Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass wir einiges an allgemeiner Kritik an dem neuen Gesetz haben und hatten, dürfte bekannt sein. Ich will mich angesichts der heutigen Tagesordnung ein Stück weit kürzen, aber das eine oder andere muss benannt werden. Was mir wichtig erscheint: Es hat sich gezeigt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz als Inlandsgeheimdienst insgesamt rechtsstaatlicher, effizienter und transparenter agieren muss. Im Fokus des Geheimdienstes müssen vor allem politische und religiöse Gewalttäter sowie jedwede Spionagetätigkeiten stehen. Stattdessen haben wir in der Vergangenheit erlebt, dass Abgeordnete beobachtet werden und rechtswidrig über diese Daten gesammelt und gespeichert wurden. Die Beobachtung des politischen Gegners darf niemals eine Aufgabe des Inlandsgeheimdienstes sein.
Das ist in dieser Form einmalig in Europa. Oppositionsparteien sind keine Bedrohung, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie. Kernaufgabe des Landesamtes muss die Beobachtung, Aufklärung und Verhinderung aller Formen des gewalttätigen Extremismus sein.
Mit unserer Kritik waren wir bisher relativ allein. Jedoch musste ich letzte Woche durchaus staunen, als Herr Lippmann – wahrscheinlich nach dem zweiten oder dritten Mate-Tee – der Meinung war, der „taz“ ein Interview geben zu müssen. Dieses hatte folgenden Inhalt – ich zitiere –: „Es hilft mir wenig, wenn im Verfassungsschutzbericht über Seiten hinweg allgemeine Informationen über Szeneentwicklungen stehen. […] Gerade jetzt, wo sich diese Behörde auch wieder der Spionageabwehr widmen muss, muss sie Prioritäten setzen. Es geht darum, dass sich der Verfassungsschutz auf die Gefährdung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung fokussiert. Dafür braucht er keine neuen Befugnisse, sondern er braucht eine neue Struktur.“
Aha, Herr Lippmann, das nehme ich noch wohlwollend zur Kenntnis. Die Frage ist nur, warum Sie sich, als man über dieses Gesetz geredet hat, nicht genau mit diesen Dingen eingebracht haben; das vermisse ich.
Des Weiteren bemängelt der Abg. Lippmann, dass die parlamentarische Kontrolle des Inlandgeheimdienstes unzureichend ist. Die Kontrollbefugnisse der PKK müssen ausgebaut werden. Herzlichen Glückwunsch, Herr Lippmann! Davon reden wir seit Jahren. Schön, dass Sie das auch festgestellt haben.
Wo handeln Sie denn? Das kann ich in dem neuen Gesetz gar nicht erkennen. Das touchiert letztendlich nur die Aufgaben der PKK, Sie fördern die PKK nicht. Selbst die Fachstelle – zu der wir gleich kommen – ist die richtige
Richtung; wegen der Fachstelle werden wir auch zustimmen, aber es ist nur die richtige Richtung. Alle diese Ausführungen, auch die zu der Thematik Fachstelle, sind viel zu dünn. Es ist nicht erkennbar, wie das Ganze funktionieren soll.
Aber zurück zu meinem Redebeitrag. Das war leider in den letzten paar Tagen nicht alles. Tief blicken ließen auch die Ausführungen eines Mitarbeiters der LfV, der seine Kritik an der Arbeitsweise des LfV öffentlich gemacht hat. In einem Interview mit der „Schwäbischen Zeitung“ fasst er die Arbeitsweise des LfV wie folgt zusammen: „Weil der Dienst es mit ‚ernstzunehmenden Gegnern wie wirklich gewaltbereiten Links- und Rechtsterroristen oder radikalen und teils kriegserfahrenen Islamisten nicht aufnehmen kann, kümmert er sich zunehmend um Leute, die eigentlich gar kein Fall für den Verfassungsschutz sind. Und in der Vergangenheit auch niemals waren.‘“ Da staunen wir aber.
