Sie alle kennen Fälle von gefälschten Urkunden und Zeugnissen, die in der Hektik des Alltags nicht unbedingt jedem auffallen. Nicht nur bei Ärzten, sondern auch bei Lehrern sollte genau hingeschaut werden.
Abgesehen davon sollte es für den Antragsteller keine hohe bürokratische Hürde sein, diese Originale spätestens vor Antritt der Beschäftigung einzureichen.
Werte Abgeordnete! Bei jeder Prozessoptimierung muss darauf geachtet werden, dass die Qualität des Produktes nicht leidet. Im Gesetz haben Sie den Anspruch auf Qualifikationsmaßnahmen verankert, um in einer bestimmten Zeit bestehende Unterschiede oder Defizite, wie Sie es nennen, auszugleichen. Das schafft einen Rahmen und eine Struktur für den Antragsteller.
Auch wir können uns vorstellen, Lehrer mit gleichwertiger pädagogischer Qualifikation und mit ausreichenden Deutschkenntnissen mit nur einem Fach anzuerkennen, wie es bei Seiteneinsteigern möglich ist.
Werte Abgeordnete! Uns ist es wichtig, dass erstens ein Zeugnis und eine Urkunde im Original nachgereicht werden und zweifelsfrei echt sein muss, zweitens ein digitalisiertes Verfahren nicht beim Einreichen enden darf und drittens Qualitätsansprüche nicht gesenkt werden dürfen. Wir sind der Meinung, dass diese Punkte behandelt, aber nicht ausreichend geklärt werden. Deshalb werden wir uns enthalten.
Kollege Peschel sprach für die AfD-Fraktion. Die Fraktion DIE LINKE hat nur Redebedarf für den Entschließungsantrag angemeldet. Deshalb übergebe ich jetzt an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, an Frau Kollegin Melcher. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur Berufsanerkennung, das wir heute beschließen wollen, knüpfen wir nahtlos an die Debatte zu unserem Koalitionsantrag aus dem letzten Plenum an. Ich zitiere einmal: „Ausländische Fachkräfte für den Freistaat Sachsen gewinnen, Berufsanerkennungsprozesse optimieren, Integration in Arbeit und Gesellschaft erleichtern“, so lautete der Antrag. Damit sind zugleich die Ziele des vorliegenden Gesetzentwurfes umrissen. Das Anliegen ist es, Anerkennungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Wir harmonisieren Landes- und Bundesrecht insbesondere mit Blick auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das Aufenthaltsgesetz und das Onlinezugangsgesetz. Was bedeutet das konkret in der Praxis?
Erstens. Wir senken den Aufwand für die Antragstellerinnen und Antragsteller. Künftig soll das Anerkennungsverfahren auch auf digitalem Wege möglich sein. Außerdem
genügen in der Regel einfache Kopien als Nachweis für die Qualifikation. Beglaubigungen oder Originale sind nur noch in Ausnahmefällen vorzulegen.
Zweitens: Wir erweitern die Option zum Ausgleich sogenannter wesentlicher Unterschiede zum deutschen Referenzberuf auch bei den nicht reglementierten Berufen. Wir wollen, dass zugewanderte Menschen hier in Sachsen wieder in ihrem erlernten Beruf arbeiten können. Wenn im Rahmen des Anerkennungsverfahrens Unterschiede festgestellt werden, brauchen die Antragstellenden die faire Chance, diese durch eine passgenaue Qualifikation ausgleichen zu können.
Drittens: Künftig wird die Bundesagentur für Arbeit die Beratung der zugewanderten Fach- und Arbeitskräfte innerhalb ihrer Regelstrukturen übernehmen. Inwieweit die vorhandenen Beratungs- und Förderinstrumente ausreichend und zielgruppengerecht sind, ist dann auch Gegenstand der Evaluation, die Ende 2026 vorzulegen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine professionelle Berufsanerkennung ist ein Schlüssel zur Integration. Zugleich leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels. Schließlich verlieren wir auf dem Arbeitsmarkt in den nächsten zehn Jahren viele Menschen im erwerbsfähigen Alter. Wir können und wir wollen auf niemanden verzichten – nicht auf die Ingenieurin mit dem Fachkräftevisum, nicht auf den asylsuchenden Lehrer und erst recht nicht auf die Frau mit Duldung, die eigentlich Altenpflegerin ist, aber hier nicht arbeiten darf. Wir brauchen diese Menschen. Ich sage ganz klar und deutlich: Wir wollen diese Menschen auch hier im Freistaat Sachsen.
(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie vereinzelt bei den LINKEN – Beifall des Abg. Sören Voigt, CDU)
Deshalb sollten wir ihnen zeigen, dass sie hier willkommen sind. Das ist eine Frage der Wertschätzung und des Respekts.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf wird nicht alle Hürden beseitigen. Die Verfahren bleiben komplex. Angesichts der weltweiten Migrationsbewegungen und der vielfältigen Möglichkeiten der Zuwanderung wird die Berufsanerkennung absehbar nicht an Komplexität verlieren, eher im Gegenteil. Zudem werden künftig auch rein quantitativ mehr Verfahren zu bescheiden sein. Das Gesetz soll aber helfen, diese Herausforderungen zu bewältigen und Steine aus dem Weg zu räumen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich noch auf unseren Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen eingehen und ihn damit einbringen. Dabei möchte ich vor allem zwei Aspekte noch einmal hervorheben:
Erstens. Ich hatte auf die hohe Zahl und die Komplexität der Anerkennungsverfahren hingewiesen. Betroffene sind dabei mit einer Vielzahl an Regelungen und unterschiedlichen Zuständigkeiten konfrontiert. Gute Beratung ist deshalb von entscheidender Bedeutung.
