Protokoll der Sitzung vom 12.06.2024

Das war Kollege Zwerg für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Bitte, Herr Kollege von Breitenbuch an Mikrofon 5.

Ich mache das ganz kurz von hier. Danke, Herr Präsident.

Herr Zwerg, zum Thema Privatwald hatten Sie süffisant zu mir geschaut. Insofern wollte ich meine Meinung noch einmal deutlich machen. Nach dem großen Sturm im Januar 2018 und den trockenen Jahren danach gab es die deutlichen Waldschäden. Wir haben uns damals sicher nicht nur für den Privatwald, sondern auch für den Kirchenwald, den Kommunalwald und den Staatswald eingesetzt. Selbstverständlich gab es für all diese Wälder die Frage: Wer macht die Neuanpflanzung? Wie wird das alles bezahlt? Wie kann man es kompensieren, wenn eine Generation ausfällt? Es gab von den Waldbesitzern, die ihre Freiflächen sahen, die Forderung, diese Windkraftstandorte für eine Generation zu nutzen. Das sage ich zur Einordnung in den Gesamtzusammenhang von damals.

Ich will noch ergänzen, dass Orte wie Neukieritzsch oder andere – das betrifft auch die gesamte Lausitz – von der Braunkohle in ihren Kommunalhaushalten profitiert haben, weil damals von diesen Betrieben in die Kommunalhaushalte Geld gegeben wurde, um Kindergärten und Ähnliches nicht nur über die Gewerbesteuer zu unterstützen und über die Einzelförderung von Vereinen usw. die Gegend dort wohlhabend zu machen.

Man sieht, dass das gelungen ist. Insofern war es für uns nicht abwegig, den Kommunen zuzutrauen, hier kluge Lösungen für die Bevölkerung vor Ort zu finden.

Danke.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Volkmar Winkler, SPD)

Das war Herr Kollege von Breitenbuch für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Diesen kann ich nicht feststellen. Möchte die Staatsregierung das Wort ergreifen? – Bitte, Frau Staatsministerin Meier.

Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Abgeordneten! Sie sehen, ich bin weder Frau Köpping noch Herr Günther,

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

den ich heute vertreten darf, weil er im Vermittlungsausschuss des Bundesrats ist. Ich darf zum Gesetzentwurf sprechen: Der vorliegende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen soll helfen, die Lasten beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Freistaat Sachsen gerechter zu verteilen. Dabei wird den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, unmittelbar finanziell zu profitieren, wenn Windenergieanlagen und Fotovoltaik-Freiflächenanlagen

ausgebaut werden.

Der Ausbau erneuerbarer Energien, die Energiewende hat in den letzten Jahren massiv Fahrt aufgenommen. Immer mehr Kommunen müssen sich damit auseinandersetzen, auf ihrem Gemeindegebiet Windenergieanlagen und Fotovoltaik-Freiflächen zu errichten. Notwendig ist das vor allem aufgrund der beschlossenen Transformation unserer Energieerzeugungs- und Versorgungssysteme weg von zentralen Erzeugungsstrukturen auf Basis fossiler Energieträger hin zu dezentraler Erzeugung auf Basis von erneuerbaren Energien. In erster Linie geht es darum, den Klimawandel zu begrenzen, mit all seinen negativen Auswirkungen.

2022 und 2023 haben wir eine große Energiekrise erlebt. Die Strom- und Gaspreise sind in dieser Zeit sehr stark gestiegen. Dabei ist uns allen bewusst geworden, dass wir uns bei der Energieversorgung unabhängig machen müssen von fossilen Energieimporten einzelner Energieimporteure. Das ist auch möglich, wenn wir uns auf erneuerbare Energien konzentrieren. Versorgungssicherheit ist hier das Schlagwort der letzten beiden Jahre.

Es geht aber nicht nur um die Privathaushalte, sondern auch um die heimische Wirtschaft. Unsere Unternehmen, die den Wohlstand im Freistaat Sachsen erarbeiten, fordern zudem die Bereitstellung von erneuerbaren Energien ein –

(Zuruf von der AfD)

einerseits, um sich gegen steigende Energiepreise abzusichern, und andererseits, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Erneuerbare Energien haben sich damit zu einem ganz wichtigen Standortfaktor für Sachsen entwickelt.

Doch was macht diese Entwicklung mit den Menschen? Uns ist bewusst, dass der Umbau unserer Energieversor

gung den Menschen im Freistaat Sachsen einiges abverlangt. Je weiter wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien voranschreiten, je mehr Menschen mit den Technologien und ihrer praktischen Nutzung in Berührung kommen, desto mehr Fragen ergeben sich auch. Das gilt besonders für die ländlichen Regionen, wo der Ausbau der erneuerbaren Energien zum größten Teil stattfindet. Wir haben es gehört: Die Anlagen brauchen viel Platz, die Entwicklung vor Ort wird nicht von allen befürwortet und unterstützt.

Das Thema erneuerbare Energien weckt zwar auf der einen Seite große Erwartungen, allerdings sind viele Menschen angesichts der ganzen Neuerungen bei diesem Thema zunächst einmal skeptisch. Das hat unter anderem eine repräsentative Befragung im Jahr 2023 ergeben, die uns im Detail gezeigt hat, wie die sächsische Bevölkerung zu den erneuerbaren Energien steht. Die Reaktion ist durchaus nachvollziehbar.

