Bevor ich das Wort an die Fraktionen zur allgemeinen Aussprache übergebe, frage ich Herrn Scholz als Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. – Das wünscht er nicht. Somit kommen wir nun zur Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist folgende: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an Frau Kollegin Schaper von der Fraktion DIE LINKE; bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da das mit der Zustimmung zu den Gesetzen so gut klappt, machen wir doch gleich weiter.
In unserem Gesetzentwurf geht es darum, dass Seniorinnen und Senioren stärker an politischen Entscheidungen beteiligt werden. Die Fakten zeigen, dass eine gesetzliche Regelung nötig ist. In Sachsen lebten Ende 2022 über 4 Millionen Menschen; mehr als ein Viertel davon war mindestens 65 Jahre alt. Unser Gesetzentwurf enthält übrigens die Altersgrenze von 60 Jahre; er erfasst noch deutlich mehr Menschen. Frauen sind dabei aufgrund der Lebenserwartung von 83,5 Jahren gegenüber der von Männern mit 77,3 Jahren in der Überzahl.
Allein diese Zahlen legen nahe, dass sich die Politik um die Beteiligung Älterer an demokratischen Prozessen kümmern muss. Wir wollen Regelungen festschreiben, die das garantieren.
Zweitens. In der Staatsregierung haben die Themen des Lebens der älteren Menschen eine untergeordnete Rolle gespielt. Das zeichnete sich bereits mit dem Koalitionsvertrag von CDU, SPD und GRÜNEN ab, worin zwar relativ viel über das Wohnen von Seniorinnen und Senioren steht, aber leider faktisch nichts über deren bessere Beteiligung am öffentlichen Leben.
Sicherlich war es nicht falsch, die Regierungsarbeit unter diesen Fokus zu stellen. Ohne Zweifel gibt es zu wenig bezahlbaren altersgerechten bzw. barrierefreien Wohnraum. Aber das eine zu tun und dafür das andere zu lassen, geht auch nicht. Ich behaupte: Wenn es in den Kommunen mehr institutionellen Einfluss der ortsansässigen Seniorinnen und Senioren durch Gremien geben würde, könnte der Forderung nach passenden Wohnangeboten wie vielen anderen Forderungen viel stärker Nachdruck verliehen werden. Wir sind aus diesem Grund der Meinung, dass das Gesetz dringend nötig ist.
Drittens. Der Sächsische Landtag bekleckert sich nicht mit Ruhm, wenn es darum geht, sich mit Themen der älteren Menschen öffentlich zu beschäftigen. Im Sachgebiet alte Menschen gab es seit dem Jahr 2019 lediglich vier Anträge, zwei davon von meiner Fraktion. An Gesetzentwürfen gab es einen; es ist der, über den wir gerade sprechen. Für mich ist das der Nachweis, dass wir für ältere Menschen sehr viel mehr rechtlich verbindliche Möglichkeiten der demokratischen Einflussnahme vorsehen müssen.
Viertens. Wenn man sich die Zusammensetzung des Landtags ansieht, dann ist klar, dass er keineswegs ein Abbild der Gesamtbevölkerung ist. Was die Geschlechterverteilung betrifft, wurde das schon öfter erwähnt. Wenn Sie in der Runde der 119 Abgeordneten dann noch nach Frauen mit einem Geburtsjahrgang von 1959 und früher suchen, werden Sie kaum fündig; denn es gibt lediglich zwei. Es wäre also wirklich sinnvoll, mit einem Gesetz, dass die stärkere Mitbestimmung Älterer beabsichtigt, mittelbar auch das öffentliche Wirken von Frauen in diesem Alter zu unterstützen und ihnen Mut zu machen, sich einzubringen.
A) die gesetzliche Verpflichtung für Behörden, öffentliche Stellen und Einrichtungen Sachsens sowie Gemeinden, Städten und Landkreise, die Interessen und Belange von
Seniorinnen und Senioren zu berücksichtigen. Sie sollen geeignete Formen und Verfahren für deren unmittelbare Beteiligung an den sie betreffenden Planungen und Vorhaben gewährleisten.
B) Die Bildung von Seniorenvertretungen auf kommunaler und Landesebene sowie deren Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte am sozialen, kulturellen und politischen Leben.
D) Die Wahl und Berufung eines unabhängigen Seniorenbeauftragten aus der Mitte des Landtages sowie dessen Aufgaben und Befugnisse und
E) Die Bildung eines Landesseniorenrates als Beratungsorgan der Staatsregierung und des Landtags zu Lebensumständen, Interessen und Belangen der Seniorinnen und Senioren.
Das wären gute Möglichkeiten, um Seniorinnen und Senioren stärker in die politische Meinungsbildung einzubeziehen sowie ihren Bedürfnissen und Wünschen besser zu entsprechen. Die Gesellschaft würde von ihrer Lebenserfahrung und Professionalität profitieren.
Wir meinen, die Zustimmung zum Gesetzentwurf wäre auch ein Zeichen dafür, die älteren Menschen nicht als Belastung der Sozialsysteme zu sehen, sondern ihre Lebensleistung zu würdigen und ihr Potenzial anzuerkennen – erst recht in einem Bundesland, was 2030 wohl das älteste in der Bundesrepublik sein wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für den Antrag, zu dem ich heute sprechen darf. Das habe ich Kay Ritter zu verdanken. Vielen Dank, lieber Kay.
