Zum vorliegenden Tagesordnungspunkt möchte ich Folgendes ausführen: Meine Vorrednerinnen und Vorredner sind auf das Wesentliche eingegangen. Ja, das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes beinhaltet überwiegend redaktionelle
Anpassungen und zwei Neuerungen, auf die die Vorredner bereits eingegangen sind. Es geht nicht nur um redaktionelle Änderungen, sondern das Gesetz, das wir jetzt hoffentlich beschließen werden, ist für mich von großer inhaltlicher Tiefe und von großer gesellschaftlicher Kraft.
Ich möchte ganz kurz die zwei wesentlichen Änderungen herausheben, zum einen die Übernahme der Trägerschaft der Gedenkstätte Großschweidnitz in die Gedenkstättenstiftung. Ich möchte an dieser Stelle Danke sagen, Danke dem ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Großschweidnitz, stellvertretend für all jene, die daran gewirkt, dazu beigetragen haben, dass es jetzt möglich war, dass wir diese Gedenkstätte in die Stiftung übernehmen konnten. Das war nicht einfach; es war ein langer Prozess und ohne die Gemeinde Großschweidnitz, ohne den ehrenamtlichen Bürgermeister und alle, die mitgewirkt haben, wäre das wahrscheinlich so nicht möglich gewesen. An dieser Stelle, denke ich, kann man wirklich noch mal Danke sagen, denn das war wirklich großartige Arbeit.
Ich möchte einen weiteren Dank in diese Runde einbringen, und zwar für die Änderung, die wir festgelegt haben, indem die Gedenkstätte Lern- und Gedenkort Kaßberg-Gefängnis in die institutionelle Förderung aufgenommen wurde. Wir erinnern an diesem Gedenkort der über 30 000 politischen Häftlinge, die im Kaßberg-Gefängnis eingesperrt waren. Wer von uns zur Eröffnung dabei war, hat sicherlich noch tief im Gespür, was für ein emotionaler Moment das war, in dem wir mit Zeitzeugen gesprochen
haben. Ich habe mich danach noch einmal separat mit einer Familie getroffen, die jetzt in den alten Bundesländern wohnt. Sie haben noch einmal aus ihren Erfahrungen berichtet. Das geht ganz tief unter die Haut.
An dieser Stelle möchte ich drei Abgeordneten Danke sagen, die es neben vielen möglich gemacht haben, dass diese Gedenkstätte überhaupt existiert und dass sie zu dieser kraftvollen Gedenkstätte geworden ist.
Ich möchte von ganzem Herzen Hanka Kliese, Volkmar Zschocke und Alexander Dierks danken, weil sie für mich beispielgebend die Abgeordneten sind, die maßgeblich daran gewirkt haben. An dieser Stelle Ihnen von ganzem Herzen Danke schön.
Das Entwicklungskonzept, das unser Geschäftsführer der Gedenkstättenstiftung im Mai in unserer Stiftungsratssitzung vorgelegt hat, wurde bereits angesprochen. Ja, es hat etwas gedauert. Ich bin in diesem Hohen Haus öfter darauf angesprochen worden, wann denn endlich das Entwicklungskonzept kommt. Ich bin froh und dankbar dafür, denn dieses Konzept zeigt nicht nur die kritische Auseinandersetzung mit den Diktaturen der Vergangenheit und die bleibende Erinnerung an die Opfer auf, sondern wir investieren damit unmittelbar in die Zukunft unserer freien und demokratischen Gesellschaft. Genau das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist aus meiner Sicht wichtiger denn je.
Ich durfte letzte Woche auf der Bautzner Straße die Dauerausstellung mit eröffnen. Wer dort hingeht und dann sieht, wie perfide ein System funktioniert, in dem abgehört und bespitzelt wird, in dem Stasi und KGB zusammenarbeiteten, dem wird bewusst, dass wir alle dazu beitragen müssen, damit solch eine Situation nie wieder passiert, und dass wir dankbar sein können, dass wir in einer Demokratie leben können, in einem freien Land, in dem jeder seine Meinung sagen kann und in dem wir unseren Glauben ausleben können, ohne dass wir Gefahr laufen, dafür eingesperrt zu werden.
