Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die SPD-Fraktion Kollege Pallas. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen macht das Sächsische Versammlungsgesetz einen gewaltigen Schritt nach vorn. Es zeichnet quasi evolutionär die zahlreichen Entwicklungen der Rechtsprechung und der Versammlungspraxis seit weit über zehn Jahren nach. Dieses Gesetz ist gut geworden, denn es macht die Ausübung des Versammlungsrechts für die vielen engagierten Demokratinnen und Demokraten in diesem Land einfacher. Deshalb muss ich Ihnen, Frau Kollegin Köditz, ganz grundsätzlich widersprechen. Sie haben zweimal in Ihrer Rede Artikel 8 Abs. 1 des Grundgesetzes zitiert. Was Sie nicht zitiert haben, will ich gerne nachtragen, denn das spielt eine wichtige Rolle – Artikel 8 Abs. 2 GG –: „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden.“ Und genau darum geht es.
Wir haben als SPD-Fraktion intensiv für mehr Versammlungsfreiheit gekämpft. Zugleich haben wir dort Leitplanken gelassen, wo wir Handlungsfähigkeit gegen
Was genau wird besser werden und warum betrifft das einen großen Teil der Gesellschaft? Versammlungsrecht darf keine Raketenwissenschaft sein, deshalb steht jetzt mehr im Gesetz als vorher, damit alle wissen, woran sie sind. Das heißt aber nicht, dass die Behörden mehr dürfen als vorher, denn das Gegenteil ist der Fall.
Oftmals werden Versammlungsaufrufe in sozialen Medien weiterverbreitet. Das wird zukünftig möglich sein, ohne gleich als Veranstalter zu gelten oder in der Gefahr dessen zu sein.
Menschen versammeln sich spontan, ohne Versammlungsleitung, und es findet sich keine, aus welchen Gründen auch immer, oder erst später eine. Das lässt die Rechtsprechung bereits zu und wir schreiben es nun auch explizit ins sächsische Gesetz. Versammlungen dürfen künftig nur noch aufgrund einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verboten werden. Die öffentliche Ordnung reicht nicht. Versammlungsrechtliche Verbote und Sanktionen bedürfen künftig stärker einer behördlichen Anordnung, zum Beispiel beim Verbot der Vermummung oder der Schutzausrüstung. Diese Verwaltungsaktakzessorietät schafft mehr Transparenz für die Versammlungsteilnehmenden.
Die Anzeigefrist für Versammlungen bleibt bei den 48 Stunden, egal ob Wochenende oder Feiertag ist. Wir stärken zudem das demokratische Engagement von Jugendlichen, denn künftig muss man nicht mehr 18, sondern 16 Jahre alt sein, um Ordner(in) auf einer Demo zu sein, in Ausnahmefällen geht es sogar schon mit 14 Jahren.
Ein schwieriger Punkt bei den Verhandlungen und auch in der Anhörung war die Vorschrift zur Übermittlung der Daten von Ordner(inne)n. Das hörten wir bereits in zwei Redebeiträgen. Es geht um Übermittlung der Daten von Ordner(inne)n bei Versammlungen mit einer besonderen Gefahrenprognose. Und es gibt gute Argumente, diese Vorschrift gänzlich sein zu lassen.
Nur an einem Punkt muss ich Frau Kollegin Köditz korrigieren. Es gibt ein anderes Bundesland mit dieser Regelung, das ist NRW. Da lohnt es sich noch einmal hineinzuschauen. Wir haben von mehreren Sachverständigen in der Anhörung gehört, dass man es auch weglassen könnte. Die Probleme damit haben wir gerade von Herrn Kollegen Lippmann gehört. In der Koalition konnten wir uns nicht darauf einigen, dass man ganz darauf verzichtet. Wir halten diesen Gesetzentwurf aber ehrlich gesagt für zu gut, um deshalb das gesamte Gesetz scheitern zu lassen. Es wäre sehr schade gewesen, diesen Schritt jetzt nicht zu vollziehen.
Man muss nämlich in Bezug auf diese Vorschrift wissen, dass es bei Versammlungen bereits Praxis seitens der Versammlungsbehörden und der Polizei ist, dass die Daten der Order(innen) abgefragt werden – nur ohne explizite
Rechtsgrundlage im Gesetz. Diese Praxis werden wir mit dieser Regelung beenden und wir haben sie im Vergleich zum Entwurf deutlich, wirklich deutlich nachgeschärft. Jetzt braucht es eine Versammlung mit einer unmittelbaren Gefährdungslage und Anhaltspunkte dafür, dass diese Gefahrenlage durch Ordner(innen) beeinflusst wird.