Wir stellen also fest, dass der Inlandsgeheimdienst seinen eigentlichen Aufgaben gar nicht gewachsen ist. Hierfür bedarf es einer Neustrukturierung des Dienstes. Der Gesetzentwurf leistet das nicht, sondern er erweitert lediglich einige Befugnisse. Folgerichtig bringt meine Fraktion einen umfassenden Änderungsantrag ein, um zumindest einige wenige Korrekturen am Gesetzentwurf vornehmen zu können.
Zu der Fachstelle, wie gerade schon ausgeführt, werden wir positiv abstimmen. Zum Gesetzentwurf, es sei denn, unsere Änderungsanträge werden positiv abgestimmt, werden wir uns enthalten.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Koalition und die Staatsregierung wollen mit zwei Gesetzentwürfen das Nachrichtendienstrecht umfassend novellieren: durch die Einführung einer Fachstelle zur Unterstützung der Parlamentarischen Kontrollkommission und durch die Neukonzeption des Verfassungsschutzgesetzes.
Ich muss zugeben: Das ist ein ambitioniertes Vorhaben. Sie müssen zugeben: Es ist unmöglich, darüber vollständig und offen zu debattieren. Und das ist ein Problem; denn die Beantwortung der Frage, ob eine Fachstelle – um zunächst bei diesem Gesetzentwurf zu bleiben – erforderlich ist und inwieweit die PKK dieser Hilfe bedarf, würde voraussetzen, dass wir über die konkrete Praxis und über die tatsächlichen Probleme der parlamentarischen Kontrolle des Sächsischen Geheimdienstes sprechen. Allein ich darf das nicht, und Sie dürfen das auch nicht.
Die Sache wird noch ein Stück absurder, wenn wir uns an die Gesetzesbegründung halten. Darin wird nahegelegt, durch die Fachstelle werde die Kontrollintensität gegen
über dem LfV gesteigert, vor allem durch eine Unterstützung der PKK-Mitglieder bei der Akteneinsicht. Ich darf leider nicht sagen, was stimmt, aber diese Formulierung stimmt auf keinen Fall.
Erstens umfasst das sogenannte Selbstinformationsrecht der PKK im Moment gar kein explizites Recht auf Akteneinsicht. Das wird vielleicht in Zukunft einmal auf der Grundlage des zweiten Gesetzentwurfs geschaffen. Bis dahin – aber das wird ja noch etwas dauern – soll die Fachstelle eine Aufgabe erfüllen, die sie genauso wenig erfüllen kann wie die PKK.
Zweitens reden wir bei der versprochenen Steigerung der Kontrollintensität definitiv nicht über eine Steigerung der Kontrollmöglichkeiten. Die PKK erhält nämlich keine zusätzlichen Befugnisse. Was gesteigert wird, ist die zur Kontrolle zur Verfügung stehende Arbeitskraft. Es ist natürlich eine theoretische Möglichkeit, dass die Kontrolle dadurch besser gelingt und professioneller laufen könnte als bisher. Im Umkehrschluss wäre damit allerdings angedeutet, dass sie bisher nicht so gut gelungen und nicht so professionell gelaufen wäre. Ich kann das weder bestätigen noch darf ich es dementieren.
Also bleiben wir sicherheitshalber bei der Theorie. Es kann theoretisch auch ganz anders kommen. Bisher werden die Kontrollbefugnisse persönlich wahrgenommen, durch eigens dafür gewählte Abgeordnete. Dies wird es auch zukünftig geben. Aber sie erhalten dann die Möglichkeit, die konkrete Wahrnehmung dieser personengebundenen Kontrollbefugnisse auf ein nicht gewähltes Gremium gewissermaßen zu delegieren. Es ist demnach nicht auszuschließen, dass sich nach der Schaffung der Fachstelle einzelne PKKMitglieder von der persönlichen Ausübung der Kontrolltätigkeit ein Stück weit zurückziehen. Damit würde die Kontrollintensität nicht steigen, sondern sinken. Falls es wirklich so käme, dürfte das Problem vielleicht nicht einmal öffentlich angesprochen werden.
