Protokoll der Sitzung vom 12.06.2024

(Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Meine Damen und Herren! Gibt es vonseiten der Fraktionen weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Dann Herr Staatsminister Schuster; bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich glaube, es wurden eine Menge Wetten abgeschlossen – ich habe es zumindest mitbekommen –, dass wir dieses Gesetz nicht schaffen in der Koalition. Das ist jetzt das dritte Gesetz heute Nachmittag, das wirklich sehr schwierig war. Wir haben es hinbekommen. Ich würde mich selbst eher als politischen Handwerker denn Künstler bezeichnen. Und als Handwerker sage ich: Wenn man diese drei Gesetze nimmt – Personalvertretungsrecht, Versammlungsgesetz und Nachrichtendienstgesetz –, wenn Kenia das kann, dann sind wir zumindest handwerklich deutlich besser als das, was in den Zeitungen geschrieben wird. Das möchte ich einmal sagen. Ob das allen gefällt oder nicht, ist mir dabei wurst.

(Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

Der Auftrag war nicht leicht. Ich habe selbst wirklich Herzblut vergossen, damit wir das hinbekommen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Was mich ganz besonders freut, Herr Lippmann: Wenn jemand das Lob verdient hat, dann die Mitarbeiterin. Ich habe mich monatelang gefragt, wo die Geduld und der Langmut herkommen. Ich hatte ihn schon gar nicht mehr, aber sie hat mich immer auf die Bahn zurückgeholt.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Wir haben einiges geschafft. Um was geht es konkret?

Erstens. Eignungskriterien und Einsatzbedingungen für Vertrauensleute sind nun klar gesetzlich geregelt. Darin orientieren wir uns eng am Bundesrecht und folgen den Empfehlungen, die im Zuge der Aufarbeitung des NSUKomplexes entwickelt wurden. Ich war selbst in zwei Ausschüssen und kann sagen, da haben wir Zieleinlauf.

(Carsten Hütter, AfD: „Zieleinlauf“ – ekelhaft!)

Zweitens. Unser Landesamt bekommt deutlich modernisierte Befugnisse. Dazu gehört der Einsatz der sogenannten IMSI-Catcher zur Standortermittlung und Identifizierung von mobilen Endgeräten; die erweiterte Befugnis, bei Unternehmen jetzt auch Auskünfte zum Inlandsextremismus einholen zu können; die Möglichkeit, beim Bundeszentralamt für Steuern Kontostammdaten abzufragen; oder auch die Möglichkeit, Bestandsdaten bei Telemediendiensten einzuholen, wodurch Urheber von verfassungsfeindlichen Aktionen im Internet leichter identifiziert werden können.

Ich sage an dieser Stelle im Gegensatz zum Abg. Lippmann: Diese Modernisierungen haben hier für mich noch nicht ihr Ende. Auch wir mussten Kröten schlucken, vor allem ich. Natürlich brauchen wir nicht die Quellen-TKÜ

diese haben wir über das G10-Gesetz beim LfV, Herr Pallas –, aber wir brauchen die Online-Durchsuchung.

(Beifall des Abg. Sören Voigt, CDU)

Und das ist keine politische Schaustellerei. Die Zugriffe auf Terror-Gefährder der letzten zwölf Monate in Deutschland – zum Beispiel bezüglich des Kölner Doms – passierten ausschließlich auf Erkenntnissen ausländischer Nachrichtendienste, die diese mit Methoden entwickelt haben, zu denen wir noch nicht fähig sind. Das „noch“ unterstreiche ich.

Ich halte es für ein zu großes Risiko, auf das Ausland zu bauen und auf deren Erkenntnisse, dass sie uns mitteilen, dass ein Terror-Gefährder kurz vor einem Anschlag ist. So etwas müssen wir auch selbst können. Deshalb werde ich hoffentlich in der nächsten Legislatur weiter an dem Ziel einer Online-Durchsuchung für das Landesamt arbeiten können. Und für das Gefahrenabwehrrecht der Polizei – das kann man noch vervollständigen – gelten dann Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung. Das muss ich, glaube ich, nicht erklären.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Ich hätte gern gewusst, ob Anschlagspläne, Bombenbauanleitungen oder Bestelllisten unentdeckt auf PCs von TerrorGefährdern zu finden sind. Wie gesagt, die Zugriffe der letzten zwölf Monate bestätigen, dass das möglich wäre.

Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf zur Neuregelung des Nachrichtendienstrechts – das ist mein dritter Punkt – setzen wir natürlich auch das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 2022 um, ein aus meiner Sicht sehr historisches Urteil, aber manchmal auch ein sehr schwer zu verstehendes. Ich weiß, ich bin kein Jurist, aber ich habe mich trotzdem reingelesen. Es ist an manchen Stellen schwer nachzuvollziehen.

(Lachen des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Zuruf: Ja!)

Wir haben es, glaube ich, trotzdem geschafft. Wir waren an der von Bund und den Ländern eingerichteten Arbeitsgruppe dazu natürlich beteiligt. Dort wurde unter anderem beschlossen, den Einsatz besonders eingriffsintensiver nachrichtendienstlicher Mittel künftig einer erhöhten Einsatzschwelle zu unterlegen. Unter anderem deshalb, weil längerfristige Einsätze von Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittlern nun eben einer richterlichen Anordnung bedürfe.

Das machen wir mit dem Amtsgericht – ich glaube, die Abg. Köditz fragte das –-, weil wir glauben, dass dort die meiste Erfahrung besteht, und weil wir wissen, dass die ersten beiden Länder, die uns vorausgeeilt sind, diese Erfahrung schon gesammelt haben. Wir bauen da also auf Erfahrungen auf.