Doch bevor ich auf den Inhalt zu sprechen komme, erlauben Sie mir zwei grundsätzliche Bemerkungen. Im Rahmen dieses Gesetzesvorhaben wurden weder die
kommunale Ebene noch die Seniorenvertretungen beteiligt. Ja, die Legislaturperiode ist fast vorbei, aber der Gesetzentwurf wurde bereits im Dezember eingebracht. Es bestand hinreichend die Möglichkeit, eine Anhörung durchzuführen und sei es schriftlich. Allein schon aufgrund der Tatsache fehlt dem Entwurf wichtiger Input.
Im vorliegenden Papier fehlen darüber hinaus auch, wie immer, die Angaben zu möglichen Mehrkosten. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass zur Deckung eine spezialgesetzliche Regelung geschaffen werden soll.
(Juliane Nagel, DIE LINKE: Als wenn das bei Regierungsentwürfen anders wäre! Diese liegt aber nicht vor. So ist keine abschließende Be- wertung der Kosten möglich. Für den Fall, dass beabsich- tigt wird, den Entwurf durch das Sondervermögen Sozialausgleich zu finanzieren, muss ich anmerken, dass eine Verfassungswidrigkeit hier nicht auszuschließen ist. Allein diese zwei Punkte sorgen schon für ein dickes Fra- gezeichen hinter diesem Gesetzesentwurf. Nun möchte ich aber auf den Inhalt des vorliegenden Pa- piers eingehen. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Na endlich!)
Es ist grundsätzlich richtig, dass Seniorinnen und Senioren bei Vorhaben auf Ebene von Land und Bund einbezogen werden müssen. Ich denke, hier im Haus könnte ein gemeinsamer Konsens stattfinden. Es ist aber notwendig, dass die Bedürfnisse aller gesellschaftlichen Gruppen berücksichtigt werden. Allerdings gibt es bereits Möglichkeiten, um diesem Anliegen Rechnung zu tragen. Auf kommunaler Ebene ermöglicht sowohl die Sächsische Gemeindeordnung als auch die Sächsische Landkreisordnung explizit die Bildung von Seniorenbeiräten oder die Schaffung von Seniorenbeauftragten.
Auf Landesebene berät die Landesseniorenbeauftragte die Staatsregierung, um den Anliegen der Senioren in Sachsen Rechnung zu tragen. Auch die Landesseniorenvertretung trägt ihren Anteil zur Seniorenmitwirkung bei. Darüber hinaus möchte ich noch einmal darauf hinweisen: Wer glaubt, dass die Interessen der Rentnerinnen und Rentner in Sachsen nicht ausreichend berücksichtigt werden, kann ja dafür sorgen, dass die Landesliste in ihrer Partei entsprechend mit älteren Personen aufgestellt wird.
Neben der Tatsache, dass bereits verschiedene Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen, ist noch etwas anderes wichtig. Das Gutachten „Generation 60plus“ hat zwar aufgezeigt, dass das politische Interesse Älterer hoch ist, es zeigt aber auch, dass sie unterschiedliche Vorstellungen darüber haben, wie Einfluss zu nehmen sei. Daher stellt sich die Frage, ob eine weitere gesetzliche Grundlage überhaupt notwendig ist; denn das Gutachten zeigt selbst auf, wie Einflussmöglichkeiten von Seniorinnen und Senioren verbessert werden können. Das ist zum Beispiel eine stärkere Bekanntmachung von Seniorenbeiräten oder Werbung für ihr entsprechendes Engagement. Grundsätzlich haben wir inhaltliche Bedenken und lehnen diesen Antrag ab.
Kollegin Kuge sprach für die CDU-Fraktion. Kollegin Petzold spricht nun für die Fraktion der AfD. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Mitwirkung, Mitbestimmung und Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren ist bereits in der 4. und 6. Legislaturperiode diskutiert worden. Unsere Argumente zur Ablehnung Ihres Gesetzentwurfes sind selbstverständlich die gleichen geblieben.
Meine Damen und Herren von den LINKEN! Ich möchte noch einmal betonen, dass die Senioren – und hierzu zähle ich mich auch, ich bin die älteste Frau hier im Landtag – nicht unbedingt eine unterstützungsbedürftige Bevölkerungsgruppe sind. Wir Senioren brauchen eigentlichen keinen Nanny-Staat. Wir sind durchaus in der Lage, uns selbständig und aktiv ohne linkssozialistische Belehrungen in die politischen, kulturellen und natürlich auch in die sozialen Prozesse einzubringen. Deshalb braucht es auch nicht irgendwelche von linken Ratgebern dominierte Gremien und Strukturen, die auf eine Teilnahme von Senioren ausgerichtet sind.
Nein. Erst einmal möchte ich etwas sagen. Wir müssen weder von Landesseniorenbeauftragten noch von Kreisseniorenbeauftragten noch von irgendwelchen Seniorenräten gepampert werden. Hier kann ich durchaus sagen, dass ich für sehr, sehr viele Menschen meiner Generation spreche. Ihre angestrebten Parallelstrukturen, aber auch schon die vorhandenen, wie zum Beispiel die Landes- und Kreisbeauftragten für Inklusion, sind unwirtschaftlich und teuer. Wir müssen nicht noch gesetzlich diese Seniorenbeiräte regeln. Außerdem gibt es diese bereits größtenteils in den Kommunen.