Protokoll der Sitzung vom 12.06.2024

Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn von Breitenbuch, ob er das Wort wünscht. – Er wünscht das Wort nicht. Damit kommen wir zur Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe das Wort zuerst an Herrn Kollegen Hein von der AfD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! „Es erben sich Gesetz‘ und Rechte wie eine ew‘ge Krankheit fort […]“ – Zitat von Johann Wolfgang von Goethe,

(Antonia Mertsching, DIE LINKE: Boah!)

dessen Herz des Öfteren geschwind zu Pferde schlug, ebenso wie die Herzen von 160 000 Reitern und Pferdesportlern in Sachsen.

In einer Zeit, in der nicht wenige ihr Leben, ihren Alltag als politisch überreguliert wahrnehmen, sind diese über 200 Jahre alten Worte aktueller denn je. Warum den Reitern in Sachsen nicht erlauben, was sie in anderen Bundesländern dürfen? Warum Reitern nicht das gleiche Recht wie beispielsweise Mountainbikern einräumen?

Sachsen ist ein Land mit viel Pferdetradition, vielen internationalen Erfolgen und einem sehr modernen Verbandswesen. Beim Reitrecht ist Sachsen leider Gottes hinterwäldlerisch und kleingeistig. Nur hier, in Mecklenburg-Vorpommern und in Schleswig-Holstein werden

Reiter auf spezielle Reitwege verwiesen. Alle anderen Flächenländer haben das Reitwegegebot aus gutem Grund abgeschafft.

Zugegebenermaßen waren auch wir anfangs skeptisch, denn eines war und ist uns klar: Wir machen kein Gesetz, das die Waldeigentümer belastet, deshalb haben wir es kritisch geprüft. Konflikte mit anderen Waldbesuchern sind eher selten und die Waldschäden sind mit 8 000 Euro pro Jahr auf Waldwegen moderat. Bekanntlich lässt sich das Gute noch verbessern. Keine oder weniger Interessenkonflikte und keine oder noch weniger Reitschäden müssen das Ziel sein. Das ist die Motivation des Gesetzentwurfs.

Und genau das sind die Erfahrungen aus den Bundesländern, die das Reitwegegebot abgeschafft haben. Zuletzt hat das der Freistaat Thüringen im Jahr 2019 getan. Seitdem – –

(Marco Böhme, DIE LINKE: Aber die AfD hat dagegen gestimmt! – Gelächter bei den LINKEN)

Das ist richtig. Ich bedanke mich bei Herrn Böhme für den Einwurf.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir sind eben aufmerksam!)

Das ist das Stichwort, das ich gern aufnehme, weil: Natürlich haben sie dagegen gestimmt,

(Sören Voigt, CDU: Was heißt „natürlich“?)

aber nicht wegen des Teils der Reitwege, sondern weil dort noch Windkraft im Wald und massiver Schalenwildabschuss gefordert wurde.

(Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE)

Deswegen war das Gesetz, weil es eine Art Huckepackgesetz ist, als solches für die Thüringer nicht zustimmungsfähig.

(Marco Böhme, DIE LINKE: Zu den Reitwegen wird gesprochen, deswegen abgelehnt! – Weitere Zurufe von den LINKEN)

Der Teil ist in diesem Fall zustimmungsfähig gewesen. Aber ich fahre fort: Und genau das sind die Erfahrungen aus den Bundesländern, die das Reitwegegebot abgeschafft haben. Zuletzt hat das der Freistaat Thüringen im Jahr 2019 getan. Seitdem sind der Landesregierung weder Konflikte noch Schäden bekannt.

Die Erklärung dafür ist bestechend einfach: Man vervielfacht das Angebot und verteilt die Reitaktivitäten auf mehr Wegekilometer. Das senkt die Begegnungshäufigkeit und die Wegebelastung. Etwas zugespitzt, aber anschaulich dargestellt, könnte man Folgendes probieren: Wir leiten den gesamten Berufsverkehr von Lkw, Pkw, Radfahrern, Motorradfahrern und Fußgängern einen Tag lang zum Beispiel durch die Archivstraße und die Wilhelm-Buck-Straße. Die Reiter nehmen an der Staatskanzlei und am Umweltministerium Platz und führen Strichliste über Hupkonzerte, Knochenbrüche, Blechschäden, heruntergefahrene Gullys und Schlaglöcher.

