Während wir vor zehn Jahren noch gegen einen pauschalen Migrationsabwehrdiskurs angehen mussten – der diese Zahlen mit verursacht, weil Menschen wieder abwandern –, ist heute die Realität einer sich diversifizierenden Gesellschaft bis in konservative Kreise angekommen. Trotzdem wird Zuwanderung auch weiterhin überwiegend aus einer belastungsorientierten Perspektive betrachtet, wie es Hendrik Kreuzberg von der Parität Sachsen in der Anhörung zum Gesetzentwurf der Regierung im Sozialausschuss treffend formulierte. Dies fördert Exklusion, Ungleichbehandlung und Diskriminierung.
Wie wir diese Gesellschaft gestalten und ob Integration im Wortsinn als Ein- und Unterordnung verstanden oder als Inklusion und Veränderung des Bestehenden angenommen wird, ob Menschen exklusiv davon profitieren oder Integrationspolitik universell verstanden wird, daran scheiden sich die Geister weiterhin. In diesem langen Prozess ist es nicht gelungen, die Debatte progressiv aufzulösen, und das finde ich sehr schade.
Als LINKE stehen und streiten wir für eine inklusive Gesellschaft derer, die hier leben. Mit unserem Migrant(inn)en-Teilhabegesetz meinen wir folgerichtig alle Menschen ohne deutschen Pass, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, und diejenigen, die eingebürgert sind oder als Kinder von Eingewanderten hier leben und von Ausschlüssen immer noch betroffen sind.
Die Regierungskoalition hingegen will von ihrem Gesetz im Kern nur diejenigen profitieren lassen, die sich berechtigt – so die Formulierung – in Deutschland aufhalten. Art und Umfang der Teilhabemöglichkeiten – so ist es im Gesetzestext formuliert – sollen vom Aufenthaltsstatus abhängig gemacht werden. Sie wollen Exklusion somit festschreiben und treten damit bedauerlicherweise in die Fußstapfen des Freistaates Sachsen, der mit seinem Integrationsgesetz von anderen Integrationsgesetzen, die wir in der Bundesrepublik bereits haben, abweicht. Ein Integrationsgesetz, das als besonders restriktiv gilt.
Auch der Änderungsantrag der Koalition kann das nur minimal abschwächen. Er ist bei Ihnen wahrscheinlich nur vor dem Hintergrund ausgehandelt worden, weil in der Anhörung darauf hingewiesen wurde, dass mit der Passage „dauerhaft berechtigter Aufenthalt“ möglicherweise auch Fachkräfte ausgeschlossen werden. Es sei einmal dahingestellt, ob das jetzt geheilt ist.
Als LINKE definieren wir Integration als gesamtgesellschaftlichen Prozess, an dessen Gelingen alle mitwirken sollen und der die Erfahrungen, Potenziale und Leistungen der Menschen mit Migrationsgeschichte in Sachsen inkludiert, statt sie unterzuordnen.
Das Gesetz der Staatsregierung hingegen richtet den Fokus auf Assimilationserwartungen. Der Leitsatz „Fordern und Fördern“ – hier ist das Fördern und Fordern umgedreht,
vollkommen absurd! – und der Fokus auf den ökonomischen Nutzen von Einwanderung für Sachsen zeigen ein sehr instrumentelles Verständnis von Integration und laufen einem grundsätzlich menschenrechtlichen Verständnis zuwider.
Wenn Sie als Gesetzesziel definieren, dass „Menschen mit Migrationshintergrund zu einem gleichberechtigten Leben in unserer Gesellschaft befähigt werden sollen“ – das ist ein Zitat aus dem Gesetzestext –, dann frage ich mich, ob Sie die Realitäten in Sachsen auf dem Schirm haben. Ein gleichberechtigtes Zusammenleben wird vor allem durch Rassismus, durch rassistische Diskriminierung, verhindert. Das wird durch Hetze permanent angeheizt und bedeutet Gewalt für Menschen mit Migrationsgeschichte. Ich habe kein Verständnis für diese Formulierung, wie sie im Entwurf der Staatsregierung verankert ist.
Wir wissen, dass ein Integrationsgesetz keine Wunder ausrichten kann; ich habe auf die Stimmungslage in der sächsischen Gesellschaft hingewiesen. Wir verstehen es einerseits als ein Dach für die bereits bestehenden zivilgesellschaftlichen, kommunalen und behördlichen Bemühungen und andererseits als Instrument, Ziele und Verfahren klar und verbindlich zu definieren und auszugestalten, wie es auch andere Bundesländer gemacht haben. Mit unserem Gesetz definieren wir – ausgehend von unserem Integrationsverständnis, das ich kurz skizziert habe – Prämissen, Instrumente und Strukturen, die Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte in Sachsen sichern sollen.
