Protokoll der Sitzung vom 02.05.2024

Ich habe mich gefragt: Hätte diese Gesetzesänderung Friedrich Ebert geholfen? Ja, das hätte sie. Über 200 Mal musste Friedrich Ebert gegen die rechte Presse Hugenbergs juristisch vorgehen. Die Urteile sprachen Richter, die sich mehr einem monarchistischen Obrigkeitsstaat als der jungen Demokratie verpflichtet fühlten.

Als Vaterlandsverräter beschimpft, was in einem historischen Tendenzurteil nicht revidiert wurde, prozessierte Ebert weiter, verschob dafür einen wichtigen medizinischen Eingriff und verstarb. Schon zu Beginn seiner Amtszeit musste er Spott und Hohn über sich ergehen lassen, da die Presse ein Bild von ihm in Badehose lancierte.

Dazu muss man wissen: Diese Bademode war damals noch nicht überall üblich und das Bild diente ausschließlich zur Herabwürdigung des Präsidenten.

Warum ich das heute – 100 Jahre später – erzähle? Weil es eines zeigt: Verächtlichmachung und Boshaftigkeit sind keine Auswüchse moderner – vermeintlich – sozialer Medien. Die Neigung dazu wohnt dem Menschen inne und sie kann schwere Folgen haben. Ein besonders trauriges Beispiel sahen wir in der jüngeren Geschichte in Großschirma. Nicht alles können wir über Gesetze regeln und verbieten. Auch nach Immanuel Kants 300. Geburtstag ist der kategorische Imperativ durch nichts zu ersetzen.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung – Thomas Thumm, AfD: Ehrlich nicht! – Widerspruch und weitere Zurufe von der AfD)

Frau Kollegin Kliese sprach für die SPD-Fraktion. Jetzt spricht als Fraktionsloser Herr Kollege Ulbrich.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Oh Gott!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Stimme ist wegen einer Erkältung etwas belegt, ich entschuldige mich dafür.

(Sören Voigt, CDU: Schonen Sie doch die Stimme!)

Die Frau Ministerin hat in ihrer Rede ausgeführt, der Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ hätte keinen Nebensatz, keine weitere Erläuterung, er würde so für sich stehen. Richtig daran ist, dass am Ende dieses Satzes das Satzzeichen Punkt und nicht ein Komma steht.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Na!)

Andere Kollegen haben den zweiten Satz des Artikels 1 Abs. 1 zitiert: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Nach dem liberalen Verständnis von Grundrechten sind die Grundrechte ein Abwehrrecht gegen den Staat. Es bestehen durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts drei Kriterien für den Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung: Demokratie, Rechtsstaat und – das wird immer zuerst genannt – die Würde des Menschen ist unantastbar, aber im Sinne des Artikels 1 Abs. 1 Grundgesetz. Das heißt, es geht darum, dass es staatliche Maßnahmen sind, die die Würde des Menschen nicht angreifen dürfen.

Nun werden Menschen in ihrer Meinungsfreiheit beschränkt, indem gesagt wird, sie seien Verfassungsfeinde. Sie hätten Ansichten, die verfassungsfeindlich sind. Sie griffen die Würde des Menschen an. Ich möchte Ihnen ein Beispiel geben. Da ist jemand, der verprügelt seine Mitmenschen, er schlägt sie. Er haut sie hin, schlägt ihnen ins Gesicht. Der greift doch die Würde seiner Mitmenschen an. Keine Frage, dieser Mensch hat ein strafrechtliches und vielleicht auch ein zivilrechtliches Problem – Stichwort: Schmerzensgeld.

(Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU)

Aber ist er deshalb ein Verfassungsfeind? Nein.

Ein zweites Beispiel. Das Strafvollzugsrecht ist Landeskompetenz. Ein Politiker fordert, in Gefängnissen die Prügelstrafe einzuführen. Es besteht ein besonderes staatliches Gewaltverhältnis. Keine Frage: Dies ist ein Angriff auf die Würde der Gefangenen, die sich in einem besonderen Gewaltverhältnis zum Staat befinden und damit selbstverständlich auch ein Angriff durch den Staat. Das könnte in diesem Sinne relevant sein.

(Zuruf der Abg. Romy Penz, AfD)

Genau dieser Unterschied wird hier bewusst negiert, indem man Satz 2 weglässt, um über diese wolkige und schwer zu fassende „Würde des Menschen“ Meinungen, von denen

man meint, sie seien falsch, in einer unterstrafrechtlichen Ebene fasst. Das ist ein neuer Begriff; das heißt, man wird nicht dafür bestraft, aber zum Verfassungsfeind erklärt, stigmatisiert.

(Lachen der Abg. Iris Firmenich und Robert Clemen, CDU)

Genau das ist doch das Ziel: Um bei einem wenig greifbaren und schwierigen Begriff herzugehen und auf diese Weise Menschen, die vielleicht problematische Meinungen haben, ja sogar Meinungen haben, die kriminell sind – – Sogar der Volksverhetzer, solange er keine staatliche Maßnahme fordert, muss seine Strafe hinnehmen.