Wie nehmen wir die Menschen also mit? Wie machen wir sie zu Beteiligten? Über die Skepsis wollen und können wir als Staatsregierung nicht einfach hinweggehen. Das Thema ist viel zu wichtig, als dass wir die Menschen einfach mit lauter Neuerungen überfahren sollten.

(Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)

Deshalb hat sich das SMEKUL eine Reihe von Maßnahmen und Angeboten überlegt. Sie alle verbindet ein Anliegen: Die Menschen zu Beteiligten zu machen. Ich glaube, die Energiewende kann in Sachsen nur gelingen, wenn sie auch die Menschen vor Ort mitnimmt. Die Kommunen sind also zentraler Akteur bei der Energiewende. Wir gehen davon aus, dass die Kommunen beim Ausbau der erneuerbaren Energien eine ganz zentrale Rolle spielen und dass sie vom weiteren Ausbau erneuerbarer Energien profitieren sollten. Das ist nur fair, schließlich geschieht der Ausbau maßgeblich im ländlichen Raum.

Der Schlüssel dazu ist ein Dreiklang aus Transparenz, Information und Beratung. Dies leistet seit 2021 die Dialog- und Servicestelle erneuerbare Energien der SAENA. Sie unterstützt Kommunen auch dabei, Konflikte vor Ort zu lösen. Ein Schlüsselthema ist die finanzielle Beteiligung. Hier brauchen die Kommunen ganz einfach mehr Sicherheit; denn an diesem Punkt kann sich viel Streit entzünden.

Die Regelungen des Bundes im Erneuerbare-Energien-Gesetz sind nur freiwillig und werden daher nicht von jedem Planer und jedem Betreiber angeboten. Das SMEKUL hat lange darauf gehofft und den Bund – vergeblich – mehrfach dazu aufgefordert, diese freiwillige Regelung verbindlich auszugestalten. Dazu ist es letztendlich leider nicht gekommen.

Für die Sicherheit wollen wir jetzt aber sorgen: mit dem vorliegenden Landesgesetz zur verpflichtenden Beteiligung von Kommunen an Windenergie- und FotovoltaikFreiflächenanlagen. Unser Ziel war eine einfach anwendbare und transparente Regelung, mit der die Kommunen finanziell profitieren, ohne dass es zu einem riesigen Bürokratieaufwuchs kommt.

Anfang November 2023 hat die Taskforce „Erneuerbare Energien“ einen Gesetzentwurf angeregt. Es freut uns alle sehr, dass die Anregung jetzt durch die Koalition umgesetzt wurde. Deswegen darf ich, dürfen wir als Staatsregierung an Sie alle appellieren, diesen Gesetzentwurf heute zu unterstützen. Er würde den notwendigen Ausgleich beim Ausbau der erneuerbaren Energien für die Bewohnerinnen und Bewohner des ländlichen Raums ermöglichen. Er würde auch dazu beitragen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien mehr Akzeptanz im Freistaat Sachsen findet.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Meier. Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe – man beachte den Plural.

Aufgerufen ist zuerst das Gesetz zur Regelung der Beteiligung und Teilhabe der Einwohner:innen und Gemeinden am Ausbau erneuerbarer Energieanlagen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Erneuerbare-Energien-Beteiligungs- gesetz), Drucksache 7/15543, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf.

Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, Drucksache 7/16621. Jetzt weiß ich nicht, Herr Böhme: Hatten Sie ihn schon eingebracht?

(Zustimmung des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)

Gut, betrachten wir ihn als eingebracht. Meine Damen und Herren, ich stelle diesen Änderungsantrag, Drucksache 7/16621, jetzt zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank.

Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfs im Block abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Solchen kann ich nicht feststellen; dann verfahren wir so. Ich trage die einzelnen Bestandteile vor: Überschrift, § 1 Gesetzeszweck, § 2 Anwendungsbereich, § 3 Begriffsbestimmungen, § 4 Grundsatz der Teilhabe und Beteiligung, § 5 Andere Beteiligungsformen, § 6 Verfahren und Durchführung, § 7 Ausgleichsabgabe, § 8 Zuständigkeit, § 9 Verordnungsermächtigung, § 10 Umsetzungs- und Beteiligungsbericht, § 11 Einschränkung von Grundrechten, § 12 Inkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit sind sämtliche Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt worden. Es findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung auf Antrag des Einbringers statt. Sollen wir eine Schlussabstimmung vornehmen?

(Marco Böhme, DIE LINKE: Nein!)

Nein. Gut, das ist nicht gewünscht, ist also nicht der Fall. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.

Ich rufe das „Gesetz zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ auf, Drucksache 7/15920, Gesetzentwurf der

Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Drucksache 7/16579. Es liegen keine Änderungsanträge vor.

Ich schlage Ihnen daher vor, dass wir über die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfes im Block abstimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so: Ich trage die Bestandteile des Gesetzentwurfs vor: Überschrift, Artikel 1 Gesetz zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergie und Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Erneuerbare-Energien- Ertrags-Beteiligungsgesetz), Artikel 2 Änderung des Landesplanungsgesetzes und Artikel 3 Inkrafttreten.

(Zuruf von der AfD)

Wer diesen Bestandteilen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer

erheblichen Anzahl von Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen ist der Gesetzentwurf damit in seinen Bestandteilen beschlossen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich stelle nun den Entwurf des Gesetzes zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer erheblichen Anzahl von Gegenstimmen ist der Entwurf somit als Gesetz beschlossen.

Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Dringlichkeit beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung der Entwürfe

Fünftes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ministergesetzes