der Stimme? – Das gleiche Ergebnis: Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen und einer Mehrheit Stimmen dafür ist der Entwurf als Gesetz beschlossen.
Es liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Wie Sie wissen, geht das gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung, wenn die Dringlichkeit für Sie an der Stelle in Ordnung ist. Ich sehe, was die Dringlichkeit angeht, keinen Widerspruch. Damit ist die Dringlichkeit beschlossen, und das Gesetz kann unverzüglich ausgefertigt werden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Hier ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage Frau Schaper, ob sie als Berichterstatterin das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Auch hier frage ich, ob es in Ordnung ist, dass wir im Block abstimmen.
Sehr schön. Aufgerufen ist Gesetz zur klinischen und epidemiologischen Krebsregistrierung im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/16931, ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir stimmen im Block ab über Überschrift, Teil 1 Allgemeine Grundsätze, Teil 2 Epidemiologische Krebsregistrierung, Teil 3 Schlussvorschriften und die Inhaltsübersicht. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das
Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Danke schön. Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem so entsprochen worden.
Ich stelle nun den Entwurf zur Schlussabstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Danke schön. Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Entwurf als Gesetz beschlossen.
Auch hier liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung vor. Wenn Sie mit der Dringlichkeit einverstanden sind, würden wir unverzüglich ausfertigen lassen. Ich sehe keinen Widerspruch zur Dringlichkeit. Damit können wir ausfertigen, und auch dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Herr Scholz, wollen Sie als Berichterstatter vorher sprechen? – Nein, das wollen Sie nicht. Dann kommen wir jetzt zur allgemeinen Aussprache. Für die einreichende Fraktion DIE LINKE Susanne Schaper, bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Altersarmut ist in den letzten 20 Jahren in Sachsen förmlich explodiert. 2003 brauchten noch 6 000 Rentnerinnen und
Rentner Grundsicherung im Alter, 2023 waren es schon dreimal so viele, nämlich knapp 18 000. Parallel dazu sind die Eigenanteile für die Pflege stetig gestiegen, egal, ob im stationären oder ambulanten Bereich. Schon lange reicht die kleine Rente nach einem Arbeitsleben schlicht und einfach nicht mehr aus, um alles zu schultern. Dann bleibt vielen nur der Gang zum Amt, den viele als entwürdigend betrachten, sodass sie lieber in extremer Armut leben und auf vieles verzichten.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung geht davon aus, dass 60 % der Anspruchsberechtigten auf die Grundsicherung im Alter verzichten. Es gibt also eine sehr hohe Dunkelziffer. In einem reichen Land wie Deutschland, in einem Sozialstaat sollte jeder und jedem ein Altern in Würde möglich sein. Die Realität sieht für Zehntausende Menschen anders aus. Die Betroffenen leiden oft stumm und resignieren aufgrund der bedrückenden Umstände. Deshalb spielt das Thema zu oft keine Rolle in der öffentlichen Debatte.
Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf betroffenen Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 und ihren Angehörigen etwas Last von den Schultern nehmen. Sie sollen 1 500 Euro pro Jahr erhalten. Dieses Landespflegegeld soll auf andere Sozialleistungen nicht angerechnet werden, sodass es wirklich bei den Betroffenen ankommt, damit diese mit ihren Enkelkindern wieder einmal ein Eis essen oder einen Ausflug unternehmen können, um ihren Lieben, die sich um sie kümmern, eine Freude zu machen oder um einmal zum Friseur oder zur Fußpflege zu gehen, um einen Lebensabend in Würde verbringen zu können.
Uns ist klar, dass das ein Tropfen auf den heißen Stein ist, aber das können wir hier im Landtag tun, und wir sollten das aus Respekt für die Lebensleistung unserer älteren Mitmenschen auch machen. Ich weiß, welche Einwände von verschiedenen Seiten kommen. Das sei alles nicht finanzierbar, tönt es aus der CDU. Gleichzeitig stopft Herr Minister Vorjohann jährlich eine halbe Milliarde Euro in das größte Sparschwein des Freistaates, den Generationsfonds – laut Finanzplanung mit steigender Tendenz.
Daraus sollen aber in den nächsten Jahren nur 200 bis maximal 300 Millionen Euro im Jahr 2027 abfließen. Richtig ist, für die Pension der Beamtinnen und Beamten des Freistaates sollten Rücklagen gebildet werden. Wir bezweifeln aber, dass das in dieser Größenordnung nötig ist, wie es gerade geschieht. Wir als LINKE wollen auch die pflegenden Angehörigen direkt entlasten. Das können Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel beim Elterngeld sein oder der Erwerb von Rentenansprüchen für Zeiten, in denen Angehörige gepflegt werden.
