Protokoll der Sitzung vom 12.06.2024

Sie kommen nun aber ausgerechnet mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Die große ideologische Auseinandersetzung über ethische Werte spare ich mir jetzt. Der Vorschlag ist im Handwerk weitgehend irrelevant. Es gibt in Sachsen keine 500 Betriebe, die überhaupt in die relevante Größenklasse fallen. Die meisten davon sind öffentliche Krankenhäuser, Verkehrsbetriebe, Handelsketten oder Töchter von Großkonzernen. Handwerksbetriebe dieser Größe müssen Sie hier lange suchen. Der Vorschlag läuft bei dem, was Sie wollen, schlichtweg komplett ins Leere. Auch, ob die teilweise Entbindung von Buchführungspflichten der richtige Hebel ist, dahinter kann man ein Fragezeichen setzen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!)

Das klingt zwar erst mal nach Erleichterung, kann aber auch schnell nach hinten losgehen. Seit Jahren ist es so, dass eine fehlerhafte Buchführung und der damit fehlende Überblick über die finanzielle Lage des eigenen Unternehmens zu den Hauptinsolvenzgründen bei Neugründungen gehört.

(Dr. Volker Dringenberg, AfD: Die armen Buchführer!)

Zum Schluss möchte ich Folgendes ausführen: Die Rücknahme der Vorfristigkeit der Sozialversicherungsbeiträge ist immer wieder im Gespräch. Aber auch hierzu muss man sagen: Der Haupteffekt wäre eine Finanzspritze durch ein einmaliges Aussetzen bzw. Aufschieben der Beiträge. Damit hätte man zu Corona-Zeiten oder als die Energiepreise durch die Decke gingen durchaus als Instrument berechtigt leben können. Aber für den von Ihnen vorgegebenen Zweck bringt auch das letztendlich leider nichts.

Ihr Antrag ist nichts weiter als große Show. Selbst wenn wir ihn annehmen, würde er komplett ins Leere laufen.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Herr Abg. Liebscher für die GRÜNEN-Fraktion, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist unerlässlich, dass wir die Attraktivität der beruflichen Ausbildung und Unternehmensgründung im Handwerk weiter voranbringen. Nicht ohne Grund haben wir in dieser Legislaturperiode den Meisterbonus auf 2 000 Euro verdoppelt. Doch es ist keine Eins-zu-eins-Rechnung. Die Ausweitung

von Meisterprämien, so zum Beispiel in Bayern, zeigen keine signifikante Erhöhung der Meisterabsolventenzahlen; ebenso die vorliegende Erfahrung aus Niedersachsen, wo die Prämie in Höhe von 4 000 Euro gezahlt wurde. Dies zeigt, dass diese Prämie nicht die gewünschten Wirkungen hatte, wenn es darum geht, die Meisterzahlen in Mangelberufen zu erhöhen.

Wie immer ist die Situation viel komplexer, als durch die AfD-Fraktion abgebildet. Der finanzielle Aufwand für die Unternehmensgründung ist weitaus höher als die angebotene Meisterprämie. In Sachsen bieten wir daher attraktive Darlehensangebote an. Auch unsere Gründungsförderungsprogramme kommen dem Handwerk zugute.

Doch Geld reicht an dieser Stelle nicht aus. Die Wertschätzung für unsere Ausbildungsberufe muss wieder gesellschaftlich aufgebaut werden. Das Bewusstsein dafür wächst, welche zentrale Rolle Handwerkerinnen und Handwerker in der Gesellschaft tragen. Auch wächst das Bewusstsein dafür, dass eine Karriere im Handwerk finanziell attraktiver sein kann als ein x-beliebiger akademischer Abschluss.

Für uns BÜNDNISGRÜNE ist die Gleichbehandlung von handwerklichen und akademischen Ausbildungen zentral, und zwar sowohl gesellschaftspolitisch als auch bildungspolitisch, denn da ist noch Luft nach oben. Wir wollen die Gleichbehandlung der beruflichen und der akademischen Ausbildung erreichen und die Meisterausbildung kostenneutral anbieten. Der Meisterbrief soll nicht erst im Nachhinein prämiert, sondern von Anfang an für alle Gewerke kostenneutral sein.

Das Aufstiegs-BAföG deckt bereits einen Großteil der Kosten. Hier müssen wir zielgenau erweitern oder ergänzen. Dafür braucht es Konzepte und keinen Populismus, liebe AfD.

Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion fordert, die Vorverlegung der Sozialversicherungsbeiträge rückgängig zu machen.

(Zuruf von der AfD: Ja!)

In punkto Bürokratie mag das verständlich sein, wenn auch von vielen Unternehmen die Berechnung am Monatsende durch entsprechende Software bereits gelöst wurde.

Sie stellen aber nicht dar, wie Sie die Lücke von circa 27 Milliarden Euro schließen wollen, die Sie damit in den Sozialkassen reißen. Es ist halt immer leichter, laut zu schreien als still zu machen. Bürokratieabbau ist eine Sisyphusarbeit, und sie muss getan werden. Jahrzehnte ressortspezifischer Vorgaben lassen sich nicht im Handumdrehen bereinigen.

Daher haben wir auf Bundesebene mehrere Initiativen laufen bzw. bereits verabschiedet, die konkret entlasten. Mit dem Wachstumschancengesetz des Bundes wurden die Buchführungspflichten angehoben, die Sie in Ihrem Antrag ansprechen, und zwar von 600 000 Euro auf 800 000 Euro. Damit fallen circa 25 % der Firmen in eine niedrigere Bilanzkategorie mit weniger Meldepflichten.

