Protokoll der Sitzung vom 02.05.2024

Schließlich haben wir für eine bessere Arbeitsfähigkeit der oder des Integrationsbeauftragten den Takt für den Integrationsbericht von einem jährlichen hin zu einem Zweijahresrhythmus angepasst. Dieser Turnus ist noch

ausreichend, um die Situation von im Freistaat lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte so abzubilden, dass Politik und Verwaltung rechtzeitig auf Veränderungen reagieren können.

Last, but not least möchte ich der Fraktion DIE LINKE für den ebenfalls vorgelegten Gesetzentwurf danken. Wir werden diesen mit Blick auf den eigenen Entwurf der Staatsregierung, aber auch mit Blick auf einige Punkte im Entwurf der LINKEN ablehnen. Es gibt einige Überschneidungen zwischen den beiden Gesetzentwürfen, jedoch auch gravierende Unterschiede, die manchmal Ergebnis von Kompromissen sind. Es gibt einige Punkte, bei deren Umsetzung wir Fragen haben, die nicht zu den Integrationsstrukturen in Sachsen passen, die wir aber weiterentwickeln wollen.

Meine Damen und Herren, wir beschließen heute einen integrationspolitischen Meilenstein im Freistaat Sachsen. Wir machen Integration für die Landes- und die kommunale Ebene verbindlicher und wir stellen damit ein für alle Mal fest: Integration ist Realität in Sachsen: Sie ist notwendig, und das auf beiden Ebenen.

Das Gesetz ist gut und es ist wichtig, dass wir es heute beschließen, damit es in Kraft treten kann. Es wird aber wichtig sein, damit schließe ich mich Kollegin Čagalj Sejdi an, das Gesetz anschließend auch zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Das ist ganz klar.

Aber eins nach dem anderen. Heute schaffen wir das erste Gesetz zur Förderung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte im Freistaat Sachsen. Bitte stimmen Sie dem Gesetz zu.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung)

Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Damit haben wir die erste Rederunde absolviert und könnten in eine zweite Runde einsteigen. Besteht diesbezüglich Redebedarf? – Frau Kolle

gin Nagel, Fraktion DIE LINKE, bitte schön, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. Ich möchte kurz das Wort ergreifen und insbesondere auf den Kollegen Pallas reagieren. Wir haben im Sozialausschuss bei der finalen Bearbeitung des Gesetzes explizit nach der rechtlichen Definition des „berechtigten Aufenthalts“ gefragt. Die Antwort, die wir erhalten haben, hat uns nicht zufriedengestellt. Wir haben die Befürchtung, dass ein unbestimmter Rechtsbegriff im Gesetz verankert wird, der sehr viel Interpretationsspielraum bietet.

Sie interpretieren das so; eine Mehrheit in diesem Haus interpretiert das anders; in den Landkreisen, in denen das Gesetz angewendet wird, wird das vielleicht wieder anders ausgelegt, weil „vielleicht, weil kann“. Wenn viele KannInstrumente enthalten sind, wird es negativ oder der berechtigte Aufenthalt sehr eng gefasst. Damit tragen Sie nicht dazu bei, dass dieses Gesetz einen breiten Begriff von Integration ins Land trägt oder verbindlich gestaltet und dass eine breite Gruppe von Menschen auch garantiert gemeint ist.

Das ist uns nicht genug, und es ist ein fataler Fehler, wenn im Gesetz ein so interpretierbarer Begriff steht.

(Albrecht Pallas, SPD, steht am Mikrofon.)

Die Länder Nordrhein-Westfalen, Berlin, Schleswig-Holstein und ein Land, das ich vergessen habe – RheinlandPfalz, glaube ich –, machen es uns vor und definieren die Gruppe sehr breit. Sie beziehen die Menschen, die hier sind, ohne Einschränkung dessen, was sie für einen Aufenthaltstitel haben, ein. Das ist der erste Punkt.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, klar, wenn es eine Zwischenfrage ist.

Kollege Pallas, bitte schön.

