Protokoll der Sitzung vom 12.06.2024

Nein. Erst einmal möchte ich etwas sagen. Wir müssen weder von Landesseniorenbeauftragten noch von Kreisseniorenbeauftragten noch von irgendwelchen Seniorenräten gepampert werden. Hier kann ich durchaus sagen, dass ich für sehr, sehr viele Menschen meiner Generation spreche. Ihre angestrebten Parallelstrukturen, aber auch schon die vorhandenen, wie zum Beispiel die Landes- und Kreisbeauftragten für Inklusion, sind unwirtschaftlich und teuer. Wir müssen nicht noch gesetzlich diese Seniorenbeiräte regeln. Außerdem gibt es diese bereits größtenteils in den Kommunen.

Ich habe in meiner Wahlkreisarbeit als direkt gewählte Abgeordnete festgestellt, dass eine effektive und sinnvolle Zusammenarbeit mit diesen Organisationsformen äußerst schwierig ist. Ich musste erleben, dass diese Beauftragten – dabei denke ich auch an die Seniorenbeauftragten – nicht in der Lage waren, mit ihrer Volksvertreterin vor Ort zu kommunizieren.

(Zuruf von den LINKEN: Das hat vielleicht andere Gründe!)

Warum? Das sage ich Ihnen gleich. Einen schwerwiegenden Grund sehe ich insbesondere in den dort vorliegenden Empfehlungen zum Umgang mit der AfD, herausgegeben von der Bundesvereinigung der Lebenshilfe e. V. sowie anderen antidemokratischen Aufrufen gegen die AfD, wie

zum Beispiel den verlogenen Aufruf der Sozialverbände: „Es geht uns alle an: Wachsam sein für Menschlichkeit!“

Ein Schelm, der dabei Böses denkt.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!)

Leider – und das bedaure ich auch sehr – kam es trotz vielfacher Bemühungen meinerseits zu keiner gemeinsamen effektiven Arbeit mit dem Landesbeauftragten für Inklusion. Langsam drängt sich mir ein Verdacht auf: Die vielen Beauftragten – so auch die zukünftigen Seniorenbeauftragten –, die heute per Gesetz von den LINKEN installiert werden sollen, werden höchstwahrscheinlich nicht dem vorgeschobenen Ziel der Unterstützung der Senioren dienen. Meiner Meinung nach sind sie nur Mittel zum Zweck zur Sicherung einer starken Wählerschaft für die nächste Wahl im vergreisenden Land Sachsen.

Was rede ich hier noch?

(Zurufe und Lachen bei den LINKEN)

Ihre sozialistische Riege, sehr geehrte Abgeordnete der LINKEN, wird sowieso in ein paar Tagen in diesem Haus nicht mehr anwesend sein.

(Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Quatsch!)

Aber ich werde dann immer noch eine glückliche Seniorin im wohlverdienten Ruhestand sein, auch ohne Ihr zweckentfremdetes Gesetz und ohne Ihren beantragten, meist nutzlosen Beauftragten.

Danke und Adieu.

(Beifall bei der AfD)

Kollegin Petzold sprach für die AfD-Fraktion. BÜNDNISGRÜNE und SPD haben keinen Redebedarf angemeldet. Ich frage noch einmal in die Runde: Gibt es Redebedarf seitens der Fraktionen bzw. seitens der fraktionslosen MdL? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, an Frau Staatsminister Meier. Bitte schön.

Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf erneut Frau Köpping vertreten. Ein gutes selbstbestimmtes Leben im Alter, das wünschen wir uns alle. Dazu gehört, an Entscheidungen beteiligt zu werden, die Einfluss auf die eigenen Lebensverhältnisse haben. Ich denke, das gilt für alle Generationen.

Uns als Staatsregierung ist es wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern diese Beteiligung zu ermöglichen. Das schließt selbstverständlich Seniorinnen und Senioren explizit ein. Im Dezember wurde die Altersgruppe der über 60-Jährigen im Auftrag des Sozialministeriums befragt. Mehr als 2 000 Menschen haben sich an dieser Befragung beteiligt und dabei unter anderem deutlich gemacht, was aus ihrer Sicht die drängendsten politischen Handlungsfelder sind. An erster Stelle steht Sicherheit, innere Sicherheit

sowie Verkehrssicherheit, also die Frage von Tempo-30, die Frage von Fußverkehr, aber auch – und das gleich an zweiter Stelle – die Frage von Mobilität, also die Erreichbarkeit von Bus und Bahn, die Taktung usw. und – ganz klar bei der Befragung von älteren Menschen – an dritter Stelle die Frage der Gesundheitsversorgung, einschließlich der Pflege. Zentrale Themen waren auch bezahlbarer Wohnraum und finanzielle Absicherung im Alter.

Fast all diese Themengebiete haben gemeinsam, dass die Lösungen häufig vor Ort, also regional, zu suchen sind. All die von mir gerade aufgezählten Handlungsfelder sind nicht allein für Seniorinnen und Senioren relevant, sondern für alle Menschen.