Erst durch das Reitwegegebot, dessen Absicht gut gemeint war, wurden Probleme geschaffen bzw. Bagatellen zu Problemen gemacht. Die Erkenntnisse aus anderen Bundesländern sprechen eine deutliche Sprache: je mehr Reitwegekilometer, desto weniger Schäden und Konflikte. Deshalb will kein Bundesland das Reitwegegebot zurück.

Die sächsische Regierung beharrt jedoch auf dieser Regelung, die seit über 30 Jahren mit der gleichen Begründung ohne Punkt und Komma wiedergekäut wird.

Jetzt freue ich mich auf die Diskussion und würde dann in einer zweiten Rederunde fortfahren. Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Kollege Hein sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion CDU spricht nun Herr Kollege von Breitenbuch.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die bisherige Regelung im Sächsischen Waldgesetz, ein gemeinsam abgestimmtes Reitwegenetz in der Region auszuweisen, bewährt sich täglich.

Sachsen verfügt mit 4 000 Kilometern im Wald bereits heute über ein sehr umfangreiches Reitwegenetz. Im Offenland kommen circa 1 500 Kilometer hinzu.

Die deutliche Mehrheit der Anträge auf Ausweisung eines Reitweges im Wald sind in den letzten Jahren umgesetzt

worden. Das, Herr Hein, sagte Ihnen auch die Staatsregierung auf Ihre Kleine Anfrage in der Drucksache 7/13187.

Schwierigkeiten bereitet hingegen der Anschluss der Waldreitwege an die landwirtschaftlichen Fluren und öffentlichen Verkehrswege, hier gibt es Verbesserungsbedarf. Darüber und auch über Lückenschlüsse im Wald sowie eventuelle Verdichtungen kann gesprochen werden. Dazu haben sich die Waldbesitzer offen und konstruktiv erklärt. Befriedigende Lösungen für die noch offenen Fragen sind für uns nur unter Beibehaltung der jetzigen gesetzlichen Regelung zu finden.

Zum Grundsätzlichen: Das Eigentum und dessen Schutz ist ein besonders hochwertiges Gut. Es ist eines der in der Verfassung geschützten Grundrechte und elementarer Bestandteil des Wertekanons. Jeder weiß, dass der Eingriff in das land- und forstwirtschaftliche Eigentum bereits in vielfältiger Weise ständig stattfindet. Das Betretungsrecht des Waldes zum Zwecke der Erholung ist nur möglich, weil die Waldbesitzer aller Eigentumsarten ihr Eigentum im Rahmen der Sozialpflichtigkeit kostenlos zur Erholung zur Verfügung stellen und schon stellen müssen.

Die Waldbesitzer müssen durch das weitgehende Betretungsrecht Einschränkungen ihrer Eigentumsrechte, Vermögensverlust und Ertragseinbußen hinnehmen. Diese werden nicht entschädigt. Das ist auch Thema der Anhörung gewesen und konnte insbesondere von den Reitern nicht befriedigend beantwortet werden. Um die Belastung in Grenzen zu halten, wird durch das Sächsische Waldgesetz aber ausdrücklich ein Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer gefordert.

Die CDU-Fraktion hat sich seit jeher dafür eingesetzt, dass in diesem Spannungsfeld die Eigentümerinteressen gewahrt bleiben. Alle Aussagen in den Bereichen Umwelt und ländlicher Raum räumen vertraglichen Regelungen und das Einvernehmen zwischen Eigentümern und Nutzern den Vorrang vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen ein. Das muss auch im Bereich des Waldgesetzes und bei der Ausweisung von Reitwegen im Wald so bleiben. Alle geladenen Sachverständigen haben den Gesetzentwurf nicht unterstützen können. Das tun auch wir nicht.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Kollege von Breitenbuch sprach für die CDU-Fraktion, Kollegin Mertsching spricht nun für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Vielen Dank. Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Wir fahren fort in der Reihe unendlich zu beratender Gesetzentwürfe. Ich nehme die Kategorie „dämlichster Gesetzentwurf“ von Herrn Barth auf; für mich ist das dieses Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes oder – wie wir es in der Fraktion immer gern genannt haben – Reiten im Wald.

