Protokoll der Sitzung vom 12.06.2024

Wenn einige in diesem Haus nach der Europawahl nun schon ihre blaue Scheindemokratie herbeisehnen, können wir zwar über die Zusammensetzung dieses Landtags munter spekulieren. Wir haben es aber in der Hand, zumindest die Zukunft der dann ehemaligen Ministerinnen und Minister zu regeln, wenn diese den Gang in die freie Wirtschaft anstreben wollen – wohlgemerkt wirklich nur in die freie Wirtschaft. Denn, Herr Kollege Gebhardt, in dem entsprechenden Passus des Ministergesetzes, der jetzt eingefügt wird, heißt es: „[…] wenn sie eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen“.

Ich habe noch einmal nachgesehen. Zuletzt war die Landesfeuerwehrschule in Nardt noch nicht privatisiert und demnach Teil des öffentlichen Dienstes. Ich glaube, der Kollege Schultze wäre hier Sturm gelaufen, hätte jemand vorgehabt, die Landesfeuerwehrschule zu privatisieren. Folglich dürfte ein Wechsel des Innenministers an die Landesfeuerwehrschule als deren Leiter beamtenrechtlich und ministergesetzlich unproblematisch sein. Ob das sinnvoll ist, das mögen andere beurteilen.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Gerade wenn diejenigen, die in wichtigen Ämtern viel Einfluss auf die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen nehmen können, in den Kreis jener wechseln, die davon betroffen sind, entsteht – manchmal auch völlig zu Unrecht übrigens – der Schein der Verquickung von öffentlichen und privaten Interessen. Auf der Bundesebene gab es eine Vielzahl solcher skandalumwobenen Seitenwechsel, aber durchaus hatten wir auch Fälle in Sachsen; vollkommen unabhängig davon, ob die Namen Schröder und Pofalla oder wie angesprochen in Sachsen auch Tillich lauten. Es kam und kommt immer wieder zu Situationen, die Anlass geben, an der Integrität des Einzelnen zu zweifeln und eine Notwendigkeit gesetzlicher Rahmenbedingungen zu verdeutlichen. Hierbei ist nur teilweise der Verkauf von Gemeinwohlinteressen so offensichtlich wie im Fall Schröder an Putin. Es kann im Übrigen auch dahinstehen, ob es im jeweiligen Einzelfall tatsächlich zu einer Beeinflussung kommt. Wir wollen hier den Anschein entsprechend reglementieren.

Denn für das Ansehen der Demokratie ist es bereits äußerlich schädlich, wenn ein entsprechender Anschein besteht. Es ist Wasser auf die Mühlen der Demokratie- und Republikfeinde im In- und Ausland, die losgelöst von angemessener Kritik im Einzelfall unser hiesiges freiheitliches System verachten und keine Gelegenheit ungenutzt lassen, die Demokratie als Ganzes infrage zu stellen.

Umso wichtiger ist es, dass wir mit dem vorliegenden Karenzzeitgesetz nun auch die öffentlichen Interessen schützen und hierdurch unsere Demokratie stärken, indem wir klare Regelungen treffen und zukünftig derartige Entscheidungen unangreifbarer machen. Das Karenzzeitgesetz ist dabei gleichzeitig von dem Grundsatz geleitet, dass Politik und Wirtschaft eben keine Antagonisten sind. Ein starkes Sachsen lebt auch von einer starken Wirtschaft, und es ist

überhaupt nicht verwerflich, aus der Politik in die freie Wirtschaft zu wechseln, und erst recht nicht umgekehrt.

Dementsprechend haben wir in dem Gesetzgebungsprozess berücksichtigt, dass eine Karenzzeitregelung im Einzelfall einen nicht unerheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit und die allgemeine Handlungsfreiheit des ehemaligen Mitglieds der Staatsregierung darstellt, daher wohlbegründet erfolgen muss und auch nicht zu tiefgreifend sein darf.

Im Rahmen des koalitionsinternen Einigungsprozesses ist schlussendlich eine zwölfmonatige Karenzzeit nach der Beendigung des Amtsverhältnisses herausgekommen. Nach dem Ausscheiden aus dem Amt muss zukünftig gegenüber der Staatsregierung zunächst angezeigt werden, dass eine neue Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufgenommen wird. Die Staatsregierung kann im Anschluss bei Beeinträchtigung öffentlicher Interessen die Tätigkeit ganz oder teilweise untersagen und sich in ihrer Entscheidung von einem entsprechenden Gremium beraten lassen.

Wir haben in verfassungskonformer Weise die gegenläufigen Interessen, die hierbei zwangsläufig bestehen, zum Ausdruck gebracht. In der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf ist mehr als deutlich geworden, dass eine stärkere Ausweitung der Frist den Eingriff in die Berufsfreiheit nicht nur linear erhöht, sondern mit jedem Monat deutlich verstärkt, dies immer rechtfertigungsbedürftiger wird und deshalb auch die Bestimmtheitsfragen immer mehr in den Fokus rücken. Deshalb haben wir uns für eine kurze und dafür offenere Regelung entschieden, als sie andere in diesem Hohen Haus anstreben, aber das ist legitim.

