Protokoll der Sitzung vom 12.06.2024

Auch Sie von der LINKEN wollen ein Pflegewohngeld. Es braucht aus unserer Sicht nicht noch ein Landespflegegeld für in Einrichtungen Gepflegte; das wäre quasi eine Doppelförderung. Zu Hause werden die meisten durch Angehörige gepflegt. Der Pflege- und Betreuungsaufwand hat hierbei eine enorme Spannbreite und reicht vom gelegentlichen Einkauf bis hin zur tag- und nachtumfassenden Dauerpflege.

Alle Pflegebedürftigen, egal ob wenig oder viel Pflegeaufwand besteht, erhalten von Ihnen aber nur 1 500 Euro im Jahr. Wir finden, dass Pflegebedürftige mit hohem Pflegeaufwand mehr Geld erhalten sollten als Personen mit wenig Aufwand. Zudem kritisieren wir die Höhe des Pflegegeldes; dieses beträgt nur 125 Euro im Monat. Das ist viel zu niedrig. Deshalb haben wir auch in diesem Hause eine Höhe von 150 bis 300 Euro pro Monat je nach Pflegegrad gefordert und halten daran auch fest.

Weil wir mit dem Landespflegegeld andere Zielvorstellungen verfolgen als Sie, werte LINKE, aber dennoch Handlungsbedarf sehen, werden wir uns zu Ihrem Gesetzentwurf der Stimme enthalten.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und sage auch, dass das wohl meine letzte Rede hier im Hohen Haus war. Es war eine spannende Zeit.

Vielen Dank. Tschüss!

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Schaufel für die AfD-Fraktion. Die BÜNDNISGRÜNEN haben ebenfalls keinen Redebedarf angezeigt. Dann spricht für die SPD-Fraktion jetzt Simone Lang. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben es von der Linksfraktion gehört: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll ein Landespflegegeld in Höhe von 1 500 Euro pro

Pflegegeldjahr eingeführt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass an mindestens einem Tag des Pflegegeldjahres in einem Umfang von mindestens Pflegegrad 2 Pflegebedürftigkeit bestand. Dabei hat sich DIE LINKE offenkundig von der CSU und dem Bayerischen Landespflegegeldgesetz in Höhe von 1 000 Euro inspirieren lassen. Runtergerechnet wären das in Sachsen 125 Euro im Monat mehr, ein Betrag, der vielen Menschen durchaus helfen würde.

Ein derartiges Landespflegegeld würde jedoch verlangen, dass der Freistaat jährlich – und das sagen Sie selbst – rund 400 Millionen Euro in die Hand nehmen müsste. Das ist eine Unterstützung, die ich grundsätzlich jedem Menschen gönne, obwohl es auch in Sachsen Pflegebedürftige gibt, die darauf scheinbar nicht angewiesen sind, jedoch sich deren Finanzierung nach unserer Auffassung derzeit nicht seriös darstellen lässt. Zum einen kann dieser Betrag für das Jahr 2024 nicht aus dem laufenden Haushalt finanziert werden, und zum anderen ist fraglich, ob die veranschlagten 400 Millionen Euro ausreichen, da sich der Gesetzentwurf auf statistische Zahlen aus dem Dezember 2021 stützt. Die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Sachsen ist seitdem jedoch weiter gestiegen und wird es auch weiterhin tun.

Ich muss gestehen, dass ich einen derartigen Betrag, wenn er zur Verfügung stehen würde, lieber in pflegerische Infrastruktur investieren würde. Das Investitionsprogramm zur Kurzzeitpflege – ich hatte es heute bereits in der Aktuellen Debatte erwähnt – wäre so eine Möglichkeit. Es ist ein gutes Beispiel, wie pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen strukturell unter die Arme gegriffen werden kann und sie entlastet werden können.

Im Gesetz ist auch die Rede davon, dass pflegebedürftige Menschen mit dem Betrag in die Lage versetzt werden sollen, eine materielle Anerkennung an die Menschen zu leisten, die sie unterstützen. Auch diesen Gedanken kann ich nachvollziehen, wenngleich auch dies nur ein Symbol bleiben würde. Die SPD setzt sich stattdessen dafür ein, dass sich die langjährige Pflege von Eltern, Schwiegereltern oder anderen Familienmitgliedern nicht mehr negativ auf die Rente auswirkt und die eigene Altersarmut bedeuten darf. Hier brauchen wir mehr Solidarität und Respekt vor dieser schweren Aufgabe.

Ich verstehe, dass solche Forderungen populär sind, zumal viele pflegebedürftige Menschen eine größere Unterstützung brauchen. Allerdings hätte ich mir gewünscht, dass sich die Fraktion DIE LINKE auch mit der finanziellen Umsetzung intensiver auseinandergesetzt hätte. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

Das war Simone Lang für die SPD-Fraktion. Gibt es vonseiten der Fraktionen weiteren Gesprächsbedarf dazu? – Das sehe ich nicht. Dann erhält die Staatsregierung das Wort. Herr Staatsminister Schmidt, bitte. Das ist die zweite von vier Reden.

(Heiterkeit bei der CDU und den LINKEN)

Rund!

Rund, sehr gut.

