Protokoll der Sitzung vom 02.05.2024

Vielen Dank, Herr Präsident. Genauso ist es. Ich begehre eine Kurzintervention auf den Redebeitrag der Kollegin Jost; ich möchte das einfach geraderücken. Sie haben verfassungsrechtliche Bedenken geäußert und sogar gesagt, dass die Regelung im § 8 Ihrer Ansicht nach verfassungswidrig sei.

Ich möchte das kurz zitieren und entsprechend bewerten. Ich zitiere § 8 Abs. 2: „Bei Stellenausschreibungen für Behörden des Freistaates Sachsen soll darauf hingewiesen werden, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht sind.“ Das ist eine deklaratorische Erklärung, die keinen Regelungsgehalt hat, sondern besagt, dass es „erwünscht“ ist. Ein Standardsatz, also eine Quotierung oder eine Besserstellung von Menschen mit Migrationsgeschichte oder Migrationshintergrund sieht dieser § 8 nicht vor. Das war es auch, was Ihr Haus- und Hofsachverständiger Herr Dr. Vosgerau vorgetragen hat – wir haben das nochmals geprüft –, dass es überhaupt keine verfassungsrechtlichen Bedenken hierbei gibt.

Deshalb weise ich das entschieden zurück. Es ist kein Regelungsgehalt, sondern eine deklaratorische Regelung und hat daher keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Das wollte ich einfach noch einmal klargestellt haben.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Unger auf den Redebeitrag von Frau Kollegin Jost.

(Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE, geht zum Rednerpult.)

Und jetzt erfolgt die Erwiderung an Mikrofon 7. – Entschuldigung, Frau Kollegin Čagalj Sejdi, es geht gleich los.

(Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE, kehrt um. – Heiterkeit)

Bitte schön, Frau Kollegin.

Vielen Dank, Herr Unger, für Ihre Kurzintervention. Manchmal reicht die Zeit nicht aus, um hier einzelne Paragrafen vorzulesen.

(Zurufe der Abg. Antonia Mertsching und Marco Böhme, DIE LINKE)

Doch ich habe gesagt, dass das unsere Auffassung ist und auch die unseres Sachverständigen, der eindeutig gesagt hat, dann kann man es auch gleich sein lassen. Insofern denke ich, dass meine Ausführungen in diesem Kontext korrekt sind. – Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war die Erwiderung an Mikrofon 7. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Kollegin Čagalj Sejdi; bitte schön.

Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE: Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um ganz kurz Bezug auf den Redebeitrag meiner Vorrednerin zu nehmen: Ich bin Kind einer migrantischen Familie, ich habe in eine muslimische Familie geheiratet und wir benutzen Messer zu Hause eigentlich nur, um Brot, Obst, Käse und Wurst zu schneiden. Vergewaltigt haben wir noch niemanden und das haben wir auch nicht vor. Ich finde es schade, dass Ihr Redebeitrag zu diesem doch so wichtigen Gesetz wieder einmal mehr nur dafür genutzt wird, um rassistische Propaganda zur betreiben.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD – Roberto Kuhnert, AfD: So ein Quatsch!)

Doch nun zum eigentlichen Thema. Wir wollen mit dem Gesetzesentwurf Integration und Teilhabechancen von Menschen mit Migrationsgeschichte in Sachsen verbessern. Um das zu erreichen, werden wir heute den ersten Gesetzentwurf für ein Integrations- und Teilhabegesetz in Ostdeutschland beschließen. Genau dieses Thema war

auch ein sehr zentraler Punkt in unseren Koalitionsverhandlungen, in unserem Koalitionsvertrag. Wir haben damals festgehalten, dass wir Integration als Gemeinschaftsaufgabe von Zugewanderten, Staat und Gesellschaft sehen wollen. Ziel war es, den Gesetzesentwurf bis zum Jahr 2021 zu beschließen.

Dass wir nun drei Jahre später erst dazu kommen, hat viele Gründe. Einer davon war sicherlich ein langer und nicht immer leichter Prozess der Aushandlung. Die Arbeit zum Gesetz startete gut. Wir hatten einen breiten Beteiligungsprozess. Wir haben von Trägern, Initiativen und Beteiligten viele interessante und wichtige Anhaltspunkte und Ideen bekommen, die in das Gesetz hineinmüssen. Der erste Entwurf, der daraus entstand, war ein umfassender und aus meiner Sicht guter Entwurf.

