Protokoll der Sitzung vom 12.06.2024

Wir haben vorhandene gute Hilfsstrukturen inklusive Selbsthilfeangeboten. Deswegen sagen wir, hier muss es einen Zusammenschluss der Verbünde der Leistungserbringer geben. Das Angebot soll richtig gut miteinander verzahnt werden. Das funktioniert allerdings nur bei der entsprechenden finanziellen Ausstattung. Deswegen müssen auch die entsprechenden Richtlinien und Verordnungen angepasst werden.

Nun komme ich zum nächsten Thema unseres Änderungsantrages, nämlich dem kommunalen Mehrbelastungsausgleich. Ich habe das im Ausschuss schon gesagt, dieser ist nicht öffentlich, deshalb wiederhole ich das hier. Das Gesetz kann nicht wirksam werden, wenn kein Geld zur Umsetzung vorhanden ist. Es ist das Gesetz der Staatsregierung, deswegen sollten Sie es ernst nehmen. Wenn Sie wollen, was in dem Gesetz steht, dann müssen Sie es auch finanziell untersetzen.

Der letzte Punkt unseres Änderungsantrages ist der zentrale, nämlich die Beschwerdestellen. Man muss wissen, dass die Behandlung von psychisch kranken Menschen nicht immer reibungslos abläuft. Ich möchte ganz klar sagen, dass ich große Hochachtung habe vor den Fachkräften in diesem Bereich, und dennoch passieren Fehler. Oft hat es mit Unterbesetzung und Überlastung zu tun, Stichwort: Fachkräftemangel. Es kann für die Betroffenen total traumatisierend sein, insbesondere bei Maßnahmen, die gegen ihren Willen eingesetzt werden, zum Beispiel Fixierung.

Deswegen brauchen wir diese Beschwerdestellen, und bei den psychosozialen Diensten und Angeboten sollen diese nicht nur freiwillig, sondern verpflichtend sein. Wir fordern aber darüber hinaus – und damit machen wir uns die

Forderungen der Verbände zu eigen – eine unabhängige Beschwerdestelle, konkret eine unabhängige Ombudsstelle, die dann landesweit wirken kann. Diese Unabhängigkeit ist extrem wichtig; denn es ist schon so, dass Betroffene zwar die Möglichkeit haben, sich zum Beispiel in der Klinik selbst zu beschweren, aber das machen sie dann oft nicht, aus Angst, bei ihrer Behandlung Nachteile zu erleiden. Deswegen ist es eine Frage des Vertrauens, und genau diese Frage kann durch eine unabhängige Ombudsstelle anders gelöst werden. Das ist ein Punkt, den die Selbstvertretungen vehement eingebracht haben.

Jetzt komme ich noch einmal auf den Beteiligungsprozess zurück. Es ist gut, dass es Workshops gab, bei denen der Bedarf artikuliert worden ist. Dann ist eine AG „unabhängige Beschwerdestelle“ eingesetzt worden. Die AG hat ein einziges Mal getagt, danach nicht mehr, und bei diesem einen Treffen haben alle Beteiligten einstimmig gefordert, dass es eine gesetzliche Verankerung unabhängiger Beschwerdestellen geben soll. Es wurde versprochen – das sagt jedenfalls deren Stellungnahme, die den Ausschussmitgliedern vorliegt –, dass sie auf dem Laufenden gehalten werden. Dann haben sie aber erst aus der Zeitung wieder vom fertigen Gesetzentwurf erfahren. Das ist wirklich schwierig; denn hier ist der Eindruck entstanden, dass verschiedene Interessengruppen völlig unterschiedlich behandelt und wertgeschätzt werden. Es ist kein Geheimnis, dass sich die Selbstvertretungen nicht besonders wertgeschätzt gefühlt haben.

Hier gab es Kritik von mehreren Verbänden. Die haben sich die Mühe gemacht, weil sie bei der Anhörung nicht eingeladen waren, nach der Anhörung noch Stellungnahmen abzugeben, die dann dem Ausschuss vorlagen. Wenn wir uns jetzt wieder darüber hinwegsetzen, dann ist es schwierig. In diesem Zusammenhang erscheint es schon etwas zynisch, dass sich im Entschließungsantrag für diesen Prozess trotzdem so auf die Schulter geklopft wird. Wir können das so nicht unterschreiben. Dann ist im Entschließungsantrag auch die Rede davon, dass man das transparenter gestalten muss. Ich weiß nicht, das mutet ein bisschen paternalistisch an, als würden die Betroffenen das nicht verstehen. Auf der anderen Seite ist Transparenz wichtig, aber nicht ausreichend. Deswegen kann ich nur appellieren: Nehmen Sie die Kritik der Verbände ernst und gestalten Sie auch ihren Beteiligungsprozess in Zukunft transparenter!