Wir wollen unter anderem regeln, dass alle öffentlichen Stellen und Organisationen die Integration und Beteiligung eingewanderter Menschen zu unterstützen und Diskriminierung aktiv entgegenzuwirken haben.
Dazu müssen diese Behörden – ob im Land oder in der Kommune, ob Hochschulen oder Fördermittelempfängerinnen und -empfänger – migrationsgesellschaftlich geöffnet werden. Es reicht aber nicht aus, gezielt den Anteil an Beschäftigten mit Migrationsgeschichte zu erhöhen; nach unseren Vorstellungen soll ihr Anteil dem Anteil der sächsischen Bevölkerung in etwa entsprechen. Wir erwarten auch, dass Behörden integrationshemmende Regelungen erkennen und an deren Abschaffung mitwirken, damit wir nachhaltig vorankommen.
Ein weiterer, zentraler Kern unseres Gesetzentwurfs sind die kommunalen Teilhabezentren. Hier haben wir uns vom Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalens inspirieren lassen; das Bundesland verfügt über 54 solcher Zentren. Dort sind das die Landkreise bzw. die kommunalen Einheiten.
Integration, das wissen wir, findet im Wesentlichen in den Kommunen statt, wo Menschen leben, zur Schule gehen, arbeiten und sich beteiligen können, wo sie also Wurzeln schlagen. Deshalb kommt diesen Zentren eine Schlüsselrolle zu: Sie sollen Integration als Querschnittsaufgabe gestalten und voranbringen. Und genau dieser Aspekt – Integration als verbindliche kommunale Aufgabe – ist im Gesetz der Staatsregierung – und die Kritik an dieser Regelung fällt wirklich breit aus – bis zur Unkenntlichkeit
Es ist bitter, dass gerade der Sächsische Landkreistag mit Händen und Füßen gegen eine solide Grundlage in diesem Bereich gekämpft und sich durchgesetzt hat. Erwartbar ist, dass so die Förderung von Teilhabe in den Bereichen Bildung, Gesundheit und an demokratischen Prozessen – das ist auch ein wichtiger Aspekt – weiter selektiv stattfindet und sich in Sachsen strukturell und flächendeckend nichts verändert.
Orte – hier nenne ich gern die Stadt Leipzig –, die Migration und Integration als positive Herausforderung, als positive Aufgabe angenommen haben, gehen quasi voran. Andere Landkreise – ich nenne jetzt keinen, aber viele können sich einen vorstellen oder kennen Situationen vor Ort, die sehr verschieden sind – bleiben weiterhin die Schlusslichter, weil dieses Gesetz einfach unverbindlich ist und nichts festschreibt.
In unserem Gesetzentwurf sehen wir für die Aufgaben, die das Gesetz für die kommunale Ebene als Pflichtaufgaben formuliert, einen Mehrbelastungsausgleich vor, wie ihn die Sächsische Verfassung vorschreibt. Hier geht es nicht um irgendeine Floskel, die wir ins Gesetz schreiben, sondern das hat Verfassungsrang. Daran erinnern wir oft, wenn Aufgaben übertragen werden, aber der finanzielle Ausgleich nicht hinterhergeschickt wird.
Neben diesem Mehrbelastungsausgleich wollen wir eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 25 Millionen Euro ausschütten, um auch kommunale Infrastrukturen für die Migrationsgesellschaft fit zu machen. Genau diese finanziellen Garantien – das hängt mit dem, was ich vorher kritisiert habe, zusammen – braucht die kommunale Ebene, um Strukturen aufzubauen, zu verändern und diese Aufgabe anzunehmen.
Es irritiert, dass für den Gesetzentwurf der Staatsregierung im Vorblatt bei der Kostenabschätzung, auch mittelfristig in den Doppelhaushalten, eine Null verzeichnet ist. Das irritiert wirklich hochgradig und es ist auch unehrlich; denn Integration wird nicht zum Nulltarif zu bekommen sein. Doch Investitionen – und das möchte ich im Namen meiner Fraktion betonen – werden sich mittelfristig auszahlen, wenn Menschen hierbleiben und – das tun sie bereits zu großen Teilen – Teil dieser Gesellschaft sind sowie erwerbstätig sind, Steuern zahlen usw. usf.