Sie können nun einwenden, dass ich ein tendenziell negatives Bild der PKK und ihrer Mitglieder zeichne. Das liegt mir fern, weil ich selbst dazugehöre, und deswegen habe ich das alles nur rein theoretisch gesagt. Bedenklicher scheint mir, was sämtliche Abgeordnete dieses Hauses heute praktisch tun sollen, nämlich über einen Gesetzentwurf abzustimmen, der im Grunde eine Blackbox ist. Dem werden wir als LINKE nicht zustimmen.
Damit komme ich zum Zweiten Gesetzentwurf, dem Gesetz zur Neuregelung des Nachrichtendienstrechts. Es geht im Kern um eine umfassende Neukonzeption des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes, das seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1992 in den Grundzügen unverändert geblieben ist. Es ist damit weit hinter die Tatsachen zurückgefallen; und damit meine ich nicht nur die rein technischen Entwicklungen, sondern auch die negativen, ja tragischen Erfahrungen aus der Praxis, etwa vor dem Hintergrund des NSU-Komplexes.
Der Gesetzentwurf enthält nun eine Vorkehrung für die Aktivierung eines Löschmoratoriums. Das begrüßen wir sehr. Auch gemessen an zwingenden verfassungsgerichtlichen
Vorgaben, ist das bisherige Gesetz überholt. Die Novelle betont nun den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung bei der Anwendung sämtlicher nachrichtendienstlicher Mittel. Nicht alles, was der Geheimdienst damit erforschen könnte, soll er auch erforschen dürfen, und nicht alles, was er zufällig doch erfährt, darf er sich merken. Für die Anwendung einiger nachrichtendienstlicher Mittel wird ein Richtervorbehalt gelten. Es gibt endlich eine Aufzählung, welche Mittel überhaupt zur Verfügung stehen, und für einige davon wird ein gesetzlicher Einsatzrahmen gezogen.
Trotz der grundsätzlichen Bedenken der LINKEN gegen den Geheimdienst als Institution erkennen wir diese Fortschritte an. Solange es den Geheimdienst gibt, muss er bestmöglich, das heißt rechtsstaatsgemäß, eingehegt sein.
Nachdem ich mich nun fast zu einem Lob habe hinreißen lassen, kommt jetzt ein langes Aber – darauf haben Sie ja bestimmt schon gespannt gewartet –: Es gibt also Fortschritte, aber nicht alle sind überzeugend umgesetzt. Auch in der Anhörung des Innenausschusses kam das, wie ich meine, sehr deutlich heraus.
Zum Beispiel fragt man sich, ob nicht auch das InternetMonitoring bei den Daten zwar nur aus öffentlich zugänglichen Quellen erhoben, dann aber trotzdem systematisch verknüpft, zu den nachrichtendienstlichen Mitteln zu zählen wäre. Zum Beispiel fragt man sich, ob die Eingriffsintensität einiger verdeckter Maßnahmen nicht unterschätzt wird, indem sie weiterhin ohne Richtervorbehalt möglich sein werden. Ebenfalls fragt man sich, warum das Amtsgericht Dresden und nicht das Landgericht zuständig sein soll, und man fragt sich, wie eine mit LfV-Maßnahmen befasste Richterin offenlegen soll, falls sie früher schon einmal mit der aktuellen Zielperson befasst war. Diese Art der Befangenheit ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Richterin nun nicht gleichzeitig als Ermittlungsrichterin bestellt ist.
Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus Regelungen, die nicht nur zweifelhaft umgesetzt, sondern die an sich zweifelhaft sind. Ein Beispiel: Ohne vernünftigen Grund beibehalten wird die Befugnis zur Durchführung der technischen Wohnraumüberwachung. Es geht darum, dass das LfV unter ganz bestimmten Umständen auch in Ihrer Wohnung eine Wanze installieren dürfte. Das klingt wie in einem Agentenfilm, und tatsächlich hat das mit dem Alltagsgeschäft des LfV gar nichts zu tun. In der Praxis kam das – so steht es in der Gesetzesbegründung – noch nie vor. Vernünftig wäre es daher, eine derart einschneidende Befugnis, die niemand braucht, zu streichen.
