Die Windenergie und der Naturschutz sind zwei, die nicht zusammenpassen. Die Windenergie kann viel weniger als man denkt, aber macht mehr kaputt, als man für möglich hält; demnächst in jeder Gemeinde, und wenn es nach dem Willen der Altparteien geht, überall, wo es möglich ist. Wir müssen doch die 2 % erfüllen.
Erneuerbare Energien erfreuen sich großer Beliebtheit, und zwar dort, wo sie nicht gebaut werden. Damit die abgehobenen Eliten und die Schickeria CO2-frei reisen, speisen, konsumieren und studieren können, muss der ländliche Raum sein Gesicht herhalten.
Fotovoltaikverspiegelte Täler und Bergrücken sind hässlich und touristisch unattraktiv. Dörfer, umzingelt von 250 Meter hohen Windrädern, verlieren ihre Identität und sterben aus. Die Natur leidet, die Menschen leiden,
und die Altparteien palavern schulterzuckend von der Klimarettung, die so natürlich niemals stattfinden wird. Der ländliche Raum produziert schon heute mehr Energie, als er selbst verbraucht,
und versorgt damit die Großstädte. Wir haben eine grundsätzlich verbriefte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Sie treten das mit Füßen, werte Kollegen der Regierungsparteien und der LINKEN, so, wie Sie vieles mit Füßen treten. Der ländliche Raum ist nicht die verlängerte Werkbank der Großstädte, und er ist vor allem keine Spielwiese für grüne Ideologien. Hören Sie endlich damit
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, heute zu unserem Entwurf, einem Sächsisches Beteiligungsgesetz für Erneuerbare Energien, zu sprechen.
Ich möchte zu Beginn die Gelegenheit nutzen und mich bei der CDU und der SPD für die gute, konstruktive und in diesem Falle auch besonders schnelle Zusammenarbeit für diesen konkreten Baustein der Energiewende bedanken. Mein Dank gilt auch den meisten Sachverständigen in der Anhörung und allen sonstigen Beteiligten in diesem Prozess.
Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen für eine verpflichtende finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windenergie- und Fotovoltaikfreiflächenanlagen in Sachsen mit dem Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien durch eine Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz zu beschleunigen. Wir machen somit eine bisher freiwillig geregelte Zahlung in Sachsen zur Pflicht.
In der Anhörung im April wurde deutlich, dass eine gleichwertige Belastung von Wind- und PV-Projekten den unterschiedlichen finanziellen Rahmenbedingungen der beiden Projektarten nicht gerecht wird. Das zähle ich zu den Kernunterschieden des Gesetzentwurfs der LINKEN und des Regierungsgesetzentwurfs.
Dementsprechend senken wir mit dem vorliegenden Änderungsantrag die standardmäßige Beteiligungshöhe für PVProjekte von 0,2 Cent auf 0,1 Cent pro Kilowattstunde ab. Nach § 5 der sogenannten Individualvereinbarung haben Kommunen weiterhin die Möglichkeit, Vereinbarungen bis zum Doppelten dieser Werte zu treffen. Außerdem stellen wir durch Ergänzungen sicher, dass das sächsische Beteiligungsgesetz weiterhin mit dem bundesdeutschen EEG harmoniert; siehe die Diskussion um die fiktiven Strommengen für Fotovoltaik und die Umwälzung über die Netzbetreiber.
Schließlich haben wir durch die Ergänzungen in § 6 und § 7 die Transparenz verbessert, indem die Staatsregierung sowie die Kommunen den Auftrag erhalten, einmal jährlich über die genaue Mittelverwendung öffentlich zu informieren. Anwohnende erfahren somit, wo konkret Einnahmen – das sind circa 30 000 Euro jährlich pro Windkraftanlage und 10 000 Euro bis 20 000 Euro bei einer 10 Hektar großen Fotovoltaik-Freiflächenanlage – bei ihnen im Ort eingesetzt werden. Das können ein neuer Spielplatz, die Sanierung des Schwimmbades oder das Sommerfest der
freiwilligen Feuerwehr sein – lauter schöne Dinge, die das Leben schöner machen und für die in den klammen kommunalen Haushalten leider oft die Mittel fehlen.
