Protokoll der Sitzung vom 12.06.2024

Drucksache 7/15543, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/16578, Beschlussempfehlung des Ausschusses

für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Gesetz zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Drucksache 7/15920, Gesetzentwurf der Fraktionen

CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

Drucksache 7/16579, Beschlussempfehlung des Ausschusses

für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Ich frage im Vorfeld, ob die Berichterstatter des Ausschusses, Herr Heinz und Herr Böhme, das Wort wünschen. – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur allgemeinen Aussprache. Für die einreichende Fraktion DIE LINKE beginnt Marco Böhme. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sachsen ist immer noch das Schlusslicht, wenn es um den Ausbau von erneuerbaren Energien geht, speziell beim Ausbau von Windenergieanlagen. Dabei sind der Umstieg auf und der Aufbau von erneuerbaren Energieanlagen so dringend notwendig wie noch nie. Und zwar nicht nur aus Klimaschutzgründen – ich glaube, das ist uns allen bewusst –, sondern vor allem aus Kostengründen; denn die Preise der fossilen Energieträger, die wir immer noch in der Mehrheit benutzen, explodieren förmlich. Das haben wir zu Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine gesehen. Dort haben wir gesehen, was wirklich die Preistreiber beim Strom sind.

Das sind vor allem drei Punkte: Das ist das Strommarktmodell, das in Deutschland und Europa herrscht, mit seinem Merit-Order-Prinzip, bei dem immer der letzte gebrauchte Anbieter den Preis für alle Anbieter bestimmt, was meistens Gaskraftwerke sind. Wir haben in Deutschland sehr hohe Steuern auf Strom, aber die hohen Stromkosten sind mit den teuren fossilen Energieträgern zu erklären. Dazu zählt auch die Atomkraft, die von einigen hier im Haus immer wieder als günstige Energie gepriesen wird. Dem ist nicht so.

Zur Wahrheit gehört also, erneuerbare Energien führen nicht zu höheren Strompreisen, auch das wird immer wieder propagiert, sondern genau das Gegenteil ist der Fall; denn sie sind in der Erzeugung extrem günstig, so gut wie immer verfügbar und nicht endlich. Der Ausbau von Foto

voltaik- und Windenergieanlagen ist also dringend geboten, zumal Sachsen ein Energieland bleiben möchte, wenn wir demnächst aus der Kohle aussteigen.

Doch warum klappt es hier in Sachsen nicht, und warum sind wir nicht so erfolgreich beim Ausbau wie zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt, wo die Energieversorgung für die Menschen vor Ort produziert wird, wo Tausende Arbeitsplätze entstanden sind und die Menschen davon profitieren, auch finanziell? Warum funktioniert das hier in Sachsen nicht? Ich glaube, es gibt dafür zwei wesentliche Gründe.

Der eine ist, dass wir hier besonders regressive Vorschriften haben, was Bauleitplanung und Ähnliches betrifft. Wir haben als eines der wenigen Bundesländer kein Klimaschutzgesetz in Sachsen. Wir haben keine einklagbaren Ausbauziele, für die der Druck bei der Verwaltung auch darin besteht, dort voranzukommen. Wir haben generell eine überlastete und ängstliche Verwaltung, im Fall von klagenden Personen nicht ordentlich zu entscheiden. All das macht die Situation für den Aufbau von Windenergieanlagen sehr schwierig und verschlechtert sich auch noch. Wir haben im letzten Jahr – also, nicht wir, sondern Sie – hier im Landtag ein Gesetz geändert, nämlich die Bauordnung, wodurch noch eine zusätzliche Hürde für den Aufbau von Windenergien hinzugekommen ist, und zwar die sogenannte 1 000-Meter-Mindestabstandsregel. All das war aus unserer Sicht unnötig und hat den Ausbau erschwert.

Das andere Problem – jetzt komme ich konkret zu den beiden Gesetzentwürfen, die uns vorliegen – ist, dass es in Sachsen sehr großen Frust über Windenergieanlagen gibt, dass viele Bürgerinitiativen – auch mit Unterstützung von neoliberalen oder auch rechtsradikalen Kräften – dort ordentlich anstacheln und die Staatsregierung nicht oder nicht ausreichend mit beispielsweise Aufklärungsprogrammen gegensteuert, die aber aus unserer Sicht sehr dringend

nötig sind. Deshalb finden wir es so wichtig, dass die Regierung und die SAENA, also die Sächsische Energieagentur, dort mehr in die Regionen gehen, mehr aufklären. Gleichzeitig sollten sie den Menschen die Lügen aufzeigen, die immer noch teilweise im 21. Jahrhundert in einigen Regionen herrschen; zum Beispiel Windräder seien Vogelschredder – obwohl jede Autobahn oder jedes Hochhaus tausendmal mehr Vögel tötet – oder dass es Infraschall gäbe. Den gibt es grundsätzlich, aber dass er schädlich ist, ist unwahr.

(Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD)

Jeder Autofahrer hört, wenn er ein Fenster öffnet, Infraschall, aber er stirbt nicht daran; schon gar nicht sterben Menschen, wenn sie weit weg von einem Windrad wohnen. Niemand wohnt neben einem Windrad.

(Zuruf des Abg. Dr. Volker Dringenberg, AfD)

Andere Lügen beziehen sich darauf, dass die Windräder nicht recycelbar seien, nachdem sie abgebaut worden sind. Darüber muss aufgeklärt und die Bevölkerung mitgenommen werden.

(Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

Man darf die Bevölkerung mit den Lügen der AfD und anderen nicht alleine lassen, man muss die Menschen vor Ort zusammenarbeiten lassen, wenn es darum geht, festzulegen, wo so ein Windrad in welcher Höhe mit welchen Lärmschutzmaßnahmen gebaut wird. Wir brauchen generell mehr Beteiligung der Menschen vor Ort, wenn es um den Windenergieausbau geht.

Uns ist besonders wichtig – das haben wir schon vor sieben Jahren in der letzten Legislatur im Landtag vorgeschlagen –, dass wir die Menschen auch finanziell teilhaben lassen wollen an den Windenergieanlagen, damit sie etwas im Portemonnaie spüren, wenn in ihrer Region neue Anlagen gebaut werden.

(Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD)

Das ist der große Unterschied zu einem Atomkraftwerk oder zu einem Kohlekraftwerk, was meistens – eigentlich immer – nur irgendwelchen Großkonzernen gehört. Sie machen Milliardengewinne, stellen sie aber nicht der Allgemeinheit zur Verfügung. Erneuerbare Energien haben genau das Potenzial, die Gewinne, die durch Energieproduktion zustande kommen, an die Region zurückzugeben, das Geld in der Region zu lassen und sich nicht durch fossile Einkäufe im Ausland abhängig zu machen. Das ist der große Vorteil von erneuerbaren Energien.

Leider ist noch nicht jedes Windrad ein Bürgerwindrad; das wissen Sie auch. Aber die allermeisten Windräder haben sich schon heute in Form von freiwilligen Abgaben und Leistungen an die Kommunen bezahlt gemacht; das ist in Ordnung so. Es gibt andere Konzerne, die mit Großanlagen, großen Parks – ohne die Gemeinden oder Menschen vor Ort zu beteiligen – die Gewinne für sich behalten. Deshalb schlagen wir Ihnen wiederholt vor, dass wir das ändern wollen, dass wir die Betreiberinnen und Betreiber von

Windenergieanlagen verpflichten, die Gewinne und Einnahmen, die sie durch Windstrom bekommen, mit der örtlichen Bevölkerung, aber auch mit den Gemeinden zu teilen.

Heute liegen uns zwei Gesetzentwürfe vor. Der wesentliche Unterschied ist, dass Sie, liebe Koalitionäre, nur die Kommunen an den Gewinnen oder an der finanziellen Teilhabe beteiligen wollen, das heißt, dass die Kommune XY von dem Gewinn zum Beispiel eine Kita oder Radwege oder Ähnliches finanzieren kann. Das ist in Ordnung, das ist auch sinnvoll; wir wollen das auch.

Wir wollen aber zusätzlich, dass die Menschen ganz konkret etwas davon haben, nämlich es im Portemonnaie spüren, zum Beispiel durch Rabatte bei Strompreisen oder Beteiligungsmodellen. Ich glaube, das ist ein viel wichtigeres Ziel. Wir werden die Unterschiede debattieren, und ich melde mich noch mal in der zweiten Runde zu den Details unseres Gesetzes, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt Herrn von Breitenbuch das Wort. Bitte schön.

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausbau der erneuerbaren Energien beschäftigt gerade den ländlichen Raum und auch unsere Landschaften. Das betrifft das Thema Windkraft und das betrifft in zunehmenden Maße auch das Thema Fotovoltaik. Entsprechend ist die Frage: Wie erreichen wir Akzeptanz im Land? Ein Thema in den letzten Jahren war das Thema Abstände. Wir haben in den letzten fünf Jahren darum gerungen, was der richtige Abstand ist. Wie kann man Dinge in den Landschaften so ordnen, dass die Bevölkerung das Gefühl hat, dass es aushaltbar ist und trotzdem dieser Ausbau stattfinden kann?

Hier ging es um 1 000 Meter; darüber haben wir lange diskutiert. Das ist jetzt endlich festgeschrieben. Trotzdem gibt es auch die Möglichkeit – wenn vor Ort etwas anderes gewollt ist, wenn vor Ort die Entscheidungen fallen –, das in geringeren Abständen durchzuführen. Wir haben versucht, die Dinge in dieser Koalition in den letzten fünf Jahren vernünftig zu regeln. Ein zusätzlicher Punkt ist, dass man Geld gibt, dass sich aus dieser Investition nicht nur die Landeigentümer oder der Investor letztendlich mit Geld findet, sondern dass sich auch die öffentliche Hand – sprich: die Kommunen in dem Falle – beteiligt und beteiligt wird. Damit wird im Gemeinderat deutlich: Es ist nicht nur ein privates Geschäft, sondern es kommt auch der Bevölkerung vor Ort zugute.