Es ist zum Ausdruck gekommen – und deswegen muss ich auch nicht mehr dazu reden –, dass wir dem Entschließungsantrag nicht zustimmen können, aber der würde sich, wenn man unseren Änderungsantrag annimmt, eitestgehend erledigen. Deswegen ist das eine Option. Dann würde es nämlich da stehen, wo es hingehört, im Gesetz und nicht woanders. Soweit zum Gesetzentwurf.

Diese Rede ist auch für mich die letzte hier im Parlament, und deshalb erlaube ich mir noch ein paar persönliche Worte, wie es eine gute Tradition ist. Meine parlamentarische Arbeit und auch mein politisches Engagement sind von einer einzigen Überzeugung geprägt, nämlich dass

diese Gesellschaft so viel besser sein könnte. Deswegen habe ich mich immer stark gemacht für Gerechtigkeit, für Antidiskriminierung, für Menschenrechte und habe geworben für Solidarität und für Offenheit und auch für mehr Empathie. Das haben Sie oft erlebt. Die Abgeordneten hier rechts haben oft versucht mich niederzubrüllen. Ich möchte in diesem Zusammenhang mal Heinrich Heine zitieren: „Ich werde mich jenes Hasses immer würdig zeigen.“

(Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD sowie vereinzelt bei der CDU)

Mein Dank gilt natürlich meiner Fraktion, die mich wirklich unterstützt hat bei unpopulären und kontroversen Themen, die hinter mir standen, insbesondere du, Rico. Wir haben einfach sehr gut zusammengearbeitet. Ich bedanke mich auch bei den Mitarbeitenden unserer Fraktion und bei meinem Team. Seien wir mal ehrlich, wir würden ganz schön alt aussehen, wenn wir sie nicht hätten. Auch bei der Landtagsverwaltung möchte ich mich bedanken, die sind wirklich einfach super. Ich möchte mich bei den Leuten bedanken, bei denen ich immer das Gefühl hatte, dass wir wirklich an einem Strang ziehen, und das waren vor allem Katja, Lucie und Hanka.

Ich möchte mich außerdem noch für eine Sache bedanken – das wird jetzt einige verwundern, andere warten vielleicht darauf –, nämlich für eine wirklich spektakuläre Ausschussreise, auf der wir vor dem selbsternannten Stamm der Sachsen reißaus genommen und uns wirklich unverhofft an der Nordseeküste wiedergefunden haben. Das war legendär. Das werde ich nicht vergessen, aber auch, weil es uns zusammengeschweißt hat auf eine Art, die ich wirklich nicht erwartet habe. Danke dafür.

(Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Ich möchte mich darüber hinaus bei allen bedanken, die mir ernsthaft zugehört haben, die auf Augenhöhe diskutiert haben und die um Lösungen gerungen haben. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, das etwas bleibt und dass es andere MdL geben wird, die hier meine Herzensthemen weiter stark machen; denn es geht nicht um Ideologie, sondern es geht um Menschen. Bitte vergessen Sie nicht: Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt. In diesem Sinne: Gutes Gelingen für die nächste Legislatur. Wir sehen uns!

(Lebhafter Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Jetzt rufe ich noch die Fraktion BÜNDNISGRÜNE auf. Herr Scholz, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Zahl der Menschen, die unter psychischen Erkrankungen leiden, hat zugenommen. Die Folgen für die Betroffenen, für ihre soziale und berufliche Teilhabe sind enorm und stellen auch uns als Gesellschaft vor Herausforderungen. Aus diesem

Grund hatten wir innerhalb der Koalition die Evaluierung des Sächsischen Psychisch-Kranken-Gesetzes vereinbart. Die Evaluierung und vier Workshops des SMS mit breiter Beteiligung von Fachverbänden, Mediziner(inne)n, Betroffenen- und Angehörigenverbänden der kommunalen Ebenen und weiteren Expert(inn)en haben die Grundlage für diesen Gesetzentwurf geschaffen.

