Andernfalls würden Sie sich ja keine Sorgen um deren Finanzierung machen müssen und vor diesem Hintergrund bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt bitte Albrecht Pallas.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die wehrhafte Demokratie, über die wir heute schon viel gesprochen und gestritten haben, lebt auch von mündigen Bürgerinnen und Bürgern und damit von der politischen Bildungsarbeit. Davon, dass diese Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sich informieren, miteinander in den Austausch treten und selbst Ideen entwickeln. Das ermöglichen unter anderem
Es gibt in Sachsen einige. Eigentlich kann man allen in diesem Parlament vertretenen Parteien mittlerweile politische Stiftungen zuordnen und der FDP. Dabei sind sie personell und organisatorisch unabhängig von den Parteien und das müssen sie auch sein.
Es werden Seminare, Lesungen, Foren, Bildungsfahrten und vieles andere mehr veranstaltet. Dafür haben wir als Haushaltsgesetzgeber bereits in der Vergangenheit Geld an die Stiftungen gegeben, um ihre Arbeit in Sachsen zu unterstützen.
Nun schaffen wir als zweites Bundesland nach SachsenAnhalt ein eigenes Parlamentsgesetz auf Landesebene dafür, wie es das Bundesverfassungsgericht im Februar 2023 schon vom Bundesgesetzgeber verlangte. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für die künftige Förderung politischer Stiftungen in Sachsen. Alle bislang geförderten Stiftungen werden bis Ende 2024 gefördert, danach erfolgt die Förderprüfung für alle auf Basis der Kriterien des neuen Gesetzes. Zum Thema Vertrauensschutz hat Kollege Lippmann eben schon alles Richtige und Notwendige gesagt.
Aber das Bundesverfassungsgericht hat auch entschieden, dass nicht alle Stiftungen gefördert werden müssen. Wer vom Staat als politische Stiftung oder als politische Partei Geld erhält, soll damit nicht noch gegen die Demokratie arbeiten können, eigentlich logisch. Wer sich nicht freimütig und engagiert zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen kann, der braucht auch nicht auf Steuergelder zu hoffen. Wer sich dazu nicht imstande sieht, weil er das für zu viel verlangt hält, wer vonseiten des Verfassungsschutzes als gesichert extremistisch eingestuft wird oder dessen ihm nahestehende Partei selbst verfassungsfeindlich und von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen ist, soll nicht auch noch Geld für seine demokratiefeindlichen Umtriebe erhalten.
Als Sozialdemokratie wollen wir in diesem Parlament und außerhalb verhindern, dass die Tatwerkzeuge für die Angriffe auf diese Demokratie auch noch staatlich mitfinanziert werden.
Meine Damen und Herren! Der Aufbau der politischen Stiftungen nach 1945 hatte vor allem zum Ziel, die junge Demokratie der Bundesrepublik Deutschland zu stabilisieren. Dieses Ziel ist auch heute, im Jahr 2024, hochaktuell. Die Vermittlung der Werte unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Schaffung demokratischer Diskursräume für die breite Bevölkerung sind notwendiger denn je. Die SPD-Fraktion wird dem Gesetz zustimmen.
Das war für die SPD-Fraktion Albrecht Pallas. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? –
(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Herr Keiler wollte uns noch erhellen! Mit dem macht es bekanntlich richtig Spaß!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! An sich wollte ich nicht noch einmal sprechen, aber die Ausführungen von Frau Köditz und von Ihnen, Herr Lippmann, haben doch animiert, dass ich mich noch einmal zu Wort melde. Ich möchte etwas Licht ins Dunkel bringen.
(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach! – Kerstin Köditz, DIE LINKE: Die Sonne scheint! – Heiterkeit bei den LINKEN und der SPD – Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ja, für Sie das letzte Mal!)
(Jan-Oliver Zwerg, AfD: Für euch das letzte Mal! Das wisst ihr! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Bringen Sie mal ein bisschen Licht in das Dunkel Ihrer Stiftungen!)
Die AfD hat im Bundestag in der Drucksache 20/8737 einen Gesetzentwurf zur Finanzierung politischer Stiftungen eingebracht. Die Grundposition der AfD zu diesen ganzen Stiftungsfinanzierungen, zu diesem ganzen Fördermittelwirtschaften, ist, dass das alles massiv eingedampft gehört.
und führen es im Bereich der politischen Stiftungen auf ein gerüttelt und vernünftiges, ein erträgliches Maß zurück. Es kann nicht sein, dass neben der Parteienfinanzierung noch 600 Millionen Euro an parteinahe Stiftungen fließen,
In diesem Gesetzentwurf sind in § 10 die Geldleistungen aus öffentlichen Mitteln genau definiert, spezifiziert. Ich darf § 10 Abs. 1 zitieren: „Die parteinahen Stiftungen erhalten insgesamt Geldleistungen aus dem Bundeshaushalt in einer Höhe, die maximal zwei Drittel der Summe der absoluten Obergrenze im Sinne von § 18 Abs. 2 und § 19 a Abs. 5 des Parteiengesetzes entsprechen […]“ Das wird massiv gedeckelt und massiv nach unten gefahren. Das ist die Grundintention der AfD.
Solange das nicht zurückgefahren wird, wollen wir als AfD aus Gleichheitsgesichtspunkten an der geltenden Regelung partizipieren.
Sobald wir in Verantwortung sind oder kommen und die Möglichkeiten haben, das zurückzufahren, werden wir dieses Stiftungsunwesen zurückfahren,