Wir BÜNDNISGRÜNE haben damals noch weitere umfassende Änderungs- und Verbesserungsvorschläge vorgelegt. Wir wollten zum Beispiel die Erweiterung des Gesetzes um den Aspekt der Antidiskriminierung. Uns war wichtig, dass Migranten- und Migrantinnenbeiräte gestärkt werden und dass Kommunen dazu verpflichtet werden, Migranten- und Migrantinnenbeiräte einzurichten. Und uns war besonders wichtig, dass es keinen Fokus auf Fordern gibt, sondern nur auf Fördern.

Der heute vorliegende Entwurf ist, wie gesagt, das Ergebnis eines langen und nicht immer leichten Kompromissprozesses, und es ist unser kleinster, um nicht zu sagen einziger gemeinsamer Nenner. Dass wir in dieser Koalition sehr unterschiedliche Vorstellungen von dem haben, was Integration ist und wie sie umgesetzt werden soll, ist kein Geheimnis. Dennoch ist mir der heutige Beschluss sehr wichtig. Ich habe es zu Anfang gesagt: Ich bin selbst Kind einer Familie mit Migrationsgeschichte und weiß, was es bedeutet, wenn man einen Spagat zwischen verschiedenen Kulturen, verschiedenen Nationalitäten, verschiedenen Sprachen und Religionen machen muss. Ich weiß, was dieser Spagat für Kinder, für Angehörige und für die Zugewanderten selbst bedeutet.

Es ist wichtig, dass ein Integrations- und Teilhabegesetz genau hier ansetzt, dass es da ansetzt, wo sich Menschen in der Gesellschaft gut aufgehoben fühlen können, wo wir uns zugehörig fühlen können; denn nur wer sich zugehörig fühlt, kann auch gut mitmachen. Sich zugehörig zu fühlen ist ein zentrales Bedürfnis von Menschen, und es wird immer dann auf die Probe gestellt, wenn man zum Beispiel seinen Wohnort oder sein soziales Umfeld wechselt. Ich möchte ein sehr naheliegendes Beispiel nennen:

Stellen Sie sich einmal vor, Sie ziehen aus Sachsen in ein anderes Bundesland, vielleicht aufs Land nach Bayern oder nach Berlin. Stellen Sie sich vor, Ihr Kind geht dort in eine andere Schule. Möchten Sie dann, dass die Kinder in der neuen Klasse mit verschränkten Armen vor Ihrem Kind sitzen, dass sie vielleicht über den Dialekt Ihres Kindes lachen oder Sprüche über den Osten machen? Wie würde es Ihrem Kind dann gehen? Würde Ihr Kind, auch wenn es

vielleicht ganz kommunikativ und lustig ist, nicht erst einmal einsam werden, sich zurückziehen und Schwierigkeiten haben, sich einzubringen?

Genau dieses Bild beobachten wir leider auch hier bei uns, wenn es darum geht, dass Menschen zu uns nach Sachsen zuwandern. Viel zu oft beobachten wir verschränkte Arme und eine Haltung, die zugewanderte Person müsste sich sofort assimilieren, sie müsste sofort eine Leitkultur – was auch immer das ist – annehmen. Aber genau das ist nicht der richtige Weg, weder für Schulklassen noch für eine Gesellschaft; denn wer gut aufgenommen wird, ist bereit, Neues anzunehmen und umzusetzen, und nicht anders. Genau dafür brauchen wir ein Gesetz.

Wir brauchen ein Gesetz, damit wir uns Regeln setzen, wie wir Menschen aufnehmen, wie wir gemeinsam leben und wie wir Hilfe und Unterstützung anbieten wollen. Das soll nicht heißen, dass Integration nur die Arbeit der Mehrheitsgesellschaft ist, nein. Natürlich sind die Einhaltung von Gesetzen, Spracherwerb und Bemühungen, sich in die Gesellschaft einzubringen, wichtig, aber sie geschehen automatisch, wenn man gut aufgenommen wird.