Für die notwendigen Geheimschutzmaßnahmen – die Justizministerin sitzt hier – haben wir die entsprechenden

2 Millionen Euro vorgeplant, um Baumaßnahmen für den Geheimschutz zügig umsetzen zu können. Darüber hinaus sind weitere Vorgaben des Gerichtsurteils, etwa die Übermittlung verdeckt erhobener Daten an Behörden mit besonderen Eingriffsbefugnissen oder in Bezug auf den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, durch den Entwurf berücksichtigt.

Mit Blick auf die PKK-Fachstelle, meine Damen und Herren, verlasse ich einmal mein Manuskript. Ich habe im Bund maßgeblich das dortige Parlamentarische Kontrollgremium mit dem Ständigen Bevollmächtigten verstärkt. Ja, das bringt die Staatsregierung und das Landesamt stärker unter Druck, und ich möchte das so. Das war auch meine Haltung im Bund als Parlamentarier. Dort habe ich es parlamentarisch gesehen, jetzt sage ich Ihnen aus Richtung der Staatsregierung: Sie stärken durch diese intensive Kontrolle die Legitimation dessen, was wir tun. Das ist es, worum es geht.

Dann, Herr Abg. Pallas, versteigen Sie sich nicht zu solchen steilen Thesen, ob wir etwas im Griff haben oder nicht. Durch eine stärkere parlamentarische Kontrolle haben Sie eine stärkere Verantwortung und wir eine stärkere Legitimation.

(Albrecht Pallas, SPD: Na ja!)

Dieser Dreiklang hat mir schon damals gefallen; und dabei wünsche ich Ihnen wirklich viel Erfolg. Ich glaube, dass die PKK-Fachstelle eine richtige Entscheidung ist, und sie passt zu diesem Gesetz. Würden wir Onlinedurchsuchungen machen, hätten Sie auch dort wieder enorme Kontrollmöglichkeiten. Sie wissen, worauf ich hinauswill, meine Damen und Herren.

(Heiterkeit)

Im Übrigen – das muss ich an beide Oppositionsfraktionen sagen –: Wie Sie größere Kontrolle geißeln können, das verstehe ich nicht.

(Kerstin Köditz, DIE LINKE: Das ist doch keine Kontrolle!)

Sie stärken Ihre Rechte. Davon muss Opposition eigentlich recht begeistert sein. Den Widerspruch habe ich nicht verstanden.

(Carsten Hütter, AfD: Das haben Sie jetzt aber falsch verstanden!)

Meine Damen und Herren! Unter sehr hohem Zeitdruck ist es uns als einem der ersten Länder gelungen – vor uns sind nur Bayern, gezwungen durch das Gerichtsurteil, und Hessen –, die Vorgaben des Verfassungsgerichts umzusetzen. Das war nur möglich, weil unsere gemeinsamen Beratungen zwar intensiv und kontrovers, aber von sehr starker gegenseitiger Wertschätzung und Kooperationsbereitschaft geprägt waren. Dafür danke ich allen Beteiligten, explizit dem Ausschuss für Inneres und Sport, und bitte um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Das war Herr Staatsminister Schuster, meine Damen und Herren. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe. Da beide Gesetzentwürfe das Sächsische Verfassungsschutzgesetz parallel ändern, ist der Rechtsform wegen zunächst über die Drucksache 7/15919 und danach über die Drucksache 7/15464 abzustimmen.

Aufgerufen ist das Gesetz über die Errichtung einer Fachstelle zur Unterstützung der Parlamentarischen Kontrollkommission im Sächsischen Landtag, ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD, Drucksache 7/15919. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/16577. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen aus Zeitgründen vor, dass wir im Block abstimmen. Wäre das in Ordnung? – Gut.

Dann stimmen wir jetzt ab über die neue Überschrift Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei Stimmen dagegen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem so entsprochen, meine Damen und Herren.

Wir kommen zur Schlussabstimmung und stimmen noch einmal ab über Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes. Wer dem in der beschlossenen Fassung als Ganzes die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist diesem Gesetzentwurf so entsprochen und dieser Tagesordnungspunkt noch nicht beendet, weil wir noch über das zweite Gesetz abstimmen müssen.

Es ist aufgerufen das Gesetz zur Neuregelung des Nachrichtendienstrechts, Drucksache 7/15464, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Auch hier stimmen wir auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/16576 ab. Hier liegt uns ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Haben Sie den schon eingebracht?

(Carsten Hütter, AfD: Ja!)

Er gilt als eingebracht, sagt Herr Hütter. Dann stimmen wir als Erstes über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/16660 ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion somit nicht entsprochen.

Auch hier schlage ich Ihnen vor, dass wir im Nachgang im Block über den Gesetzentwurf der Staatsregierung abstimmen, wenn es keine Widerrede gibt. Die sehe ich nicht. Dann stimmen wir ab über Überschrift, Artikel 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (Sächsi- sches Verfassungsschutzgesetz), Artikel 2 Folgeänderungen, Artikel 3 Inkrafttreten/Außerkrafttreten und die Inhaltsübersicht. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, viele Stimmen dagegen, aber eine Mehrheit an Stimmen dafür. Damit ist dem so entsprochen worden.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung zum Gesetz zur Neuregelung des Nachrichtendienstrechts. Wer dem in Gänze die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei vielen Stimmen dagegen, aber einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt jetzt beendet, meine Damen und Herren.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 11

Zweite Beratung der Entwürfe

Gesetz zur Regelung der Beteiligung und Teilhabe

der Einwohner:innen und Gemeinden am Ausbau

erneuerbarer Energieanlagen im Freistaat Sachsen

(Sächsisches Erneuerbare-Energien-Beteiligungsgesetz – SächsEEBeteilG)

Drucksache 7/15543, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE