Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL sowie die Staatsregierung, falls das Wort gewünscht wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kein Bundesland in Deutschland ist bei den Ruhegehältern für seinen Ministerpräsidenten oder die Landesminister spendabler als Sachsen. Das schrieb „Focus Online“ am 22. Juni 2023 in einem Artikel, in dem Ruhegehälter von Landespolitikern und Regierungsmitgliedern verglichen wurden.
(Sabine Friedel, SPD: Ausgerechnet „Focus“, dieses Quarkmagazin! – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: „Focus Online“, noch unseriöser geht es kaum!)
Wenn wir einmal ehrlich sind, können wir diese Feststellung unterstreichen. Gehen wir einmal ins Detail: Wenn ein ehemaliger sächsischer Ministerpräsident mit 63 Jahren in den Ruhestand geht, bekommt er, wenn er eine vierjährige Amtszeit vorweisen kann, ein monatliches Ruhegehalt von knapp 8000 Euro. Ich wiederhole: nach vier Jahren knapp 8 000 Euro – schon mit 63 Jahren. Aber auch die sächsischen Minister werden im Alter sehr gut versorgt:
So erhalten Minister in Sachsen für den gleichen Zeitraum, also nach etwa vier Jahren, 6 600 Euro – und das auch bereits ab dem 63. Lebensjahr. Wer länger im Amt war, erhält für jedes weitere Amtsjahr noch einen Zuschlag von knapp 2,5 %. Das sind bei Ministern rund 370 Euro monatlich für jedes weitere geleistete Amtsjahr. Das heißt, dass Minister, welche erst seit 2019 im Amt sind, hier in Sachsen zum Beispiel bereits Anspruch auf mehrere Tausend Euro Ruhegehalt mit 63 Jahren haben.
Schauen wir zum Vergleich einmal in andere Bundesländer: In Niedersachsen gibt es nicht einmal die Hälfte dessen, was in Sachsen gezahlt wird. Und in Sachsen-Anhalt müssen sich – je nach Amtszeit – ausgeschiedene Minister mit anfangs etwa 1 800 Euro im Monat begnügen. Noch ganz anders sieht es für unsere Bürger aus, die sich auf die Deutsche Rentenversicherung verlassen müssen, In Sachsen beträgt die monatliche Rente für Frauen durchschnittlich 1 150 Euro und für Männer 1 371 Euro. Viele liegen darunter, auch nach 45 Arbeitsjahren.
Ich wiederhole: Im Durchschnitt etwa etwas über 1 000 Euro nach 45 Jahren und nicht mehrere Tausend Euro nach nur vier Jahren. Genau hier setzt die Initiative der AfD an. Natürlich sollen der Ministerpräsident und die Minister, die für unseren Freistaat Sachsen eine hohe Verantwortung tragen, gut bezahlt werden. Daran wollen wir auch nicht rütteln. Wir sind jedoch der Meinung, dass Sachsen eine gewisse Bescheidenheit bei der Altersversorgung ehemaliger Minister gut zu Gesicht stünde und es auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit ist, gerade angesichts der geringen Durchschnittsrenten unserer Bürger. Deswegen ist es aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt, dass Minister bereits nach einer Amtszeit von vier Jahren Anspruch auf Ruhegehalt haben. Es sollte grundsätzlich eine volle Amtsperiode sein. Deshalb sieht unser Gesetzentwurf eine Mindestamtszeit von fünf Jahren vor. Es muss auch ein nicht so hohes Ruhegehalt sein wie gegenwärtig: mindestens 8 000 Euro bzw. 6 600 Euro im Monat. Aus diesem Grund haben wir eine maßvolle Reduzierung vorgeschlagen.
Es ist vor allem nicht nachvollziehbar, dass Ex-Minister schon mit 63 Jahren ihr Ruhegehalt beziehen können, während die Bürger bis 67 arbeiten müssen. Vergleichbare Veränderungen sieht unser Gesetzentwurf auch für das Übergangsgeld vor. Wir wollen, dass das Übergangsgeld für ausscheidende Regierungsmitglieder künftig nur noch für längstens zwei anstatt wie bisher für drei Jahre gezahlt wird. Diese Kürzung der maximalen Bezugsdauer ist nach unserer Auffassung sachgerecht, angemessen und vertretbar. Kein Normalbürger erhält, wenn er arbeitslos wird, Übergangshilfen in einer solchen Weise wie ein Regierungsmitglied. Kein Normalbürger wird in einem solchen Übermaß abgesichert, wie es bei Regierungsmitgliedern geschieht.
Aber auch beim Altersgeld nimmt unser Gesetzentwurf Einschränkungen vor. Wer keine vier Jahre Amtszeit vorweisen kann, bekommt derzeit beim Eintritt ins 65. Lebensjahr bereits für zwei Jahre Ministeramt ein Viertel
seiner bisherigen Bezüge. Das sind etwa 4 600 Euro monatlich für den Ministerpräsidenten und etwa 3 800 Euro monatlich für jeden Minister – jeweils ab dem 65. Lebensjahr. Wir wollen diese Bezüge auf die Hälfte reduzieren. Gleichzeitig soll das Eintrittsalter, ebenso wie beim Ruhegehalt, an das Alter von derzeit 67 Jahren angepasst werden, welches für die Normalbürger gilt, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns ist bewusst, dass die Aufgabe eines Staatssekretärs, eines Ministers oder eines Ministerpräsidenten mit einer sehr großen Verantwortung verbunden ist.
Deswegen müssen Regierungsmitglieder eine der Verantwortung und der Arbeitsbelastung angemessene Gegenleistung erhalten. Gleichzeitig müssen wir, wenn wir die Höhe der Amts- und Versorgungsbezüge bewerten, immer berücksichtigen, dass wir hier über Steuergelder sprechen und deswegen Zurückhaltung und Angemessenheit angesagt sind.
Lassen Sie uns deshalb ein Zeichen setzen, ein Zeichen, welches zeigt, dass wir – und das ist der Eindruck vieler Bürger – nicht abgehoben sind. Zeigen wir, dass wir in der Lage sind, uns selbst zu beschneiden, wenn es notwendig ist. Lassen Sie uns Vertrauen zurückgewinnen, lassen Sie uns mit diesem Gesetzentwurf einen ersten Schritt in diese Richtung tun.
Der Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf, den ich hiermit einbringe, setzt die Hinweise des juristischen Dienstes um. Wir bitten um Zustimmung zum Gesetzentwurf und zum Änderungsantrag. Zum Karenzzeitgesetz gehe ich in einer zweiten Rednerrunde ein.
Für die AfD-Fraktion sprach Herr Kollege Wendt. Jetzt spricht als Nächster für die Linkspartei Kollege Gebhardt. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zitat: „Wir legen Ihnen einen Gesetzentwurf vor, damit Sie nicht erst kurz vor Ende der Legislaturperiode damit um die Ecke kommen.“ Zitat Ende. Das Zitat stammt aus einer Rede in der Plenardebatte vom 20.12.2020 zum Karenzzeitgesetz der Linksfraktion. Sie werden sich sicherlich denken können, dass ich Ihnen das damals ins Stammbuch geschrieben habe. Wie recht ich doch mal wieder hatte. Oder anders: Sie sind so berechenbar, liebe Koalitionsfraktionen.
Ganz überraschend wurde unser Gesetzentwurf damals abgelehnt. Aber nicht nur das, es gab vonseiten der Koalitionsredner(innen) warme Worte. Dann das Haar in der Suppe, das der Herr Lippmann gefunden hatte. Er hat zum Schluss gesagt, das darf ich bestimmt zitieren, Herr Lipp
mann: „Wir haben aber den Anspruch, es noch ein Stückchen besser zu machen, als im Gesetzentwurf der LINKEN geschrieben ist.“
Das ist nun also das Ergebnis des Bessermachens, nicht nur, dass es jetzt recht spät kommt, aber die gesamte Koalition scheint ja ein richtiger Spätzünder zu sein. Zum Beispiel bei der Mietpreisbremse oder auch beim Zweckentfremdungsverbot habt ihr ja relativ lange gebraucht. Nein, ein richtig guter Gesetzentwurf ist es auch nicht, zumindest, wenn man die Einschätzung der Sachverständigen zur Grundlage nimmt.
Eine Karenzzeitregelung soll nun also eingeführt werden. So weit, so gut. Wir alle erinnern uns noch an den ehemaligen CDU-Ministerpräsidenten Stanislav Tillich und seinen Wechsel zur MIBRAG, von der Spitze der Kohlekommission, als er noch Ministerpräsident war, an die Spitze des Kohlekonzerns. Der Schaden, den ein solches Fehlverhalten Einzelner für das Ansehen der Politik der Staatsregierung und letztendlich der Demokratie als solcher nimmt, ist enorm.
Die Regelungen in dem vorliegenden Gesetzentwurf sind sehr dünn. Weitere Tillichs werden also kein Problem haben. Die Dauer der Karenzzeit ist kurz, 12 Monate zwischen dem Ende des Regierungsamtes und der Aufnahme einer neuen Tätigkeit unter Genehmigungsvorbehalt. Bundesweit ist das die absolute Untergrenze.