Unsere Gedenkstätten haben große Bedeutung für die sächsische Erinnerungskultur. Die Geschichte wird sichtbar
Ich möchte auch hier noch einmal allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gedenkstätten für ihre Arbeit danken. Ich möchte den Damen und Herren Abgeordneten Danke sagen für die Begleitung der Gedenkstättenarbeit. Ich kann nur noch einmal die Bitte in diesem Raum äußern – die Vorredner haben es bereits angesprochen –: Wir werden weiterhin Unterstützung benötigen. Der nächste Doppelhaushalt wird dafür hoffentlich wieder die entsprechenden Schwerpunkte setzen; denn gute Bildungsarbeit kann letztlich den Wert der freiheitlichen demokratischen Ordnung am besten im Kontrast zu dem Gräuel von undemokratischen Machtsystemen herausarbeiten. Damit ist für mich Gedenkstättenarbeit immer auch Zukunftsarbeit für unser Land, letztlich Zukunftsarbeit für unsere Heimat.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen auch hierzu wieder vor, artikelweise darüber abzustimmen bzw. würde ich die Artikel zusammen nennen, wenn es keinen Widerspruch gibt? – Ich sehe keinen Widerspruch.
Ich beginne mit der Überschrift: Artikel 1 Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes, Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis, Artikel 3 Inkrafttreten. Wer möchte diesen Artikeln seine Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist den Artikeln zugestimmt worden.
Ich stelle nun den Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes als Ganzes zur Abstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Ich sehe auch hierzu wieder Einstimmigkeit. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.
Dann erteile ich den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache. Wir beginnen mit der CDU, danach folgen AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht. Die CDU-Fraktion hat keinen Redner angemeldet. Damit komme ich gleich zur AfD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte es gleich vom Saalmikrofon aus machen, da ich mich kurzfassen möchte.
Als AfD-Fraktion stimmen wir inhaltlich gesehen sowohl dem Gesetzentwurf als auch dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu, weil sowohl im Gesetzentwurf als auch im Änderungsantrag die Patienten im Fokus stehen. Das ist einfach zu unterstützen.
Wir müssen uns jedoch beim Gesetzentwurf der Stimme enthalten, weil wir wiederholt feststellen müssen, dass ein Mehrbelastungsausgleich nicht oder nicht vollumfänglich gezahlt wird. Den Landkreisen, den Städten und Gemeinden werden immer neue Aufgaben übertragen; aber oft fehlt es an der entsprechenden finanziellen Unterstützung seitens des Freistaates Sachsen. Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung der Stimme enthalten. Der Änderungsantrag der Linksfraktion sieht diesen Mehrbelastungsausgleich vor; deshalb werden wir diesem Änderungsantrag zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg(inn)en! Wir reden heute über psychische Erkrankungen und psychisch kranke Menschen. Ich finde es wichtig, darauf noch einmal den Fokus zu legen; denn grundsätzlich leben wir in einer Leistungsgesellschaft, die psychische Erkrankungen tabuisiert und nicht ernst nimmt.
Menschen mit einer Depression wird gesagt, sie sollten sich zusammenreißen, und wer ein Burn-out hat, dem wird
gesagt: Wir sind alle überlastet. Die Wahrheit ist aber, dass es sich lohnt, sich mit der Thematik zu beschäftigen, um zu verstehen, wie es psychisch kranken Menschen geht. Denen helfen nämlich keine Motivationssprüche, sondern sie brauchen tatsächlich Hilfe und Unterstützung, und darum geht es in diesem Gesetz.
Ich möchte zu Beginn einen Punkt besonders herausheben, und zwar, dass wir uns bewusst machen sollten, dass nur wenige Menschen davor gefeit sind, eine psychische Erkrankung zu bekommen; denn Krisen können alle Menschen treffen. Deswegen – das habe ich in Bezug auf die Inklusionspolitik bereits an anderer Stelle gesagt – finde ich es sehr wichtig, dass man aufhört zu unterscheiden zwischen zwei Gruppen: den gesunden Menschen auf der einen Seite und den kranken Menschen auf der anderen Seite, als wären das zwei getrennte Gruppen, die nichts miteinander zu tun hätten. Das stimmt einfach nicht. Der Übergang ist fließend, und deswegen geht uns das Thema auch alle an. Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen Hilfe und Unterstützung, sie brauchen Schutz.