Der Einstieg in diese Karenzzeitregelung ist aus unserer Sicht entscheidend, denn wir werden nach der kommenden Wahl mit ihr möglicherweise schneller zu tun haben, als es der eine oder andere erhofft oder vielleicht auch befürchtet. Das lehrt uns, wie gesagt, die Erfahrung der letzten Jahre.

Ja, bei zwölf Monaten gibt es durchaus den einen oder anderen Problemfall, der davon nicht erfasst gewesen wäre. Herr Kollege Gebhardt, Sie haben das Beispiel Stanislaw Tillich angesprochen. Unabhängig von der Frage, ob das überhaupt ein Fall gewesen wäre, der unter diese Regelung fällt, und wie dann die Staatsregierung entschieden hätte, wäre das 20 Monate später natürlich nicht mehr möglich gewesen. Das illustriert die Problematik der kurzen Dauer. Wie gesagt, wir haben uns an dieser Stelle auf eine zweifelsfrei verfassungskonforme Regelung in der Koalition geeinigt, die von allen mitgetragen werden kann. In den nächsten Jahren wird man sicherlich schauen, wie die Praktikabilität dieser Regelung am Ende ausfällt und ob dort Nachbesserungsbedarf besteht.

Mit dem Sächsischen Karenzzeitgesetz verlassen wir endlich die Riege der Bundesländer ohne eine entsprechende Regelung. Damit setzen wir ein wichtiges Zeichen gegen Interessenkonflikte zum Schutz unserer demokratischen Entscheidungsprozesse und gegen Diktaturfreunde jedweder Couleur.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Welch passende Überleitung zum vorliegenden Gesetzentwurf der AfD zur Änderung der Ruhegehaltsbezüge von Ministerinnen und Ministern: Eigentlich müsste man dazu nicht furchtbar viel ausführen, hätte er nicht eine gewisse Eigenkomik erreicht.

Der Entwurf der AfD wurde anscheinend nach dem Motto verfasst, möglichst viel Inkompetenz auf möglichst wenig Seiten unterzubringen. Sie wollen die Zeiträume des Ruhegehalts mit dem Argument reduzieren, dass Ministerinnen und Minister auch andere Rentenansprüche erworben haben könnten. Im Ausschuss mussten Sie sich erst einmal darauf hinweisen lassen, dass es für solche Rentenansprüche besoldungsrechtliche Anrechnungstatbestände gibt. Das heißt, dass das vermeintliche Problem, das Sie zumindest in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf ausgeführt haben, gar nicht existiert.

Das sind offenbar nur unwichtige Details, und ich möchte die AfD damit auch nicht länger behelligen, es geht ja ausweislich der Ausführungen von Herrn Wendt ausdrücklich um – Zitat – „Symbole“ und nicht etwa um die sonst so viel beschworene Sachpolitik, für die die AfD stehen würde. Nun ja, es ist doch recht klar, dass, wenn Sie schon selbst sagen, hier gehe es nur um das Symbol und nicht um eine tatsächliche Wirkung, Sie selbst bekunden, dass es Ihnen nicht um die Sache in dieser Frage geht, und das lässt dann doch tief blicken.

Man stellt sich hier also lieber als der Robin Hood des Vergütungsrechts dar, der vom bösen Staat und deren Repräsentanten nimmt und den Armen möglicherweise gibt. Wobei – wie viel denn eigentlich? Haben Sie mal durchgerechnet, wie viel man dadurch in den nächsten 30 Jahren eigentlich einspart?

(Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

Ich glaube nicht; das konnten Sie nämlich nicht beantworten, jedenfalls solange Sie der festen Überzeugung sind, dass es aus Ihrer Sicht bei den Richtigen landet. Aber ich kann Ihnen jetzt schon sagen: Sie werden arg schauen müssen, wie viel dabei am Ende rauskommt. Es ist nämlich letztendlich reine Symbolpolitik.

Auch die Heraufsetzung der Mindestamtszeit für das Ruhegehalt von vier auf fünf Jahre wird sich aufgrund der zunehmend schwierigen Mehrheitsbildung nicht so

abzeichnen, wie Sie es gern hätten. Hierdurch wird nur der Anreiz verstärkt, am Ministeramt kleben zu bleiben. Aber das zu durchdenken wäre dann wohl etwas zu viel verlangt.

Zu Ihren Ausführungen zum Altersgeld sei Ihnen nur gesagt: Ich weiß, Besoldungsrecht ist eine schwierige Materie, und es gibt wenige in diesem Hohen Haus, die sich damit intensiv beschäftigt haben. Herr Kollege Wendt, in besoldungsrechtlichen Fragen sind wir uns noch nicht begegnet, aber den Unterschied zwischen Ruhegehalt und Altersgeld sollten Sie vielleicht noch einmal nachschlagen. Sie sollten sich auch die entsprechenden Voraussetzungen noch einmal vornehmen und dann schauen, für welche Fallgruppe das Altersgeld im Ministergesetz eigentlich gedacht ist und wann es greift. Definitiv nicht für das, was

Sie gerade behauptet haben; denn damit hat es relativ wenig zu tun.