Das Landespflegegeld ist in Bayern bereits eine freiwillige Leistung des Freistaates. Wenn Sie hier herumtönen, schauen Sie vielleicht einmal ins Nachbarland. Ministerpräsident Kretschmer und sein Amtskollege Söder stellen bei jeder Gelegenheit öffentlich ihre tiefe Verbundenheit heraus. Warum sollte Sachsen dieses bayerische Vorbild nicht kopieren? Das wäre wenigstens einmal etwas Sinnvolles.
Wir wissen, dass es der CDU schwerfallen wird, über ihren Schatten zu springen. Wir haben nicht die Illusion, dass es dieses Mal anders sein wird. Wir geben dennoch im Sinne der älteren Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen nicht auf und werden Sie weiter damit nerven. Da es im Nachbarland Bayern offensichtlich geht, sollten Sie, bevor Sie auf uns herumkrakeelen, vielleicht einmal schauen, wie die das machen, und eine Lösung finden.
Das war für die einreichende Fraktion DIE LINKE Frau Susanne Schaper. Für die CDU-Fraktion möchte niemand sprechen. Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Schaufel das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Landespflegegeld begegnet uns in dieser Wahlperiode nicht zum ersten Mal.
Die Linksfraktion hat dieses mehrfach gefordert. Auch wir haben das Landespflegegeld mehrfach gefordert. Herr Gebhardt,
ich füge hinzu: Vieles, was wir heute schon in der Aktuellen Debatte „Pflege ist mehr wert!“ gehört haben, wird sich noch mal wiederholen.
Dass ein Landespflegegeld dringend notwendig ist, darin sind wir uns doch, denke ich, einig. Landespflegegeld ist aber nicht gleich Landespflegegeld. Sie verstehen das Landespflegegeld als finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen; wir hingegen begreifen es als Leistung zur Unterstützung pflegender Angehöriger. Aus unserer Sicht kann die Lösung für die Sicherstellung der Pflege vornehmlich in der Stärkung niederschwelliger Hilfsangebote sowie der Stärkung der Angehörigenpflege liegen.
Wir haben seit Jahren enorme Zuwächse in der Zahl der Pflegebedürftigen. Es braucht geeignete Versorgungsstrukturen, die in Zeiten des Mangels an Pflegekräften die notwendige Versorgung leisten können. Es braucht also Strukturen, die vor allem im Zusammenspiel mit Angehörigen die Versorgung leisten. Aber gerade für Angehörige ist es oft schwierig, Beruf und Pflege unter einen Hut zu bekommen, denn ohne Einkommen geht schlichtweg auch für pflegende Angehörige nichts.
Bislang gibt es für pflegende Angehörige keine nennenswerten Lohnersatzleistungen, Frau Friedel, wenn eine Berufstätigkeit pflegebedingt reduziert oder aufgegeben wird.
Dafür braucht es aus unserer Sicht ein Landespflegegeld. Genau das ist in Ihrem Gesetzentwurf aber nicht vorgesehen. Sie wollen alle Pflegebedürftigen finanziell entlasten, was nicht falsch ist, denn Pflege ist teuer – sei das die Pflege zu Hause oder die Pflege in einer Einrichtung. Gerade in Einrichtungen liegt die durchschnittliche Eigenbeteiligung bei rund 2 400 Euro monatlich – das haben wir auch schon x-mal hier gehört – und damit bei knapp dem Doppelten des durchschnittlichen Rentenzahlbetrages. Eine Entlastung ist daher dringend notwendig.
Die Frage ist, ob das Landespflegegeld dafür das geeignete Instrument ist oder andere Möglichkeiten bestehen. Wir sind der Ansicht, dass Pflegebedürftige in Einrichtungen durch die Übernahme der Investitionskosten entlastet werden sollten. Das geht zum Beispiel über das Pflegewohngeld, was uns die CDU nach dem Jahr 2019 vor der letzten Landtagswahl versprochen, aber nie geliefert hat, wie ich heute schon sagte.
Auch Sie von der LINKEN wollen ein Pflegewohngeld. Es braucht aus unserer Sicht nicht noch ein Landespflegegeld für in Einrichtungen Gepflegte; das wäre quasi eine Doppelförderung. Zu Hause werden die meisten durch Angehörige gepflegt. Der Pflege- und Betreuungsaufwand hat hierbei eine enorme Spannbreite und reicht vom gelegentlichen Einkauf bis hin zur tag- und nachtumfassenden Dauerpflege.