Sehr gern und danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Frau Kollegin. Wir sprechen gerade darüber: die Änderung der Formulierung von „Menschen, die dauerhaft berechtigt im Freistaat Sachsen aufhältig sind“ zur jetzt vorliegenden Formulierung „Menschen, die berechtigt im Freistaat Sachsen aufhältig sind“. Würden Sie mir zustimmen, dass es sich ja deutlich aus der Änderung ergibt, dass nicht nur Menschen, die einen positiven Aufenthaltsstatus haben, Zielgruppe des Gesetzes sind, sondern auch Menschen, die noch keinen sicheren Aufenthaltsstatus haben, aber dennoch legal, weil sie im Verfahren oder geduldet sind, sich im Freistaat Sachsen aufhalten?

Wenn ich positiv gewogen bin, lege ich mir die Definition zugrunde. Ich habe schon darüber nachgedacht und bin auch zu dem Schluss gekom

men: Wenn ich ein Asylverfahren durchführe, mich mit einem Asylverfahren in einer Aufenthaltsgestattung befinde, dann mag das sein. Sieht das die Ausländerbehörde in Bautzen auch so? Ich weiß nicht, ob sie das wirklich so auslegt.

Des Weiteren komme ich zu der Gruppe, die ausgeschlossen ist. Hierzu gibt es sicher einen großen Dissens: Was ist mit den langjährig Geduldeten, die sich in Sachsen aufhalten, deren Zustand die vollziehbare Ausreisepflicht ist und die nur eine Aussetzung der Abschiebung haben? Sind sie berechtigt, hierzubleiben? Wir müssen jetzt kein juristisches Seminar machen; ich möchte nur darauf hinweisen,

(Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD)

dass die Auslegung in den Landkreisen sehr verschieden sein wird und dass das Gesetz nicht dazu beiträgt, hierzu Klarheit zu schaffen – allein wir können uns lange mit Fragen und Zweifeln bombardieren. Ich erwarte von einem guten Integrationsgesetz, dass es einen klaren Rahmen schafft und eine klare Definition hinlegt.

(Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD)

Genau. – Das ist der erste Punkt. Ich möchte, zweitens, diesen Punkt nochmals starkmachen. Hier ist über den Beteiligungsprozess gesprochen worden. Wir erleben es zum wiederholten Mal, dass über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen relativ breit Stellungnahmen eingeholt werden, aus zivilgesellschaftlichen Gremien, von kommunaler Ebene usw. Wir erleben bei diesem Gesetz, dass der Beteiligungsprozess stattfindet, viele Stellungnahmen eingehen, aber sich kaum etwas in dem Gesetzentwurf wiederfindet.

Hier ist es auch so. Es fanden Beteiligungskonferenzen statt, es wurden – ich weiß nicht, wie hoch die Zahl ist – über 100 Stellungnahmen eingepflegt. Eingeflossen ist kaum etwas in dieses Gesetz. Das hemmt den Willen zur Beteiligung und erzeugt auch Enttäuschung. Wie ich aus den Beteiligungskonferenzen, aus der Zivilgesellschaft und von den Trägern, die Integrationsarbeit leisten, gehört habe, widersprechen viele Formulierungen und Regelungen, die im Gesetz formuliert sind, dem, was besprochen und vereinbart wurde.

Das war mein Beitrag. Wir enthalten uns und sind auch nach den Redebeiträgen nicht besonders überzeugt, dass das Gesetz der Staatsregierung im Gegensatz zu unserem Gesetz etwas an der Situation in Sachsen verändert.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Kollegin Nagel sprach in dieser zweiten Rederunde für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht für die CDU-Fraktion Kollege Mackenroth.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut. Darüber gehen die Meinungen ein wenig auseinander. Es wird sicher nicht optimal, und es wäre auch das erste Mal,

dass sich bei einem politischen Kompromiss die Wunschvorstellungen eines der Beteiligten eins zu eins wiederfinden. Das Gesetz, das lange währt, ist zumindest ordentlich, ja besser geworden als der derzeitige Istzustand. Das ist ein großer Fortschritt.

Kollege Unger und zum Teil auch Kollege Pallas haben dargelegt, warum der Gesetzentwurf der Linksfraktion – bei allen Ansätzen – aus unserer Sicht derzeit nicht zustimmungsfähig ist und warum der Gesetzentwurf der Staatsregierung den Vorzug verdient. Ich muss das nicht wiederholen.

