsregierung ist nicht gehalten, dem Petitionswesen Folge zu leisten. Vielleicht findet man in der nächsten Legislaturperiode die Möglichkeit, das Petitionsrecht zu überarbeiten und dem Petitionswesen mehr Rechte gegenüber der Staatsregierung, den Ministerien zu erteilen. Vielen Dank.
Herr Hösl, das Petitionswesen ist kein zahnloser Tiger. Das Petitionswesen kann verbessert werden, darüber haben wir heute diskutiert. Auf eine so völlig abwegige Formulierung war ich nicht vorbereitet. Wäre ich vorbereitet gewesen, hätte ich Ihnen vielleicht 15 bis 20 Petitionen nennen können, die ich bearbeitet habe und die zu einem Ergebnis geführt haben. Erzählen Sie hier bitte nicht solches Zeug.
Im Übrigen gibt mir das die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass circa 88 % der von AfD-Abgeordneten abgelieferten Berichte in der Sache tatsächlich so gut waren, dass wir mehrheitlich zugestimmt haben. Das ist die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass Ihre Mär, dass wir grundsätzlich immer ablehnen würden, eine Mär und falsch ist. Wenn es um die Sache geht, können wir auch gern – wenigstens im Petitionsausschuss – mit Ihnen stimmen. Ich würde gern insgesamt vorgetragen und die – –
Der vielleicht wichtigste Punkt. Herr Zickler, Herr Mackenroth hat es, glaube ich, nicht so präzise ausgeführt.
Er hat vieles präzise ausgeführt, diesen Punkt aber möglicherweise nicht. Das Ministerium hat den SKD gegenüber eine Dienstaufsicht und von dieser Dienstaufsicht macht es Gebrauch. Das Ministerium – das ist der Wissenschafts- und Kunstfreiheit geschuldet – hat gegenüber den SKD keine Fachaufsicht. Wenn Sie das nicht akzeptieren, kann ich Ihnen nicht helfen. Aber das ist die rechtliche Grundlage dazu, warum wir im Petitionsausschuss so entschieden haben, wie wir entschieden haben.
Das Nächste. Ich habe, Herr Zickler, sehr wohl von dem von Ihnen im Ausschuss bestellten Experten in der Anhörung viel gelernt.
Das war ein vernünftiger Beitrag und einiges davon konnte ich auch mitnehmen. Sie haben ihrerseits die Expertise der von uns beigebrachten Expertin offenbar überhaupt nicht erkennen können, obwohl sie genau zu dem gesprochen hat, was Sachlage war, nämlich zu der Frage: Wie vermittelt man heutzutage in einer veränderten Gesellschaft Werke, die aus dem 17. oder 18. Jahrhundert stammen?
Was ist Ihr Traditionsbegriff? Ihr Traditionsbegriff scheint ein festgelegter zu sein. In Traditionen wird aber etwas weitergegeben, und es verändert sich auch etwas. Ich behaupte, dass die SKD heute mit neuen Formulierungen arbeiten, um das Werk erlebbar zu machen. Das entspricht genau einer modernen sächsischen Tradition und nicht einer festgelegten aus dem 18. Jahrhundert.
Ich denke, Sie sollten den Eigentumsbegriff und den Traditionsbegriff einmal grundsätzlich überdenken; es ist noch Luft nach oben. Zeitgeist ist nicht besser als der Geist früherer Jahre und Jahrhunderte. Darüber kann man diskutieren. Aber Zeitgeist ist doch nicht einfach das Gleiche wie Ideologie. Vielleicht brauchen Sie an dieser Stelle ein Nachdenken, da Sie sonst die Wissenschaftsfreiheit, die Technologiefreiheit bei jeder Gelegenheit einklagen. Wenn es um die Vermittlung von Kunstwerken geht, scheinen Sie im 18. Jahrhundert stehengeblieben zu sein, und dabei können wir natürlich nicht mitgehen.
Ich würde noch eine kleine Korrektur anbringen. Meine geschätzte Kollegin hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass Herr Mackenroth fälschlicherweise formuliert hat, dass der Sächsische Landtag „erwarten würde“, dass die SKD bei der Umbenennung aus wissenschaftlicher und museumspädagogischer Begründung die bisherigen Namen weiter erkennbar machten; so ungefähr sagte er das.
„Er erwartet es“, heißt es nicht in unserer Petition, sondern „er erkennt es an“; denn es war nämlich auch in der Vergangenheit schon so. Das scheint mir doch ein substanzieller Unterschied zu sein.