Ich als Justiz- und Demokratieministerin finde es ganz spannend und interessant, dass 86 % der sächsischen Seniorinnen und Senioren mit ihrer Lebenssituation zufrieden sind. Dennoch sieht die Sächsische Staatsregierung seniorenpolitischen Handlungsbedarf. Ältere Menschen in Sachsen sind keine marginalisierte und benachteiligte Gruppe. Sie stehen mitten in unserer Gesellschaft. Tausende von ihnen bringen sich in Politik, Gesellschaft und Ehrenamt ein. Ihr Anteil unter den Wahlberechtigten beträgt mehr als 40 %. Doch nur ein Drittel der Seniorinnen und Senioren hat laut der Befragung des Sozialministeriums das Gefühl, dass die Interessen älterer Menschen in Politik und Gesellschaft gut berücksichtigt werden. Fast die Hälfte vermisst manchmal die Wertschätzung für ältere Menschen. Etwa ein Fünftel vermisst diese Wertschätzung sogar generell.

Viele von ihnen wünschen sich eine Seniorenvertretung in ihrer Gemeinde. Dieser Wunsch ist nachvollziehbar; denn Daseinsfürsorge und Teilhabe werden vor allem vor Ort erlebt. Seniorenpolitische Mitwirkung besitzt aber zwei Seiten: Erstens setzt sie voraus, dass die älteren Menschen tatsächlich bereit sind, sich politisch einzubringen, zweitens muss seitens der Politik und des Gemeinwesens ein Interesse daran bestehen, die Älteren zu beteiligen.

Jetzt setze ich kurz meinen Demokratieministerinnen-Hut auf. Wir haben als Demokratieministerium das Thema Bürgerbeteiligung gestärkt. Wir haben den ersten landesweiten Bürgerrat zum Thema Corona auf den Weg gebracht. Dabei waren 50 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger Sachsens, 25 Männer, 25 Frauen. Diese waren aus allen Altersschichten. Es macht so einen Bürgerrat aus, dass über die Generationen hinweg Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und aus unterschiedlichen Regionen beteiligt sind. Wir haben die Kommunen bestärkt und unterstützt, genau solche Bürgerbeteiligungsprojekte vor Ort auf den Weg zu bringen, um die konkreten Interessen vor Ort einzusammeln und eine Möglichkeit der generationenübergreifenden Beteiligung zu geben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt trage ich wieder den Petra-Köpping-Hut. Aus Sicht der Staatsregierung kann eine Zustimmung zum heute hier vorliegenden Gesetzentwurf nicht unterstützt und empfohlen werden. Warum? Weil das Gesetz in die kommunale Selbstverwal

tung eingreift. 2017 wurde die Sächsische Landkreisordnung und die Sächsische Gemeindeordnung bereits dahingehend geändert, dass eine Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren ermöglicht wird. Dazu sind im Gesetzentwurf mehrere zusätzliche Strukturen und Gremien mit teils unklarer Aufgabenabgrenzung vorgesehen. Die daraus resultierenden Mehrkosten – das ist schon von Frau Kuge benannt worden – sind im Gesetz nicht beziffert. Damit trägt der vorliegende Gesetzentwurf nicht zur Stärkung der Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren in Sachsen bei, und zwar weder qualitativ noch quantitativ.

Dem stehen Fortschritte in der Seniorenpolitik im Freistaat gegenüber. Auf kommunaler Ebene sind die seniorenpolitischen Strukturen im Jahr 2024 besser etabliert. Auf Landesebene stehen mehrere Vorhaben des Sozialministeriums zu Buche, nicht nur die bereits erwähnte Befragung der über 60-Jährigen, deren Ergebnisse wohl im Herbst dieses Jahres veröffentlicht werden. Die Funktion der Seniorenbeauftragten wurde gestärkt. Übrigens war Sachsen – das habe ich vorhin noch einmal nachgeschlagen – 2005 das erste Bundesland, das überhaupt diesen Seniorenbeauftragten bzw. diese Seniorenbeauftragte als Funktion, als Amt eingeführt hat. 2020 hat das Sozialministerium in dieser Legislaturperiode erstmals eine Stabsstelle für Seniorenpolitik eingerichtet. Außerdem fördert das SMS mit Landesmitteln die Landesseniorenvertretung für Sachsen. 2024 erhielten die Landkreise und kreisfreien Städte erstmals eine Kommunalpauschale für seniorenpolitische Arbeit. Das SMS hat im März 2023 ein umfassendes Gutachten zu den Lebenslagen älterer Menschen in Sachsen veröffentlicht. Und last but not least ist unter Federführung des SMS eine ressortübergreifende seniorenpolitische Handlungsstrategie erarbeitet worden, auf die sich das Kabinett im April verständigt hat.