Zu Ihrer letzten Einwendung, Frau Kollegin Nagel, was die Zuständigkeit des zukünftigen Integrationsbeauftragten angeht, habe ich überhaupt keine Bedenken. Der wird nach eigenem Ermessen tätig und die Dinge so regeln, wie die Wirklichkeit ihm das auf den Schreibtisch legt. Bei dem anderen müssen wir einmal schauen, ob eine Auslegungshilfe durch eine Rechtsverordnung des Innenministeriums Klarheit schaffen kann.

Bei der Kollegin von der AfD habe ich den Eindruck, dass sie den Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht gelesen hat. Auch künftig wird im Freistaat Sachsen eine Einstellung in den öffentlichen Dienst allein nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen. Es gibt keine pauschalen Integrationsleistungen, sondern das Gesetz differenziert wohltuend genau. Es gibt auch keine Sonderrechte, sondern auch dabei folgt das Gesetz der rechtsstaatlichen Tugend, Ungleiches ungleich zu behandeln. Das machen wir. Aus der Sicht meiner Partei ist das Gesetz ein Schritt nach vorn.

Zu Recht ist gesagt worden, dass das nicht der Endpunkt ist. Die Anregungen des Ausländerbeauftragten und vieler anderer sind berücksichtigt worden. Was will der Mensch mehr?

Von daher kann ich den Rest meiner Rede zu Protokoll geben, sage aber noch abschließend: Integration braucht den Willen der zu uns kommenden Menschen, aber auch die Akzeptanz in der Bevölkerung. Das Integrations- und Teilhabegesetz kann die Weichen für den Ausbau bestehender Strukturen, für neue Kooperationen und für die verstärkte Einbindung der Migranten stellen. Geben wir ihm eine Chance.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Kollege Mackenroth sprach für die CDU-Fraktion. Es gibt weiteren Redebedarf. Für die AfD-Fraktion spricht nun Kollegin Jost; bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was steht heute zur Entscheidung? Ich möchte darauf ganz kurz reagieren. Nun ist genau das eingetreten, was ich in meinem Beitrag schon gesagt hatte: Wenn man Kritik äußert, dann steht man natürlich gleich in der rassistischen Ecke.

Ich will zur Klarstellung noch einmal sagen: Wir haben einen anderen Ansatz für ein Integrationsgesetz. Ich würde das alles sogar unterschreiben, was Sie gesagt haben, Frau Čagalj Sejdi. Das kann man unterschreiben; denn das ist eine rosarote Brille. Ja, wir können alle teilhaben, und das ist auch richtig. Das würde ich auch gerne so sehen.

Auch die Hälfte meiner Familie ist nicht in Deutschland geboren und lebt zum Teil gar nicht in Deutschland. Wir haben, wenn man so will, auch eine Migrationsgeschichte. Aber wir haben einen anderen Ansatz. Das ist auch in der Anhörung im Ausschuss schon klargeworden. Man muss die Frage stellen: Hilft uns das Integrationsgesetz bei der Lösung der Probleme, die wir mit Migration haben? Das ist doch der Punkt, bei dem Sie alle wie getroffene Hunde bellen, und zwar, wenn es darum geht, dass man diese Probleme klar benennt.

Was hat denn Ihre Innenministerin, SPD, nach den KalifatDemonstrationen gefordert? Sie hat gefordert: Schnellere Abschiebungen! Ist das migrantenfeindlich? – Nein. Noch einmal ganz klar: Wir haben einen anderen Ansatz. Dass Sie gemeinsam ein Projekt gemacht haben, das Sie alle loben, ist schon in Ordnung.

(Albrecht Pallas, SPD, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ich gestatte diese sofort; nur noch ganz schnell den letzten Halbsatz.

Wir brauchen erst einmal andere Lösungen, bevor wir solche, nur den öffentlichen Dienst und nur die Kommunen betreffenden Lösungsansätze verlangen. Es ist wichtig, dass man mitmacht.

Wenn wir uns anschauen, was wir bezüglich der Integration mit der Richtlinie Integrative Maßnahmen gemacht haben, wie viel Geld wir ausgegeben haben und dann heute immer noch sagen, dass die Integration nicht gelungen sei – dann muss ja irgendetwas schiefgelaufen sein.

(Beifall bei der AfD)

Nun die Zwischenfrage an Mikrofon 3, bitte schön.