Der heute zum Beschluss vorliegende Gesetzentwurf setzt da an, geht aber leider nicht weit genug. Er konzentriert sich größtenteils auf geflüchtete Menschen und vergisst, dass es auch andere Arten der Migration gibt. Er setzt bei Leistungen an, die zu erbringen sind, und lässt die Leistungen, die Menschen mitbringen, größtenteils aus. Er setzt an mit Beiträgen zur gemeinsamen migrationsgesellschaftlichen Kompetenz, geht aber nicht weit genug, damit diese in allen alltagsrelevanten Bereichen Fuß fassen kann. Er spricht von einer besseren migrationsgesellschaftlichen Repräsentanz, schränkt den Bereich aber stark ein. Er setzt Regeln für Kommunen, für kommunale Integrationsarbeit, macht aber Integrationsarbeit nicht zur kommunalen Pflichtaufgabe.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute zwei Entwürfe zum gleichen Thema vorliegen. Um ganz ehrlich zu sein: Es fällt mir schwer, den Entwurf abzulehnen, der eigentlich sehr viel umfangreicher ist und dem entspricht, was ich von einem Integrationsgesetz halte und erwarten würde. Aber auf der anderen Seite, wie ich bereits anfangs betont habe, ist das, was wir heute beschließen, was wir von der Staatsregierung vorliegen haben, das Ergebnis eines gemeinsamen Kompromisses, des Kompromisses einer Koalition, die sehr unterschiedliche Vorstellungen hat.

Genau deshalb ist es gut, dass wir zu diesem Kompromiss gekommen sind und ihn heute beschließen, dass wir uns ein Gesetz für Integration und Teilhabe geben und dass wir diesen ersten wichtigen Schritt machen, dem noch sehr viele weitere Schritte folgen können und sollen; denn es ist an uns, dass wir das Gesetz begleiten, seine Wirkungskraft beobachten und evaluieren und dass wir es verbessern. Nur so können wir ein gutes Gesetz für ein gemeinsames Sachsen schaffen.

Danke.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)

Kollegin Čagalj Sejdi sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die SPD-Fraktion Kollege Pallas. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte, liebe Kollegin Čagalj Sejdi, danke zunächst einmal für die gute Einordnung dessen, was heute hier zur Entscheidung steht, und auch, wie es dazu gekommen ist. Ich denke, es ist wichtig, dass wir es darstellen und Verantwortung für die Kompromisse übernehmen, die wir gemeinsam in der Koalition erarbeiten. Das sollte man eigentlich von jedem Redner und jeder Rednerin hier erwarten können.

Heute ist ein wichtiger Tag für die Integration in Sachsen; denn mit dem vorliegenden Entwurf für ein Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz festigen wir die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte und ihre Teilhabe an unserer Gesellschaft in Sachsen und den sächsischen Kommunen. Dass wir dieses Gesetz heute beschließen – das klang schon an –, ist auf dem Weg keineswegs selbstverständlich gewesen. Umso besser ist es, dass der intensive und langwierige sowie von Kompromissen geprägte Prozess heute nun ein erfolgreiches Ende findet.

Integration ist und bleibt eine Daueraufgabe und wird in unserer Einwanderungsgesellschaft immer weiter an Bedeutung gewinnen. Mit dem Gesetz beschreiben wir Integration als Gemeinschaftsaufgabe von Freistaat und Kommunen. Kommunen und Integrationsakteurinnen und -akteure warten schon lange auf ein Integrationsgesetz, weil die Aufgaben auf staatlicher und kommunaler Ebene klar verteilt werden, weil die Finanzierung dieser Aufgaben dauerhaft abgesichert werden kann und so eine gelingende Integration und Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in ganz Sachsen besser ermöglicht wird.

Mit dem Gesetz schaffen wir erstmalig eine Gesetzesgrundlage für die seit 2015 mühsam aufgebaute Integrationsstruktur in Sachsen und in den sächsischen Kommunen, und wir sichern diese damit weiter ab. Das betrifft zum Beispiel Maßnahmen zur Stärkung der beruflichen Integration, Maßnahmen zum Spracherwerb, zur Unterstützung der gesellschaftlichen Integration oder zur Förderung kommunaler Integrationsarbeit.

Darüber hinaus regelt das Gesetz folgende Punkte neu: Es stärkt die migrationspolitische Kompetenz und Repräsentanz von Menschen mit Migrationsgeschichte in den Behörden des Freistaates Sachsen. Das ist ein wichtiger Aspekt in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft, die zugleich mit Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel zu kämpfen hat.

