Zum Beispiel bei der Abschaffung der Vorfälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen handelt es sich um ein in Zuständigkeit des Bundes geregeltes Gesetz: Der ausführliche Projektbericht, der auch vor fünf Jahren im Wirtschaftsausschuss zur Anhörung kam, reflektiert das Ergebnis, dass eine Rückkehr zur Fälligkeitsregelung vor 2006 für die Wirtschaft eine Einsparung von jährlich rund 81 Millionen
Euro bringen würde. Dem stehen aber Liquiditätsausfälle der Sozialversicherungsträger von 27,7 Milliarden Euro und in der Folge erhebliche Steigerungen der Beitragssätze gegenüber. Mit diesem Argument sind auch die Initiativen der Bundesländer abgelehnt worden. Und Sie reiten das Pferd noch immer weiter, wo es mittlerweile bereits tot ist.
Bei allen anderen Forderungen handelt es ich um populistisch nachgeahmte Argumente und Forderungen, die bereits bestehender Initiativen entliehen sind und derzeit im politischen Raum vom Maßnahmenumfang vielfältig und breit diskutiert werden.
Ich fordere erneut auf: Machen wir alle mal ernst mit Bürokratieabbau! Wir haben in der Koalition mit der Ablehnung einer sogenannten Modernisierung des Vergabegesetzes und der Ablehnung eines Bürokratiemonsters Sächsische Mobilitätsgesellschaft ernst gemacht.
Ein starkes Handwerk und bürokratische Prozesse nur da, wo sie notwendig sind: Dafür steht die SPD in Sachsen ebenso wie im Bund. Entscheidend ist: Wir haben bereits gehandelt und in Regierungsverantwortung unseren Teil dazu beigetragen, dass das Handwerk gestärkt wird und die Unternehmen es bei den administrativen Prozessen einfacher haben. Das ist kleinteilige Arbeit, und man muss dabei behutsam vorgehen und die Aus- und Wechselwirkungen im Blick behalten. Wir versprechen nur, was wir auch halten können.
So haben wir in dieser Legislatur in Sachsen den Meisterbonus auf 2 000 Euro verdoppelt und schlagen für die kommende Legislaturperiode vor, auch einen Bonus für Fach- und Betriebswirte sowie Techniker(innen) einzuführen.
Weil uns eine Anerkennung der Gleichwertigkeit der Abschlüsse wichtig ist und wir die Ausbildungsbereitschaft zu Fach- und Führungskräften wertschätzen, möchten wir auch hier die Leistung derjenigen, die sich auf diesen Weg gemacht haben, anerkennen.
Im Bund haben wir mit dem Wachstumschancengesetz die Buchführungspflicht vereinfacht, indem wir die Grenzwerte von Gesamtumsatz und Gewinn um ein Drittel erhöht haben. Die Bundesregierung hat zudem im Mai dieses Jahres das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz eingebracht, mit dem die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie Rechnungen, Kontoauszüge sowie Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Die Unternehmen können die Belege daher früher als bisher entsorgen und sparen dadurch erhebliche Aufbewahrungskosten.
Der vorliegende AfD-Antrag dagegen enthält nichts als alten Wein in auch schon nicht mehr ganz taufrischen Schläuchen. So fordert er beispielsweise – nachdem das bereits in der vergangenen Legislaturperiode mehrfach diskutiert wurde – eine Meistergründungsprämie in Sachsen. Auch wenn viele andere Bundesländer eine solche Förderung ausreichen, finde ich den sächsischen Weg hier plausibel. Die Anreizwirkung einer Meistergründungsprämie ist nicht nachweisbar. Wenn Meisterabsolventen neu gründen oder ein Unternehmen übernehmen, erhalten sie Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, indem das gewährte Darlehen für die Kosten der Ausbildung und des Lebensunterhalts anteilig erlassen werden. Außerdem haben wir im Freistaat zahlreiche, gut funktionierende branchenübergreifende Instrumente, um Gründungen zu unterstützen, zum Beispiel die Gründungsberatung, das Mikrodarlehen, den InnoStartBonus sowie Förderkredite.
Ebenso wenig greift die Forderung des Antrags, die Kosten für die Ausbildung zum Techniker an privaten Bildungsakademien zu 50 % zu fördern. Wer genau hinschaut, wird zum einen feststellen, dass private Bildungsakademien nichts anderes sind als Schulen in freier Trägerschaft, die zu einem erheblichen Anteil und weit über dem geforderten Anteil von 50 % über staatliche Mittel finanziert werden. Sonderregelungen für einzelne Bildungsgänge oder Schularten sind hier nicht sinnvoll.