Einen hohen Stellenwert hat für uns – das ist fast der letzte Aspekt, den ich benennen möchte – die Förderung der freien Träger, die in Sachsen flächendeckend für die Teilhabe und Gleichberechtigung von Menschen mit Migrationsgeschichte aktiv sind. Diese leisten – das wissen hoffentlich die Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen und würdigen es – seit jeher eine großartige Arbeit; diese wird seit 2015 auch auf Basis der Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ gefördert.
Prinzipiell unterstützen wir dieses Förderinstrument. Allerdings fordern wir mit unserem Gesetzentwurf eine gesetzliche Verankerung der Förderbereiche sowie die Einfüh
rung von institutioneller Förderung, unter anderem einen Schlüssel von 1 : 50 – dieser ist von den Fachkreisen so empfohlen – für die Flüchtlingssozialarbeit, für Asyl- und Perspektivberatung, für die Arbeit der Psychosozialen Zentren und für die Sprachmittlung; denn insbesondere bei den genannten Aufgaben handelt es sich nicht um Projekte, sondern um Strukturen der Migrationsarbeit, die dauerhafte Perspektiven brauchen.
Der Landesmigrationsrat, den wir als starkes, eigenständiges und vom Sozialministerium unabhängiges Repräsentations- und Beteiligungsgremium schaffen wollen, soll im Übrigen an den Förderentscheidungen der freien Träger beteiligt sein. Damit reagieren wir auch auf die laute Kritik an der intransparenten Vergabepolitik durch die SAB.
Der Landesbeirat, den dagegen die Regierung vorsieht – dazu komme ich jetzt –, wird vor allem ein Expertinnen- und Expertengremium sein, der ganz nah bei der Ministerin oder dem Minister – wer auch immer das Amt nach der Landtagswahl bekleidet – angesiedelt ist und kaum Kompetenzen hat.
Auch die Regelungen zu kommunalen Migrationsbeauftragten und -beiräten sind in unserem Gesetz deutlicher und verbindlicher. Ich sage ganz klar: Im Jahr 2024 dürfen wir keine halben Sachen mehr machen. Wenn wir es mit einer inklusiven Migrationsgesellschaft ernst meinen, dann müssen wir die Strukturen verbindlich schaffen und nicht so lax, wie sie jetzt im Gesetz der Staatsregierung formuliert sind.
„Nichts über uns ohne uns“, so formulierte es der Migrationsexperte Özcan Karadeniz zu dem Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe in der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf im Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im vergangenen Jahr. Das ist der Leitsatz, den das linke Migrant(innen)teilhabegesetz durchzieht und der ein progressives Verständnis einer inklusiven Migrationsgesellschaft modelliert. Wir bitten Sie herzlich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf – gerade in diesen Zeiten wäre das ein starkes Zeichen.
Dem Gesetzentwurf der Staatsregierung können wir mit Ach und Krach eine Enthaltung zugestehen. Die schwerwiegendsten Defizite habe ich versucht zu umreißen. Jenseits von Symbolik prägt es die Handschrift einer in sich sehr widersprüchlichen Regierungskoalition. Dieses Gesetz wird in der Realität – in unserer Lesart und in der Lesart von Expertinnen und Experten, die wir in der Anhörung gehört haben – kaum etwas ändern. Es ist den Herausforderungen unserer Zeit nicht angemessen.
Kollegen! Wir haben dieses Integrationsgesetz im Koalitionsvertrag verankert. Es waren lange und schwierige Verhandlungen. Ich denke, es ist ein offenes Geheimnis, dass wir innerhalb der Regierungskoalition bei diesem Thema weit auseinander waren. Trotzdem ist es uns gelungen, geräuschlos und vor allem sehr sachorientiert diesen Prozess gemeinsam zu gestalten und Ihnen heute dieses Integrationsgesetz zur Abstimmung vorzulegen. Dafür möchte ich mich noch einmal bei meinen Fachsprecherkollegen aus der SPD- und der GRÜNEN-Fraktion recht herzlich bedanken.
Dem Integrationsgesetz war ein umfassender Beteiligungsprozess vorgeschaltet; es ist schon angeklungen: seit 2021. Als CDU-Fraktion war unser Leitmotiv, kein Gesetz gegen die kommunale Familie und die kommunale Ebene zu verabschieden, keine neuen Pflichtaufgaben zu implementieren und keine neuen Standards aufzusetzen. Das ist, denke ich, mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf gelungen.
Es bleibt bei der freiwilligen Aufgabe im Bereich der kommunalen Integrationsarbeit und bei der freiwilligen Aufgabe im Bereich der Flüchtlingssozialarbeit. Das ist eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, weil wir das Vertrauen in die Kommunen zurückgeben und die Kommunen vor Ort entscheiden.