Wir schaffen einen Landesbeirat für Integration und Teilhabe. Seine Aufgabe ist die Beratung der Staatsregierung zu aktuellen und grundsätzlichen Fragen von Migration, Integration und Teilhabe sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Wir entwickeln die Position des Sächsischen Ausländerbeauftragten zur oder zum Sächsischen Integrationsbeauftragten weiter. Damit vertritt sie oder er die Belange der im Freistaat Sachsen lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte und fördert deren Integration sowie die interkulturelle Öffnung im Freistaat Sachsen.

Schließlich führen wir einen Sächsischen Integrations- und Teilhabebericht sowie kommunale Berichte ein; denn für Politik, Verwaltung und Gesellschaft ist es überaus wichtig, Entwicklungen bei Migration und Integration nachvollziehen zu können, damit auf dynamische Veränderungen adäquat reagiert werden kann. Darum sollen in den Berichten die Entwicklung und die Zusammensetzung der Bevölkerung unter besonderer Berücksichtigung der Einwanderung sowie der Stand der Integration dargestellt werden. Wir wünschen uns auch die Entwicklung und Bewertung von Vorschlägen zur Weiterführung, zur notwendigen Intensivierung oder Neuorientierung von Integrationsmaßnahmen.

Meine Damen und Herren, es klang schon an: Von Anfang an ist der Gesetzgebungsprozess von einer breiten öffentlichen Beteiligung, verschiedenen Perspektiven und manchmal schwierigen Kompromissfindungen – ja, auch innerhalb der Regierungskoalition –, geprägt gewesen. Ich möchte an der Stelle allen danken, die daran konstruktiv mitgewirkt haben, zuallererst dem Sächsischen Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping und den Menschen im Ministerium, die an dem unglaublich wichtigen und guten Beteiligungsprozess am Anfang gearbeitet haben. Hätten sie das nicht gemacht, wären wir nicht an dem Punkt, an dem wir heute sind.

Danke allen Akteurinnen und Akteuren, die daran mitgewirkt haben – einige sehe ich hier im Saal – und Danke an die Koalitionspartner: Auch wenn wir von unterschiedlichen Perspektiven auf dieses Thema blicken, sind wir aufeinander zugegangen und haben einen Kompromiss gefunden und möglich gemacht, dass wir heute diesen wichtigen Schritt gehen. Das ist auch wichtig zu betonen.

Dennoch haben wir als Koalitionsfraktionen wichtige Impulse aus der öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss ziehen können und wichtige Empfehlungen der Sachverständigen in einem Änderungsantrag aufgenommen. Wir haben diskutiert, wie wir den Geltungsbereich des Gesetzes, also die Zielgruppe, so genau und passend wie möglich fassen können.

An dieser Stelle muss ich der Kollegin Nagel widersprechen: Mit Ihrer Deutung des Geltungsbereichs und der Zielgruppe des Gesetzes gehen Sie ein wenig der rechten Propaganda auf den Leim.

(Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE)

Auch Menschen, die in Sachsen ein Asylverfahren durchlaufen, auch Menschen, die zwar abgelehnt sind, aber hier geduldet werden, halten sich berechtigt im Freistaat Sachsen auf. Insofern betrachte ich Ihre Befürchtungen, dass der Aufenthaltsstatus darüber entscheidet, ob das Integrations

gesetz und ob die Arbeit des Sächsischen Integrationsbeauftragten für diese Menschen gelten wird, differenziert; das sieht meine Fraktion, die SPD, auch nicht so. Wir wollen, dass es auch für Menschen gilt, die sich deshalb berechtigt hier aufhalten, weil sie hier Asyl beantragt haben oder weil sie als abgelehnter Asylbewerber geduldet sind und sich deshalb hier berechtigt aufhalten dürfen.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Ganz im Gegenteil: Der vorliegende Gesetzentwurf stellt das nochmals – in der geänderten Fassung – klar und weist der oder dem Integrationsbeauftragten auch die Zuständigkeit für die Personengruppe zu, die sich im Freistaat Sachsen nicht nur vorübergehend aufhält. Damit will man keine Touristen erfassen, aber alle anderen Menschen, die selbst oder bei denen mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.

Schließlich haben wir für eine bessere Arbeitsfähigkeit der oder des Integrationsbeauftragten den Takt für den Integrationsbericht von einem jährlichen hin zu einem Zweijahresrhythmus angepasst. Dieser Turnus ist noch