Die Verwaltungsvereinfachung erfordert ressortübergreifende Zusammenarbeit, eine Digitalisierung der Verwaltungsprozesse, um gemeinsame Lösungen im Austausch der Länder und Kommunen zu finden.

Bundeswirtschaftsminister Habeck hat mit kleinteiligen Praxischecks ein Angebot gestartet, das tiefgreifend und branchenspezifisch zum Bürokratieabbau führt. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen die Praxischecks nach Sachsen holen und die Kommunikation der Verwaltung mit der Praxis verstärken. Wir lehnen den Antrag der AfD-Fraktion ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Für die SPDFraktion nun Herr Abg. Homann.

Frau Landtagspräsidentin, ich habe nicht umsonst vor mir den seltenen Fall einer ausformulierten Rede, ordentlich geheftet und rechtschreibkorrigiert. Das ist ein sicheres Indiz dafür, dass ich meine Rede zu Protokoll gebe. – Vielen Dank.

(Allgemeine Heiterkeit – Beifall bei der SPD – Sebastian Wippel, AfD: Das war der sympathischste Vortrag von Ihnen in den letzten fünf Jahren!)

Danke. Gibt es noch Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Möchte sich die Staatsregierung noch äußern? – Herr Minister Schmidt, bitte.

(Sören Voigt, CDU: Das Multitool der Staatsregierung!)

Frau Präsidentin! Ich spreche dieses Mal nicht in Vertretung von Frau Köpping, sondern von Herrn Dulig.

(Heiterkeit – Beifall des Abg. Sören Voigt, CDU)

Mit hoher Anerkennung der Leistungen des Handwerks möchte ich auch diese Rede zu Protokoll geben.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Ich wusste es doch. – Aber es gibt noch ein Schlusswort der AfD-Fraktion. Wird dies gewünscht? – Herr Beger, bitte.

(Sören Voigt, CDU: Erst ausformulieren und dann auch zu Protokoll geben!)

Ja klar, natürlich! – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem sächsischen Handwerk geht es nicht gut. Nur 39 % der Betriebe beurteilen ihre Geschäftslage aktuell als gut oder besser. Im Jahr 2023 waren es noch 48 %, so die Konjunkturumfrage vom Mai 2024. Die Inflation und hohe Zinsen belasten auch Sachsens Handwerk.

Zudem ist die Betriebsnachfolge ein riesiges Problem. Vor wenigen Tagen forderte der Präsident des Handwerkstages die Politik auf, die Rahmenbedingungen für eine Stärkung des Wirtschaftsstandorts Sachsen zu schaffen. Aus seiner Sicht brauche es vor allem mehr Anreize und Impulse für eine berufliche Selbstständigkeit.

Genau deshalb schlagen wir Ihnen heute mit dem Ausbau des Meisterbonus, mit der Einführung des Technikerbonus oder mit Betriebsgründungsprämien maßgeschneiderte Impulse und Anreize vor. Wir wollen die Selbstständigkeit fördern und Bürokratie verhindern.

Deshalb muss auch das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz weg. Das schafft Vertrauen und Rechtssicherheit gerade im Handwerk, weil sich dort niemand zusätzliche Berater leisten kann, um die juristischen Fallstricke des LkSG abzuschätzen; Fallstricke, die mittlerweile von industriellen Auftraggebern auch auf kleine handwerkliche Zulieferer abgewälzt werden, und zwar entlang der gesamten Lieferketten.

Deshalb bitte ich noch einmal um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Ich stelle nun den Antrag in der Drucksache 7/16209 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine Reihe von Gegenstimmen.

(Marco Böhme, DIE LINKE: Eine ganze Reihe!)

Anders herum: Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist es doch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Tut mir leid; ich bin auch schon irgendwie ein Stück über die Zeit. – Die Drucksache ist damit abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt beendet.

Erklärungen zu Protokoll

Der einzige Unterschied, dass die vorgebrachten Einzelkriterien zum Bürokratieabbau ohne Wertung und Verstand eine Klientel-Einzelbetrachtung aufgreift. Bürokratieabbau ist aber gesamtwirtschaftlich zu betrachten.

Zum Beispiel das Thema Unternehmensnachfolge ist bereits vollumfänglich durch staatliche Beratungsangebote der Kammern vorhanden. Hierbei handelt es sich insbesondere um privatrechtliche komplexe Rahmenbedingungen, die keinen leichten persönlichen Entscheidungen unterliegen.

Daher ist dieser Themenkomplex nicht der richtige Ansatz, um für Bürokratieabbau zu werben. Denn letztendlich geht es um eine rechtliche und wirtschaftliche Absicherung von Verkäufer- und Käuferseite. Die Länder haben bereits die Bundesregierung aufgefordert: Einführung einer One-intwo-out-Regelung, um eine effektive Entlastung der Wirtschaft von bürokratischen Lasten zu erreichen, und EUVorschriften sollen eins zu eins umgesetzt werden, um Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen gegenüber Wettbewerbern aus dem EU-Ausland zu vermeiden. Gestaltungsspielräume in den EU-Vorschriften sollen genutzt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken; Begrenzung neuer Bürokratiebelastungen durch eine zeitlich befristete Einführung belastender Regelungen. Zur besseren Identifizierung nicht mehr notwendiger Vorschriften und Berichtspflichten könnten Regelungen befristet ausgesetzt werden.

Zum Beispiel bei der Abschaffung der Vorfälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen handelt es sich um ein in Zuständigkeit des Bundes geregeltes Gesetz: Der ausführliche Projektbericht, der auch vor fünf Jahren im Wirtschaftsausschuss zur Anhörung kam, reflektiert das Ergebnis, dass eine Rückkehr zur Fälligkeitsregelung vor 2006 für die Wirtschaft eine Einsparung von jährlich rund 81 Millionen