Wenn wir über die richtigen Maßnahmen sprechen, dann ist es entscheidend, dass die Perspektive Betroffener einbezogen wird, denn sie sind Expert(inn)en in eigener Sache. Sie wissen das besser als die Leute, die das nicht kennen. Dem ist der viel zitierte Beteiligungsprozess, auf den ich gleich noch einmal eingehe, leider nicht gerecht geworden.
Die Betroffenenverbände haben ihre Anforderungen formuliert. Der Änderungsantrag der Koalition hat es aber leider versäumt, diese Anforderungen aufzunehmen. Der jetzt vorliegende Entschließungsantrag ist nicht ausreichend, denn wir brauchen eine gesetzliche Verankerung und nicht einfach nur eine Absichtserklärung, die so ein Antrag darstellt; also eigentlich nicht, weil der Landtag ihn beschlossen hat. Aber wir wissen auch, dass es an anderer Stelle mit der Umsetzung nichts mehr geworden ist.
Der Entschließungsantrag ist ansonsten nur ein Feigenblatt, der ein lückenhaftes Gesetz kaschiert. Das haben wir auch an anderer Stelle schon erlebt, als sich die Koalition nicht einigen konnte, und dann kam eben noch ein Entschließungsantrag hinterher.
Wir als LINKE greifen mit unserem Änderungsantrag insbesondere die Forderung und die Vorschläge der Selbstvertretung auf. Ich möchte somit gleich den Änderungsantrag einbringen und ihn auch begründen.
Zum einen geht es um die psychosozialen Krisendienste, die eingerichtet werden sollen. Es ist sehr wichtig, dass
diese mit einer dauerhaften Erreichbarkeit bestehen, denn Krisen sind nicht planbar. Deswegen kann man sich dabei nicht an Öffnungszeiten halten.
Krisendienste sind präventiv wirksam und das ist besonders wichtig, weil Sachsen bei der Suizidrate den traurigen Rekord hält. Wir haben über 17 Suizide je 100 000 Einwohner(innen). In Nordrhein-Westfalen sind es acht pro 100 000, wir haben 17, das ist wirklich erschreckend hoch. In Zahlen ausgedrückt sind es ziemlich genau 700 Menschen, die 2022 in Sachsen laut Statistik ihrem Leben ein Ende gesetzt haben, weil sie keinen Ausweg gesehen haben. Deswegen sind aus unserer Sicht Krisendienste unverzichtbar. Man kann sich da Bayern zum Vorbild nehmen, die Krisendienste auf kommunaler Ebene ausgebaut haben.
Der zweite Punkt unseres Änderungsantrages, den ich nennen will, sind Genesungsbegleiter(innen). Es ist nicht zu unterschätzen, was es bedeutet, nach einer schweren Krise wieder den Alltag zu meistern, besonders beim Übergang von stationär zu ambulant. Da können Genesungsbegleiter(innen) präventiv wirken, weil sie weitere Krisen oder Rückfälle verhindern. Wichtig ist da auch, dass es eine Peer-to-Peer-Beratung gibt. Ich habe eingangs schon gesagt: Wenn man das nicht erlebt hat, kann man sich schwer einfühlen, aber Leute, die das erlebt haben, die durch so eine Krise gegangen sind, die können anderen weiterhelfen.
Wir haben vorhandene gute Hilfsstrukturen inklusive Selbsthilfeangeboten. Deswegen sagen wir, hier muss es einen Zusammenschluss der Verbünde der Leistungserbringer geben. Das Angebot soll richtig gut miteinander verzahnt werden. Das funktioniert allerdings nur bei der entsprechenden finanziellen Ausstattung. Deswegen müssen auch die entsprechenden Richtlinien und Verordnungen angepasst werden.