Es war für uns ganz wichtig, in der Präambel das Prinzip des Forderns und des Förderns sowie die deutsche Sprache als wichtigen Leitschlüssel für eine gelingende Integration zu verankern.
Es ist bereits angesprochen worden: Wir haben das Gesetz im Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Januar 2024 sehr intensiv und umfassend angehört. Von links gab es ganz viel Kritik, von rechts hat man sich auf verfassungstheoretische Diskussionen, bezogen auf § 8, beschränkt. Genau das zeigt eigentlich, dass das Gesetz Maß und Mitte hat und es ein guter Entwurf ist.
Ich möchte in diesem Zusammenhang meinen Debattenbeitrag dazu nutzen, ganz herzlich dem Sächsischen Ausländerbeauftragten, Herrn Geert Mackenroth, für die Beteiligung im gesamten Verfahren, in dem er vorgeschaltet war, zu danken. Ich danke insbesondere auch für Ihre Hinweise und Anmerkungen in der Anhörung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das waren wichtige Impulse. Sie haben das unaufgeregt und sachlich sehr gut vorgetragen. Dafür noch einmal meinen herzlichen Dank, Herr Kollege Mackenroth.
Wir haben versucht, viele Ihrer Anmerkungen im Änderungsantrag entsprechend umzusetzen. Es war uns ebenfalls ein wichtiges Anliegen, die zugehörige Rechtsverordnung, welche der § 11 statuiert, öffentlich anzuhören. In § 5 konnten wir – es ist vorhin bereits vorgetragen worden
eine aufenthaltsrechtliche Perspektive des Integrationsbegriffes bezüglich der Berechtigten verankern; denn nur die, die hier berechtigt sind, müssen sich integrieren.
Im zweiten Abschnitt des Gesetzes haben wir die Rolle des Sächsischen Ausländerbeauftragten gestärkt und ausgeweitet. Er wird nach Verabschiedung des Gesetzes den Namen Sächsischer Integrationsbeauftragter tragen. Ich denke, das ist mehr als zeitgemäß. Wir haben in § 22 die Wirk- und Gestaltungsmöglichkeiten ausgeweitet, und – was meiner Fraktion ein ganz wichtiges Anliegen war – wir ließen die Rechtsstellung des Integrationsbeauftragten bzw. des Sächsischen Ausländerbeauftragten unangetastet. Der Integrationsbeauftragte wird aus der Mitte dieses Hauses gewählt und ist Mitglied des Sächsischen Landtags. Das ist, denke ich, auch ein ganz wichtiges Signal.
Im Änderungsantrag haben wir dann die Berichtspflichten entsprechend angepasst. Wir haben die Berichtspflichten bzw. den Berichtszyklus auf zwei Jahre ausgeweitet, um auf diese Weise Trends besser nachzeichnen und den Sächsischen Landtag auch mit entsprechendem Zahlenmaterial informieren zu können.
Ich bitte hiermit um Zustimmung zum Gesetzentwurf und fasse noch einmal zusammen: Das ist das erste Integrationsgesetz in einem ostdeutschen Bundesland. Es leistet aus unserer Sicht einen maßvollen und ausbalancierten Beitrag zur Integration. Und: Es kommen keine neuen kommunalen Pflichtaufgaben hinzu.
Die Kommunen wissen selbst vor Ort genau, ob und wie sie die Integrationsmaßnahmen umsetzen, weil Integration regional ganz unterschiedlich ist.
Im Landkreis Erzgebirge oder im Landkreis Bautzen ist Integration anders zu verorten als in der kreisfreien Stadt Leipzig oder in der kreisfreien Stadt Dresden. Aber man kann es nicht von oben verordnen und wir geben es in die Hände der kommunalen Ebene. Die Kommunen entscheiden selbst vor Ort, wie sie Integration umsetzen und leben.
Für uns sind es zwei Seiten einer Medaille: Wir haben auf der einen Seite die illegale Migration, die die aufenthaltsrechtliche Komponente in den Blick nimmt, und wir haben auf der anderen Seite Fachkräfte, Arbeitsmarkt, Migration und Zuwanderung. Für uns gilt da als Themenfraktion der Leitsatz „Humanität und Ordnung“. Wer sich hier in Deutschland berechtigt aufhält, an den haben wir die klare Erwartungshaltung, sich hier zu integrieren, unsere Werte anzuerkennen und sich klar zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen sowie unsere Sprache zu erlernen.