(Dr. Rolf Weigand, AfD: Weil Sie die Kommunen schlecht ausstatten mit Mitteln, das ist das Problem!)
Mit Blick auf die aktuellen sächsischen Ausbauziele für die Energiewende – ich erinnere noch einmal: Es sind 10 Terawattstunden mehr erneuerbare Erzeugung in 2030 im Vergleich zu 2019 – ergeben sich aus diesem Gesetz allein bis zum Jahr 2030 – ich habe versucht, das konservativ zu schätzen – Zusatzeinnahmen in Höhe von über 25 Millionen Euro. Ab dem Jahr 2030 sind es über 10 Millionen Euro pro Jahr, die dann – das gehört auch dazu – zum überwiegenden Teil über das EEG von Menschen aus den großen Städten in die betroffenen ländlichen Kommunen fließen. Damit gestalten wir die Energiewende nicht nur schneller, sondern auch gerechter.
Über eine Vereinbarung nach § 5 können Kommunen und Betreiber ergänzend weitere Beteiligungsformen wie rabattierte Stromtarife oder das Angebot von Anteilen als Sparprodukt verabreden. Wohlgemerkt: Ich spreche hier wirklich nur von den Einnahmen aus der Pflichtbeteiligung nach diesem Gesetz. Dazu kommen noch Gewerbesteuereinnahmen und kommunale Pachtzahlungen – auch dazu hatten wir in der Anhörung eine Diskussion, das sind über 100 000 Euro pro Windkraftanlage und Jahr – sowie regionale Wertschöpfung durch die Installation und die Wartung vor Ort.
Was mich zu einem zweiten Punkt bringt, mit dem ich noch einmal deutlich machen möchte, wieso dieses Gesetz ein wichtiger Baustein für die Erhöhung der Akzeptanz der Energiewende ist. Die Menschen – auch in Sachsen – stehen der Energiewende insgesamt und auch Wind- und PVAnlagen konkret mehrheitlich positiv gegenüber. Besonders hoch ist die Zustimmung – das belegen sowohl Studien als auch reale Weltbeispiele –, wenn Anwohnende durch eine frühzeitige Beteiligung im Prozess und bei der Beteiligung an den Erträgen irgendwann an den Punkt kommen zu sagen: Das sind meine Windräder. Jede einzelne Umdrehung, die da oben passiert, bringt uns hier im Dorf voran. Dahin werden wir mit diesem Gesetzentwurf kommen.
Natürlich ist dieses Gesetz zur Ertragsbeteiligung – hieran hängt noch die Wiedereinführung der Flexiklausel als Gesetz – nicht das alleinige Heilmittel. Wir kämpfen auch an anderen Stellen, etwa bei den Klimageldern und dem Resilienzboni, weiterhin für eine soziale und gerechte Energiewende. Dennoch halten wir das jetzt für einen richtigen und wichtigen Schritt und bitten daher um Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht jetzt zu weit, wenn ich von meinen über zwanzig Jahre Erfahrung mit Windkrafträdern in unmittelbarer Nähe meines Heimatortes berichten würde. Das habe ich schon in der Koalition gemacht und auf der rechten Seite wäre es meines Erachtens sinnlos, weil man im Prinzip weiß, was Fakt ist, aber immer noch gegen Windräder ankämpft und unsere Bevölkerung verunsichert.