Uns ist es wichtig, dass alle Menschen einen fairen Zugang zum Arbeitsmarkt haben und einen Job finden, der ihrer Qualifikation entspricht. Das beginnt auch mit einem gesicherten Zugang zu Beratung. Sollte die Evaluation zeigen, dass die Regelstrukturen nicht ausreichend sind und nicht alle erreichen, werden wir einen gesetzlichen Anspruch prüfen müssen.
Der zweite Aspekt, den ich hervorheben möchte: Viele der zugewanderten Fachkräfte sind Lehrkräfte – laut Aussagen der Beratungsstelle IBAS jede und jeder Fünfte, der hier eine Beratung zur Anerkennung in Anspruch nimmt. Gleichzeitig liegt der Anteil von Lehrkräften mit Migrationshintergrund weit unter dem Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung.
Insbesondere die Anforderung, eine Qualifikation in zwei Unterrichtsfächern nachzuweisen, erweist sich doch zunehmend als Hürde. Es ist ein Spezifikum im deutschsprachigen Raum, dass ein Lehramtsstudium in aller Regel zwei Fächer umfasst. In der Folge kommen ausgebildete Lehrkräfte zu uns – Lehrkräfte, die wir dringend brauchen – und werden hier nicht eingestellt, weil ihre Ausbildung hier nicht als solche anerkannt wird. Es gibt bereits Bundesländer, die die Möglichkeit zur Anerkennung einer sogenannten Ein-Fach-Lehrkraft gefunden haben. Wir wollen dies auch in Sachsen prüfen.
Daneben sind die sprachlichen Hürden für eine Tätigkeit im Schuldienst hoch. Hier wollen wir den Antragstellenden zumindest mehr Zeit einräumen, die erforderlichen Sprachnachweise zu erbringen. Das bedeutet konkret, dass der Nachweis zum geforderten Sprachniveau C1 nicht bereits mit der Antragstellung vorliegen muss, sondern noch im Verfahrensgang beigebracht werden kann.
Auch dies dient letztlich dem Ziel, eine Willkommenskultur zu schaffen. Lassen Sie uns die Verfahren so gestalten, dass sie ermutigen und einladen, aber nicht abschrecken. Ich bitte daher auch um Zustimmung zum Entschließungsantrag.
Kollegin Melcher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Die SPDFraktion hat keinen Redebedarf angemeldet. Wenn es seitens der Fraktionen keinen Redebedarf mehr gibt, übergebe ich jetzt an die Staatsregierung,
Vielen Dank. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf ist im Ausschuss – einschließlich Anhörung – umfangreich diskutiert worden, und, wie ich finde, durchaus konsensorientiert. Frau Kollegin Melcher hat die wesentlichen Argumente schon deutlich gemacht.
Auch vor dem Hintergrund, dass es im Ausschuss keine Gegenstimmen zu diesem Gesetzentwurf gegeben hat, und angesichts unserer heutigen Zeitplanung würde ich die Rede zu Protokoll geben, bitte aber trotzdem um Zustimmung zum Gesetzentwurf wie auch zum Entschließungsantrag.
Meine Damen und Herren, wenn es keinen Aussprachebedarf mehr gibt, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Regelung berufsanerkennungsrechtlicher Verfahren, Drucksache
7/15435, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung, Drucksache 7/16575.
Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen. Erhebt sich Widerspruch? – Widerspruch sehe ich keinen. Dann machen wir es so. Das heißt, wir stimmen jetzt über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes, Artikel 2 Änderung des Befähigungs-Anerkennungsgesetzes Lehrer, Artikel 3
Gesetz über die Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider im Freistaat Sachsen (Sächsisches Mark- scheidergesetz), Artikel 4 Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes, Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist diesen Bestandteilen zugestimmt worden.
Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Regelung berufsanerkennungsrechtlicher Verfahren, Drucksache 7/15435, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen worden.
Meine Damen und Herren, es liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, Drucksache 7/16655, vor. Die Fraktionen haben diesen Entschließungsantrag schon eingebracht. Es gibt dennoch Redebedarf seitens der Fraktion DIE LINKE. Ich übergebe hierzu an Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich werde versuchen, ein paar Worte zu dem Entschließungsantrag zu verlieren, und möchte mich zu den einzelnen Punkten äußern. Zu Punkt 1 will ich sagen
bitte? –, dass dies tatsächlich auch eine Forderung von uns ist, und zwar aus dem Antrag Drucksache 7/16552, Qualifizierte und gut bezahlte Arbeit für Migrant:innen durch schnellere Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Deshalb sind wir total dabei.
Punkt 2 geht selbstverständlich ebenfalls klar. Ich will trotzdem sagen, dass wir an dieser Stelle befremdet sind, dass dies erst durch einen Entschließungsantrag
durch die Regierung in die Wege geleitet werden muss und nicht längst Standard ist. Wir reden tatsächlich über den Zugang zu Informationen; das will ich nur sagen.
Punkt 3 geht auch in die richtige Richtung. Selbstverständlich ist dies unserer Meinung nach aber lange nicht ausreichend – auch, weil weder die unbezahlten Fehlzeiten noch die Gebühren für die Nachqualifizierung in irgendeiner Form aufgegriffen oder konkret geregelt werden.
Das Zweite: Es soll „geprüft“ werden, ob es einen Bedarf an Ein-Fach-Lehrkräften gibt. Da kann ich Ihnen sagen: Wir sind hundertprozentig davon überzeugt, dass es diesen Bedarf schon gibt. Unserer Meinung nach muss das nicht geprüft werden.