Schlussendlich entbehrt es auch nicht einer gewissen Ironie, werte Kolleginnen und Kollegen, wenn die AfD die angeblich fürstlichen Ruhegehälter kritisiert und Herr Dornau dem Landtag gleichzeitig nicht mitteilt, dass er in Belarus ein halbes Fürstentum besitzt.

(Zurufe von der AfD)

Aber vielleicht ist es für die AfD auch nur ein unwichtiges Detail, ob man sich möglicherweise als Amts- und Mandatsträger von Diktaturen kaufen lässt oder auch nicht.

(Zurufe von der AfD)

Zu Ihrem Gesetzentwurf sei daher nur gesagt: Mir sind gut bezahlte und gut abgesicherte Ministerinnen und Minister, die fest auf der Verfassungsordnung dieses Landes stehen, tausendmal lieber als ein Haufen korrupter Putin-Jünger unter dem Tarnmantel des Abgeordnetenmandates.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Die SPD hat keinen Redebedarf angemeldet, daher geht es weiter mit der AfD-Fraktion; Herr Abg. Wendt.

(Unruhe bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dornau war das Stichwort!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die sachliche Diskussion zu unserem Gesetzentwurf. Wir haben im Rahmen der Verhandlung im Ausschuss tatsächlich sehr gut diskutiert.

Ich habe in meinem Redebeitrag nicht von „Symbol“ gesprochen, sondern von einem Zeichen.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Zeichen ist ein Symbol!)

Kein Problem. Man muss es schon richtig darstellen.

(Sören Voigt, CDU: Offen und klar bleiben!)

Natürlich wird das keine großen Einsparungen im Haushalt nach sich ziehen, aber es geht hierbei tatsächlich um das Zeichen und es geht um Gerechtigkeit und Angemessenheit.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Ich denke, diesbezüglich ist unser Gesetzentwurf gerade richtig. Wir als AfD glauben nicht, dass aufgrund geringerer Altersansprüche Minister auf ihrem Sitz kleben bleiben. In anderen Bundesländern hat man diese Erfahrung übrigens nicht gemacht. Das ganz kurz zu Ihren Einlassungen. Ich wollte noch einmal zum Karenzzeitgesetz kommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der von der Koalition vorgelegte Entwurf zur Einführung einer Karenzzeit

für Mitglieder der Staatsregierung mag ein Ansatz zur Bekämpfung eines sogenannten Drehtüreffektes sein. Allerdings – und hier beginnt das Aber – sehen wir zahlreiche Probleme nicht oder nur unzureichend gelöst.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Beschäftigung eines ehemaligen Ministers insbesondere untersagt werden kann, wenn dadurch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Staatsregierung beeinträchtigt werden kann. Jetzt steht die Frage: Wie soll dieses Vertrauen der Allgemeinheit gemessen werden? Daran, dass die Medien darauf reagieren, oder anhand eines lawinenartigen Auftretens negativer Kritik in den sozialen Medien? Entsprechende Fragen wurden von den Sachkundigen im Rahmen der Anhörung aufgeworfen, aber eine belastbare Antwort blieben die Koalitionsfraktionen schuldig.

Zur Thematik der Untersagung von Tätigkeiten ausgeschiedener Minister will ich sagen: Ob die Voraussetzungen für eine Untersagung im Gesetzentwurf hinreichend bestimmt sind, bleibt aus unserer Sicht zweifelhaft. Das sagten übrigens auch einige Sachverständige in der Anhörung.

Schließlich gibt es noch andere handwerkliche Schwächen im Gesetzentwurf. Es ist zum Beispiel unklar, ob auch die Untersagung einer bereits aufgenommenen, aber bisher nicht angezeigten Tätigkeit von § 4a Abs. 3 umfasst ist. Außerdem – damit komme ich auch zum Änderungsantrag der LINKEN – beinhaltet der Gesetzentwurf keine Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht. Auch die Linksfraktion schreckt offenbar vor einer vergleichbaren Regelung, wie in § 5 e des Thüringer Ministergesetzes, in welchem Sanktionen vorgesehen sind, zurück.

Deshalb können wir uns zum Gesetzentwurf und auch zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nur enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Gibt es noch weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann frage ich die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird?

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Traditionell nicht!)

Das sieht nicht so aus.

Meine Damen und Herren! Wir kommen daher zur Abstimmung. Wir haben über zwei Gesetze abzustimmen. Ich beginne mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ministergesetzes, Drucksache 7/15595, ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist dies die Grundlage für die Abstimmung über den Gesetzentwurf. Es liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/16617, vor. Ich frage, ob eine Einbringung erwünscht ist.