Zum anderen steht das Aufstiegs-BAföG auch angehenden Techniker(inne)n zur Verfügung. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr wird hier aktuell bis zu einem Betrag von 15 000 Euro gefördert, 50 % davon gibt es von vornherein als Zuschuss. Von einem ergänzenden KfW-Darlehen werden bei bestandener Prüfung 50 % der Darlehenssumme erlassen und sogar 100 %, wenn man ein Unternehmen gründet.
Die Forderung, die zum 1. Januar 2006 eingeführte Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zurückzunehmen, haben wir in diesem Hohen Haus bereits vor vier Jahren umfassend diskutiert. Eine im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrats sowie in Zusammenarbeit mit dem BMAS
und dem Statistischen Bundesamt durchgeführte empirische Untersuchung hat bereits in 2015 gezeigt, dass die Rückkehr zur Fälligkeitsregelung vor 2006 erhebliche Liquiditätsausfälle der Sozialversicherungsträger mit sich bringen würde, die zu erheblichen Steigerungen der Beitragssätze führen könnten.
Auch die Umstellung der Systeme, auf die sich Unternehmen und Verwaltungen eingestellt haben, brächte Kosten mit sich. Aufgrund der Ergebnisse dieser Untersuchung wurde das Gesetz im Jahr 2016 geändert – Unternehmen haben seitdem die Möglichkeit, das erleichterte Beitragsberechnungsverfahren anzuwenden, das die Übernahme des Vormonatswertes zulässt und damit einige Arbeitsschritte einspart. Angesichts der 2016 erfolgten Gesetzesänderung und der Einschätzung des Nationalen
Zu guter Letzt passt es in das Bild unpräziser und nicht passgenauer Vorschläge, dass die AfD gleich das ganze Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen will, anstatt sich darüber Gedanken zu machen, wie man die Regelungen möglichst unbürokratisch gestalten und die Unternehmen bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten bestmöglich unterstützen kann. Über das Wie können wir reden, aber nicht über das Ob; denn dieses Gesetz verbessert den Schutz der Menschenrechte und sorgt dafür, dass Umweltstandards eingehalten werden. Das zu regeln hat etwas mit gesellschaftlicher und auch unternehmerischer Verantwortung zu tun.
Der vorliegende Antrag wiederholt alte, bereits diskutierte Forderungen, setzt auf Fehlanreize und enthält nicht zu Ende gedachte Vorschläge. Die SPD-Fraktion wird daher dem Antrag nicht zustimmen.
Die rückläufige Zahl an Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Handwerk ist keine spezifisch sächsische Besonderheit. Dass immer weniger Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit gehen, ist bundesweit und auch branchenübergreifend seit Jahren zu beobachten. Eine Eingrenzung der Ursachen auf das Schlagwort Bürokratie greift – ebenso wie der Antrag – zu kurz.
Scheinbar zum Beweis der Bürokratielast werden im Antrag Erhebungen angeführt, über die wir trefflich diskutieren könnten. Sicher: Die Regulierungsdichte in Deutschland und Europa ist ein echtes Thema, aber auch ein Mehrebenen-Problem. Für keinen einzigen der im Antrag geforderten Punkte, sei es das Lieferkettengesetz oder die Steuergesetzgebung, ist der Freistaat Sachsen originär zuständig. Und daran merkt man: Es geht Ihnen gar nicht um die Sache.
Wir bringen uns auf unterschiedlichsten Ebenen fortwährend ein, um Bürokratie unternehmerfreundlicher zu gestalten. Sachsen hat dies zuletzt etwa beim Bürokratieentlastungsgesetz oder beim Wachstumschancengesetz natürlich auch getan.
Es gilt ferner, eigene Handlungsmöglichkeiten auszuloten. Wir haben aus den Krisen gelernt, egal ob im Rahmen der Coronapandemie oder der Energiekrise, wie wir Verfahren vereinfachen können. Wir sind gerade im Land und Bund dabei, in Bezug auf die Energiewende eine rasante Planungsbeschleunigung zu erreichen. Wir haben Förderprogramme digitalisiert und beschleunigt. Antragstellung und Nachweise für den Weiterbildungs-Scheck im Geschäftsbereich des SMWA sind komplett digitalisiert.
Als Beispiel zu nennen wäre ebenso die Vereinbarung der sächsischen Finanzverwaltung mit den Handwerkskammern zur Vereinfachung der Betriebsprüfungen. Es gilt nicht zuletzt europarechtliche Vorgaben zu beachten. Beim Lieferkettengesetz unterstützen wir selbstverständlich mittelstandsfreundliche Berichtsstandards. Wir stehen ebenso hinter den Grundanliegen des Schutzes der Menschenrechte und der Umwelt.
Pragmatische Lösungen erfordern ein dauerhaftes und gemeinsames Arbeiten an den praktischen Problemen in der Umsetzung politischer Ziele. Der vorliegende Antrag bedient sich vor diesem Hintergrund einzelner Schlagworte, ohne aber in die Tiefe zu gehen.