Das geltende Gesetz stammt ursprünglich aus dem Jahr 1994, auch hier wieder ein Gesetz, das Reformbedarf aufweist. In der Zwischenzeit stellen neue und vor allem moderne Instrumente und Formen der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung den fachlich anerkannten derzeitigen Standard dar. Diese sind in die Novellierung eingeflossen. Das Ziel des Gesetzes ist es, bereits frühzeitig mit ambulanten psychiatrischen und psychosozialen Hilfsangeboten Erkrankte zu unterstützen, damit stationäre psychiatrische Behandlungen vermieden werden können. Dazu können Krisendienste, die sektorübergreifende Koordination oder der Einsatz von Genesenenbegleiter(inne)n genutzt werden.

In vielen Landkreisen und kreisfreien Städten haben sich bereits gute Hilfsangebote bedarfsabhängig etabliert. Es bestehen auch schon gemeindepsychiatrische Verbünde, zum Beispiel in Görlitz. Hier schließen sich unterschiedliche Leistungserbringer einer Versorgungsregion zusammen und verpflichten sich zur Kooperation und zur Organisation umfassender psychiatrischer Hilfen vor allem für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und einem komplexen Hilfebedarf. Diese Verbünde verbessern die Versorgung schwer psychisch kranker Menschen, da eine nahtlose Versorgung von stationär zu ambulant angestrebt wird. Damit fallen erkrankte Personen nach einem stationären Aufenthalt nicht in ein Behandlungsloch.

Außerdem stärken wir die Beteiligung und Mitbestimmung von Betroffenen und deren Angehörigen; auch Patientenfürsprecher(innen) in stationären Einrichtungen sind zu bestellen. Diese nehmen sich der Wünsche und Beschwerden der Patient(inn)en und ihrer Angehörigen an, beraten und vermitteln zwischen dem Krankenhauspersonal und den erkrankten Personen.

Erkrankte sind besonders schutzbedürftig. Deshalb wurde der Gewaltschutzgrundsatz im Gesetz berücksichtigt. Das möchte ich hier besonders positiv hervorheben.

Damit wir entscheiden können, in welcher Region welche Hilfsangebote benötigt werden, damit eine wohnortnahe Behandlung möglich ist, ist die Psychiatrieberichterstattung ins Gesetz aufgenommen worden.

Im Rahmen der Anhörung im Landtag wurde zum Gesetzesentwurf von Sachverständigen Stellung genommen. Dabei wurden besonders die Regelungen zum Krisendienst, zur Beschwerdestelle und zu den Verbünden der Leistungserbringer thematisiert. Hier gab es Kritik, dass die Regelungen im Gesetzesentwurf nicht verbindlich sind. Die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte haben aber bereits jeweils einen eigenen Weg zur Versorgung psy

chisch Erkrankter und den damit verbundenen Hilfsstrukturen aufgebaut. Mit einer gesetzlichen Regelung, dass Krisendienste, Beschwerdestellen und Leistungsverbünde verpflichtend eingerichtet werden müssen, würde das Land starre Strukturen vorgeben, die im besten Fall bereits genauso oder ähnlich existieren und ihre Berechtigung haben. Aber genauso gut kann es passieren, dass diese Strukturen nicht benötigt werden, da sich der Hilfebedarf zwischen den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten stark unterscheidet.

Um kreisfreien Städten und Landkreisen bei Beratungs- und Unterstützungsangeboten behilflich zu sein, die Bildung von Verbünden und den Einsatz von Genesenenbegleiter(inne)n zu stärken, möchte ich im Namen der Koalition unseren Entschließungsantrag hiermit einbringen. In diesem ist der Auftrag an die Staatsregierung, den Landespsychiatrieplan bis Ende 2026 vorzuschreiben, enthalten. Ebenso sollen die Beschwerdemöglichkeiten für Erkrankte und Angehörige transparenter gemacht werden. Beschwerdemöglichkeiten sind bereits heute bei Krankenhäusern, Krankenkassen oder der Sächsischen Landesärztekammer möglich. Wir wollen daher, dass die Staatsregierung diese Möglichkeiten aufzeigt und öffentlich darüber informiert.