Stattdessen hat sich irgendjemand mit Vorliebe für Agentenfilme entschieden, diese Befugnis noch zu erweitern. Neu hinzu kommt die Erlaubnis, zum Installieren der Wanze heimlich eine Wohnung zu betreten, also unter ganz bestimmten Umständen auch bei Ihnen einzubrechen. Der
Ich glaube, diese Möglichkeit zu eröffnen, ist nicht nur Unfug, sondern gefährlicher Unfug. Wenn es wirklich ein Fall erforderlich macht, in eine Wohnung einzudringen, dann gehört dieser Fall in die Hände einer Strafverfolgungsbehörde. Diese Aufgabenteilung ist, wie Sie wissen, auch ein Ergebnis der Erfahrung mit früheren, in Deutschland tätigen Geheimdiensten, die nicht rechtsstaatmäßig eingehegt waren.
Leider stellt der Gesetzentwurf noch an einem anderen Punkt die Aufgabenteilung infrage. Er lässt es zu, personenbezogene Daten an die Polizei zu übermitteln, wenn sie dort für die Erstellung von „Lagebildern“ und „Fallanalysen“ benötigt werden, was immer das auch ist. Damit werden die ohnehin nicht sehr robusten Übermittlungsschwellen unterlaufen und mit ihnen das informationelle Trennungsgebot, was wirklich kein Trost ist; denn darüber soll mit diesem Gesetzentwurf jetzt Transparenz hergestellt werden.
Bei anderen Regelungen ist es ähnlich. Dass etwa für den Einsatz von V-Leuten – also Spitzeln – ein gesetzlicher Einsatzrahmen gezogen wird, ist unter Gesichtspunkten der Transparenz zu begrüßen. Bisher waren solche Regeln in Dienstvorschriften festgehalten, nach denen Sie im Internet umsonst googeln könnten.
Die begrüßenswerte Transparenz hilft uns nun, den Inhalt klarer zu sehen – und da wird es trüb, um nicht zu sagen haarsträubend: V-Leute sollen nicht den Auftrag haben, die zu beobachtende Bestrebung zu steuern, aber sie können die beobachtete Bestrebung anführen, solange das nicht ihr Auftrag ist. V-Leute sollen am besten keine Straftäter sein, aber sie können unter Umständen schwerste Straftaten begangen haben, solange sie nicht rechtskräftig verurteilt sind. Der Gesetzentwurf sieht erst ein Tötungsdelikt als absolute Grenze an. V-Leute sollen bei der Erledigung ihrer Aufträge nicht per se von der Strafverfolgung ausgenommen sein, aber inwieweit sie von einem „Quellenschutz“ profitieren, ist dem Ermessen der Behördenleitung überlassen.
Dieser Einsatzrahmen ist, wenn wir genau hinsehen, gar kein Rahmen. Gemeinhin versteht man darunter ja ein festgefügtes Gestell. Hier sind die Löcher aber so groß, dass alles auseinanderfällt. Unter diesen Umständen wird das Spitzelunwesen wie bisher weiterlaufen. Falls es ein Ziel von Teilen der Koalition war, daran etwas zu ändern, gar den Geheimdienst rechtsstaatsgemäß einzuhegen, so ist das leider misslungen.
Der Gesetzentwurf unterstreicht die grundsätzlichen Bedenken der LINKEN gegen den Geheimdienst als Institution. Beides, Gesetzentwurf und Institution, lehnen wir ab.
Das war Kerstin Köditz für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Valentin Lippmann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute in diesem Hohen Haus über das Nachrichtendienstrecht debattieren, dann sprechen wir nicht nur über eine der komplexesten Materien der Innenpolitik, sondern zugleich über die Regeln zur Arbeit eines grundsätzlich klandestin agierenden Inlandsgeheimdienstes – einer Behörde, die zunächst wie ein Fremdkörper in einer freiheitlichen Demokratie wirkt und dennoch eine entscheidende Rolle spielt, wenn es um den Kampf gegen Verfassungsfeinde geht.
So bewegt sich jede Novelle des Nachrichtendienstrechts in einem Spannungsfeld zwischen mehr Befugnissen, nach denen gern lautstark und selten profund – auch heute schon wieder – geschrien wird, und mehr Kontrolle, die gerade dann entscheidend ist, wenn sich die Maßnahmen eines Inlandsgeheimdienstes im Verborgenen abspielen.