Andere Faktoren für die rückläufige Zahl an Neugründungen werden gar nicht erst aufgegriffen. Durch fünfjährige Aufbewahrungsfristen oder durch die Änderung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge werden wir kaum mehr Neugründer oder Nachfolgende gewinnen. Neben der demografischen Entwicklung, der Berufsorientierung und Berufsbildung, der gesellschaftlichen Anerkennung von Unternehmertum, nicht zuletzt neben der Bewertung persönlicher Risiken und damit unserer Fehlerkultur ist Bürokratieabbau am Ende eben nur ein Thema.
Als Staatsregierung setzen wir uns mit der ganzen Bandbreite an Einflussfaktoren auseinander, und zwar nicht nur anlassbezogen. In Abstimmung mit den anderen Ländern, aber vor allem mit den Kammern und Verbänden der sächsischen Wirtschaft, erarbeiten wir Ansatzpunkte und Vorschläge, wo diese sinnvoll und umsetzbar sind. Beim Thema Unternehmensnachfolgen etwa haben wir das im Antrag zitierte Gutachten in Auftrag gegeben. Es bescheinigt grundsätzlich gute Unterstützungsstrukturen für Sachsen.
Das Gutachten zeigt auch Verbesserungsvorschläge auf, über deren Ausgestaltung wir bereits in Gesprächen mit
den Kammern sind. Das ist weniger plakativ und benötigt Zeit. Dafür ist es mit Substanz. Das gilt in gleicher Weise für die Förderthemen, die im Antrag aufgegriffen wurden und über die wir bereits mehrfach in diesem Haus diskutiert haben. So gewinnbringend es für alle Beteiligten ist, Fördergelder auszureichen, so ist es gleicherweise unsere Aufgabe, Ihnen als Haushaltsgesetzgeber auch kritische Erwägungen im Einzelnen vorzutragen. Nichts aus den vorangegangen Debatten ist hierbei bei der antragstellenden Fraktion hängen geblieben.
Beim Thema Meistergründungsprämie etwa haben wir stets auf die Gefahr bloßer Mitnahmeeffekte hingewiesen. Aktuelle Zahlen aus anderen Bundesländern zeigen, dass die Wirkung solcher Gründungsprämien fraglich ist. In Sachsen hatten wir im vergangenen Jahr bei rund 55 000 Handwerksbetrieben mit 460 Abgängen aus den Handwerksrollen im Saldo leider mehr Abgänge als Zugänge. In Niedersachsen ist mit 10 000 Euro Gründerprämie, bei rund 58 000 Betrieben der Saldo von Zu- und Abgängen aus der Handwerksrolle mit minus 761 jedoch noch schlechter. Ich erkenne hier keine echte Wirkung.
Das in unserer Stellungnahme erwähnte Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung ermöglicht bei Existenzgründung bereits einen vollständigen Darlehenserlass und damit eine nahezu vollständige Förderung. Für den Aufbau der Betriebsstätte stehen darüber hinaus unsere Wirtschaftsförderinstrumente, etwa mit der Richtlinie Regionales Wachstum, zur Verfügung. Sachsen hat hier im Kern kein Förderproblem, wie das der Antrag suggeriert.
Vergleichbares zeigt ebenso die Stellungnahme des Kultusministeriums zur Ausbildung zum Techniker an privaten Bildungsakademien.
Die bloße Negierung komplexer Sachverhalte und Forderung nach mehr Fördermitteln hilft nicht Probleme zu lösen. Die Staatsregierung bewertet die Maßnahmen zur Verbesserung des Gründungs- und Nachfolgegeschehens in Sachsen stetig und anhand der Lage neu und bringt entsprechend ausgewogene Vorschläge in die Diskussion ein. Der Antrag hingegen wirkt fachlich undifferenziert und bleibt in den Punkten, die über die Gesetzgebungszuständigkeiten Sachsens hinausgehen, auf plakativer Ebene stehen.
Hierzu können die Fraktionen auch wieder Stellung nehmen. Es beginnt für die einreichende Fraktion Frau Abg. Schaper. Danach folgen Frau Abg. Kuge, CDU-Fraktion,
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach einem langen Arbeitsleben muss ein Altern in Würde garantiert sein. Die Rente muss zum Leben und nicht nur zum Überleben reichen. Bei uns im Osten sind 90 % der Ruheständlerinnen und Ruheständler auf die gesetzliche Rentenversicherung angewiesen, weil sie ihr einziges Einkommen ist.