Wir waren – Herr Böhme hat auf den Unterschied hingewiesen – dafür, das über die Räte – sprich: über den Haushalt der Kommunen – zu regeln. Wir glauben, dass das der Ansatz ist, alle vor Ort zu erreichen und zu vernünftigen

Entscheidungen zu kommen, was mit dem Geld dann passiert. Das werden wir in den nächsten Minuten intensiv besprechen.

Insgesamt freue ich mich, dass wir damit die Akzeptanz steigern können, dass wir in Richtung kommunaler Ebene – gerade bei den vorhandenen finanziellen Schwierigkeiten – diesen Vorteil aufzeigen können und dass auch die Bevölkerung das Gefühl hat, dass sie mitgenommen wird, dass sie beteiligt ist. Letztendlich wird damit vielleicht auch manche Schärfe aus der Diskussion, die versachlicht werden muss, herausgenommen.

Wir sind verpflichtet, 2 % der Landesfläche in Sachsen mit Windkraft zu belegen. Dazu verpflichtet uns das Bundesgesetz; insofern müssen wir so damit umgehen. Wir versuchen, hier gemeinsam eine kluge Mitte zu finden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Das war Herr von Breitenbuch. Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Zwerg. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Wir behandeln die Windenergiebestechungsgesetze der Koalition und der LINKEN. Ich konzentriere mich auf den Gesetzentwurf von CDU, SPD und GRÜNEN. Das Wort „Bestechungscharakter“ haben Sie selbst in den Gesetzentwurf hineingeschrieben; das stammt nicht von uns.

Aber schön der Reihe nach: Der Gesetzentwurf verspricht einen warmen Geldregen für klamme Kommunen, regionale Wertschöpfung für den ländlichen Raum und umweltfreundliche Energie für alle. Kommunen, die Windenergie oder Freiflächenfotovoltaikanlagen auf ihrem Gemeindegebiet zulassen, sollen an den Erträgen beteiligt werden. Aber was bedeutet das konkret? Ich nenne ein Beispiel: Harthau in der Gemeinde Oberwiera, ein kleines Dorf bei Zwickau. Kürzlich wurde ein 250 Meter hohes Windrad in 700 Metern Entfernung zum Ort in Betrieb genommen. Dieser und anderen Windradgemeinden würden per Gesetz eine Beteiligung zustehen.

Wir haben es einmal ausgerechnet: Es sind dann mickrige 8 Euro pro Jahr und Einwohner. Das macht unter dem Strich bei einer 3 000-Seelen-Gemeinde eben diese 8 Euro pro Nase. Aber nicht der Bürger bekommt das Geld, sondern die Gemeinde: 8 Euro für Infraschall, für Schlagschatten, für Blinklichtfeuer und für ein tiefes Brummen. Weil das sehr schlechte Verkaufsargumente für Immobilien sind, kommt ein Wertverlust von bis zu 20 % für Haus und Grundstück obendrauf.

(Zuruf von der AfD: Genau!)

Dann ist ein betretenes Schweigen darüber festzustellen, dass der Bürger diese 8 Euro über die Stromrechnung vorher schon doppelt und dreifach bezahlt hat. Diese Ertragsbeteiligung ist in Wahrheit ein finanzieller Nachteil. Also

hier bitte Vorsicht vor Trickbetrügern. Windräder in Ihrer Gemeinde schmälern das Vermögen der Einwohner.

Haben wir neue Arbeitsplätze durch das Riesenwindrad in Harthau? Ich habe davon nichts gehört. Regionale Wertschöpfung? – Fehlanzeige.

Kommen wir zur Umweltverträglichkeit der hoch gelobten Windenergie. Das Naturschutzgesetz soll die Vielfalt und Schönheit von Natur und Landschaft schützen. Meine Frage an Herrn Staatsminister Günther – der zwar jetzt nicht anwesend ist, aber man könnte es ihm übermitteln –: Wie oft kommt das Wort „Windenergie“ im Bundesnaturschutzgesetz vor? – Sage und schreibe sind das 55 Einträge, und zwar ganz im Sinne der ökosozialistischen Partei der GRÜNEN von Herrn Staatsminister Günther.

Das sind vor allem die Befreiung von Einschränkungen und Privilegierungen, aber auch Ausnahmen vom Artenschutz. Die Windenergie bekommt quasi als einzige Branche die Lizenz zum Töten, zum Töten von gefährdeten und geschützten Arten wie den Rotmilan und den Seeadler.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)