Weil psychische Erkrankungen für Betroffene, Angehörige und die Gesellschaft eine hohe Belastung mit großen Auswirkungen und Herausforderungen darstellen und wir das sächsische Hilfssystem zukunftsfähig gestalten und als Unterstützung für Betroffene weiterentwickeln wollen, bitten wir um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD)

Kollege Scholz sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Gibt es seitens der Fraktionen noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Frau Staatsministerin Klepsch. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf in Vertretung von Petra Köpping zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen.

1 bis 2 % der deutschen Bevölkerung sind schwer psychisch krank. Das sind circa 60 000 Menschen in Sachsen. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht über die psychischen Belastungen gesprochen wird.

Zur psychischen Erkrankung kann gehören, dass der Mensch vor sich selbst geschützt werden muss, zum Beispiel bei Suizidabsicht, oder dass andere vor ihm geschützt werden müssen. Die dann notwendige freiheitsentziehende Unterbringung findet im psychiatrischen Fachkrankenhaus statt. Die gesetzliche Grundlage für diesen Freiheitseingriff bilden in den Ländern die Psychisch-Kranken-Gesetze.

Psychisch kranke Menschen benötigen jedoch vor allem ein verbindliches und gut koordiniertes Hilfesystem. Deshalb haben wir das Sächsische Psychisch-Kranken-Gesetz novelliert und hier vor allem die Hilfe betont. Sichtbar ist das schon im Namen Sächsisches Psychisch-Kranken-Hilfegesetz. Wir haben es an die modernen Grundsetze der psychiatrischen und psychosozialen Hilfesysteme für Menschen mit psychischen Erkrankungen angepasst. Zudem wurde der Abschnitt zum Maßregelvollzug verständlicher geregelt, sodass die Anwendbarkeit für alle Beteiligten erleichtert wird. Wir wollen, dass die Menschen und ihre Angehörigen die Unterstützung bekommen, die sie brauchen.

Der Freistaat Sachsen unterstützt das Hilfesystem mit jährlichen Zuschüssen an die Landkreise und kreisfreien Städte im Umfang von derzeit 10,2 Millionen Euro. Wir wollen die psychische Gesundheit der Bevölkerung stärken. Das ist gerade in Zeiten überlappender Krisen elementar. Dazu gehört natürlich, in Prävention und in niedrigschwellige Hilfen zu investieren. Der Freistaat finanziert dafür Angebote mit weiteren Fördermitteln in Höhe von mehr als 3,6 Millionen Euro. Prävention lohnt sich immer, denn die Folgekosten psychischer Krankheiten sind um ein Vielfaches höher.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Psychische Gesundheit ist nicht nur das Ergebnis der Gesundheitsversorgung, sondern sie entsteht im Alltag der Menschen. Hier sind wir alle gefordert.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Staatsministerin Klepsch sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr gibt, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf.

Aufgerufen ist: Sächsisches Gesetz zur Reform der Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen, Drucksache 7/15722, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Drucksache 7/16569.

Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/16612 vor. Dieser ist schon eingebracht worden. Gibt es Redebedarf zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über den Änderungsantrag ab. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer gegen den Änderungsantrag stimmt, bitte ich jetzt, die Hand zu heben. – Vielen Dank. Enthaltungen? – Es gab keine Enthaltungen, eine große Anzahl an Fürstimmen; aber die Mehrheit war bei den Gegenstimmen. Damit ist diesem Änderungsantrag nicht zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen,

wenn es keinen Widerspruch gibt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann stimmen wir über folgende Bestandteile ab: Überschrift; Artikel 1 Sächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen, Sächsisches Psychisch-Kranken-Hilfegesetz, Artikel 2 Folgeänderungen, Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist diesen Bestandteilen zugestimmt worden.

Ich stelle nun den Entwurf Sächsisches Gesetz zur Reform der Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen, Drucksache 7/15722, Gesetzentwurf der Staatsregierung in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das

Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen.

Meine Damen und Herren! Es liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD in der Drucksache 7/16656 vor. Er ist schon durch Herrn Kollegen Scholz eingebracht worden. Gibt es hierzu noch Redebedarf seitens der Fraktionen? – Diesen sehe ich nicht. Dann stimmen wir über diesen Entschließungsantrag ab. Wer diesem Entschließungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen gab es große Zustimmung für den Entschließungsantrag. Damit ist die Drucksache 7/16656 beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 15

Zweite Beratung des Entwurfs

Sächsisches Gesetz zur Anpassung des Vermessungs- und Katasterrechts