Aufgrund der geringen Tarifbindung konnten die meisten Beschäftigten keine Betriebsrente erwerben. Angesichts niedriger Löhne konnten sie keine private Altersvorsorge betreiben. Die allerwenigsten von ihnen haben Wohneigentum, das sie vermieten könnten.
Der Auftrag ist somit klar: Wir müssen die gesetzliche Rente stärken. Wir plädieren für eine solidarische Rentenversicherung, in die alle nach ihren Möglichkeiten einzahlen und eine Mindestrente in Höhe von 1 200 Euro netto garantiert. Besonders im Osten sind die Folgen der gesellschaftlichen Alterung, der niedrigen Löhne und der gebrochenen Erwerbsbiografien nach 1989 immer deutlicher spürbar. Seit dem Jahr 2005 hat sich die Zahl der Altersarmen in Sachsen laut Sozialbericht verdoppelt.
Schaut man nur auf die gesetzliche Rente, so bekommen 54 % der Rentnerinnen und Rentner weniger als 1 100 Euro. Das sind über 10 Millionen Menschen bundesweit. Das ist ein Skandal angesichts der steigenden Mieten, Lebensmittel- und Energiepreise und Kosten für Pflegeheimplätze. Immer mehr älteren Menschen bleibt nur der Gang zum Sozialamt.
Nach langem Hin und Her hat das Bundeskabinett nun ein Rentenpaket II verabschiedet. Es bleibt weit hinter unseren Erwartungen für ein solidarisches Rentensystem zurück. Alle sollten nach ihren Möglichkeiten zu einem gerechten Rentensystem beitragen.
Wir fordern die solidarische Rentenversicherung, in die alle einzahlen, Beamte, Freiberufler(innen) und Selbstständige und selbstverständlich auch wir Abgeordnete. Wenn es um die Sicherung des grundlegenden Lebensstandards im Alter geht, müssen in einem fairen Sozialstaat alle Menschen gerechte Beiträge leisten. Hohe und höchste Einkommen dürfen nicht länger beitragsfrei bleiben. Wir wollen daher schrittweise die Beitragsbemessungsgrenze abschaffen. Dies würde den Rentenkassen viel mehr Geld zur Verfügung stellen. Auch die unprofitable Riester-Förderung wäre besser in der Förderung der gesetzlichen Rente aufgehoben; denn wer arm ist, kann sich eine Riester-Rente nicht leisten, und Besserverdienende brauchen sie nicht.
Statt mit dem Geld die Versicherungswirtschaft zu füttern, wollen wir die staatliche Förderung lieber als Bundeszuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung zuführen. Auch der sogenannten Aktienrente stehen wir sehr kritisch gegenüber. Hier fließen milliardenschwere Bundesanleihen in den Fonds, der selbst bei bester Profitspekulation nicht genug Ertrag abwerfen kann, um die Rentenkasse ausreichend zu entlasten. Dieses Geld gehört in die soziale Infrastruktur unseres Landes, die von massiven Kürzungen
bedroht ist. Dann ist auch eine solidarische Mindestrente bezahlbar wie in Österreich oder in den Niederlanden.
Die Grundrente der Bundesregierung richtet es nicht. Das sagen nicht nur wir, auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsförderung kam zu diesem Schluss. Eine Studie stellte fest, dass seit Einführung 2021 weit weniger Menschen als erwartet davon profitieren konnten, nämlich nur 4,3 % der Rentnerinnen und Rentner erhielten einen Grundrentenzuschlag. Wir treten auch den ständigen Vorschlägen entgegen, das Renteneintrittsalter weiter zu erhöhen oder die Möglichkeiten zu streichen, nach langjähriger Versicherungszeit abschlagsfrei in Rente zu gehen. Dies würde besonders Menschen treffen, die in körperlich anstrengenden Berufen schuften, und das bedeutet für sie eine massive Rentenkürzung. Denn Studien des Robert KochInstituts zeigen, dass das ärmste Zehntel der Rentner im Schnitt acht Jahre früher stirbt als das reichste Zehntel. Bei Rentnerinnen beträgt dieser Unterschied etwa fünf Jahre. Maloche bis zum Tode, das ist unsozial.
Auch wenn das Rentenrecht zwischen Ost- und Westdeutschland mittlerweile angeglichen wurde, sind die Renten immer noch nicht auf gleichem Niveau. Das liegt unter anderem an den unterbrochenen Erwerbsbiografien der Nachwendezeit und an den niedrigen Löhnen hier im Osten. Solange es diese Lohnunterschiede zwischen Ost und West gibt, müssen ostdeutsche Löhne bei der Rentenberechnung hochgewichtet werden. Wir werden nicht lockerlassen, für ein gerechtes Rentensystem einzutreten, und zwar zu jeder Uhrzeit und an jedem Ort. Sachsen verdient eine Regierung, die auch dafür kämpft.