Da, meine Damen und Herren, wo bereits ErneuerbareEnergie-Anlagen, auch Windräder, stehen, ist in aller Regel die Akzeptanz für diese Anlagen am größten. Das wissen wir aus zahlreichen Befragungen und wissenschaftlichen Untersuchungen, und das weiß ich aus eigener Erfahrung. Leider ist das in Sachsen viel zu selten der Fall. Wir nehmen immer noch einen der hinteren Plätze unter den Bundesländern beim Ausbau der erneuerbaren Energien ein, und es ist keine Überraschung, dass dort, wo die AfD und andere Gegner der Energiewende und Klimaleugner aktiv sind, es an Akzeptanz mangelt, weil die Menschen seit Jahren mit Fake-Argumenten, wie wir vorhin schon von Kollegen Zwerg gehört haben, und Pseudo-Wissenschaftlern aufgewiegelt werden.
Das reicht leider bis in die kommunale Ebene hinein und auch darüber hinaus. Dagegen sind die Sachsen leider nicht immun.
Als Sachsen stehen wir ein für die Energiewende, für eine europäische und deutsche Energiesouveränität. Wir stehen ein für die Klimaziele von Paris und eine dezentralere und erneuerbare Energieversorgung, die uns, wenn es politisch und klug angegangen wird, auch wieder bezahlbare Preise bescheren wird. Das wissen wir nicht erst seit dem Bonmot von Herrmann Scheer, dass die Sonne keine Rechnung schickt – und der Wind, sei angefügt. Wir wollen diese Energiewende auch in Sachsen. Viele Menschen wollen diese Energiewende in Sachsen. Auch unsere Unternehmen wollen und brauchen saubere und bezahlbare Energie in Sachsen. Um das anzureizen und dass damit auch die kommunale Ebene wieder mehr Schwung aufnimmt, haben wir ein Gesetz auf den Weg gebracht, wie es in mehreren Bundesländern bereits existiert. Wir wollen, dass die Kommunen und auch die Bürgerinnen und Bürger von Windrädern und Solaranlagen in ihrer Nähe profitieren, und das werden sie; das kann ich Ihnen aus meiner Erfahrung sagen. Die Kommunen werden profitieren und auch viele Vereine, in denen die Bürgerinnen und Bürger organisiert sind.
So ein Windrad, das ist schon genannt worden, und auch Solaranlagen bringen nicht selten bis zu 30 000 Euro im Jahr in die kommunalen Kassen und damit auch in die Vereine. Ich möchte noch einmal klarstellen, dass die Kommunen angehalten sind, diese Gelder in die unmittelbar betroffenen Orte weiterzureichen, die im Radius von
2,5 Kilometer liegen, so wie mein Ort. Von unserem Windpark mit fünf Anlagen, der jetzt repowert wird, profitieren zwei Ortschaften mit insgesamt 500 Einwohnern.
Jetzt machen Sie, Herr Zwerg, einmal die Rechnung auf, was dann für die Bürger in diesen Orten herauskommt. Bei uns freuen sich die Vereine auf das viele Geld, jährlich 120 000 Euro. Das wollte ich nur ergänzen. Wenn Sie das auf einen Wind- und Solarpark hochskalieren, wie ich es gerade gemacht habe, dann kann ich Sie nur zu sehr viel Weitsicht und Nachhaltigkeit beglückwünschen.
Also machen Sie sich auf und zögern Sie nicht, die Energiewende in Ihrem Ort voranzutreiben! Die Firmen und Projektierer stehen bereit. Es kann jederzeit losgehen. Wir haben mit dem Gesetzentwurf einen guten Kompromiss erzielt und, wie es auch in der Anhörung angeklungen ist, ein bürokratiearmes Gesetz vorgelegt. Ich möchte hierfür noch einmal allen Beteiligten aus der Koalition danken, die daran mitgearbeitet haben, und um Zustimmung zu unserem Gesetz bitten.
Das war Volkmar Winkler für die SPD-Fraktion. Meine Damen und Herren, wird weitere Aussprache gewünscht? – Marco Böhme bitte für die Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich würde gern reagieren. Herr von Breitenbuch, Sie haben vorhin die 1 000-MeterRegelung angesprochen, die wir letztes Jahr im Landtag beschlossen haben. Sie meinten, es wäre nötig gewesen, diese 1 000 Meter Mindestabstand einzuführen, um die Menschen vor schädlichen Auswirkungen zu schützen.
