Es ist grundsätzlich möglich, eine Auszeit für die Fraktion zu beantragen. Sie sind aber schon mitten in Ihrer Rede zum Schlusswort.
Ich will damit sagen: Wir planen dieses Plenum nicht, auch nicht die Uhrzeiten. Ich halte es für nicht ganz in Ordnung, dass Sie alles zu Protokoll geben und sich nicht mehr damit auseinandersetzen. Das ist keine Ernsthaftigkeit im Parlament. Sie hätten durchaus gleich von vornherein drei Tage planen können. Vielen Dank aber denjenigen, die sich die Mühe machen, hier noch zu reden.
(Beifall bei den LINKEN – Jörg Urban, AfD: Jawohl! – André Wendt, AfD: Das haben wir gern gemacht, Frau Schaper!)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt abstimmen lassen. Wer der Drucksache 7/16420 seine Zustimmung geben
möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Es gibt Stimmen dafür, aber doch eine große Mehrheit an Ablehnung. Damit ist
Ich freue mich, zu diesem Antrag der Fraktion DIE LINKE Stellung zu nehmen und die Position der CDU-Fraktion zu den beantragten Punkten deutlich machen zu dürfen.
Zunächst vorab: Die gesetzliche Rente steht vor immensen Herausforderungen: Auf der einen Seite steht ein zu kleiner Anteil an Beitragszahlern und auf der anderen Seite stehen immer mehr Rentenbezieher mit gestiegener Lebenserwartung. Die Situation verschärft sich ab 2025, da die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen und die Zahl der Bezieher bis circa 2045 sehr hoch bleibt.
Herausfordernd ist die Situation auch für den individuellen Rentner: Die durchschnittliche Rente der Neurentner sinkt im Vergleich zu den Bestandsrentnern. Bestandsrentner erhielten im letzten Jahr durchschnittlich 1 373 Euro Rente. Bei den Neurentnern war der Mittelwert rund 100 Euro geringer. Dieses Absinken liegt vor allem an unterbrochenen Erwerbsbiografien. Im Hinterkopf behalten müssen wir dabei, dass die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Dazu gehören besonders die hohen Mieten in den Metropolregionen.
Bevor ich zu den beantragten Details komme, möchte ich den vorliegenden Antrag der LINKEN grundsätzlich kommentieren: Er ist als Antwort auf diese staatliche Mammutaufgabe konzeptionell unausgereift. Hier werden massive strukturelle Eingriffe in das gesetzliche Rentensystem gefordert. Allerdings gibt es keinerlei Überlegungen zur praktischen Umsetzung.
Die Begründung des Antrags fällt ebenfalls wesentlich zu kurz aus – insbesondere wenn man bedenkt, wie bedeutsam das Thema ist. Vollkommen ausgespart wird hier die Finanzierung. Diese ist neben der Vermeidung von Altersarmut das drängendste Problem in der gesetzlichen Rentenversicherung. Außerdem sind die Forderungen an vielen Stellen zu ungenau oder nicht eindeutig genug. Es werden mehr Fragen gestellt als beantwortet. Der Antrag möchte zwar die Altersarmut senken, doch einzelne Punkte, die hierin gefordert werden, führen sogar zum Gegenteil.
Die Vermutung liegt nahe, dass hier populäre Forderungen unter dem Thema Altersarmut zusammengefasst wurden. Es steht uns ja ein Wahlkampf bevor. Ein echter Lösungsansatz wird in diesem Antrag jedenfalls nicht aufgezeigt.
Nun zu den beantragten Punkten: Ich gehe nicht auf jede einzelne Forderung ein, da für eine detaillierte Befassung die Redezeit nicht ausreicht. Kommentieren möchte ich aber die folgenden Abschnitte:
Der Antrag fordert unter Punkt 2 die Absenkung der Regelaltersgrenze. Das wäre aus mehreren Gründen kontraproduktiv: Diese Maßnahme senkt erstens die individuelle Zahl der Beitragsjahre und vermindert damit die Rente des Versicherten. Sie schmälert zweitens auch die Beitragszahlungen in die immer älter werdende Versichertengemeinschaft. Drittens verlängert sie außerdem die Rentenbezugszeiten.
Es wird außerdem unter Punkt 3 eine Mindestrente gefordert: Eine solche ist aus psychosozialer Sicht vorteilhaft. Denn viele Senioren beantragen aus Scham oder aus Unwissenheit keine Grundsicherung beim Sozialamt. Man könnte also zunächst vermuten, dass es sich hier um eine sinnvolle Forderung handelt. Allerdings berücksichtigt eine Mindestrente nicht, dass die Kaufkraft der individuellen Rente regional unterschiedlich ist. Darüber hinaus reicht sie in Städten mit hohen Mieten nicht zwingend für einen angemessenen Lebensstandard aus.