Mit diesen Maßnahmen tragen wir als Staatsregierung zum Zusammenhalt zwischen den Generationen bei. Dieser ist eine ganz wichtige Voraussetzung für den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der Abg. Ines Kummer, BÜNDNISGRÜNE, und der Staatsregierung)

Staatsministerin Meier sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr gibt, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung, Mitbestimmung und Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren im Freistaat Sachsen, Sächsisches SeniorInnenmitbestimmungsgesetz, Drucksache

7/15080, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE.

Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf blockweise abzustimmen. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, machen wir das so. – Wir stimmen ab über folgende Bestandteile: Überschrift; Abschnitt 1,

Grundsätze; Abschnitt 2, Vertretung der Seniorinnen und Senioren auf Landesebene; Abschnitt 3, die oder der Sächsische Landesseniorenbeauftragte; Abschnitt 4, Kommunale Seniorenvertretungen, Seniorenbeiräte der Städte und Gemeinden, Kommunale Seniorenbeauftragte; Ab

schnitt 5, Schlussbestimmungen, Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten; Inhaltsverzeichnis. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich

jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diesen Bestandteilen nicht zugestimmt worden. Wünscht die Fraktion DIE LINKE eine Schlussabstimmung? – Das wünscht sie nicht.

Damit ist Tagesordnungspunkt 5 beendet.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

Zweite Beratung des Entwurfs

Fünftes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes

Drucksache 7/15138, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/16572, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport

Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn Pallas, ob er das Wort wünscht. – Das wünscht er nicht. Dann die Reihenfolge in der ersten Rednerrunde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die CDU-Fraktion, an Herrn Kollegen Wähner. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir haben die Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes zur Beschlussfassung vorliegen. Personalvertretungen haben eine wichtige Aufgabe: Sie vertreten die Interessen der Belegschaft bei ihren Arbeitgebern und sorgen dafür, dass es gute Arbeitsbedingungen gibt. Jeder Arbeitgeber hat, denke ich, ein Interesse daran, eine zufriedene Belegschaft zu haben.

Trotzdem bedarf es für die Personalvertretung entsprechende gesetzliche Grundlagen. Dieser Sache waren wir uns bewusst, auch als Koalition; deswegen war es auch Gegenstand im Koalitionsvertrag, dass wir das Personalvertretungsgesetz novellieren.

Man befindet sich hier in einem Spannungsfeld: Man hat zum einen die Interessenvertretung des Personals, aber auch die Aufgaben und die Herausforderungen, die ein Arbeitgeber hat. Man bewegt sich da in einem Spannungsfeld. Wenn man an dieser Stelle auch gern über Bürokratie redet, so ist es in meinen Augen die Nagelprobe, wenn man solche Gesetze novelliert, genau im Blick zu haben, wie hoch man Maßgaben festsetzt; denn am Ende besteht immer die Herausforderung, dass der Arbeitgeber diese Punkte auch erfüllen muss.

Wir haben das ganz deutlich bei der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf im Ausschuss gemerkt, hier lagen die Sichtweisen durchaus weit auseinander. Die Vertreter der Gewerkschaften hätten gern noch mehr Möglichkeiten der Mitbestimmung gewollt und haben auch Vorschläge unterbreitet. Doch gerade die Vertreter der Arbeitgeberseite – auch wir selbst als Freistaat sind ein großer Arbeitgeber mit

80 000 Bediensteten; doch hier war vor allem die kommunale Seite vertreten – machten ganz deutlich, wo dabei Herausforderungen liegen.

Uns als CDU war es ganz wichtig, die Anwendbarkeit und Umsetzbarkeit im Blick zu behalten. Man brachte auch gute Beispiele aus der Verwaltungspraxis, bei denen es gut oder nicht so gut funktioniert hat. Vor diesem Hintergrund gab es durchaus eine große Diskussion, die wir zu diesem Gesetzentwurf auch in der Koalition hatten. Ich denke, wir sind am Ende zu einem guten Gesetzentwurf, zu einem guten Kompromiss gekommen.

Es gibt eine maßvolle Weiterentwicklung des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretungen. Beispielhaft sei gesagt, dass die Beteiligung der Personalvertretung jetzt vor dem Erlass von Regelungen für das Homeoffice notwendig ist. Ich denke, hier muss man auch dem Wandel der Zeit Rechnung tragen. Die Arbeitswelt verändert sich, die Heimarbeit wird stärker in den Blick genommen. Deswegen haben wir das auch unter die Mitbestimmung gestellt.

Des Weiteren wurden die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit in die Mitbestimmung aufgenommen und konkrete Mitbestimmungstatbestände konkretisiert. Insgesamt haben wir die vertrauensvolle Zusammenarbeit, die eigentlich Grundsatz sein sollte, im Gesetz noch etwas stärker thematisiert bzw. herausgearbeitet. Ebenso ist die Verlängerung der Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretungen um sechs Monate Bestandteil des neuen Gesetzentwurfs.