Frau Präsidentin! – Also, ich bitte jetzt um Ernsthaftigkeit. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke vor allem der Kollegin Lang für die umfangreichen Ausführungen und die Vertretung der Koalitionsmeinung. Deshalb kann ich die Rede von Petra Köpping erneut zu Protokoll geben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Das war Herr Staatsminister Schmidt in Vertretung von Staatsministerin Petra Köpping.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Sächsische Landespflegegeldgesetz in der Drucksache 7/15947,

ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine

Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, dass wir im Block abstimmen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!)

Ich sehe keinen Widerspruch. Dann stimmen wir jetzt ab über Überschrift, § 1 Zweckbestimmung, § 2 Berechtigte, § 3 Antragstellung, § 4 Verfahren, § 5 Übergangsregelung, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer gibt dem die Zustimmung? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, vielen Stimmenthaltungen und dennoch einer Mehrheit Stimmen dagegen ist dem Gesetzentwurf nicht entsprochen.

Somit sind sämtliche Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt worden.

Ich frage die Fraktion DIE LINKE, ob Sie eine Schlussabstimmung möchte?

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, wir verzichten!)

Gut. Dann entfällt das hiermit und die zweite Beratung ist abgeschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet, meine Damen und Herren.

Erklärung zu Protokoll

1 500 Euro pro Jahr je Pflegebedürftigem ab Pflegegrad 2. Eine Leistung ohne Beratung und ohne eine konkrete Zweckbestimmung zur eigenen selbstbestimmten Verwendung.

Das ist der Weg dieses Gesetzentwurfs, um das Selbstbestimmungsrecht der pflegebedürftigen Menschen und deren Würde zu stärken. Damit würden über die Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch hinaus die Spielräume für die eigene persönliche Lebensgestaltung erweitert werden.

Pflegebedürftige zu unterstützen muss immer unser gemeinsames Anliegen sein. Ich möchte hier aber auch auf einige Schwierigkeiten eingehen und damit den Fokus auf die Form der Unterstützung lenken.

Der Gesetzentwurf orientiert sich am Bayerischen Landespflegegesetz. Es gibt jedoch einen Unterschied: In Bayern wird ein Landespflegegeld von 1 000 Euro im Jahr gezahlt. Für Sachsen sieht der Gesetzentwurf 1 500 Euro vor. 400 Millionen Euro setzen Sie dafür jährlich ab dem Jahr 2024 an. Dieses Jahr soll es noch aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Ich muss Ihnen sagen: 400 Millionen sind allerdings noch zu niedrig veranschlagt. Sie beziehen sich mit dem Wert auf Zahlen der amtlichen Pflegestatistik vom Dezember 2021.

Nach der Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2025 werden rund 284 000 Menschen im Freistaat Sachsen einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben. Insofern müsste man für das Jahr 2024 sicherlich eher 420 Millionen Euro planen, ab dem Jahr 2025 über 425 Millionen Euro und das mit steigender Tendenz in den Folgejahren.

Dieser Entwurf eines Landespflegegeldes dient, unabhängig von der persönlichen wirtschaftlichen Situation, vordergründig einer relativ geringfügigen allgemeinen Verbesserung der finanziellen Situation aller Pflegebedürftigen. Ob es zu einer anteiligen Verbesserung der individuellen pflegerischen Versorgung kommt, bleibt dabei offen. Eine Studie der Hochschule Osnabrück im Auftrag des Sozialverbandes VdK aus dem Jahr 2023 hat festgestellt, dass das Pflegegeld leider auch nicht konkret für die Verbesserung der pflegerischen Versorgung verwendet wird. Das sollte auch bei der Absicht der Einführung eines Landespflegegeldes mehr Beachtung finden.

Es ist keine Frage, dass so ein umfangreiches Programm – wie dieser Gesetzentwurf es vorschlägt – nicht kurz vor einer neuen Legislaturperiode, mitten in einen laufenden Haushalt hinein, beschlossen werden kann. Mit Blick auf die demografische Entwicklung in Sachsen sollten wir uns aber auch besonders auf Maßnahmen zur Sicherstellung und Verbesserung der pflegerischen Infrastruktur konzentrieren. Unser Investitionsprogramm für Kurzzeitpflegeplätze, das wir dieses Jahr gestartet haben, ist da nur ein

Baustein. So gestalten wir nachhaltiger weiterhin gute Rahmenbedingungen für niedrigschwellige Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege.

Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 20

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag

Drucksache 7/16120, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/16558, Beschlussempfehlung des Ausschusses

für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus

Ich frage als Erstes, ob Herr Kollege Sodann das Wort wünscht. – Er ist nicht anwesend. Deswegen gehe ich davon aus, dass dies nicht der Fall ist.

Wir kommen nun zur allgemeinen Aussprache, meine Damen und Herren. Die Frage ist, wer zuerst sprechen möchte. – Die CDU möchte nicht sprechen. Dann für die AfD Herr Gahler, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im vorliegenden Tagesordnungspunkt soll über das Gesetz zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag abgestimmt werden. Dabei werden Anpassungen des Medienstaatsvertrages infolge des European Digital Services Acts und der Umsetzung des Bundesrechts durch das Digitale-Dienste-Gesetz vorgenommen.