Diverse Rechenbeispiele zeigen zudem, dass viele Bezieher einer Grundsicherung ein Einkommen von mehr als 1 200 Euro haben, und das schließt schon die Kosten für Miete und Heizung ein. Für viele Rentner mit Grundsicherung bedeutet die Mindestrente also eine Verschlechterung. Im Gegensatz zur Grundsicherung im Alter ist die Mindestrente kein bedarfsorientiertes und damit gerechtes Mittel zur Senkung von Altersarmut. Darüber hinaus bleibt offen, ob die Mindestrente nur langjährigen Versicherten zusteht. Das ist in anderen Ländern mit Mindestrente der Fall.
Weiter fordert der Antrag unter Punkt 4 einen erleichterten Zugang zur Erwerbsminderungsrente. Allerdings fehlt es an einer Konkretisierung, was genau mit einem „erleichterten Zugang“ gemeint ist. Es ist doch richtig, dass eine Erwerbsminderungsrente nur dann ausgezahlt werden kann, wenn der Nachweis über eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Und das setzt ein umfangreiches Prüfverfahren voraus. So kann sichergestellt werden, dass wirklich nur Anspruchsberechtigte die Leistung erhalten.
Der Antrag fordert außerdem unter Punkt 5 eine Bürgerversicherung. Selbstständige und Freiberufler sind im Alter überproportional häufig in der Grundsicherung. Eine fehlende Pflicht führt wohl dazu, dass sie sich nicht versichern. Daher wäre hier eine Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung sogar sinnvoll.
Komplexer ist aber die Situation bei den Beamten: Zunächst gäbe es zwar ein Einnahmeplus in der Versicherung. Doch langfristig würden die Ausgaben ebenfalls steigen. Hinzu kommt, dass Beamte – wie alle Gutverdiener – län
ger leben als Menschen mit Niedriglohn. Dementsprechend würden sie auch länger Renten beziehen. Daher würden die Ausgaben langfristig steigen. Es bleibt hier auch offen, ob nur neu eingestellte Beamte in die Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Denn werden auch alle aktiven und pensionierten Beamten einbezogen, steigen die Ausgaben massiv.
Punkt 6 fordert die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze. Dann erhalten Gutverdiener eine höhere Altersrente. Denn sie zahlen ja höhere Beiträge. Daher würden die Einnahmen nur kurzfristig erhöht. Langfristig steigen auch die Ausgaben. Daher erfüllt diese Maßnahme ihren Zweck nicht.
Punkt 7 des Antrags fordert einen Solidarausgleich zur Altersrente bei Niedriglohn. Diese Forderung ist redundant, da unter Punkt 3 bereits eine Mindestrente von 1 200 Euro gefordert wird.
Es lässt sich zusammenfassend sagen, dass sehr viele Gründe gegen diesen Antrag sprechen. Der Antrag ist nicht nur unausgereift und wirkt zusammengewürfelt. Vielmehr führen beantragte Maßnahmen nicht einmal zum gewünschten Erfolg. Deshalb lehnen wir als CDU-Fraktion diesen Antrag ab.
Wir haben hier einen Antrag der Fraktion DIE LINKE vor uns, der auf den ersten Blick eine Vielzahl von Vorschlägen zur Reform und Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung enthält. Auf den zweiten Blick allerdings handelt es sich unterm Strich um die grundsätzliche Forderung, eine immens große, im Antrag leider nicht näher bezifferte Menge Geld in die Hand zu nehmen und damit das Rentensystem massiv auszuweiten. Hinzu kommt, dass wir in Sachsen für die Rentengesetzgebung schlichtweg gar nicht zuständig sind.
Ich denke, es gibt einen durchaus treffenden Begriff für Anträge wie den vorliegenden. Wir haben es hier aus meiner Sicht mit einem klassischen Schaufensterantrag zu tun. Ich meine das gar nicht so negativ, wie es sich auf den ersten Blick anhört. Denn ich finde es gut, das Grundanliegen, dass Menschen im Alter eine auskömmliche Rente erhalten, ins Schaufenster zu stellen. Die SPD teilt dieses Anliegen, denn die gesetzliche Rente ist nach wie vor das Haupteinkommen vieler Bürgerinnen und Bürger im Ruhestand. Um im sprachlichen Bild zu bleiben: Im Unterschied zum Antrag der LINKEN ist es meiner Partei und mir wichtig, nur die Dinge ins Schaufenster zu stellen, die wir auch tatsächlich anbieten können.
Für die SPD ist die Verlässlichkeit einer auskömmlichen Rente auch ein Ausweis des Respekts gegenüber der Lebens- und Arbeitsleistung der Menschen, die unser Land jetzt am Laufen halten: das Personal in Krankenhäusern, Pflegekräfte in Altersheimen, Beschäftigte im Handwerk und viele andere.