Doch genau das hat das Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung dargelegt. Mir ist ein besonderes Anliegen, dass diese Ausweitung nicht erfolgen kann; denn sonst kommen wir in einen Konflikt zwischen Meinungsfreiheit einerseits und den Schutz der Würde des Menschen andererseits. Denn alles, was mir oder anderen Menschen nicht gefällt oder was man kritisiert, kann in diesem Sinne eventuell ein Angriff auf die Würde sein. Solange sie nicht strafbar ist und nicht den Staat betrifft, müssen wir darauf sehr achten.

(Beifall der Abg. Gudrun Petzold, AfD)

Diesen Missbrauch, den können wir beachten. Hierbei geht es doch ganz klar darum, einen politischen Gegner zu diskreditieren. Das ist bei allen Reden durchgekommen, außer vielleicht bei der des Kollegen Urban: dass wir, die AfD eine Partei seien, die nicht zur Würde des Menschen stehe und deshalb verfassungsfeindlich sei, bis hin zu Forderungen, sie zu verbieten. Genau an dieser Stelle müssen wir einsetzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht nicht gesagt und das wollte auch nicht der Parlamentarische Rat, als er das Grundgesetz verabschiedet hat.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Das war Kollege Ulbrich. – Wir haben die erste Rederunde beendet und eröffnen eine zweite. Zunächst hat das Wort die AfD-Fraktion, Herr Dr. Dringenberg.

Sehr geehrter Präsident! Geschätzte Kollegen! Zunächst zu den Ausführungen von Herrn Modschiedler. Ja, Ihre Ausführungen zum Geburtstag des Grundgesetzes, zur Entwicklung, zum Ergebnis, die teile ich. Der Geburtstag war allerdings nicht das Thema der jetzigen Fachregierungserklärung.

(Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU)

Auch beim Thema Rechtsstaat und Grundrechte sind wir recht nah beieinander. Nur möchte ich an dieser Stelle sagen, dass dies natürlich nicht nur für die Mitte gilt, sondern für die gesamte Gesellschaft, für alle Bürger Sachsens – rechts, links und natürlich auch die Mitte.

(Zuruf von der AfD: Oh!)

Zu den Ausführungen von Herrn Lippmann, zur Meinungsfreiheit, die Sie angesprochen haben – Sie haben insinuiert, nur Sie würden diese schützen und andere würden sie hier torpedieren wollen –, muss ich sagen: Das war wirklich frech. Herr Lippmann, gerade Ihre Partei ist es, die die Meinungsfreiheit auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze mit Meldestellen und der Denunziation von missliebigen Meinungen beschneiden will.

(Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Hä? – Antonia Mertsching, DIE LINKE: Das haben Sie doch gemacht! – Weitere Zurufe von den LINKEN – Widerspruch von der AfD)

Dass Sie sich hier hinstellen und sagen, wir würden die Meinungsfreiheit beschränken wollen, das ist etwas schwach.

(André Barth, AfD: Ja, genau! – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.)

Zum Zweiten: Sie wollen die knapp 30 % der Bürger, die nicht die GRÜNEN, sondern die AfD gewählt haben, ausgrenzen und als Verfassungsfeinde darstellen wollen: Das ist ein ziemlich schwaches Statement, das Sie hier abgegeben haben.

(Zuruf bei der AfD: Ja! – Beifall bei der AfD)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Dr. Dringenberg?

Gern.

Bitte, Kollege

Lippmann.

Vielen Dank. Auch wenn Sie nun schon einen Punkt weiter sind, möchte ich doch einmal gern wissen: Wenn Sie Meldestellen so kritisieren, warum haben Sie dann als AfD-Fraktion seinerzeit ein Lehrer-Meldeportal etabliert, mit dem Sie einzig und allein die Denunzierung von Lehrerinnen und Lehrern erwirken wollten?

(Jörg Urban, AfD: Hätten Sie mal ordentlich zugehört, hätten Sie es verstanden! – Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD)

Das hatten wir schon aus dem Plenum beantwortet. Sie wissen ganz genau, dass es uns nicht darum geht, Meldestellen für Bürger zu schaffen, von welchen die Meinungen nicht akzeptiert werden. Dass man schon einmal aufschreibt, wer was gesagt hat, dagegen wehren wir uns. Wir sind für Meinungsfreiheit, für Meinungsäußerung. Dazu komme ich noch in meinem Redebeitrag.

(Beifall bei der AfD – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Was ist das denn für ein irrer Wirrwarr? – Zuruf des Abg. Nico Brünler, DIE LINKE)

Sehr geehrte – –

(Weitere Zurufe des Abg. Nico Brünler, DIE LINKE)

Hören Sie doch zu, Herr Brünler!

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Meier! Ihre als Ministerin unter den Stichworten Demokratie und Rechtsstaat zu verantwortende Bilanz ist – jedenfalls aus Sicht eines Juristen sowie aus Bürgersicht – ernüchternd. Was Sie als Demokratieministerin unter Demokratie verstehen, haben Sie vorhin kurz skizziert. Ich fasse das aus Sicht der AfD-Fraktion nochmals zusammen:

Kaum im Amt haben Sie das Ministerium in einer beispiellosen Art und Weise aufgebläht. Aus dem vormals schmalen Justizministerium wurde eine durch Stabsbereiche, Referate und eine sogenannte Demokratieabteilung gemästete Behörde, die sich schon ihrem Namen nach nur noch am Rande mit Justiz zu beschäftigten scheint.