Um den zweiten Punkt konkreter beurteilen zu können, haben wir den Katalog der dafür relevanten Vorverurteilungen sehr stark eingeschränkt. Und wir haben die Datenspeicherung inhaltlich und zeitlich deutlich grundrechtsfreundlicher ausgestaltet. Mit dieser Regelung ist klar: Das Abfragen der Daten von Ordner(inne)n ist und bleibt eine Ausnahmesituation und darf nicht zur Befriedigung behördlicher Sammelleidenschaft dienen, egal aus welchen Gründen.
Eine Sache möchte ich nicht verhehlen: Für die SPD-Fraktion hätte es den neuen § 31 a des Sächsischen Polizeibehördengesetzes nicht gebraucht. Ich sehe entgegen den Kollegen der CDU-Fraktion auch aufgrund der Voraussetzungen faktisch keinen Anwendungsbereich dieser Normen, weil bei dieser Gefahrenprognose die Veranstaltung untersagt wird oder die Handlungen durch andere Straftatbestände bereits erfasst sind. Es gibt keine Strafbarkeitslücke, die wir schließen müssten.
Wichtig: Es geht hier um öffentliche Veranstaltungen, nicht um Versammlungen, mit einem hohen Gewaltpotenzial für gewichtige Rechtsgüter. Sachverhalte dieser Art treten, wenn überhaupt, im Bereich des Fußballs und gegebenenfalls noch bei Rechtsrockkonzerten auf. Im Sinne eines Kompromisses haben wir uns dennoch auf den Vorschlag eingelassen. Ich bin gespannt, welche praktische Relevanz die neue Regelung überhaupt entfalten wird.
Schlussendlich lebt das Versammlungsrecht aber von zweierlei, von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, von Demokratinnen und Demokraten, die es nutzen, und von kompetenten Versammlungsbehörden, die die Demokratie durch rechtsstaatliche Ermöglichung und Beschränkung stärken. Für Letzteres erwarte ich nun eine schnelle Schulung des Versammlungsrechts für die Kommunen und die Polizei, koordiniert vom Sächsischen Innenministerium.
Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen; denn es ist im bundesweiten Vergleich sehr fortschrittlich und – mit Verlaub – das beste Versammlungsgesetz, das wir in Sachsen jemals hatten.
Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Wenn es seitens der Fraktionen und der fraktionslosen MdL keinen Redebedarf mehr gibt, würde ich an die Staatsregierung übergeben. – Für die Staatsregierung spricht Herr Staatsminister Schuster. Bitte schön.
Herren Abgeordneten! Der vorliegende Gesetzentwurf gehört zu den hundertprozentig umgesetzten Gesetzesvorhaben aus meinem Ressortbereich, die uns im Koalitionsvertrag in Auftrag gegeben wurden, aber es ist mit Sicherheit einer – wie es der Abg. Lippmann gesagt hat – der anspruchsvollsten, die wir gemacht haben. Deshalb danke ich an dieser Stelle meinem Vorgänger
Prof. Dr. Roland Wöller und dem gesamten SMI-Team, die das möglich gemacht haben. Herr Lippmann, Sie haben freundlicherweise den richtigen Mitarbeiter angeschaut, aber hier muss ich widersprechen. Ich habe mich mit ihm nicht abgestimmt, aber er leidet nicht unter Ihnen.
Ich denke, er genießt still und heimlich. Von daher wissen wir schon, dass es eine intensive Arbeit war, aber der Regierungsentwurf trägt die Handschrift des SMI und danach noch einmal kraftvoll die Handschrift der Koalition. Dafür sind wir sehr dankbar, denn Versammlungsfreiheit schützen, heißt nun einmal, Demokratie schützen. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als das verbürgte Recht auf politische Teilhabe, für das wir hier Raum und Sicherheit geschaffen haben. Nur ein Teil der Bundesländer hat sich bislang dieser Aufgabe gestellt. Keines hat es so konsequent getan und auch die heißen Eisen angefasst. Selbst wenn der Entstehungsprozess nicht völlig frei von Diskussionen und auch Konflikten war, so möchte ich doch den Sachverständigen Matthias Hettich, Richter am VGH Baden-Württemberg, zitieren, der – mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident – im Innenausschuss gesagt hat: „Insgesamt, wenn ich alle Versammlungsgesetze anschaue, die wir in Deutschland haben, ist es ein ausgewogenes Gesetz ohne politische Schlagseite. Es ist in der Klarheit und der Verständlichkeit der Regelungen vielen anderen Versammlungsgesetzen überlegen.“
Meine Damen und Herren! Warum ist das so? Erstens. Unser Gesetzentwurf enthält Regeln, die der Sicherheit des Versammlungsgeschehens, der Versammlung selbst, ihrer Teilnehmer, aber auch Dritter dienen. Es ist eine dienende Funktion dieses Gesetzes. Wir haben hier über Störungsverbote, Waffen- und Militanzverbote gesprochen und haben dafür eine gute Lösung gemäß dem Motto gefunden: Will man die Versammlung als Schlüssel der Demokratie auch für die Zukunft sichern, dann dürfen ihre Schutzmechanismen nicht destabilisiert werden.