Und weil uns als SPD die Verlässlichkeit und die Auskömmlichkeit der gesetzlichen Rente so wichtig ist, hat die SPD-geführte Bundesregierung mit dem Rentenpaket II
den Generationenvertrag erneuert und wichtige Maßnahmen beschlossen: Die Rente nach 45 Beitragsjahren bleibt gleich. Das Rentenniveau wird bei 48 % stabilisiert und bleibt an die Lohnentwicklung gekoppelt. Mit dem neuen Generationenkapital, einem dauerhaften Kapitalstock aus Darlehen und Eigenmitteln des Bundes, werden Mittel am Kapitalmarkt angelegt und ab 2036 ausgeschüttet. Auch das trägt zur langfristigen Stabilität der Rente bei. Wichtig ist auch, dass der Beitrag von 18,6 %zunächst stabil bleibt.
Zum Gesamtbild gehört auch, dass die Rentnerinnen und Rentner in diesem Jahr eine Rentenerhöhung um 4,57 % bekommen. Die Rentenanpassung liegt damit im dritten Jahr in Folge oberhalb von 4 %. Besonders betonen möchte ich, dass damit erstmals die Renten einheitlich für Ost und West steigen. Damit ist endlich die Rentenmauer abgebaut.
Für uns als SPD ist das nächste große politische Ziel, dass nun auch die Lohnmauer zwischen Ost und West Stück für Stück abgebaut wird. Denn eine auskömmliche Rente in Zukunft sichern wir nicht zuletzt durch ordentliche Löhne, und das am besten nach Tarif.
Wichtige Schritte, um das Rentensystem zukunftsfest und die derzeit ausgezahlte Rente gerechter zu machen, sind also bereits gegangen worden. Sind damit für alle Zeiten die Diskussionen und Anpassungen abgeschlossen? Sicher nicht. Der vorliegende Antrag der LINKEN jedoch, der zudem – ich habe es schon angedeutet – nichts dazu sagt, was die vorgeschlagenen Maßnahmen kosten und wie die Finanzierung aussehen soll, geht weit über das hinaus, was demografisch und finanziell selbst in Zeiten guter Steuereinnahmen und optimistischer Steuerschätzungen realisierbar ist.
Die gesetzliche Rente ist das wichtigste Element im System der Alterssicherung in Deutschland. Besonders die Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland sind auf eine gute und stabile gesetzliche Rentenversicherung angewiesen. Deshalb ist die im Bundeskabinett beschlossene Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 % bis zum Jahr 2039 so wichtig und richtig.
Im Vergleich zur aktuellen Rechtslage bedeutet das ganz konkret: Die gesetzlichen Renten werden künftig stärker steigen. Die gesetzliche Rente wird als wichtigste Säule der Altersvorsorge gestärkt. Und das Vertrauen in sie wird gewahrt. Mit der 2021 gestarteten Grundrente werden außerdem diejenigen vor Altersarmut geschützt, die viele Jahre für geringe Löhne gearbeitet haben. Weitere Verbesserungen wurden bei den Erwerbsminderungsrenten erreicht. Das wirkt für viele sächsischen Rentnerinnen und Rentner. Das alles sind wichtige Bausteine zur Sicherung und Stabilisierung einer auskömmlichen Versorgung durch die gesetzliche Rente. Gleichzeitig stellt uns der demografische Wandel vor enorme finanzielle Herausforderungen. Dazu gehört, die Rentenversicherung nachhaltig zu finanzieren – ohne die Beitragszahlenden über Gebühr zu belasten. Das ist insbesondere eine Frage der Generationengerechtigkeit.
Ein Aspekt, den Sie mit Ihren Vorschläge hier aber außer Acht lassen; denn mit Ihrem Antrag fordern Sie nun den Leistungsumfang und die Leistungshöhe der gesetzlichen Rente sehr umfangreich auszuweiten. So soll das Rentenniveau sofort von derzeit 48 auf 53 % angehoben werden. Die Regelaltersgrenze für die Inanspruchnahme einer abschlagsfreien Rente soll dauerhaft auf das 65. Lebensjahr festgelegt werden. Eine solidarische Mindestrente in Höhe von 1 200 Euro soll eingeführt werden.
Diese Ausweitungen sind an keine expliziten Leistungsvoraussetzungen geknüpft. Zur „Schaffung des erforderlichen finanziellen Spielraums“ sollen der Kreis der Versicherten auf alle Erwerbstätigen ausgeweitet, die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft und die Förderung der privaten Altersvorsorge durch den Bund zugunsten der gesetzlichen Rente beendet werden.