Um es noch einmal klarzustellen: Es geht bei den Regelungen eines Karenzzeitgesetzes um wenige Ausnahmen für wenige Einzelpersonen. Geltende Karenzzeitregelungen kommen in den seltensten Fällen überhaupt zum Tragen. Für diese sehr wenigen Fälle müsste es dann aber wenigstens handfest sein und nicht so wischiwaschi, wie Sie es aufgeschrieben haben. Dabei haben wir die Mängel in Ihrem Gesetzentwurf in einem Änderungsantrag ausgebessert, indem wir die Zeiten deutlich verlängern, auf 24 Monate. Außerdem wollen wir ein abgestuftes Verfahren einführen, in dem Vertrauen, dass die Kontrollgremien weise und überlegt abwägen, ob ein Fall von Vermischung öffentlicher und privater Interessen vorliegt, und wenn ja, welche Schwere dieser Fall innehat und welche Dauer entsprechend verordnet werden muss.
Das Gremium soll vom Landtag vorgeschlagen werden und neben den regierungstragenden Fraktionen auch Oppositionsfraktionen wiederspiegeln. Damit habe ich unseren Änderungsantrag eingebracht, Herr Präsident.
Es gibt viele mögliche Berufe, die Spitzenpolitiker(innen) nach einem politischen Amt ausüben können. Von diesen sind praktisch fast alle völlig problemlos. Es geht nun wirklich nur um einen ganz kleinen Teil an möglichen Folgebeschäftigungen, aus denen sich dann ein öffentlicher Interessenkonflikt oder ein Schaden für die Legitimität des politischen Systems ergeben.
Um es einmal für alle plastisch zu machen: Wenn der gerade nicht anwesende Innenminister aktuell danach ein Pflegeheim übernehmen würde, dann könnte er das ohne Einschränkungen tun. Wenn er aber anstreben würde, die
Feuerwehrschule in Nardt zu übernehmen, dann würde das Gesetz greifen, und das Gremium müsste zumindest eine Entscheidung darüber treffen.
Jeder fragwürdige Wechsel erzeugt also einen Schaden für das demokratische System. Das Problem ist ja, dass die Bürgerinnen und Bürger einen merkwürdigen Eindruck gewinnen könnten, die es mit klaren Regelungen auszuräumen gilt. Deswegen lassen wir das Gesetz nicht so dünn, wie es ist, sondern stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, der die Regelungen verschärft und die Legitimation des Kontrollgremiums steigert!
Da ich einige Erfahrungen habe, was Ihr Abstimmungsverhalten betrifft – Sie sind berechenbar, ich erwähnte es schon –, will ich für meine Fraktion erklären, dass wir dennoch Ihrem Antrag und Ihrem Gesetzentwurf zustimmen. Zum Schluss ist es doch besser, eine Regelung als gar keine Regelung zu haben, auch wenn ich sie kritisiere.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute noch über den Gesetzentwurf der AfD. Der Abg. Wendt hat ihn gerade vorgestellt. Sie schlagen vor, die Vergütung von Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitikern nach dem Ausscheiden aus dem Amt zu verringern. Das klingt im ersten Moment nach einem Slogan, den man gut auf den Marktplätzen ausrufen kann, um schnellen Zuspruch zu ernten. Es reiht sich ein in eine Stimmungsmache und eine Neiddebatte, die Sie immer wieder lostreten. Sie als AfD lassen keine Gelegenheit aus, Aussagen zu tätigen, die den Eindruck erwecken, eine Gruppe bekäme unverdient zu viel und komme zu gut weg auf Kosten von anderen. Welche Gruppe gerade mal wieder im Fokus steht, ist dabei fast zweitrangig, seien es Geflüchtete, Arbeitslose oder, wie im vorliegenden Gesetzentwurf, Politikerinnen und Politiker.
Es geht Ihnen darum, Missgunst zu schüren, Gruppen gegeneinander auszuspielen. Im Übrigen, Herr Wendt, keine Rentnerin und kein Rentner würde durch den Beschluss Ihres Gesetzentwurfs auch nur einen Cent mehr bekommen. Dazu müssten Sie schon ganz andere Regelungen einführen und tatsächlich auch notwendige Maßnahmen ergreifen. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bekanntermaßen haben am 1. September die Bürgerinnen und Bürger in diesem Freistaat die Gelegenheit, von ihrem verfassungsrechtlich verbrieften Wahlrecht Gebrauch zu machen und einen neuen Landtag zu wählen, worauf sich dann wohl auch eine neue Landesregierung bilden wird. Immerhin muss sie das nach der Verfassung innerhalb von
Wenn einige in diesem Haus nach der Europawahl nun schon ihre blaue Scheindemokratie herbeisehnen, können wir zwar über die Zusammensetzung dieses Landtags munter spekulieren. Wir haben es aber in der Hand, zumindest die Zukunft der dann ehemaligen Ministerinnen und Minister zu regeln, wenn diese den Gang in die freie Wirtschaft anstreben wollen – wohlgemerkt wirklich nur in die freie Wirtschaft. Denn, Herr Kollege Gebhardt, in dem entsprechenden Passus des Ministergesetzes, der jetzt eingefügt wird, heißt es: „[…] wenn sie eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen“.