Bisher ist es so, dass die Wege gekennzeichnet sind, auf denen man auch mit dem Pferd unterwegs sein darf. Mit dem vorliegenden Entwurf soll dieses Prinzip umgekehrt werden. Um es vorweg zu sagen: wir unterstützen eine Liberalisierung der Reitwegeregelung, wie sie bereits in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen stattgefunden hat. Dort wurden generelle Reitverbote im Wald aufgehoben. Thüringen hat die Liberalisierung unter rot-rot-grüner Regierung beschlossen – damals war die AfD übrigens vehement dagegen, unter anderem argumentierte sie damit, dass damit die Rechte der Waldeigentümer missachtet werden. Hinterwäldlerisch und kleingeistig eben, wie Sie vorhin sagten.

In Hessen erfolgte die Freigabe der Waldwege bereits im Jahr 2013. Eine Erhebung 2019 hat dort ergeben, dass es zu all den vorhergesagten negativen Einflüssen – also Wegezerstörung, Störung von Wild, Konflikte mit anderen Erholungssuchenden – nicht gekommen ist. Es gab nicht mehr Konflikte als vor der Liberalisierung, aber deutlich weniger bürokratischen Aufwand. Untersuchungen belegen, dass die meisten Konflikte durch fehlerhafte Interpretation oder in Unkenntnis der Reitregeln entstehen.

Auch die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern zeigen: Das Konfliktpotenzial ist nicht gestiegen, sondern eher gesunken. Wir sind also für die Liberalisierung der Reitwegeregelung, dennoch können wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen; denn der Gesetzentwurf ist handwerklich schlecht gemacht. Allein die Definition dessen, was geeignete Wege sind, erhöht doch den Bürokratieaufwuchs. Da soll dann grob abgepeilt werden oder wie?

Vermutlich müsste man eine umgekehrte Regelung finden, dass das Reiten im Wald auf Waldwegen grundsätzlich erlaubt ist und nur geregelt wird, wo nicht, zum Beispiel in Naturschutzgebieten. Außerdem greift Ihr Gesetzentwurf zu kurz, es fehlt das Fahren mit Gespann und das Säumen, also das Wandern mit Pferden.

Die Anhörung hat gezeigt: Reiten im Wald sollte liberalisiert werden. Das bedeutet eine Hausaufgabe für die nächste Regierung, das Thema in der nächsten Legislatur anzugehen und am besten mit allen Nutzergruppen eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Diesen schlecht gemachten Schnellschuss inklusive einer Sondersitzung des EKULA und allem Theater drum herum hätten Sie sich und uns ersparen können. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Kollegin Mertsching sprach für die Fraktion DIE LINKE. Die Fraktionen BÜNDNISGRÜNE und SPD haben keinen Redebedarf angemeldet; fraktionslose MdL ebenfalls nicht. Die Staatsregierung – Staatsminister Günther – hat ihren Redebeitrag zu Protokoll gegeben. Dieser ist dann im Protokoll, das veröffentlicht wird, nachzulesen. Gibt es weiteren Redebedarf bei den Fraktionen? – Ich sehe, Kollege Hein ist

bereits aufgestanden und möchte noch einmal zum Waldgesetz sprechen. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Im Zuge unserer Tagesordnung möchte ich mich kurzfassen. Die Ausführungen von Frau Mertsching – darauf habe ich im Endeffekt schon vorher auf den Einwurf von Herrn Böhme entgegnet.

Zu dem Thema handwerklich schlecht gemacht: Gut, das ist immer ein Grund, wenn man den Einbringer als solchen kritisch sieht, aber den Inhalt nicht.

(Antonia Mertsching, DIE LINKE: Hä? Ich habe doch gesagt: Was sind denn geeignete Wege? – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Der Gesetzentwurf lehnt sich an den Entwurf der Bayern an, dort ist es weniger handwerklich schlecht gemacht in der Hinsicht. Okay, die Bayern, ja – lassen wir das.