Zweitens. Es ging um die Praxistauglichkeit. Erstmalig gibt es nun klare Maßgaben für eine Geeignetheitsprüfung von Ordnern, für die Nutzung privater Verkehrsflächen und für den Umgang mit Versammlungen ohne Leitung.
Drittens. Ein zentrales Anliegen ist: Wir wollen den Kooperationsgedanken stärken. Das ist der Geist, in dem die sächsische Polizei sowieso sehr stark arbeitet. Dieser Geist ist jetzt im Versammlungsgesetz festgeschrieben. Gefragt sind immer sowohl Behörden als auch Veranstalter. Erstere, um zu ermöglichen, was geht, letztere, weil eine transparente Kooperation zur zuverlässigen Gefahrenbeurteilung beiträgt und damit beschränkenden Maßnahmen
die Grundlage entzieht. Das, meine Damen und Herren, ist der Grund, warum wir vor Versammlungen unaufhörlich dafür werben, mit den Versammlungsbehörden, mit der Polizei zu kooperieren. Die Versammlungen werden dann nur besser.
Ich danke allen, die an diesem Entwurf mitgearbeitet haben. Wir sind das versammlungsintensivste Bundesland in Deutschland. Wir haben die versammlungserfahrensten Behörden und die versammlungserfahrenste Polizei. Und jetzt, wenn Sie gleich zustimmen, worum ich werbe, haben wir auch das modernste Gesetz dazu in Deutschland.
Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr gibt, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf.
Aufgerufen ist das Gesetz über den Schutz der Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/15266, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/16574. Es liegen keine Änderungsanträge vor.
Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde,
artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch gibt es nicht.
Dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab: Neue Überschrift Gesetz zur Änderung versammlungs- und polizeirechtlicher Vorschriften; Artikel 1 Gesetz über den Schutz der Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen, Sächsisches Versammlungsgesetz, neu eingefügter Artikel 2 Änderung des Sächsischen Polizeibehördengesetzes, Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Fürstimmen ist diesen Bestandteilen zugestimmt worden.
Ich stelle nun den Entwurf „Gesetz zur Änderung versammlungs- und polizeirechtlicher Vorschriften“, Drucksache 7/15266, Gesetzentwurf der Staatsregierung in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Fürstimmen ist dieser Entwurf als Gesetz beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Bevor ich den Fraktionen das Wort erteile, frage ich den Berichterstatter, Herrn Kuppi, ob er das Wort wünscht. – Das sieht nicht so aus. Deshalb gehen wir jetzt in die Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Die CDU hat keinen Aussprachebedarf angemeldet. Somit übergebe ich gleich an die AfD-Fraktion, an Herrn Kollegen Peschel.
Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Gut ausgebildete Fachkräfte aus dem Ausland – da gehen wir als AfD gern mit. Abbau bürokratischer Hürden – da sind wir sowieso dabei. Mehr Lehrer für unsere Schulen – gar keine Frage, das wollen wir auch.
Das ist eine sehr schöne Vorstellung, werte Abgeordnete. Leider sieht es ab und zu in der Realität anders aus. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen Sie die Berufsanerkennung beschleunigen und erleichtern. Das ist gut. Das unterstützen wir.
Werte Abgeordnete! Nehmen wir erstens das Thema Beschleunigen. Die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag inklusive aller Unterlagen digital einzureichen, ist längst überfällig. Ich bezweifle aber, dass der gesamte Vorgang vom Einreichen bis zum Bescheid digital erfolgen kann. Dafür fehlen leider immer noch Strukturen und das Umdenken in der Verwaltung.
Zweitens, das Thema Erleichtern. Um es den Antragstellern einfacher zu machen, sollen zukünftig einfache Kopien der Zeugnisse ausreichen. Bei der Anhörung wurde uns gesagt, dass Fälschungen grundsätzlich selten vorkommen, aber auch beglaubigte Kopien und digitale Unterlagen gefälscht werden. Wir sind bei diesem Thema nicht ganz sicher. Sie offenbar auch nicht, sonst hätten Sie sich nicht noch eine Hintertür in das Gesetz eingebaut, und zwar in § 12: „Im Zweifel müssen Unterlagen im Original vorgelegt werden.“