Ich sehe das nicht so. Ich sah das damals so, und ich sehe das heute noch so. Es gibt eben viele andere Gesetze, die dafür sorgen, dass Windräder nicht neben einem Wohnhaus gebaut werden, zum Beispiel das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das vor schädlichen Auswirkungen schützt und auf die Gesundheit von Menschen und Umwelt achtet. Sie haben jetzt als Landesregierung oder mit Landtagsmehrheit so entschieden, dass es durch diese starren Mindestabstände von 1 000 Metern in dem Fall verschiedene Optionen nicht mehr gibt. Es gibt weniger Platz für neue Windräder, weil zum Beispiel 950 Meter Abstand ausgeschlossen sind. Das ist ein Problem.
Herr Zwerg, Sie haben vorhin gesagt, der ländliche Raum erzeugt heute mehr Energie, als er selbst verbraucht. Na ach, das war schon immer so. Also entschuldigen Sie mal, woher kommt denn der Strom von Atomkraftwerken? Das Atomkraftwerk steht nicht in der Großstadt und auch ein Kohlekraftwerk steht nicht in der Großstadt, bzw. das Dorf,
das vom Kohlekraftwerk vernichtet wurde, ist im ländlichen Raum gewesen. Also entschuldigen Sie, der ländliche Raum blutet schon immer aus für Energie, gerade für fossile Energieträger. Das Windrad soll natürlich nicht auf dem Dorfplatz stehen, genauso wenig wie in einer Großstadt. Das sagt überhaupt niemand. Das will niemand. Aber natürlich ist im ländlichen Raum zwischen besiedelten Gebieten Platz. Darum geht es, dass dort, wo niemand wohnt, wo Platz ist und es niemanden stört, Windenergieanlagen gebaut werden können.
Der Clou ist: Mit diesen beiden Gesetzen bekommen die Menschen im ländlichen Raum auch noch Geld dafür – bei der Koalitionssache nur die Gemeinden, bei uns die Gemeinden und die Bürger direkt. Aber dass Sie als AfD dagegen sind, dass der ländliche Raum mehr Geld bekommt, mehr Beteiligung, mehr finanzielle Möglichkeiten, das ist schon ein starkes Stück, meine Damen und Herren.
Ich habe jetzt von der Koalition gehört, dass sie die Bürgerinnen und Bürger beim Ausbau der Windenergie finanziell teilhaben lassen will. Das ist aber nicht so. Sie wollen lediglich die Kommunen teilhaben lassen. Ich wiederhole das noch einmal, Herr Gerber und Herr Winkler, weil Sie gerade Beispiele gebracht haben, dass das die Akzeptanz erhöhe: Ein Kommunalhaushalt, der ein bisschen mehr Geld bekommt, ist nicht das Portemonnaie von einem Anwohnenden. Ich würde behaupten, dass die meisten Menschen leider nicht verstehen, wie Kommunalhaushalte funktionieren, woher Gelder kommen, wie eine Kita oder ein Radweg finanziert wird, sondern dass es sehr abstrakt ist, dass irgendwer Geld extra bekommt, die Menschen sich also nicht automatisch damit identifizieren.
Das zeigen verschiedene Untersuchungen zur Akzeptanz von erneuerbaren Energien. Da wird nachweislich dargestellt, dass eine starke Beteiligung der betreffenden Gemeinden plus der Anwohner direkt zu einer deutlichen Zustimmung zum Bau neuer Anlagen in der Nachbarschaft führt. Wenn das Geld aber nur die Kommunen bekommen, dann liegt die Zustimmung nur noch bei einem Drittel. Das heißt, es gibt einen Zusammenhang zwischen: Wir geben nur den Kommunen Geld, oder: Wir geben den Bürgerinnen und Bürgern Geld.